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rzenberg hiesigen a Bar» tige Be- «rschkint »glich, «it Ausnahme der Sonn- und Festtage. Preis vierteljährlich 1 Mark 80 Pfennige. Grzgeb.^oLssremd. Jnsertivnegeiührcn die gespaltene Ze«," 10 Pfennige, die zweispaltige Zeile amtlicher Inserate 25 Pfennige. Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden in Aue, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. 157. Redaction, Verlag und Druck von C. M. Gärtner in Schneeberg. 1882 Sonntag, den 9. Juli In dem Handelsregister für den hiesigen Amtsgerichtsbezirk ist heute in Folge Antrags vom 4. Juli d. I. die Firma Gustav Tölle, Papierfabrik in Wildenfels ein getragen und als deren Inhaber Gustav Heinrich Tölle in Niederschlema auf Fol. 29 verlautbart worden. Wildenfels, am 7. Juli 1882. Das Königliche Amtsgericht daselbst. Wähner. Neef. Bekanntmachung. Die diesjährige Kirschennutzung soll nächsten Montag, den 10. dies. Mon., Nachmittags 6 Uhr öffentlich versteigert werden. Versammlung in der hiesigen Brauerei. Aue, den 7. Juli 1882. Der Stadtgemeinderath. I. V. I. Bochmann. Bekanntmachung. Montag, den 10. Juli 1882, Abends 8 Uhr öffentliche Sitzung des Stadt- gemeinderathes. Wildenfels, am 7. Juli 1882. Junghänel, Bürgermeister. Bekanntmachung. Alle in dec Zeit vom 1. December 1881 bis 1. Juni 1882 geworfenen hier be findlichen Hunde sind bis zum 1. August dss. Js. anzumelden und ist auf das zweite Halbjahr 1882 die Jahressteuer für diese Hunde zur Hälfte zu entrichten. Ebenso ist für j alle im Laufe des Jahres von auswärts hierher gebrachten Hunde, dafern für dieselben die Steuer noch nicht bezahlt ist, oder welche ohne Steuermarke in den Besitz einer andern Person übergehen, die Steuer in Höhe des ganzen Jahresbetrags zu berichtigen. Es werden daher die Besitzer vorgedachter Hunde hierdurch aufgefordert, die letz teren, bei Vermeidung der auf die Hinterziehung der Hundesteuer angedrohten, die 3fache Hundesteuer betragenden Strafe, bis zum 1. Äugust 1882 bei dem unterzeichneten Stadtrathe anzumelden und gleichzeitig die Steuermarke zu lösen. Schwarzenberg, am 7. Juli 1882. Der Stadtrat h. I. St.: Borges. An sämmtliche Inhaber verschließbarer Kirchenstühle. An die Inhaber verschließbarer Kirchenstühle, soweit sie an dem morgen Nach mittags halb 3 Uhr beginnenden Festgottesdienste für innere Mission sich Nicht selbst betheiligen werden, ergeht hiermit die dringende Bitte, ihre Sitze uach dem Bormit- tagsgottesdienste zu öffnen und dem allgemeinen Gebrauche zu überlassen. Schneeberg, den 8. Juli 1882. Sup. Noth. Gras-Auction im Lößnitzer Kirchen- und Hospitalwald. Freitag, den LL d. Mts. soll das in den Culturen des Gottes- und Grünewaldes anstehende Gras an Ort und Stelle versteigert werden. Zusammenkunft Vormittags 9 Uhr in den Hohenbrunnenwiesen. Lößnitz, am 8. Juli 1882. 1—2 Der Kirchenvorstand. auf den äbach die hlreichem dt. on Nach» Speise» mndlichst ändenden 5 j Thlr. 8 Thlr. vvp UI» uusruyrenicye Banoen van- nacy oer ne leveu. V»,» delt, von denen das übrige Volk nichts wissen will, sondern'die Sünde, die Ungerechtigkeit — in Rußland Ivie m Eng- vielmehr das ganze Volk so zu sagen zu der Bande gehört,' land, unter dem absoluten wie unter dem parlamentarischen 8 9 jewünsch- c liefert ock. 'ante eigenes je nach inen Ab- t- 10 Thlr. mancn, biblische, ; Sorten bei. rz Thrl. - - - 20Ngr. Spiegel, n rc. rc. swahl kant, Dadurch, daß das Richtercollegium den ganzen Sachverhalt beherrscht, wird es befähigt, auf die Parteien im versöhnen den Sinne einzuwirken. Wegen Verletzung des Briefgeheimnisses wurde vom Schöffengericht zu Nürnberg ein Commis zu 12 M. Geld- nigin und die Bürger des Landes vor Mord und anderen Gewaltthätigkeiten schützen. Zu diesem Zweck mußte er alle ihm verfügbare Mittel der Gewalt, soweit nöthig, in An wendung bringen. Statt dessen wurde die Zeit mit breit- purigen Gesetzentwürfen im Parlament vergeudet und die Irländer trieben ihr mörderisches Handwerk ruhig weiter und gaben dadurch zugleich der Welt den thatsächlichsten Beweis, wie unter dem vollkommensten Parlamentarismus sich ganz dieselben Mißstände ausbilden können, wie unter dem absoluten Regiment — denn die irländische und die russisch-nihilistische Bewegung gleichen sich fast aufs Haar. Das Glück und der Frieden der Völker liegt nicht an der Form der Verfassung, sondern in dem Geiste, welcher die Bürger erfüllt und in der Gerechtigkeit und Humanität, nach der sie leben. Das Verderben der Völker ist allerwege TagesseMchte. Irland. In der Geschichte bewährt es sich oft, daß die Sünden der Väter an den Kindern und Kindeskindern heimgesucht werden; denn in der Weltgeschichte vollzieht sich schon ein Stück Weltgericht — den Völkern zum Zeugniß, daß eine göttliche Gerechtigkeit über den Völkern und Geschlechtern und Zeiten waltet. England hat in früheren Zeiten bis auf die Gegenwart an Irland schwer gesündigt. Die Pachtver hältnisse geben noch immer Zeugniß davon. Und in diesen Pachtverhältnissen hat sich der ganze Groll der Irländer seit langer Zeit von Geschlecht zu Geschlecht aufgehäuft und die bösen Geister des Aufruhrs, welche jetzt in Europa ihr Wesen treiben und überall, wo eine Wunde an einem Volks körper sich zeigt, wie die giftigen Fliegen herzueilen, um ihre Eier hineinzulegen und die Wunde zu einer Eiterbeule zu machen, haben den Groll zum revolutionären Ausdruck ge bracht. In Irland hat die ganze Bewegung einen ähnlichen Charakter angenommen, wie in Rußland der Nihilismus; sie operirt auch nach derselben Methode mit Verschwörung und Mord. Und wie weit und tief der revolutionäre Verschwv- Von dieser Befugniß, an den Terminen Theil nehmen zu können, machen die evangelischen Geistlichen in den seltensten Fällen Gebrauch, und insbesondere nur dann, wenn von einem Gatten die Betheiligung des Seelsorgers an dem Termin ausdrücklich gewünscht wird. Die richterlichen Sühneversuche haben aber nach den während des fast dreijährigen Zeitraums des Bestehens der neuen Civilproceßordnung gemachten Er fahrungen fast gar keinen Erfolg gehabt und sich als eine geradezu überflüssige Formalität herausgestellt — wie man dies täglich bei den Sühneverhandlungen vor dem hiesigen Amtsgericht I. beobachten kann. Der den Versöhnung-Ver such machende Amtsrichter steht den vor ihm streitenden Par teien der niederen und Mittelstände in seinen LebenSanschau- ungen so fern, daß er eine Einwirkung auf die Gemüther der Streitenden nicht auszuüben vermag. Nicht selten kommt es vor, daß die vor dem Sühnerichter einander auszanken den Parteien mit stärkerem Groll gegen einander sich vom Termine entfernen, als sie zu dem Termine gekommen waren. — Wie wir vernehmen, ist in maßgebenden juristischen Krei sen die Nothwendigkeit einer Aendemng der neuen gesetzlichen Bestimmungen über das Sühneverfahren in Ehescheidungs sachen bereits erörtert worden. Während aber auf der einen Seite die Wiedereinführung des confessionell-religiösen Sühne verfahrens empfohlen worden, tritt man auf der anderen Seite für di: Beseitigung des Sühneversuches als eines Vorver fahrens der Ehescheidungsklage und für die Einfügung des Sühneversuchs in den Ehescheidungsproceß selbst ein. Nach dieser letzteren Ansicht soll das Landgericht bei der Verhand lung über die Ehescheidungsklage Sühneversuche auf Grund derjenigen während des Verfahrens ermittelten Thatsachen machen, welche eine Versöhnung der Parteien befördern könne. Deutschland Berlin, 5. Juli. Die preußische Verordnung vom 28. Juni 1844, wonach die Ehescheidungsklage erst dann aus genommen werden kann, wenn ein fruchtloser Sühneversuch des competenten Geistlichen der Confession der Ehegatten vorhergegangen ist, ist durch die 570 flg. der deutschen Civilproceßordnung ersetzt worden, welche an die Stelle des religiösen Sühneversuchs den rein richterlichen Sühneversuch gesetzt haben. Nach diesen neuen Bestimmungen hat der die Ehescheidung beantragende Ehegatte vor der Anstellung der Klage beim Landgericht die Anberaumung eines Sühneter mins bei dem Amtsgericht, vor welchem der Ehemann seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, zu beantragen und zu diesem Termine den beklagten Gatten zu laden. Die Theil- nahme eines Geistlichen an der vor dem Amtsrichter statt- findenden Sühneverhandlung ist im Gesetz gar nicht vorge sehen, und ein am 27. August 1879 erlassenes preußisches Ministerialrescript spricht nur den Wunsch aus, daß bei Ehe scheidungsprocessen evangelischer Gatten dem zuständigen evangelischen Pfarrer vom Richter eine Nachricht über die Terminsanberaumung für den Sühneversuch gegeben werde. rungsgeist in Irland um sich gegriffen hat, beweist der Um stand, daß noch keiner der Mörder trotz aller Nachforschun gen der anerkannt vortrefflichen englischen Polizei, und trotz verlockendster Preise auf die Angabe derselben, entdeckt wor den ist. Die Sympathie des Volkes bildet die Burg, in welcher die Mörder sicher sind. Uno dieser Umstand macht für England die ganze Sache so schwer und so verhängniß voll. Wenn die englische Regierung es mit einzelnen Ver brechern und Verschwörern zu thun hätte, im übrigen aber das Volk auf ihrer Seite stände, so würde sie den Aufstand bald bewältigt haben. Dann würden auch alle die wohlge meinten Rathschläge zur Anwendung größerer Gewaltmittel und der Tadel, daß die Regierung damit so lange zögert, mehr am Platze sein. Das Unterhaus hat ja nun jetzt das neue Zwangsgesetz nach sechswöchentlicher Berathung in zwei ter Lesung beschlossen. Aber was ist damit gewonnen? Erst lich muß es noch im Unterhause die dritte Lesung passiren, dann muß es an das Oberhaus gehen, und so wird es schwerlich überhaupt vor Ende August publizirt und öffent lich angewendet werden können. Und wenn es angewendet wird — so dürfte es schwerlich im Stande sein, in Irland wieder normale friedliche Zustände herbeizuführen. Das Gesetz ordnet Zwangsmaßregeln an. Es hebt die Geschwor- nengerichte für Agrar-Verbrechen auf und ermächtigt den Vizekönig, flüchtige Zeugen verfolgen und verhaften zu lassen, die Polizeimacht in irgend einem Bezirk des.Landes zu ver mehren und deren Unterhaltungskosten auf den Bezirk nach Gutdünken zu vertheilen; für Vermögensbeschädigungen sol len die Bewohner des Ortes, in welchem dieselben verübt worden, aufkommen; verdächtige Fremde können sofort ausgewiesen werden. Das sind die wesentlichsten Bestim- 'nungcn des neuen Gesetzes, der „Verbrechenverhütungsbill". Mit Polizei und Gewalt hat die Regierung bisher nichts ansgenchtet und so durfte das Gesetz, eben weil es sich in Irland nicht bloß um einzelne aufrührerische Banden han- I vielleicht den Aufruhr erst recht zu Hellen Flammen anfachen. Regiments — und was die Völker erhöht, ihre Und dazu ist die Gefahr desto größer, je mehr England in und ihr Glück baut, ist überall die Gerechtigkeit, die ägyptischen Händel verwickelt wird. In Irland wird es ganz ungenirt ausgesprochen: „Kommt der Krieg mit Ae gypten, so muß Irland mit schnellem Sprunge aufstehen, es erlangt damit eine so gute Aussicht, wie sie in 100 Jah ren nicht wiederkommen mag." Und der „Sprung" würde sicherlich dem Aufsprung eines Tigers gleichen, der sich bis her verstohlen in's Gebüsch geduckt hat und England dürfte bei einem solchen Krieg einen schweren Stand haben, jeden falls würde er mit ungeheuerer Bitterkeit geführt werden und der Welt ein trauriges Schauspiel darbieten. Schließlich wird England sich wahrscheinlich doch zu einer neuen Agrar gesetzgebung verstehen müssen, wozu das europäische Festland sich schon am Anfänge dieses Jahrhunderts verstehen mußte. Wie in Preußen schon 1810, so wird man in England jetzt sich zur Schaffung eines selbständischen freien Bauernstan des und Abschaffung des Feudalverhältnisses entschließen müssen. Die Irländer verlangen die Herren auf ihrem Grund und Boden zu werden, sie wollen nicht mehr bloß Pächter für die englischen Lords sein. Wären die Pachvert- hältnisse in derletztennicht Zeit so drückend gewesen, so würde die Bewegung wohl nicht so akut geworden sein — und die Pächter wären vielleicht mit dem Gesetz, welches die Pacht rückstände aller kleinen Pachtungen bis zum Werth von 30 Pfd. Sterl, (deren sind's etwa 585,000, von denen min destens ein Drittel im Pachtrückstand ist) aus Staatsmitteln bezahlen wollte, zufrieden gewesen. Aber jetzt genügt ihnen dieses Gesetz nicht mehr, sie verlangen den Grund und Bo den für sich. Außerdem verlangt die irische Partei eine völlige politische Unabhängigkeit von England, würde sich aber wohl mit einer relativen Selbständigkeit zufrieden ge ben, wenn man in England sich zu einer wirklichen Reform polilik verstehen wollte. Die jetzige Regierung kann sich weder dazu entschließen, noch auch konnte sie sich zu raschen und durchgreifenden Maßregeln zum Schutze von Personen und Eigenthnm ermannen, was doch die nächstliegende Pflicht )er Staatsregierung ist und da darf und kann es für sie keine Kollision der Pflichten geben. Gladstone mochte noch so sehr das böse Gewissen Englands Irland gegenüber in seiner Brust schlagen fühlen, er mochte sich dadurch noch so ernstlich zu Reformmaßregeln angetrieben fühlen — aber er mußte vor allem die Unterthanen Ihrer Majestät der Kö-