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Strohbach vom 7. Jnf.-Regt. „Prinz Georg" Nr. 106, in da- 10. Inf. Real. Nr. 134, Hein vom 9. Inf-Regt. Nr. 133, in da- Garde- ° Reiter-Regt , Woempner vom Schützen-(Füs.-)Regt. „Prinz Georg" Nr. 108, in da- 2. Feld-An.-Regt. Nr. 28, vr Bifchoff vom 13. J»f-R»sl. Nr. 178, in da» 3. Jnf.-Regt. Nr. 102 „Prinz-Regent Lnitpold von Bayern", — versetzt. Die Unterärzte der Res.: vr. Zschocke de- Landw.-Bez. Zwickau, vr. Braun-dorf de- Landw.-Bez. Plauen, diesen unter Anstellung im aktiven Sanität». KorpS und zwar bei dem 2. Jäg.-Bat. Nr. 13, vr. Schmidt de- Landw.-Bez. Dre-den-Neust., — zu Assistenzärzten befördert. vr. Rückart, Stabsarzt der Res. des Landw.-Bez. Zwickau, - vr. Schinze, Stabsarzt der Landw. 1. Aufgebots der Landw.-Bez. Plauen, — behuf- Ueberführung zum Landsturm 2. Aufgebots, mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den vor geschriebenen Abzeichen, der Abschied bewilligt. vr Loewenhardt, Stabsarzt der Res. de- Landw.- Bez. Großenhain, der Abschied ertheilt. Militär-Zustybeamte. Durch Allerhöchsten Beschluß. Te« 26. Januar 18S9. vr. Heine, Justizrath, Ober- und KorpSauditeur, mit Ablauf de- Monats April dieses Jahres die erbetene Versetzung in den Ruhestand unter Ge währung der gesetzlichen Pension und mit der Er laubniß zum Forttragen seiner bisherigen Uniform bewilligt. Leu 26. März 18SS. Luckart, Justizrath und Divisionsauditeur bei der 2. Division Nr. 24, zum Ober- und KorpSauditeur beim KorpS Gericht deS XIX. (2. K. S.) Armee- KorpS, HünerSdorf, Garnisonauditeur der Festung König stein, zum DivisionSauditeur bei der 1. Division Nr 23, Franz, Amtsrichter in Chemnitz, zum Division-- " Auditeur bei der 3. Division Nr. 32, Frey, Assessor beim Landgericht Leipzig, zum DivisionS- Auditeur bei der 2. Division Nr. 24, Naumann, Assessor beim Amtsgericht Falkenstein, zum Garnisonauditeur der Festung Königstein mit dem Wohnsitze in Dresden, — unterm 1. Avril 1899, vr. Mücke, Staatsanwalt, Hilfsarbeiter im Justiz ministerium, zum Ober- und KorpSauditeur mit dem Titel Justizrath beim KorpS-Gericht des XII. (1. K. S.) Armee-KorpS unterm 1. Mai, — er nannt. Reiche-Eisenstuck, DivisionSauditeur bei der 1. Divi sion Nr. 23, zur 4. Division Nr. 40, unter Ver leihung des Titels und Ranges als Justizrath, Walde, DivisionSauditeur bei der 1. Division Nr. 23, zur 2. Division Nr. 24, Lißner, DivisionSauditeur bei der 2. Division Nr. 24, zur 4. Division Nr. 40, Schweinitz, DivisionSauditeur bei der 3. Division Nr 32, zur 1. Division Nr. 23, — unterm I. April 1899 versetzt. Seamte der Militär-Verwaltung. Durch Allerhöchsten Beschluß. Ten 26. Mär; 1899. Piehler, Garnison-Bauinspektor, Lokalbaubeamter deS Baukreises Bautzen, zum Intendantur- und Baurath, Braunbek, RegierungSbaumeister, Leutnant der Res, zum Garnison-Bauinspektor, — unterm 1. April 1899 ernannt. Se. Majestät der König haben Allergnädigst ge ruht, nachstehende OrdenSdekorationen zu verleihen: das Komthurkceuz 2. Klaffe des Berdieust-OrdeuS: dem Obersten Grafen Vitzthum v. Eckstädt, Kom mandeur deS 2. Gren.-RegtS. Nr. 101 „Kaiser Wil helm, König von Preußen", bisher Flügel-Ad jutant Sr. Majestät deS Königs und Militär-Be vollmächtigter in Berlin; das Ritterkreuz 1. Klaffe deffelbeu Ordens: dem Oberst-Ltnt. z. D. Delling, bisher beim Stabe des 8. Jnf.-Regt-. „Prinz Johann Georg" Nr. 107, dem Major z. D. v. Pillement, bisher BatS. Kom mandeur vom 10. Jnf.-Regt. Nr. 134; das Komthurkreuz 2. Klaffe des Albrechts-Ordens: den Obersten Frhrn. v. Friesen-Miltitz, Franke, Abth.-Chef- im Kriegs-Ministerium, dem Obersten v. Carlowitz, Chef de» König!. Sächs. Generalstabes; das Offizierskreuz desselben Ordens: dem Obersten a. D. v. Hinüber, bisher Kommandeur des Landw.-Bez. Leipzig, dem Justizrath lir. Heine, Ober- und KorpS- Auditeur, dem Justizrath vr. Lehmann, Ober- und KorpS- Luditeur a. D. Se. Majestät der König haben dem Buchbinder Gustav Georg Hugo Fritzsche, Direktor der Leipziger Buchbinderei-Aktiengesellschaft vorm. Gustav Fritzsche in Leipzig, den Titel eine- KommissiouSrateS mit dem Range in der fünften Klaffe der Rangordnung Aller gnädigst zu verleihen geruht. Se. Majestät der König haben Allergnädigst ge ruht, d«m Standesbeamten und vormaligen Gemeinde vorstand Steudner in Gaußig das Albrechts kreuz zu verleihen. Bekanntmachung, anderweite AkSfLhru»z«»orschrifte» zu dem Reichsgesetze über die Ausdehnung der Unfall- und Krankenversicherung vom 28. Mai 1885 (R.-G.-Bl. S. 159 flgd.) für den Bereich der sächsischen Heeresverwaltung betreffend. Unter Aushebung der Ausführungsvorschriften vom 14. September 1885 (G- u. B.-Bl. S. 120/121) wird Folgendes bestimmt: 1) Betriebe der Heeresverwaltung im Sinne de» Gesetzes vom 28. Mai 1885 sind nur solche, in denen bürgerliche Arbeiter oder Arbeiterinnen be schäftigt werden. 2) Die Befugnisse und Obliegenheiten der Aus führungsbehörden für die Unfallversicherung nach Maßgabe dieses Gesetzes sind für sämmtliche Betriebe der sächsischen Heeresverwaltung durch die Inten danturen des XII. (l. K. S) Armeekorps in Dresden und deS XIX. <2 K. S.) Armeekorps in Leipzig wahrzunehmen. Ausgenommen hiervon werden nur diejenigen Betriebe, welche der land- und forstwirth- schastlichen Berufsgenossenschaft für da- Königreich Sachsen angeschlossen sind. Der Geschäftsbereich jeder AuSführunasbehörde erstreckt sich auf alle zum Territorialbezirk deS be treffenden Armeekorps gehörigen Betriebe. Als Ausführungsbehörde liegt den KorpS-Jnten- danturen die gejammte Verwaltung der Unfallver sicherung in den einzelnen militärischen Betrieben ob, soweit nicht durch Gesetz oder im Nachstehenden etwas Anderes bestimmt ist. 3) Mit der Vorlage der schriftlichen Anzeigen (8 5l, Abs. 5 deS Gesetzes vom 6. Juli 1884) an die KorpS - Intendanturen, der Führung des Unfall- Verzeichnisses (8 52 a. a. O.) und der Untersuchung der Unfälle (88 53 bis 55 a. a. O.) wird die dem Betriebe unmittelbar vorstehende örtliche Verwaltungs behörde (ÄrtilleriedepotS, Traindepot», Artillerie werkstatt, Geschoßfabrik, Pulverfabrik, Garnison-, Magazin-, Lazareth-Verwaltungen rc.) beauftragt. Die selbe hat auch die dem Bevollmächtigten der Kranken kasse (8 45 a. a. O.) zu zahlende Vergütung festzusetzen (8 56 a. a. O.). 4) Diejenigen örtlichen Verwaltungsbehörden, denen die KorpS-Jntendanturen nicht vorgesetzt sind, haben eine zweite Ausfertigung der schriftlichen Anzeige über Unfälle ihrer unmittelbar vorgesetzten Dienst behörde einzureichen. Letztere wird auf Grund dieser Anzeige besonder» zu erwägen haben, ob eine Be theiligung derselben an den Untersuchung-Verhandlungen (8 54 a. a. O.) nach Lage der Sache zweckmäßig ist. 5) Die schriftlich zu führenden Untersuchung»- verhandlungen (8 55 a. a. O.) sind unter Beifügung der zur Feststellung der Entschädigungen erforder lichen Lohnnachweisungen (8 60 a. a. O.) der KorpS- Jntendantur unmittelbar von der örtlichen Ver waltungsbehörde vorzulegen. Hinsichtlich der in Folge des Unfalls erwerbsunfähig gewordenen Personen ist den Untersuchung-Verhandlungen ein in der Regel von dem Arzte der betreffenden Krankenkasse auSzu- stellendes Gutachten beizufügen, da» sich über die Art der Verletzungen, sowie über die voraussichtliche Dauer und den Grad der Erwerbsunfähigkeit eingehend auS- zusprechen hat. Dem Ermessen der AuSführungs- behörde bleibt eS überlassen, in besonderen Fällen die Beibringung von Militär-, bezirk-- oder spezialärzt- lichen Gutachten anzuordnen. 6) Die Feststellung der Entschädigungen (88 57 bi- 59, 61, 63 bis 65 a a. O.) hat durch die Korps- Jntendanturen als Ausführungsbehörden zu erfolgen. Denselben obliegt außerdem noch die Anweisung der zu leistenden Entschädigungen durch die Postver waltungen (8 69 a. a. O.), die Abführung der von den Zentral-Postbrhörden angeforderten Beträge an dieselben (8 75 a. a. O.), ferner — nach Anhörung der örtlichen Verwaltungsbehörde — die Beschluß fassung darüber, ob den Krankenkassen die Fürsorge für den Verletzten über den Beginn der vierzehnten Woche hinaus bis zur Beendigung der Heil verfahrens zu übertragen ist, sowie die Anordnung der an die Krankenkassen zu leistenden Erstattungen (8 5 a. a. O.). 7) Von der bewirkten Feststellung der Entschädig ung hat die KorpS-Jntendantur, falls sie nicht der örtlichen Verwaltungsbehörde, in deren Betrieb der Unfall sich ereignet hat, vorgesetzt ist, an die der letz teren vorgesetzte Dienstbehörde Mittheilung zu machen. 8) Für den GefchäftSbereich einer jeden AuS- führungSbehörde wird vom 1. Oktober 1899 an ein Schiedsgericht mit dem Sitze am Standorte der Aus führungsbehörde erlichtet. Bis zu diesem Zeitpunkte bleibt das zur Zeit bestehende Schiedsgericht für den Ge- sammtbereich der sächsischen Heeresverwaltung zuständig Die Vorsitzenden der Schiedsgerichte, sowie deren Stellvertreter werden durch da- Kriegs-Ministerium bestimmt. 9) Jede KorpS-Jntendantur hat für das Schieds gericht seines Geschäftsbereiches zwei Beisitzer und deren Stellvertreter au- der Zahl der BetriebSvor- stände und deren dienstlichen Stellvertreter zu wählen. Die beiden anderen Beisitzer und deren Stell vertreter sind nach näherer Bestimmung de- vom Kriegs-Ministerium zu erlassenden Regulativs, be treffend die Vertretung der Arbeiter auf Grund der Gesetze» vom 6. Juli 1884, au- der Zahl der in den militärischen Betrieben beschäftigten, dem Arbeiter stande angehörenden Personen, welche den im 8 42 a. a O. bezeichneten Kassen angehören, zu wählen. 10) Die Namen und Wohnorte der sämmtlichen Beisitzer der Schiedsgerichte und deren Stellvertreter sind nach bewirkter Wahl alsbald dem Kriegs- Ministerium mitzutheilen, welches die im8 48a. a. O. vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung sämmtlicher Mitglieder der Schiedsgerichte zur Ausführung bringt. 11) UnfallverhütungSvorschristen im Sinne de» 8 9 de» Gesetze» vom 28. Mai 1885 dürfen für Be triebe, deren örtliche Verwaltungsbehörde der KorpS- Jntendantur nicht unmittelbar unterstellt ist, nur im Einverständniß mit der betreffenden vorgesetzten Dienstbehörde erlassen werden. Enthalten diese Vor schriften Strasbestimmungen, so sind sie vor dem Erlaß drei Vertretern der Arbeiter, welche nach Maß gabe de» unter 9, Absatz 2 gedachten Mguwüv» zu wählen sind, zur Berathung und gutachtlichen Aeußerung vorzulegen. Dresden, den 28. März 1899. Kriegs-Ministerium. d. d. Planitz. Vorstehende Ausführung-Vorschriften werden mit dem Hinzufügen bekannt gemacht, daß auf Grund von 8 109 de- Unfallversicherungsgesetzes vom 6. 7. 84 für den Bereich der sächsischen Heeresverwaltung die in den 88 45, 51 bis 55 a. a. O. den Ort-polizei- behörden zugewiesenen Verrichtungen denjenigen ört lichen Verwaltungsbehörden dieser Heeresverwaltung übertragen worden sind, in deren Dienstbereich sich der Unfall ereignet hat. Dresden, den 28. März 1899. Kriegs-Ministerium. v. d. Planitz. Stöckel, Kas.-Jnsp. der Barn.-Verw. Zwickau, unter Berleduna alt Amt-vorftand zur Garn Berw. Kamenz, — zu Ber- waltung«-Jnspektor«n, Habermann, Kas.-Jnsp der Gara-Berw Bautzen, unter Ver setzung zur Garn-Berw. Riesa, Michaeli-, Kas-Jnsp der Garn Berw. Chemnitz, «eorgi, Kas-Jnsp der Garn-Berw. Leipzig, unter Versetzung zur Garn.-Berw. Sönig-brück, Petzold, Kas.-Jnsp. der Garn.-Berw Truppenübungsplatz Zeithain, — zu Berwaltung-Kontroleuren, — er nannt Pickert, V«rw -Jnsp. der Sara -verw. König»brück, zur Garn.- Berw. Leipzig, Böhlke, Berw.-Jnsp. der Garn -Bclw Grimma, al- Aml-- vorstaud zur Garn.-Berw köni^brück, Biererbe, Kas.-Jnsp. der Garn.-Berw. Dresden, al-kontrole- führer aus Prob« zur Garn »Berw. Bautzen, Heinig, Kas-Jnsp. der Garn-Berw Die» den, al- Kontrole- sührer aus Probe zur Garn Berw. Zwickau, Meißner, Kas.-Jnsp. der Garn -Berw Lnpzig, al- kontrole- sührer auf Probe zur Garn.-Berw. Zittau, Neunübel, Kas.-Jnsp. der Garn Berw. Leipzig, al» Kontrole- sührer aus Probe zur Garn -Berw. Festung Königstein, Despang, Kas -Jnsp. der Garn.-Berw. Pirna, zur Garn.- Berw. Dresden, Heinze, Kas.-Jnsp. der Garn -Berw. Truppenübungsplatz Zeit- Harn, zur Garn.-Berw Leipzig, Kunze, Kas -Jnsp. der Garn Berw Dresden, zur Garn -Berw. Leipzig, Schumann, Kas.-Jnsp. der Garn -Berw Dresden, zur Garn- Berw. Truppenübungsplatz Zeithain, — versetzt. Sonntag, kanzleidiener beimOber-Lrieg-gericht, al-Militär- GerichtS-Aktuar beim KorpSgericht des XIX. (2. K S ) Armeekorps angestellt. Vorstehende Veränderungen treten unter dem 1. April 1SSS in Kraft. Gruekaukge«, Versetzungen re. i« rfie»tlichea Dienste. I« «eschifttbereiche des Ministerin«» »S Kriege». Durch Verfügung deS Kriegs-Ministerium». Den 27. März 18»S. Melzer, Geh. Sekretär im kriegS-Zahlamt, zum Buchhalter im Kriegt-Zahlamle, Hecker, Hertel, Hänsel, Geheime Intendantur-Sekretäre, zu geheimen expedirenden Sekretären im Kriegs-Ministerium, Horn, Kalkulator im KriegS-Ministerium, unter Belastung aus dem Etat der Kalkulatoren, Kresse, Intendantur-Sekretär, unter Uebernahme aus den Etat der Kalkulatoren, zu rxpedirenden Sekretären im KriegS- Ministerinm, — ernannt. Graf, Intendantur-Sekretär im KriegS-Zahlamt, zur Inten dantur zurückversetzt. Richter, Jahr, Erler, Finke, Schloßhauer, Richtstcin, Intendantur-Bureau-Dlätare, zu Intendantur«Sekretären ernannt. Franke, Zahlmeister des Karabinier-Regis., Lehmann, Zahlmeister deS 1. Ulan-Regi- Nr. 17 „Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn", Thiel, Zahlmeister des S. Jvf -RegtS. Nr. 133, Hartkopf, Zahlmeister deS 11. Jnf.-RegtS. Nr. 13S, Garlt, Rendantur-Asfiftent de» Kadettenkorp-, Metzler, Knvsel, Proviantamts-Assistenten des Proviant amts Oschatz bezw Dresden, Ficker, Assistent de» Bekürdung-omtS, Freygang, Hillig, Müller, Garnisonverwaltungs-Inspek toren der ^arnrsonverwaltung Leipzig bezw Kamenz und Lsch-tz, Hänsel, Haustein, Lazareth - Inspektoren de» Garurson- Lazareth» Riesa bezw. Bautzen, — zur probeweisen Wahrnehmung von Intendantur - Selretärstellen besiehligt. Die kommandirung ist einer Versetzung gleich zu achten Ludewig, Günther, Kanzlei-Diätare im Krieg-Ministerium, zu Kanzlei-Sekretären im KriegS-Ministerium, Krake, Kanzlei-Diätar im KriegS-Ministerium, Seltmann, Kanzlei-Diätar bei der KorpS-Jntendantur, — zu Intendantur-Kanzlisten, — ernannt. Hofmann, Kanzleidiener im kriegSarchiv, zum Registrator daselbst, die Militäranwärtrr: Winkler, Feldwebel im 1. (Leib-) Gren.-Regt. Nr. 100, Klein, fKldwebel im 7. Jnf.-Regt. „Prinz Georg ' Nr. 10», Freyer, überzähliger Bize - Wachtmeister im S. Feld-Art- Regt Nr. 32, — als Kanzlei-Diätare im KriegS- Ministerium, Kayser, Feldwebel im 3. Jäg -Bat. Nr 15, Kühne. Oder-Torpeder a D., Ohme, Feldwebel im 5. Jns.-Regt. .Prinz Friedrich August' Nr. 104, Lickint, Schmidt, Zahlmeister - Aspiranten im 8. Inf.-Regt. „Prinz Johann Georg'' Nr. 107, Metzen, Zahlmeister-Aspirant im k. Jnf.-Regt Nr. 105 „König Wilhelm II. von Württemberg", v. Domaru», Zahlmeister-Aspirant bei der Handwerker- abtheilung, Lenge, Zahlmeister-Aspiraut im 7. Jnf.-Regt. „Prinz Georg " Nr. 106, — als Jutendantur-Bureau-Diätare, — angestellt. Laube, Zahlmeister-Aspirant im Karabinier-Regi al» In tendantur-Bureau- Diälar, die Militäranwärter: Scherr, Zahlmeister-Aspirant de« Train-Bat- Nr 12, Thoß, Ganzinvalid in kontrole de« BezirkSkommando» Leipzig, — al» Jntendantur-Kanzlei-Drätarrn —angestellt Lange, Meischner, Hülsttopographen beim topographischen Bürrau de» Generalstabt«, ersteren zum Topographen, letzteren zum kanzleisekretär ernannt. Walther, Oberroßarzt vom 2 Ulan.-Regt Nr 18, zum KorpS- roßarzt de» XlX (2. K. S^ Armeekorps, Richter, Roßarzt vom 1 König-Hus.-Regt Nr. 18, unter Versetzung zum 2. Ulan -Regt. Nr. 18, zum Oberroßarzt, Bärner, Unterroßarzt vom 2. Ulan.-Regt. Nr. 18, unter Ent hebung von dem Kommando »ur Militär-Abtheilung bei der thierärztlichen Hochschule und oer Lehrschmied« und Versetzung zum 1. König« Hus.-Regt Nr. 18, zum Roharzt, — be- fördert. Lotzmann, überz. Vizestldweb«! der Handwerker-Abtheilung de« BekleidungSamteS XU. (k S.) Armeekorps, Maucksch, Zahlmeifieraspirant der Intendantur Xll. (k S) Armeekorp«, — al« Assistenten beim VeNeidungtamte XII. (1. K. 8.) Armeekorp« angestellt. Wolff, Lazarnbiuipckior in Leipzig zum Garnisonlnzareth Riesa, Ricciu«, Lazarethinsprktor in Drrtden, zum Garnijonlazareth Bautzen, — zur probeweisrn Wahrnehmung der Stelle eine« alleinstehenden Lazarethinspektor» versetzt. Reißig, Lazarethinspektor inZrithaiu, in der Stelle al« allein- stehender Lazarethinspektor bestätigt. Stein, Militäranwärter, als Lazarethinspektor bei dem Garnisrn- lazareth in Leipzig angestellt. Franz, Proviantamtt-Assistent beim Proviantamt Dresden, zum Proviantam««-Sontroleur beim Proviantamt Grimma, Möckel, Proviantamts-Assistent beim Proviantamt Gnmma, zum Proviantamt-Koutroleur beim Proviantamt Großenhain, Gunkel, Schmidt, Pampel, Proviantamt- Aspiranten, zu Proviautamt- Assistrntr» beim Proviantamt Dresden, — er nannt Hauschild, Hotta«, Proviantamt- Assistenten, Ersterer vom Proviantamt Großenhain zum Proviantamt Dre-den, Letzterer vom Proviantamt Dre-den zum Proviantamt Oichotz vrr- setz» Mittag, Kas-Jnsp der Garn -Berw köuigsbrück, unter Ver setzung al- Amt-vorstond zur Garn-Berw. Oschatz, Strehl, Kas-Jnsp der Gar, Verw. Ri«sa, unter Versetzung a!» Amt-vorstand zur Garn.-Verw. Grimma, nichtamtlicher Teil. Tie Hilfskreuzer im Leekriege. Wie aus der Art des Ausbaues der französischen Kriegsflotte hervorgeht, ist man in Frankreich noch keineswegs zu einem festbegründeten Urteil über die Bedeutung der einzelnen SchiffSgattungen gelangt, welches allein eine Gewähr für den planmäßigen Ausbau einer Kriegsflotte bildet. Eine außerordent liche Verschiedenheit der Schiffstypen in der Klasse der Panzerschiffe, eine ebensolche bei den Kreuzern und ein gewisses Zurückbleiben in der Ausbildung deS Torpedomaterials und rin tastendes Hin- und Herschwanken zwischen der Wertbemessung der Schlacht schiffe im Vergleich zu den übrigen, namentlich technisch komplizierten Knegsmitteln macht sich be merkbar, und eS hat in jüngster Zeit dazu geführt, in einer ganz ungerechtfertigten Weise den Wert der submarinen Krieg-mittel, speziell der sogenannten Unterseeboote, zu überschätzen, was sich in drr geplanten Herstellung von nicht weniger als acht Unterseebooten auSfpricht. Neuerdings scheint man einen erhöhten Wert auf die Verwendung von Hilfskreuzern im Kriege zu legen, das heißt, die Ein stellung schneller HandelSdampfer in die Kriegsflotte und ihre Armierung mit leichten Schnrllfeuergefchützen, um sie al- AufNärungsschiffe zu verwenden Im An fang deS Monats April wird der derzeitige franzö sische Marineminister in Havre eintreffen, bekanntlich der Ausgang-Hafen der meisten französischen Schnell- dampferlrnien, um über die Verwendung von Schnell dampfern als Hilfskreuzer zu beraten. Es ist nicht unangebracht, aus diesem Anlaß auf die Erfahrungen hinzuweisen, die im spanisch-amerikanischen Kriege mit der Einstellung von Hilfskreuzern gemacht worden sind. Sehr lehrreiche Darlegungen hierüber enthält das bekannte Werk von Mahan, in welchem über die Erfahrungen des spanisch-amerikanischen Kriege- auf diesem Gebiete sich folgendes Urteil findet. Bei der Besprechung der Thätigkeit de- Admiral- Sampson, der sich vergeblich bemühte, das Geschwader des Admiral- Cervera zu fassen, wird darauf hingewiesen, wie wenig ausreichend der Aufklärungsdienst der amerikanischen Flotte mar, die doch über eine ganz stattliche Zahl von Hilfskreuzern verfügte Ter Ver lauf der Dinge und der Mißerfolg, den Sampson durch da- Richtauffinden der gesuchten spanischen Ge schwaders zu verzeichnen hatte, erklärt sich daraus, daß man dem Aufklärungsdienst, der Hauptthätigkeit der Kreuzer, die genügende Beachtung nicht geschenkt hat und daß das Nachrichtensystew, da» man zur An wendung brachte, in keiner Weise genügte — trotz moderner Verkehrsmittel und des doch wahrscheinlich von dem Amerikanern nicht gesparten Gelbe» Aus gebildete Kreuzer, die im Frieden gelernt haben, was sie im Kriege auSüben sollen, lassen sich eben nicht aus dem Boden stampfen. Der bloße Ankauf eines PostdampferS und die Einstellung feines Führers als Auiiliarossizier schafft noch lange keinen für den Aufklärung-dienst befähigten Kreuzer. Mahan erzählt, daß vor Marlinraue und Guadeloupe zwei Schnelldampfer als Hilfskreuzer Borpostendienst gethan hätten. Einer derselben habe da» spanische Geschwader wahrscheinlich nur um Haaresbreite verfehlt. EL ist ziemlich gleichgiltig, um wie viel sich der Suchende und der Gesuchte verfehlen. Daß man die feindliche Flotte trifft und die eigene benachrichtigt, ist die Hauptsache bei solchem Kreuzerdienste Wie wichtig der Vorposten dienst auf der See ist, wie notwendig für diese Zwecke schnelle Kreuzer sind, hat schon Napoleon anerkannt, al» er seine abenteuerliche Expedition nach Aegypten antrat. Der letzte Krieg beweist von neuem, daß trotz der Verbesserungen im Nachrichtenwesen schnelle Kreuzer ebenso notwendig für da» Auffinden de» gesuchten Gegner» sind, wie e» da» Schlachtschiff für die Schlacht ist. Handelrdampfer können aber al» Hilfskreuzer nur dann praktische Bedeutung erlangen, wenn sie unter der Führung geschulter, mit den strategischen und technischen Verhältnissen durchaus vertrauter wirklicher Marineoffiziere stehen. Der so viel gepriesene Kreuzerkrieg, der denjenigen Marinen empfohlen wird, die e» zu einer einflußreichen Schlachtflotte au» irgend welchen Gründen nicht gebracht haben, kann da» Fehlen der letzteren niemals ersetzen. Die Erkennt-