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Nr. 15S Zschopau er Lageblatt «mb Anzeiger. Donnerstag, den S. Juli 1936. Dös MhWWM hei Reese« Das gerichtliche Nachspiel za der Todessahrt der vier bb.Äönner -er LeWndarde A-ols Mtt Berlin, 8. Juli (DrahtberiHtj. Noch ist das furchtbare Unglück, das sich am 1. Juli in Neesen an der Straße Burggenthin ereignete und bei dem vier SS.-Männer der Leib standarte Adolf Hitler getötet und neun weitere Mitglieder des Musik- zuges der Leibstandarte verletzt wurden, in böser Er innerung. Bereits eine Woche nach diesem tragischen Ge schehen konnte das gerichtliche Nachspiel in Neesen stattfinden. Der Kraftwagenführer Richard Weber aus Pivitzheide in Lippe-Detmold ist der fahrlässigen Tötung und der fahr lässigen Körperverletzung angeklagt. Erschwe rend wurde dem Angeklagten zur Last gelegt, die Kata strophe durch Außerachtlassung der ihm auf Grund seines Berufes als Kraftwagenführer besonders anferlegten Pflicht zur Aufmerksamkeit herbeigeführt zu haben. Wie sich das Llnglück zuirug. Wie erinnerlich, befand sich am 1. Juli der Musikzug der SS.-Leibstandarte in zwei Autobussen auf der Heim kehr von einer Konzertreise, die ihn nach dem Westen des Reiches geführt hatte. Als die Wagen am Nachmittag das Dorf Neesen im Magdeburger Gebiet durchfahren hatten, kam ihnen auf der leicht ansteigenden Strecke ein Fern- lastzug mit Anhänger entgegen. Auf der durch Regen schlüpfrig gewordenen Straße geriet der Lastzug ins Schleudern und raste unmittelbar darauf gegen einen Kilo meterstein. Beim Anprall wurde der Anhänger aus seiner Bahn geworfen und geriet dabei dem zweiren Auto des SS.-Musikzuges in die Flanke. Durch den furchtbaren Anprall wurde die leichte Karosserie des Autobus ein gedrückt und eine Seitenwand der Länge nach aufgerissen. Zwei SS.-Männer wurden sofort getötet, zwei weitere so schwer verletzt, daß sie wenige Stunden darauf ihren Ver letzungen erlagen. Da der erste Autobus der SS. bereits hinter der Anhöhe verschwunden war, als sich die Kata strophe ereignete, bemerkten die SS.-Männer im ersten Autobus von dem gauzen Unglück nichts und erfuhren erst bei ihrer Ankunft in Berlin von dem grauenhaften Schicksal, das die Kameraden des zweiten Wagens ereilt hatte. Weder übermüdet — noch zu schnell gefahren. Die Gerichtsverhandlung, die wegen des erforder lichen Lokaltermins in Reefen stattfand, begann sofort mit der V e r n e h m u n g d e s A n g e k l a g t e n, der seit 1928 Führerscheine besitzt. Er versichert, weder übermüdet gewesen, noch zu schnell gefahren zu sein. Der Angeklagte hatte nach seinen eigenen Ausführungen auf der leicht ab schüssigen Straße den Omnibus gesehen, der ihm auf der rechten Seite cntgegenkam. Beim Näherkommcn der beiden Kraftfahrzeuge, die mit dem Mnsikzug der SS.- Leibstandarte besetzt waren, sei cs ihm gelungen, seinen Wagen nach rechts zu steuern. Aber diese Bewegung habe der Anhänger anscheinend nicht rechtzeitig mitgemacht. Er sei nach links herübergeschlepdert und dabei dem Wagen des Musikzuges in die Flanke gefahren. Der Angeklagte versicherte auf die eindringlichen Fragen des Vorsitzenden hin, er habe alles getan, um korrekt zu fahren, und könnte sich diesen Unfall nicht erklären. Lokaltermin an der Llnglücksstelle. Darauf begab sich das Gericht zum Lokaltermin an die Unglücksstelle, die dicht beim Verhandlungsort liegt. An Ort und Stelle wurden sodann die Augenzeugen vernommen, die sämtlich feststelltcn, daß der Lenker ihres Wagens außerordentlich vorsichtig gefahren sei. Die weiteren Zeugen, vor allem der Arbeitgeber des Ange klagten, sagten aus, daß Weber seit Jahren sich als aus gezeichneter Kraftwagenführer bewährt habe, daß er stets das besondere Vertrauen sowohl des Arbtttgebers als auch seiner Kunden genoß. Der Mitfahrer deS Unglücks- wageus, mit dem sich Weber währand der Fahrt im Fahren und Schlafen abgewechselt hatte, hob besonders hervor, daß der Angeklagte dafür bekannt gewesen sei, nie mals ini Dienst Alkohol genossen zu haben. Von den weiteren Zeugenaussagen-riin Tatort war vor allem die des F a h r e r s d c s SS. -A ntobusses von Bedeutung. Er hatte den Lastzug ebenfalls schon vor her kommen sehen, erklärte aber, daß der Lastzug sehr korrekt gefahren sei und daß er gegen die Fahrweise des Angeklagten nicht das geringste einzuwenden habe. ,, Oie Gutachten der Sachverständigen. Nach Vernehmung der Zeugen folgten die Gut achten der Sachverständigen. Dipl.-Ing. Erwin Johanning aus Magdeburg erklärte, daß die Straße, aus der sich das Unglück ereignete, so breit sei, daß auch zwei große Fahrzeuge normalerweise ohne Schwierig keiten einander vorbeifahren könnten. Der Angeklagtc habe jedoch nicht genügend in Rechnung gezogen, daß sein Anhänger leer war, ferner daß er bei einer frisch naß geregneten Straße die Geschwindigkeit hätte vermindern müssen. Schließlich habe der Angeklagte nicht genügend beachtet, daß er die Unglücksstelle nicht ausreichend über- sehen konnte. Der zweite Sachverständige, Dipl.-Ing. Kurt Fiedler aus Berlin, trat dem ersten Sachver ständigen in der Beurteilung der Angelegenheit im großen ganzen bei. Der dritte Sachverständige, der Direktor des Reichs- kraftwagenbetriebsverbandes, Otto, ist der Meinung, daß die Maßnahmen, die der Angeklagte getroffen hat, durch aus zweckmäßig gewesen seien. ; Strafantrag: 1 Jahr 6 Monate Gefängnis. Der Vertreter der Anklage, l. Staatsanwalt Weiß kopf, beantragte darauf, den Angeklagten wegen fahr- lässigerTötung in Tateinheit mit f a b r l ä s s i g e r Körperverletzung, begangen als Berufskraftfahrer, zu einer Gefängnisstrafe von l Jahr und 6 Monaten zu verurteilen. Das Llrteil: 1 Lahr Gefängnis. Nach fast eineinhalbstündiger Beratung des Gerichts verkündete der Vorsitzende folgendes Urteil: Der Ange klagte Richard Weber wird wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einem Jahr Gefängnis und in die Kosten des Verfahrens verurteilt. Die Untersuchungshaft wird dem Angeklagten auf die Strafe angerechnet. Oie Llrieilsbegründung. In der Urteilsbegründung erklärte der Vor sitzende, Landgerichtsdirektor Schultze, daß die Gefahr des Zusammenstoßes in dem Augenblick begonnen hätte, als der Angeklagte beim Hinabsahren von der kleinen Anhöhe das Gas weggenommen habe. Er habe von diesem Augenblick an die eigene Bewegung des Anhängers nicht mehr übersehen können und hätte ihn deshalb nicht mehr in der Hand gehabt. Darin liege die Fahr lässigkeit des Angeklagten, wegen deren er zu ver urteilen wäre. Vereinfachung und VeMiguus. Zur Reform der Organisation der gewerblichen Wirtschaft. Der Neichöwirlschaftsministcr hat durch einen Erla'i an die Neichswirtschaflskammer eine Reform der Organi sation der gewerblichen Wirtschaft in Kraft gesetzt, die von einschneidender Bedeutung ist und eine Vereinfachung und Verbilligung der Organisation bedeutet, manche Zustän- digkeitsstreitigkcttcn beseitigt und das Selbsiverwal- 1 u n g s p r i » z i p der Wirtschaft weiter ausbaut. Zum Verständnis der Reform ist ein geschichtlicher Rückblick notwendig, da müssen wir auf den Februar 1934 zurückgehen, als der Führer durch das Gesetz zur Vorberei- tiiug des Aufbaues der gewerblichen Wirtschaft den Grund für die Neuregelung der deutschen Wirtschaft legt. Im Oktober 1934 erhielt dieses Rahmengesetz durch die Erste Durchführungsverordnung seine organisatorische Ausge staltung, die der gewerblichen Wirtschaft die bis jetzt be stehende Organisation gab. Diese Organisation war im wesentlichen gekennzeichnet durch das Nebcnein anderb e st eben einer sachlichen und einer r e g i o n a l e n G l i e d c r u n g. In der Praris ergaben sich daraus im Laufe der Zeit gewisse Mißstände. Es wurde Klage erhoben über eine Ucberorganisa- 1 ion und über eine allzu starke Belastung der Wirtschaft durch Beitragszahlungen bei den verschiedenen Fachgruppen und Untergruppen. Insbesondere führte die Bildung der Bczirksgrnppen der Neichsgruppe Industrie, die im wesentlichen dieselben Aufgaben hatten wie die In dustrie- und Handelskammern, zu ständigen Reibereien und Eifersüchteleien, die nicht zum Besten der Wirtschaft dienten. Aus diesen Erkenntnissen heraus und aus den Erfahrungen, die man bei der Ordnung der Verkehrs- Wirtschaft gemacht hatte, erklärt sich der Erlaß. Was die Klagen über zu hohe Beitragszah lungen anlangt, so will man diesen dadurch gercchi werden, daß der Erlaß zwischen Hauptmitgliedern, Fach- Mitgliedern und Listenmitgliedern unterscheidet. Ein« Unternehmung wird Hauptmitglied bei ihrer Betreuungs- gruppe, d. h. bei der Wirtschaftsgruppe, bei der das Schwergewicht ihrer fachlichen Betätigung liegt. Wenn sic darüber hinaus auch »och im Gebiet einer anderen Wirt schaftsgruppe tätig ist, so wird sie Fachmitglied bei dieser. Handelt es sich bei ihrer gewerblichen Tätigkeit außer der- jenigen als Hauptmitglied um einen Hilfsbetrieb oder um sogenannte unerhebliche gewerbliche Nebentätigkeit, sc wird sie lediglich als Listenmitglied erfaßt und brauch, in diesem Falle an die betreffende Wirtschaftsgruppe kein« Beiträge zu zahlen. Hierdurch will man insbesondere der berechtigten Klagen der kleinen Gemischtbctriebe abhelfen Wesentlicher ist indessen die Bedeutung der Znsam - menfassung von Gruppen und Kammern die zur Vermeidung der bisherigen Doppelorganisatior durchgeführt wird. In die bestehenden 18 Bezirkswirt schaftskammern werden danach die Bezirksgruppen de, Hauptgruppe Industrie als Jndustrieabteilung und dic Bezirksgruppen der Wirtschaftsgruppen der Neichsgruppe Handel als Unterabteilungen eingegliedert. die zu eine, Abteilung Handel zusammengefaßt werden können. Die Industrie- und Handelskammern werden ebenfalls zu einer Abteilung, der sogenannten „Kammerabteilung", zu- sammengeschloffen, die an die Stelle der aufzulösenden landschaftlichen Zweigvereinigungen bzw. der Jndustrie- und Handelslage tritt. Dadurch erfahren dieBezirks - kammein eine Erhöhung zu einem wirklich reprä - fentativen Organ der Organisation der gewerblichen Wirtschaft. In ihnen finde« gleich zeitig eine feste Verklammerung des fachlichen und des regionalen Jnstanzcnzuges statt, da der Präsident der Be zirkswirtschaftskammer berechtigt ist, den Abteilungen Weisungen zu geben. Selbstverständlich sind ebenso auch die Reichsgruppen nach wie vor dazu berechtigt. Ohne Zweifel wird durch diese Neuordnung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft eine größere Schlagkraft gegeben, die noch dadurch erhöht werden soll, daß der Reichswirtschaftsminister es den Leitern und Geschäftsführern sämtlicher Gruppen zur Pflicht macht, engste Fühlung mit den von ihnen betreuten Menschen zu halten. Auf diese Weise soll die Organisation der gewerb lichen Wirtschaft zu einem Instrument werden, das der Durchsetzung der nationalsozialistischen Wirtschaftspolitik erfolgreich dienen kann. Der Erlaß sieht ferner für die Zukunft die Schaf- fung eines Ehrengerichtshofes der deutschen Wirtschaft vor, und zwar bei der Neichswirtschaflskammer und den Bezirkswirtschaftskammern. Ein Ausschuß unter Leitung des Grafen v o n d e r G o l tz bei der Reichswirt- schaftskammer ist mit der Ausarbeitung von Vorschlägen für diesen Ehrengerichtshof beauftragt. Die soziale Ehren gerichtsbarkeit der DAF. wird dadurch in keiner Weise berührt. Denn während es sich bei dieser im wesentlichen um das Verhältnis von Betriebsfübrer und Gefolgschaft handelt, wird der neu zu schaffende Ehrengerichtshof der deutschen Wirtschaft sich mit Verstößen gegen die kauf männische Ehre zn befassen haben. Füns Wochen Bersammlungsruhe. Vom 1. August bis 7. September. — Eine Anordnung des Reichspropagandaleiters. Der Reichspropagandaleiter der NSDAP., Minister Dr. G o e b b e l s, hat folgende Anordnung getroffen: Winterfeldzug und Reichstagswahl haben die Redner und die Politischen Leiter sowie die Männer der Gliede rungen und angeschlossenen Verbände an der Front des politischen Kampfes gesehen. Eine Vcrsammlungswclle größten Ausmaßes ist über Deutschland gerollt, wobei die nationalsozialistischen Redner in ununterbrochener Arbeit Abend für Abend Aufklärungsarbeit leisteten. Nach den Olympischen Spielen, dem Neichsparteitag und Erntedanktag werden erneut größte Anforde rungen an die Propagandisten der Bewegung gestellt. Um ihnen die zur Erfüllung der bevorstehenden Auf gaben notwendige Ausspannung und Zeit zur Erholung zu gewähren, ordne ich deshalb für die Zeit v o m 1. A u g u st b i s 7. S c p t e m b e r 1 9 3 6 für die NSDAP, einschließlich aller Gliederungen und angeschlossenen Ver bände V e r s a m m l u n g s r u h e an. Zungen aller Länder sehen die Olympischen Spiele. Das Internationale Jugcndzcltlager übergeben. Unweit des Reichssportfeldes in Berlin ist in den letzten Wochen ein großes Zeltlager von der Wehrmacht gebaut worden. Es ist der Schauplatz des Inter- nationalen Jugendlagers bei den Olympischen Spielen. Hier werden je 39 Jungen von etwa 3» ver- schicdenen Nationen in der ersten Augusthälfte Zusammen leben und an diesem Großereignis teilnehmen. Sie sollen sich gegenseitig kennen und verstehen lernen, sie sollen sich selbst ein Bild über das neue Deutschland machen. Für alle Ansprüche, die an ein solches Zeltlager gestellt werden können, ist bestens gesorgt. In den großen Zelten werden je 30 Jungen einer Nation, ihr Mannschafts- sichrer und ein deutscher Begleiter untergebracht. Dies; Zelte der Nationen gruppieren sich in zwei weiten Kreisen um den Hauptsahnenmast des Lagers, von dem aus man, wie ja auch von fast allen anderen olympischen Stätten, den hochragenden Glockenturm des Reichsspori- feldes sehen kann. Zwei große Waschzelte, wie sie sich auch bei früheren Massenlagern bewährt haben, die Speise zelte für rnnd lliOO Mann, die Wirtschaftszelte und die Unterkünfte für dic das Lager betreuenden Soldaten er- gänzen die Ausstattung des Lagers. Selbstverständlich fehlen auch nicht die notwendigen sanitären und hygieni schen Einrichtungen, ohne die ein solches Lager nicht denk bar ist. Die UebcrgabediesesLagers von der Wehr macht an das Organisationskomitee der XI. Olympischen Spiele 1936 in Berlin erfolgte im Nahmen einer kleinen Feier, bei der der Kommandierende General des III. A.-K., General vonWiyleben, und der Präsident des Orga- nisationskomitecs. Erzellenz Lewald, sprachen. Ein gleiches Lager ist übrigens noch in Eichkamp sür dic Sportstudenten von 30 Nationen errichtet worden, die ebenfalls zur Teilnahme an den Olympischen Spielen eingeladen worden sind. Auch werden je 30 Studenten aus jeder Nation für einige Wochen im Lager leben und durch Vorträge und Vorführungen aus allen Gebieten der Leibesübungen eine beträchtliche Erweiterung ihres Wissens erhalten. Mexikos Reiter sind da. In Berlin trafen am Mittwochabend acht Mitglie der der mexikanischen Olymp ia-Reiter- Mannschaft unter Führung von Oberst Alfinio Flores Cruz ein. nachdem bereits vor einigen ^agen die ersten Mexikaner im Olympischen Dorf ihren Einzug gehalten hatten. Zur Begrüßung hatten sich der Kommandant des Olympischen Dorfes, Oberstleutnant von und zu Gilsa, Platzmajor des Olympischen Dorfes, Hauptmann Fürst ner, und der Ehrendienstoffizier der mexikanischen Mann schaft, Hauptmann Jßmer, sowie der olympische Ehren dienst eingefunden. Von mexikanischer Seite waren der Berliner mexikanische Geschäftsträger, Dr. Jcaza, Lega- tionssekrctär Nennow, die bereits in Berlin weilenden mexikanischen Kämpfer sowie in Berlin lebende Mexikaner erschienen. Nach kurzer Begrüßung fuhr die Mannschaft zum Olympischen Dors. gberprüsung derKrafiMversicherung? Die starke Kritik an der Kraftsahrversichernng, die im Falle eines Schadens den Fahrer zur Mithaftung in jedem Fall verpflichtet, hat zur Ueberprüfung der Per* sicherung Anlaß gegeben. , , Der Leiter der Reichsgruppe Versicherung hat an die Tarifgemeinschaft der Kraftfahrzeugversicherer ein Schrei ben gerichtet, in dem er bittet, das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen für die Kraftfahrzeugpflicht- und Kaskoversicherung zu verschieben, und in der Zwi schenzeit in eine Ueberprüfung der neuen Bestimmungen im Benehmen mit den zuständigen Stellen einzutreten. Der Leiter der Reichsgruppe weist ferner darauf hin, daß die Neuregelung nicht nur dem gerechten Aus gleich der Belange der Versicherten und Versicherer dienen müsse, sondern auch die Förde rung der Motorisierung wie auch die Hebung der Verlehrsdisziplin nicht aus dem Auge verlieren dürfe. TliaiisO-riissischttGegensatz in Montreux Die Sowjetabordnung bei den Meerengenverhand lungen in M o n i r e u x hat aus Moskau neue Anweisun gen erhalten, wonach sie abreisen soll, wenn der Sowjet union nicht die volle Durchfahrtfreiheil durch die Darda nellen eingeräumt wird. Am Mittwochvormittag waren zwischen den Englän dern und Russen ernste Gegensätze aufgetreten, nachdem der neue englische Entwurf zum Artikel 16 des Abkommens bekanntgeworden war. Danach sollte die Türkei das Recht haben, im Kriegsfall bet Bedrohung der eigenen Sicherheit die Dardanellen für alle Kriegführenden zu schließen. Die Sowjetdelegation aber sorderte, daß die Dardanellen dann nicht geschlossen werden dürfen, wenn eS sich um die Durchfahrt von Kriegsschiffen handele, die im Dienste deS Völkerbundes stehen.