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BKV 1981 2 2.1.4. Auf der Grundlage der Betriebsdokumente F 420 wird die Rückfüh- rung von Sekundärrohstoffen aus dem zentralen Prämienfonds materiell stimuliert. Für die Erfassung und Ablieferung von metallischen und nichtmetalli schen Sekundärrohstoffen erhalten die Einrichtungen für die nachweislich abgelieferten — metallischen Sekundärrohstoffe 10 Prozent vom Erlös sowie für die Ab lieferung von — nichtmetallischen Sekundärrohstoffen 50 Prozent des Erlöses als mate rielle- Anerkennung. Werden die vorgegebenen Erfassungslimite bei den nichtmetallischen Sekundärrohstoffen überboten, erhalten die Einrichtungen für die darüber hinaus abgelieferten Mengen 100 Prozent des Erlöses als Prämie. 2.1.5. Zur Anerkennung der besonderen Leistungen der Hochschullehrer und wissenschaftlichen Mitarbeiter in der Erziehung, Aus- und Weiter bildung während "des Studienjahres 1980/81 stehen der KMU 908,4 TM (§ 8-Fonds) zur Verfügung. Die Verwendung dieser Mittel erfolgt entsprechend den Betriebsdoku menten E 220. Die Leistungen sind nach den in Ziff. 3.5. fixierten Kriterien zu bewerten. Dabei sind die qualitativen Aspekte stärker zu berücksich tigen. Die UGL verpflichtet sich: 2.1.6 Die Kontrolle über die leistungsgerechte Verwendung der zur Ver fügung stehenden Stimulierungsmittel wird durch die Gewerkschafts leitungen gewährleistet. 2.1.7. Es wird gesichert, daß alle Auszeichnungsvorschläge für Mitarbeiter in den Gewerkschaftskollektiven beraten werden. Termin: 30. 6.1981 und 31.12.1981 2.2. Die Entwicklung der materiellen Lebensbedinqungen der Werktätigen, die planmäßige Sicherung leistungsfördernder und gefährdungsfreier Arbeitsbedingungen Der Rektor verpflichtet sich: 2.2.1. Die in der Aktivitätenliste 1980 vorgesehenen baulichen Arbeits schutzmaßnahmen werden rangordnungsgemäß realisiert. Termin der Kontrolle: 30. 6.1981 und 31.12.1981 2.2.2. Unter Anleitung der zentralen Schutzgütekommission leisten die de zentralen Schutzgütekommissionen des Bereiches Medizin, der Sektion TV, Sektion Physik und Sektion Chemie sowie beim Direktor für Planung und Ökonomie zunehmend eine wirkungsvolle selbständige Arbeit. Dadurch wird gewährleistet, daß bei allen im Rahmen der Forschung und Entwick lung, des Neuererwesens und der Grundinstandsetzung neu entwickelten oder veränderten Arbeitsmittel Schutzgüte garantiert und der Schutzgüte nachweis zum Gegenstand der Leistungsabnahme gemacht wird. Termin der Kontrolle: 30. 6.1981 und 31.12.1981 2.2.3. Die Betriebsbegehungen zur Verringerung von Unfallgefahren und gesundheitsgefährdeten Einflüssen werden entsprechend den staatlichen Normativen von den Leitern der Einrichtungen organisiert. Der Leiter der Inspektion für Arbeitsschutz, technische Sicherheit und Brandschutz er arbeitet in Abstimmung mit der Betriebspoliklinik und der UGL einen Begehungsplan nach Schwerpunkten. Termin: 31.1.1981 Termin der Kontrolle: 30. 6.1981 und 31.12.1981 2.2.4. Auf der Grundlage des Betriebsdokumentes zum Erwerb des Befähi gungsnachweises im Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz werden Lehr gänge durchgeführt. Termin der Kontrolle: 30. 6. 1981 und 31. 12. 1981 2.2.5. Die regelmäßige Kontrolle zur Durchführung der gesetzlich geforder ten Belehrungen zum Arbeits- und Brandschutz in den Einrichtungen der KMU wird durch die Leiter der Einrichtungen gewährleistet und durch die Inspektion für Arbeitsschutz, technische Sicherheit und Brandschutz nach Schwerpunkten kontrolliert. Termin der Kontrolle: 30. 6.1981 und 31.12.1981 2.2.6. Zur Sicherung der Ersten Hilfe bei Unfällen werden durch die Leiter der Einrichtungen auf der Grundlage der ASAO 20/1 vom 4.8.1969 Ge sundheitshelfer eingesetzt. Die erforderliche Aus- und Weiterbildung wird von den Leitern der Einrichtungen im unmittelbaren Zusammenwirken mit dem Kreiskomitee des DRK an der KMU gewährleistet. Kontrolltermine: 30. 6.1981 und 13.12.1981 2.2.7. Auf der Grundlage des von der Inspektion für Arbeitsschutz und technische Sicherheit erarbeiteten Kataloges gesundheitsgefährdeter Ar beitsplätze werden gezielte Arbeitsplatzstudien mit meßtechnischer Er fassung arbeitshygienischer Parameter durchgeführt. Dazu wird eine Zu sammenarbeit der Betriebspoliklinik mit denjenigen Einrichtungen der KMU organisiert, die dazu die meßtechnischen Voraussetzungen besitzen. Termin der Kontrolle: 30. 6.1981 und 31.12.1981 Die UGL verpflichtet sich: 2.2.8. Die UGL wirkt über ihre Kommission für Arbeits- und Gesundheits schutz bei Betriebsbegehungen mit, wertet die Analysen der Inspektion für Arbeitsschutz, technische Sicherheit und Brandschutz aus und nimmt zielgerichtet Einfluß auf die Entwicklung der Arbeitskultur sowie die Ver besserung des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes. Die Schulung der Arbeitsschutzfunktionäre wird wie bisher in Abständen von zwei Mo naten durchgeführt. Kontrolltermine: 30. 6.1981 und 31.12.1981 2.2.9. Die UGL wertet halbjährlich die Analysen der Unfälle, der Über stunden und des Krankenstandes unter Einbeziehung der Inspektion für Arbeitsschutz, technische Sicherheit und Brandschutz, der Betriebspoli klinik, der Abteilung Arbeitsökonomie, der zentralen Krankenstandsgruppe sowie weiterer Einrichtungen der KMU aus. Kontroiltermine: .30. 6. 1981 und 31. 12.1981 2.2.10. Auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung führt das Verkehrs sicherheitsaktiv für Fahrer von Betriebsfahrzeugen und Mitarbeiter der KMU mit eigenem Pkw 1981 zwei Kraftfahrerschulungen durch, kontrol liert die Teilnahme der Berufskraftfahrer sowie Selbstfahrer an diesen Schulungen und die Durchführung der vorgeschriebenen Tauglichkeits untersuchungen für diesen Personenkreis in der Betriebspoliklinik der KMU. Kontrolltermine: 30. 6. 1981 und 31. 12. 1981 2.2.11. Das Verkehrssicherheitsaktiv wird entsprechend den gegebenen Möglichkeiten die technische Überprüfung der Pkw und Kräder der Mit arbeiter der KMU nach vorheriger Anmeldung quartalsweise durch die Fahrbereitschaft als freiwillige Arbeit außerhalb der Arbeitszeit durch führen. Kontrolltermine: 30. 6.1981 und 31.12.1981 2.2.12. In allen Belegungen der Betriebspionierlager wird durch das Ver kehrssicherheitsaktiv Verkehrsunterricht (Goldene Eins) in hoher Qualität gewährleistet. 2.3. Verbesserung der gesundheitlichen und sozialen Betreuung Der Rektor verpflichtet sich: 2.3.1. Die im Plan 1981 vorgesehenen Investitions- und Werterhaltungsmaß nahmen (siehe Aktivitätenkatalog der Arbeits-, Studien- und Lebensbedin gungen) sind zu realisieren. Termine: 30. 6.1981 und 31.12.1981 2.3.2. Verbesserung der medizinischen Betreuung und des vorbeugenden Gesundheitsschutzes Der Rektor verpflichtet sich: 2.3.2.1. Hauptträger der gesundheitlichen Betreuung der Angehörigen der KMU ist die Betriebspoliklinik. Sie sichert gemäß ihrer Aufgabenstellung die medizinische, arbeitsmedizinische sowie die gesundheitsaufklärende Betreuung der Angehörgen der KMU sowie ihrer Veteranen und Rentner, die arbeitshygienische Kontrolltätigkeit und die Beratung der Leitungen der KMU bei der gesundheitsfördernden Gestaltung der Arbeitsbedingun gen. Termin: laufend 2.3.2.2. Die fachärztliche Betreuung in der Betriebspoliklinik einschließlich ihrer Außenstellen und in den Spezialkliniken des Bereiches Medizin (ge mäß Kooperationsverträge) wird weiter verbessert. Die Wartezeiten wer den auf Grund des bestehenden abgestimmten Bestellsystems weiter ge senkt. - Mitarbeiterinnen der KMU mit drei oder mehr Kindern erhalten vor- dringlich die Möglichkeit einer prophylaktischen Untersuchung in der Be- triebspoliklinik nach Vereinbarung. — Die Möglichkeit zur freiwilligen Untersuchung der Frauen über 25 Jahre auf Unterleibs- und Brustkrebs und der Männer über 40 Jahre auf Vor steherdrüsenkrebs werden gesichert. — Darüber hinaus können auf eigenem Wunsch Mitarbeiter aller Altersgruppen in diese Untersuchung einbezogen werden. Die Vorsorgeuntersuchungen (z. B. auch für grünen Star) werden gesondert popularisiert. — Die Kliniken des Bereiches Medizin werden die Betriebspoliklinik bei der Durchführung der entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen unter stützen. — Die kontinuierliche Besetzung der Schwesternstation im Universitäts hauptgebäude wird gewährleistet. Kentrolltermine: halbjährlich 2.3.2.3. Die Zusammenarbeit zwischen der BPK und den Struktureinheiten der KMU wird, um gezieltere Maßnahmen zur Senkung des Kranken standes einzuleiten, auf der Grundlage des eingeführten Bereichsarzt- Systems weiter vertieft. Die beiderseitigen Konsultationen haben konti nuierlich zu erfolgen, um Schwerpunkte, Häufigkeitsgrade bzw. Ursachen der Krankenstandsentwicklung festzustellen und gesundheitsbetreuerische Maßnahmen durch die BPK einzuleiten. Kontrolltermine: 30. 6. 1981 und 31.12.1981 2.3.2.4. Der vorbeugende Gesundheitsschutz für Mitarbeiter der KMU wird 1981 in den betriebseigenen Ferienobjekten in Form von prophylaktischen Kuren mit medizinischer Betreuung entsprechend dem Beschluß des Präsi diums des FDGB-Bundesvorstandes P 54/74 vom 5. 8.1974 weitergeführt. Geplant sind im September/Oktober im Ferienobjekt Grünplan 53 prophy laktische Kuren und in Graal-Müritz 27 prophylaktische Kuren. Die-per sonelle, materielle und finanzielle Sicherstellung wird gewährleistet. 2.3.2.5. Im Interesse der Gesundheit der Mitarbeiter der KMU ist in den Räumen, in denen Nichtraucher dies wünschen, das Rauchen zu unter lassen. Gleiches gilt für Beratungen, Tagungen und Sitzungen. Aus hygie nischen Gründen wird das Rauchen in Mensen und anderen Pausenversor gungseinrichtungen während der Mittagessenausgabe in der Zeit von 11 bis 14 Uhr untersagt. Kontroiltermine: 30. 6.1981 und 31.12.1981 2.3.2.6. Entsprechend der Weisung des Rektors vom 14.12.1978 zur Analyse und Beeinflussung des Krankenstandes an der KMU führen die Kontroll gruppen Krankenstand/Rehabilitation ihre monatlichen Kontrollberatun gen durch, mit der Zielstellung, auf allen Ebenen der Universität durch Analysen und Einschätzung des Krankenstandes wesentliche Reserven zum effektiveren Einsatz des Arbeitsvermögens der KMU zu erschließen, indem der Krankenstand weiter reduziert wird. Dazu berichten monatlich ausgewählte Einrichtungen über die Beeinflussung ihres Krankenstandes. Durch die Kontrollgruppen werden jeweils entsprechende Maßnahmen festgelegt. Verantwortlich: Beauftragte für Krankenstand/Rehabilitation, Sektions direktoren und Leiter der Einrichtungen 2.3.2.7. Allen Rehabilitanden der KMU wird die Möglichkeit gegeben, ihre Probleme an die Kontrollgruppen Krankenstand/Rehabilitation heranzu tragen, die dazu beraten und entsprechende Festlegungen treffen werden. Diese Hinweise sind zu richten für den Hochschulbereich an den Leiter der Abt. Arbeitsökonomie (AÖ/AR), Postfach 15 und für den Bereich Me dizin an den Stellvertreter des Prorektors Medizin für medizinische Be treuung. Die UGL verpflichtet sich: 2.3.2.8. Die prophylaktischen Kuren in Objekten der KMU wercen vor rangig für werktätige Mütter mit Kleinkindern, Werktätige im Schicht dienst und Werktätige mit besonderer hoher Belastung bereitgestellt. Die Vergabe erfolgt durch die Kurenkommission der UGL. 2.3.2.9. Die durch die Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB im Jahre 1981 zur Verfügung gestellten Kuren, darunter Kuren für Erkran kungen der Atemwege, Kreislauf-Kuren,Magen/Darm-Galle/Leber-Kuren, prophylaktische Kuren werden durch die Kurenkommissionen der UGL im Zusammenwirken mit der Betriebspoliklinik, den behandelnden Ärzten, den staatlichen Leitern und Gewerkschaftsleitungen vergeben. Kontrolltermine: quartalsweise 2.3.2.10. Die ordnungsgemäße Betreuung erkrankter Kollegen durch die Gewerkschaftsgruppen wird gewährleistet. 2.3.3. Werkküchenessen, Pausenversorgung und gastronomische Versorgung Der Rektor verpflichtet sich: 2.3.3.1. Die Qualität der angebotenen Speisen in der Mittags-, Pausen- und Zwischenversorgung ist weiter zu erhöhen sowie die Grundsätze der ge sundheitlichen Ernährung verstärkt durchzusetzen. Das Imbißsortiment ist zu verbessern und das Mindestsortiment über die gesamte Öffnungszeit stabil zu halten. Kontrolltermine: quartalsweise 2.3.3.2. Die Rezepturkartei des Zentralinstituts für Ernährung (ZIE) und den vom ZIE erarbeiteten EDV-optimierten Speiseplan sind besser zu nutzen, um das Mittagessen in einer hochwertigen ernährungsphysiologischen Be - © - rsogfN- ;~32*28R® BKV 1981 3 schaffenheit zu produzieren. Die Kontrolle der Qualität der Speisenproduk tion hat über die Qualitätspässe, die täglich den Essenteilnehmern bekannt gegeben werden und die Essenbegleitscheine zu erfolgen. Ein höherer An teil an Milchgetränken und Milchprodukten ist entsprechend dem Auf kommen vertraglich abzusichern und in den Einrichtungen der Pausen- und Zwischenversorgung in verstärktem Maße anzubieten. Entsprechend dem objektiv vorhandenen Angebot ist der Anteil an Frischgemüse und Frischobst zu erhöhen. Kontroiltermine: quartalsweise 2 3.3.3. Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung mit dem Zentralinstitut für Ernährung Potsdam-Rehbrücke werden in der Zentralmensa das kalo rienreduzierte Mittagessen und das Angebot an kalorienreduzierten und diätischen Speisen in der Pausenversorgung entsprechend dem Bedarf ge sichert. Des weiteren werden neue Produkte der Lebensmittelindustrie getestet und entsprechend dem Aufkommen in die Produktion einbezogen. 2.3.3.4. Schulpflichtigen Kindern von KMU-Angehörigen wird während der Schulferien die Möglichkeit gegeben, in Begleitung ihrer Eltern am Werk küchenessen teilzunehmen. Kontrolltermine: halbjährlich Die UGL verpflichtet sich: 2.3.3.5. Die Küchenkommissionen der Einrichtungen haben unter Teilnahme der FDJ ihre Tätigkeit vor allem darauf zu konzentrieren, daß in allen Küchenbetrieben erhöhte Anstrengungen zur Bereitstellung eines voll wertigen, geschmacklich guten, abwechslungsreichen und sättigenden Mit tagessens auf der Grundlage des Qualitätspasses unternommen werden. Termine: quartalsweise 2.3.3.6. Die Arbeiterkontrolleure der UGL überprüfen regelmäßig die Wirk samkeit und Kontinuität der Werkküchen- und Pausenversorgung. Sie nut zen verstärkt die ausliegenden Kundenbücher. Termine: quartalsweise - 2.3.3.7. Die Kooperation zwischen Hochschulbereich und Bereich Medizin sowie der Erfahrungsaustausch zwischen den Versorgungseinrichtungen sind im Rahmen des sozialistischen Wettbewerbs weiter zu vertiefen. Kontroiltermine: quartalsweise 2.3.4. Verbesserung der Wohnverhältnisse Gemäß den Grundsätzen des Rates der Stadt Leipzig über die Vergabe von Wohnraum auf dem Territorium der Stadt Leipzig gehört die KMU zu den Betrieben und Einrichtungen, die zwar ein Vorschlagrecht besitzen, aber über keinen eigenen Wohnraumfonds verfügen. Der Rektor verpflichtet sich: 2.3.4.1. Die kontinuierliche Erfassung und höchstmögliche Auslastung der Wohnraumkapazität, die Zuweisung von Alt- und Neubauwohnungen, die Unterstützung von Lenkungsmaßnahmen und die Zusammenarbeit zwi schen der KMU als Schwerpunktbetrieb und den örtlichen Organen auf der Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Rat der Stadt Leipzig und der Karl-Marx-Universität sind weiter zu verbessern. 2.3.4.2. Es ist dafür Sorge zu tragen, daß das im Volkswirtschaftsplan der Stadt Leipzig und in der vertraglichen Vereinbarung zwischen der KMU und dem Rat der Stadt Leipzig für die Versorgung der KMU beschlossene Wohnungskontingent kontinuierlich und vollzählig im Planjahr 1981 durch den Rat der Stadt Leipzig bereitgestellt wird. Entsprechend dem Beschluß ... des Rates der Stadt vom .. . steht für die Karl-Marx-Universität 1981 folgendes Wohnungskontingent zur Ver fügung: — staatliche Neubauwohnungen — Nachbelegung von durch Neubezug freiwerdenden Wohnraum — außerdem können ... Mitarbeiter neu in die AWG aufgenommen wer den, die dann entsprechend dem Statut mit Wohnraum versorgt werden. Somit kann der Vergabeplan der KMU 1981 insgesamt ... namentliche Vorschläge enthalten. (Vorgaben des Rates der Stadt Leipzig liegen zur Zeit noch nicht vor.) 2.3.4.3. Bei der Aufstellung des Wohnraumvergabeprogramms 1981 der KMU ist von diesen Kontingenten auszugehen; von den staatlichen Neu bauwohnungen sind nach Möglichkeit durch Lenkungsketten mit je einer Wohnung mehrere Wohnungsvergabeplanfälle zu lösen. 2.3.4.4. Die Maßnahmen zur Erfassung und Lenkung von unterbelegtem Wohnraum werden in Abstimmung mit den örtlichen Organen konsequent weitergeführt. Durch die weitere Förderung des innerbetrieblichen Woh nungstausches ist der Umfang der Möglichkeiten zur Lösung von Woh nungsproblemen zu erweitern. Die UGL verpflichtet sich: 2.3.4.5. Alle Möglichkeiten zur Förderung der Initiativen zum Ausbau von Wohnungen sind zu nutzen und Initiativen des Wohnungssuchenden sowie seines Arbeitskollektives zu fördern. Die Bauwilligen können in begrün deten Fällen ein Darlehn bis zu 5000 M erhalten. Die Höhe richtet sich nach den Ausbaukosten und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bau willigen. Die Entscheidung obliegt dem 1. Prorektor und der UGL. 2.3.4.6. Die Wohnungskommissionen werden so angeleitet, daß sie bei der Aufstellung der Vergabeprogramme von den Vorgaben des Volkswirt- schaftsplanes ausgehen. Dabei ist die Öffentlichkeit zu wahren. 2.3.4.7. Die Aufnahme in die AWG erfolgt nach dem Statut auf Grund der Vergabeprogramme über die Wohnungskommission der UGL und wird von dieser dem Rektor und dem Sekretariat der UGL als Vorschlag der Vergabe der AWG-Aufnahme zur Entscheidung unterbreitet. Termine: zu Pkt. 2.3.4. am 31. 3. 1981, 30. 6. 1981 und am 31.12. 1981 (Vor gabe liegt noch nicht vor) 2.3.5. Unterbringung und Betreuung der Kinder von Betriebsangehörigen Der Rektor und die UGL verpflichten sich: 2.3.5.1. Die volle Auslastung der vorhandenen Kapazität und die vorüber gehende Unterbringung in besonders dringenden Fällen wird entsprechend den gegebenen Möglichkeiten gewährleistet. Es ist in enger Zusammen arbeit mit den örtlichen Organen eine territoriale Einweisung durch Aus tausch von Kindergarten- und Kinderkrippenplätzen mit den einzelnen Stadtbezirken nach Möglichkeit zu sichern. Kontrolltermine: quartalsweise 2.3.6. Erholungswesen Der Rektor verpflichtet sich: 2.3.6.I. Die Urlaubsansprüche der Mitarbeiter sind entsprechend der Ver ordnung vom 28. 9. 1978 über den Erholungsurlaub und der auf dieser Grundlage neu abgeschlossenen Urlaubsvereinbarung (Betriebsdokumente Nachtrag 71 — E 410) in Urlaubsplänen festzulegen. Diese sind zu Beginn des Jahres von den staatlichen Leitern im Einvernehmen mit den Ge werkschaftsleitungen zu erarbeiten. Dabei ist durch- eine kontinuierliche, das gesamte Kalenderjahr umfassende Urlaubsplanung die Funktions fähigkeit der Sektionen, Institute und anderer Bereiche sowie die plan mäßige Erfüllung der gestellten Aufgaben zu sichern. Die dienstlichen Belange und die persönlichen Interessen der Mitarbeiter sind weitgehend in Übereinstimmung zu bringen. Vollbeschäftigten Werktätigen mit schul pflichtigen Kindern ist vorrangig der Urlaub während der Schulferien zu gewähren. 2.3.6.2. Im Jahre 1981 stehen in universitätseigenen Ferienobjekten (Vorgabe liegt noch nicht vor) Plätze zur Verfügung. Für 1981 vverden 2150 FDGB-Plätze bereitgestellt. 2.3.6.3. Ferienplätze für kinderreiche Familien mit schulpflichtigen Kin dern werden insbesondere im Februar, Mai, Juli, August und Oktober in Antonshöhe und in der 2. Hälfte August in Bad Saarow und im Ferien objekt Dranske/Bakenberg im Juli zur Verfügung gestellt. Die UGL verpflichtet sich: 2.3.6.4. 1981 wird der Austausch von Ferienplätzen mit der Universität Wroclaw und Partnern in Budapest und Sofia fortgesetzt. 2.3.6.5. Die Vergabe der Ferienplätze in Betriebsheimen und -ferienlagern der KMU sowie der FDGB-Ferienplätze und der Austauschplätze wird an den Einrichtungen durch die BGL und AGL nach den Grundsätzen des FDGB vom 20. 8. 1975 gesichert. . 2.3.6.6. Die UGL unterstützt die Popularisierung der Nutzung von Ferien plätzen in der Vor- und Nachsaison und fördert die Zusammenarbeit der Gewerkschaftsleitungen mit den staatlichen Leitungen zur Verbesserung der Urlaubsplanung. Kontrolltermine: zu Pkt. 2.3.6. halbjährlich 2.3.7. Gewinnung von Werktätigen für die freiwillige Zusatzrentenver- Sicherung Der Rektor verpflichtet sich: Zielgerichtet ist die Aussprache mit den Mitarbeitern weiterzuführen, die noch keine freiwillige Zusatzrentenversicherung abgeschlossen haben. Darin einbezogen werden die Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der freiwilligen Zusatzrentenversicherung (veröffentlicht im Gemeinsamen Be schluß vom 27.5.1976) sowie für Werktätige, deren monatliches Einkom men 1200 Mark übersteigt. Ziel ist es, die Mehrzahl der in Frage kommen den Mitarbeiter für die Zusatzrentenversicherung zu gewinnen. Termine: 30. 6. 1980 und 31.12.1980 Die UGL verpflichtet sich: 2.3.8. Die gewerkschaftlichen Leitungen werden befähigt, die staatlichen Maßnahmen im Interesse größerer sozialer Sicherheit unserer Mitarbeiter zu unterstützen. Termine: 30. 6. und 31. 12. 1980 3. Die Entwicklung eines hohen Bildungs- und Kulturniveaus und Förderung des Sports 3.1. Die Entwicklung des Bildungsniveaus Der Rektor verpflichtet sich: , 3.1.1. Die Betriebsakademie organisiert und leitet auf der Grundlage exakter Kaderentwicklungspläne und der langfristigen Entwicklung der Berufs- und Qualifikationsstruktur der KMU die arbeitsplatz- und funk tionsbezogene Qualifizierung. Die Möglichkeiten zur Erhöhung des Bil dungsniveaus sind umfassend zu popularisieren und die Betriebsange hörigen in notwendigem Maile zu beraten. 3.1.2. Die Leiter der Einrichtungen analysieren die Übereinstimmung der Arbeitsplatzanforderungen mit dem vorhandenen Qualifikationsniveau der Werktätigen und vereinbaren im Bedarfsfall Qualifikationsmaßnahmen. Die Auswahl der Kader ist dabei von der staatlichen und gewerkschaftlichen Leitung gemeinsam vorzunehmen.. 3.1.3. Die Leiter der Einrichtungen delegieren entsprechend der Planvor gaben Hochschullehrer und wissenschaftliche Mitarbeiter für die Quali fizierung auf den Gebieten Marxismus-Leninismus, Hochschulpädagogik und -methodik, Militärpolitik und Fremdsprachen. 3.1.4. Besondere Aufmerksamkeit ist von den Leitern der Einrichtungen der planmäßigen und zielgerichteten politisch-ideologischen und beruflich fachlichen Qualifizierung der Arbeiter und Angestellten zu schenken. Die Qualifizierung zum Facharbeiter und Meister, die Verwirklichung der zentralen Weiterbildungsmaßnahmen für den Arbeitsplatz und besonders der Erwerb von Befähigungsnachweisen wird durch die Betriebsakademie oder durch Verträge mit den Bildungseinrichtungen des Territoriums ge sichert. Kontroiltermine zu 3.1.1. — 3.1.4.: 30. 6. und 31. 12. 1981 Die UGL verpflichtet sich: 3.1.5. Die Gewerkschaftsmitglieder sind für die regelmäßige Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen und den Abschluß von Qualifizierungsnach weisen zu gewinnen. Die Erfüllung von Verpflichtungen, insbesondere der Qualifizierung der Frauen und der in Schichtarbeit Beschäftigten, sind unter gewerkschaftliche Kontrolle zu nehmen. 3.1.6. Die Schulen der sozialistischen Arbeit sind — besonders in den Ar beiter- und Angestelltenbereichen — hinsichtlich der kontinuierlichen Durchführung und der regelmäßigen Teilnahme zu festigen. Die regel mäßige Anleitung der Gesprächsleiter ist zu sichern und Erfahrungsaus- tausche durchzuführen. 5.1.7. Die weitere Entwicklung der marxistisch-leninistischen Schulungen, Zirkel u. a. gewerkschaftlichen Schulungsformen ist durch regelmäßige Anleitung der Funktionäre der Gewerkschaftsleitungen zu unterstützen. 3.1.8. Die Analyse, Kontrolle und politische Einschätzung der Durch führung und Entwicklung der marxistisch-leninistischen gewerkschaftlichen Bildungsarbeit ist zu gewährleisten. Kontroiltermine; 30. 6. und 31. 12. 1981 3.2. Die Weiterentwicklung des geistig-kulturellen Lebens Der Rektor verpflichtet sich: 3.2.1. den Stellenwert geistig-kultureller Prozesse kontinuierlich ins Be wußtsein bei der Planung und Leitung zu heben. Dafür sind Dienstbera tungen, Planungshinweise und Plankontrollen zu nutzen. 3.2.2. das „komplexe Qualifizierungsvorhaben“ für die ehrenamtlichen Kulturfunktionäre der KMU weiterzuführen. Darüber hinaus wird in Zu sammenarbeit mit dem Direktorat für Weiterbildung eine Abendakademie zu kulturell-ästhetischen Fragen durchgeführt. 1.2.3. das vielseitige und interessante Klubleben im Klub der Wissen schaftler und Kulturschaffenden sowie im Klub der jungen Arbeiter und Angestellten als Stätten des Erfahrungsaustausches, der Begegnung und der Geselligkeit weiter zu profilieren. 3.2.4 Das künstlerische Volksschaffen wird durch langfristige Konzep tionen unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und kulturpolitischer Höhepunkte weiterentwickelt: X. Parteitag der SED. Tage der Volkskunst des Bezirkes Leipzig im Palast der Republik, Eröffnung des neuen Ge wandhauses u. a. Die Arbcit der Zirkel und Ensembles ist durch ent sprechende Bedingungen materiell und technisch im Plan zu sichern.