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Amtliche Bekauutmachunge« zu sördern. »l dustrl«, Handel und Gewerbe. DK staatlichen und kommunalen Behörden der beteiligten Staaten haben den Ersuchen der Landerstell« zu entspreche«. La» Gleiche gilt sür die amtlichen Vertretungen von In- Bekanntmachung über die Errichtung einer gemeinschaft lichen Landesstelle für Textilwirtschaft in Leipzig. vom 25. Juni !SI9. Mit Zustimmung der Reichswlrtschastsministeriums wird gemäß - 5 der Verordnung vom 27. Juni ISIS über wirtschaftliche Maßnahmen für die Urbergangswirtschast auf dem Teilgebiet (RGBl. S. 67 l) für den Freistaat Sachsen sowie für Sachsin-Wetmar-Lisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Anhalt, den Bolksstaat Reuß und Schwarzburg- Sondrrshansen eine gemeinschastltche Landesstelle für Tertilwirtschast mit dem Sitz in vripzig «riGtrt. II. Di« LandersteU« hat auf Grund d«r Verordnung vom 27. Juni tvl8 (RGBl. G. 67 l), der Verordnung der Reicheregierung vom I. Februar ISIS (RGBl. 8 174) und der Be kanntmachung de, Staatssekretär, de, Reich,»irlschast,amte, vom gleichen Tage (RVVl S. >7») an der Erfüllung der Ausgaben der Reichest«!!« für Trriilwirtschaft sowie der ein zelnen Reichrwlrtschastlstellen mltzuwlrken. In,besonder« hat di« Landerstelle im Rahm«» dieser Verordnungen für ihren Gel tungsbereich , I. die Reichsstelle und die Relchewlrtschast,stellen bei der Lurchsührung ihrer Maß nahmen zu unterstützen und nöttgenfall« eigene Anordnungen zu diesem Zwecke zu treffen; 2. den Verkehr der Reichest«!!« und der Relchswlr1schaft»si«ll«n mit den staatlichen und kommunalen Vehördrn der beteiligten Staaten zu vermitteln; 3. die gemäß 8 12 der Verordnung vom 27. Juni ISIS zu errichtenden Zwangs- wirtschastsstellen bei Erfüllung ihrer Ausgaben zu überwachen, anzulriten und zu gemein- samer Arbeit zusammenzufassen; 4. in geeigneten Fällen die Interessen von Industrie und Kandel auf dem Teil gebiet unter Beteiligung der amtlichen Vertretungen von Industrie, Kandel und Gewerbe der inländischen Preise kann Mitwirken zur Hebung unserer Valuta. Wohlgemerkt: Mitwirken. Denn für sich allein reicht sie nicht aus. Wenn die Blockade jetzt endlich aufgehoben wird, so müssen wir eine Masse-/von Waren aus dem Aus lande einführen. Nicht Luxusartikel, sondern Sachen des Bedarfs. Das geht nur, wenn wir die entspre- , chende Menge von Waren ausführen, so daß wir vom Auslands für unsere Erzeugnisse so viel Geld erhalten, als wir an das Ausland für die Einfuhr zu zahlen haben. Es hängt also unser Heil davon ab, daß die schaffende Arbeit in Deutschland vor sich geht. Um lähmende Streiks zu vermeiden, die Arbeitskraft und Arbeitslust zu heben, soll jetzt die Verbesserung der Ernährung und die Erleichterung der ganzen Lebenshaltung angebracht werden. Wird das erreicht, so sind die aufgewendeten Milliarden wahrlich nicht ins Wasser geworfen, sondern werden sich reichlich rentieren. Ob cs gelingt? Das hängt freilich nicht von der Regierung und den Abgeordneten ab. Die können nur den Wagen aus daS Geleis bringen; die Volks - kraft muß ihn zum Ziele führen. So führt uns auch die neue Maßregel auf die alte Lehre zuMck: Nur durch ArbeitSsleiß ist die Rettung zu erreichen. Tas Volk muß vernünftig werden, so daß es nicht mehr auf die Hetzer hört, die es immer tiefer in Not und Elend stürzen wollen, sondern sein Heil in der ruhigen Berufstätigkeit sucht nach dem alten Wahlspruch: , , Arbeit ist deS Bürgers Zierde, Segen ist der Mühe Preis. Ta die Volksverführer gerade die Teuerung zur Anzettelung von Streiks und Putschen benutzt ha ben, darf man wohl hoffen, daß die angebahnte Ver billigung der Lebensmittel zur Erhaltung der Ord nung und zur Belebung der schaffenden Arbeit bei trägt. , .. Di« Kleinkufspretse für ausländische Lebensmittel. - Da» REmtnistKrivm hat die Regelung der Wer. Die billigeren Lebensmitteln. s Sinkende Meise — steigender Geldwert. Jetzt wird ein neuer Versuch gemacht, aus der Zwickmühle der Teuerung herauszukommen. Mit den fortgesetzten Lohn- und Gehaltserhö hungen ging es nicht. Je mehr Geld bewilligt wurde, desto höher stiegen die Warenpreise. Die Zulage, die der Mann sich erkämpfte, mußte die Frau aus dem Markte und in den Laden wieder abgeben und vielfach noch etwas darüber. Tas Geld büßte immer mehr an Kaufkraft ein. Nun soll umgekehrt verfahren werden. An Stelle des minderwertigen Geldes sollen billigere Waren aus- geteilt werden. Angesangen bei den ausländischen Le- bensmittelnl Dadurch hofft man auch die inländi schen Bedarfsartikel auf einen mäßigeren Preis zu- rÜckMführen. Wenn so die Kaufkraft des Geldes steigt, so wirkt es ebenso entlastend auf die Einzelwirt schaft, wie eine Steigerung des Einkommens. Aber wie fährt die Gesamtheit dabei? Wie kommt die Reichs- und Staatskasse zurecht? Die Finanzminister rechnen damit, daß der erste Versuch 1Vz Milliarden kostet. Da sagen nun ängst liche Leute: „Also müssen wieder diese Milliarden durch neue Steuern aufgebracht werden!" Demgegenüber ist zu beachten: 1. Steuern sind nicht schön, aber Wucherpreise für den Lebensbedarf sind noch schlimmer. Wenn wettere Lohnerhöhungen und Gehaltssteigerungen eintreten, so würden wir noch tiefer in den Beutel fassen müssen. 2. Was für die Senkung der Preise aufgewendet wird, ist nicht als fortdauernde Belastung zu be trachten. Tenn nach Erreichung des Zieles, wenn daS Geld wieder einen angemessenen Wert erreicht hat, wird eine Zubuße aus den öffentlichen Kassen nicht mehr nötig sein. 3. Die Hauptsache ist, daß die deutsche Valuta sich wieder hebt, d. h. unsere Reichsmark im Auslande wieder mehr Kaufkraft erhält. Durch die weitere Aus. Prägung von Papiergeld erreichnen wir daS natür. lW nicht; vielmehr dgs Gegenteil. Aber die Senkung Der Vorjltz der Landesstell« wird dem Ministerialdirektor im Sächsischen Wirtschafte« Ministerium Geheimen Rat Or. Klien übertragen. Zu seinem Stellvrrtret« wird der Regiernngsrat im gleichen Ministerium vr. Fiorey ernannt. Die Geschäftsstelle der Landesstelle befindet sich in Leipzig, Tröndlinrlng 3 (Fern- sprechet: Nr. 3334). V. Di« Kosten der Geschäftsführung der Landesstell« werden von den beteiligten Staaten nach einem von der Landesstelle fest,«setzenden Verteilung,schlüssel getragen. Zu den Kosten der Geschäftsführung können die beteiligten Wtrlschaftskreise von der Landesstelle herangezogen werden. Vl. Diese Bekanntmachung tritt mit dem l. Juli ISl» in Kraft. Freistaat Sachsen. «trtschsstnsivisterl«». Schwarz. Freistaat Sachfen-Weimar-Eifenach. Nivisteriu« des Sonern. Baudert. Sachsen-Meiningen. Staat-ministerium. v. Türcke. Sachsen-Altenburg. Staatsministerinm. Wirtschaftliche Abteilung. . Böhme. Der Stüatsrat für Anhalt. Deist, stellv. Vorsitzender. Landesregierung von Reuh. von Brandenstein. Schwarzburg-Sondershausener Ministerium. Wirtschaftlich« Abteilung. Barmt», k«l billlgung der Lebebensmittelpreise für ausländisch« Zufuhren endgültig festgesetzt. Zu den Verkaufspreisen »velche : Reichsstellen künftig in Rechnung stellen sollen, ,md die VertetlungSkosten der Kommunalver bände hinzuzurechnen. Die Kleinverkaufspreisr werden sich hiernach für daS Pfund je nach den Un kosten des einzelnen Kommunalverbandes ekwa wie folgt stellen: Amerikanisches Backmehk, von dem auch fer nerhin 25V Gramm die Woche verteilt werden sollen, 8V GS 85 Pfg. statt bisher 2.20—2.50 Mk. Ne is^der abwechselnd mit Mlscnfrüchten mit >/, Pfd. pro Kopf und Woche zur Verteilung gelangen soll, etwa 2.00—2.20 Mk. statt bisher über 3.00 Mk. Ml H a l s e n f r ü ch t e etwa 1.10—1.30 Mk. statt 2.20 Mk. ' Ausländisches Fletsch, soweit die» infolge Mangels an inländischem Fleisch auf Rationen verteilt werden mutz, 4.50—5.00 Mk., während bekanntlich zu letzt in Berlin 11.00 Mk. für das Pfund gezahlt werden mutzte. , AmerikaNischerSPeck, 125 Gramm je Kops und Woche, 4.00—4.50 Mk. statt bisher 7.00—8.00 Mk. AusländischesSpeisefett, 50 Gramin je Kops und Woche, 5.00—5.50 Mk. statt bisher 6.00—7.00 Mk. Ausländis che Kartoffeln sollen so weit ver billigt werden, dah die Preise für die JnlandSkartoffeln nicht überschritten zu werden brauchen. Dre Maßnahmen sollen in aller Schnelligkeit durchgeftthrt werden; Reich, Freistaat und Gemeinde sind bet den finanziellen Lasten— der Gesamtbetrag der Verbilligung beläuft sich aus etwa IV» Milliar den — zu gleichen Teilen beteiligt. Von der Verbilli gung der Lebensmtttelpreise für ausländische Lebens mittel erhofft man mit der Zeit auch eine Senkung der Preise für inländische Lebensmittel. Bessere Fettverforgung. Neben der Verbilligung der Lebensmittelversor gung steht auch eine wesentliche Verbesserung der Fett versorgung in Aussicht. Von zuständiger Stelle wird hierüber mttgeteilt: Wir hatten bisher nur den Jndustriebazirken und den Großstädten die erhöht« Ration von Butter und Mar, garine, d. y. «ine Fettration von insgesamt etwa 110 Gramm pro Kopf und WoM geben können. Nunurehr vekauntmachung üb« die Bewirtschaftung »ou Zement und Kolk. Die Bewirtschaftung von Zement und Kalk geht vvm 1. 1LIS ab auf da, Ministerium de» Innern — Land«swohnung«amt — üb«. Die Durchführung der Zem«nt- und Kalkbewirtschaftung erfolgt s) in Ostsachsen (Kreishauptmannschaften Dresdrn und Bautzen) durch den Kam- miliar für Baultoffbewtrtschaftung Oberbaurat Mittelbach bet der Krrishaupt- Mannschaft Dresden (Geschäftsstelle Friesengasse ü), b) in Westsachlrn (Kreishauptmannschasten Leipzig, Themnltz und Zwickau) durch den Kommissar für Baustoffbewirtschaftung Baurat Or. mg. Mackowsky bei der x Kreishauptmannlchaft Leipzig (Geschäftsstelle Schillerst». 0, ll). - > Anträge auf Dringlichkeitsbescheintgungen, soweit lie nach den vom Deutschen Zement- bund herausgegebenen Richtlinien erforderlich sind, sind an den zuständigen Kommissar für Vaustofibewirtschastung zu richten. Eine Bescheinigung der Ortsbehörde bez. der Bau- Polizeibehörde über dl« Angemessenheit de« Bedarfs ist brizusügen. Di« vnträg« haben die erforderlichen Unterlagen zu enthalten, die «ine genaue Nachprüfung de» Bedarf» gestatten. Bei den üblichen Kleinwohnungsbauten genügt Angab« nach Kubikm«t«r um bauten Raume». Anforderungen sind getrennt für den einzelnen Monat einzureichen, am Monat,schluß nicht geliefert« Mengen sind bei der nächsten Monatsanmeldung erneut zu beantragen. > Dresden, am 30. Juni ISIS. Ministerium des Inner«. Lande,Wohnungsamt. Betanntmachnns »egen Aedernahme der Ziegelbewirtschaftung durch die Zivilbehörde«. Die Ziegelbewirtschaftung (Bekanntmachung de» Krieg,Ministerium» »vm I». Januar ISIS 15330 6?8) geht vom 1.2«N1»!S ab vem Ministerium für Mtlitärwrsen (Kriegsamlsteilen) aus da» Ministerium de» Innern — Landeswohnangsamt — über. Zur Durchsührung der Ziegelbewirtschaftung werden a) für Ostsachsen (Kreishauptmannschasten Dresden und Bautzen) der Oberbaurat Mittelbach bei der Kreishauptmannschast Dresden, Friesengasse 6, b) sür Weltlachsen (Kreishauptmannschasten Leipzig, Lhemnitz und Zwickau) der Baurat Vr-lne. «ackowsky bet der KreishauptmannschastLeipzig, Schillerst».,»,!!, al» Kommissare für Baustosfbewirtschastung bestellt. Anträge aus Freigabe von Ziegeln sind von dem oben ««nannten Zeitpunkt ab nicht mehr an di« Kriegsamtstellen Dresden und Leipzig, sondern an diese Kommissar« zu richten. Dresdrn, am 28. Juni lylS. Ministerin» des Jauer«. Beilage zur Weiheritz-Zeitung 85. Jahrgang Donnerstag'den 3. Juli 1919 Nr. 149