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Erzgebirgtscher Volkssrcund Tage- uni) AmtMM für die Gerichtsämter Grünhain, Johanngeorgenstadt, Schwarzenberg und Wildenfels; sowie für die Stadträthe Aue, Elterlein, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadts Lößnitz, Neustädtel, Schwar zenberg, Wildenfels und Zwönitz. Sonntag, dc» 24. Juli. ,8«L Preis vierteljährlich 1b Ngr. — Jnseraten-Annahm« für die a» Abend erscheinend« Stummer bi« Bormittags 11 Uhr. Holz-Auktion. Im Gasthofe zu Grla sollen Montag, -en I. A n g n ft L 8 6 L, von früh 9 Uhr ab, die unterzeichneten, auf Crandorfer Forstrevier in den Bezirken „Rothenberg, Wasserleiche und Eisenstübchen" aufbereiteten Hölzer, als: ' ' 1797 Stämme von 4; bis 16 Zoll Mittenstärke, 406 Strick weiche Klötzer 6 bis 10 Zoll oben stark, 241 Stück weiche 5 und 6 zoll. Stangen, 1 / Scheitklaftern, 81^ weiches 432 „ Klöppelklaftern, 12 Schock hartes Abraumreißig, * i Reißigklaftem 24^z weiche einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen öffentlich versteigert werden. Wer diese Hölzer vorher besehen will, hat sich deshalb an den Herrn Oberförster Bachmann in Breitenbrunn zu wenden oder auch ohne Weiteres in die genannten WaltMte zu begeben. Königliches Forstverwaltungsamt Schwarzenberg, » am 21. Juli 1864. , . CurtiuS. Oeser. - Auetion. Erbtheilungshalber sollen durch daS unterzeichnete Gerichtsamt die zum Nachlasse weil. Herr« Schichtmeisters Ernst Julius Hun gar allhier gehörigen Mobilien, bestehend in Meublement, Hauö- und Wirthschastsgeräthe, verschiedenen Glas- und Porzellansachen, Kleidungsstücken, Wäsche, PrNtosen, Büchern und dergleichen, künftiges 28. Jnli dieses Jahres und nach Befinden an den nächstfolgenden Tagen, von Vormittag 9-12 Mr und von Nachmittag 2—5 Uhr im Nachlaß- Hause selbst, Nr. 252 des hiesigen BrandcatasterS, an die Meistbietenden öffentlich verkauft werden, was andurch mit dem Be merken, daß ein specielleS Verzeichniß der zu versteigernden Gegenstände im Amtshause zu Jedermanns Einsicht aushängt, zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Johanngeorgenstadt, am 16. Juli 1864. Das Königliche Gerichtsamt. In Jn'terimsverwaltung: , Schubert. Tagesgeschichte. Deutschland. Preußen. Berlin, 20. Juli. Die Nordd. Allg. Ztg bestä tigt heute die Nachricht der Zeidler'schen Korrespondenz, daß Herr v. Bismarck nach Wien gehen wird, um an den bevorstehen den Verhandlungen über die Friedens-Präliminarien Persönlich Theil zu nehmen. Sie. bemerkt: „Die Abreise des Herrn v. Bis marck nach Wien, um dort Persönlich die preußische. Politik, bei den Friedens-Unterhandlungen zu vertreten, ist uns eben so wohl dafür ein Pfand, daß eine Verschleppung dieser Angelegenheit nicht zu befürchten ist, als auch 'dafür, daß die Interesse» Preußens und Deutschlands energisch gewahrt werden." Auch sonst wird in vie len officiösen Korrespondenzen die Versicherung wiederholt, bei den beiden Alliirten stehe der Beschluß fest, daß über den 31. Juli hin aus keine Verlängerung der Waffenruhe bewilligt werden wird, falls bis dahin die Friedensbasts nicht festgestellt und die Abtretung der Herzogthümer nicht von Seiten Dänemarks zugestanden ist. — In Kopenhagen ist, nach den Adreß-Debatten zu schließen, die VerfassungS-Partet zu Abtretungen bereit, nur noch nicht des national-dänischen Theiles von Schleswig. Auf Abstimmung selbst bis zur Königsau, das heißt auf die v. Beust'schen Vorschläge, wür- - de die Partei jetzt willig eingehen. Hamburg. Der Preußische Prinz Friedrich Karl zeigte heute dem Oberkommandirenden der Bundestruppen in Hol stein, dem General Hake, an, er habe in Folge der Militär erzesse von Sr. Majestät dem Könige den Befehl erhalten, sich zum Herrn von Rendsburg zu machep. General Hake erwies derte, da er nur über 4 Kompagnien verfüge, müsse er der Uebermacht weichen, die Verantwortung für diesen Gewaltakt aber von sich weisen. Frankfurt. In der heutigen BundeStagssttzung wurde der von Oesterreich und Preußen gestellte Antrag den Herzog Friedrich von Augustenburg aufjufordern, seine Erbanspküche an die Herzogthümer zu begründen, gegen die Stimmen Sach-, senö, Bayerns, Württemberg-, Darmstadts und der dreizehn ten Kurie angenommen.-Die Bundesversammlung billigte auch