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M 51. Donnerstag, den 2. März. 1882. '.u.B. Ld»i»>pweati«pr«li r I» x»»»»» <I«llt,vd«o Ltivk«: SLkrtiodr .... 18 SlLrtc. : 4 zikrll KO Pf. Li»r«in« Kummer»: 10 ?k L»»«rd»Id äe» tleut»ci»«o tieiekss tritt?o»t- uu<j ^t«mpel,u»el>l»^ liiaru. In8vr»<enpi-ei8vr kllr a«n Raum einer tsespnlteuen t'etitreile 20 kk. Unter „kiv^esuactt" 6is Leit« SO Lei Hbvlte»- unä ANernsutr SO tzt> ^ufzc kl^. Li-sekelnen: ^L^Uck init ^usnskme äer 8onn unä keiertn^s ^bev<i» für den tol^enclen 1'»^. DresdnerMmml. st, M. Verantwortliche Redaction: Oberredacteur Kudolf Günther in Dresden. Io«er»t«»»»»»d»e »«,»Rrt,r F>. Lra^trttrr, Commi—ioniir 6», Orsxioer 1ouro»I»; S»»dor, >«rlt» Vi«n - rr»nktart ». ».: //aa«E<ein ^0A<er, N«rU» -Vi«nH»mdvi^ Nr»U kr»»KN>rt ». H. - NÄacd«» : ÄuE,' >«rlin: /nvai«<ientia»L, Nremso: L. <8c/>/ott«, Nr«U»»: 8t«»sen^ Lureau ^Lm>/ /taSat/--,' kr»»>lr»rt ». N D ^urArrHe Uu^»d»n6>un^; VSrU»: D. / L»L»ov»r: 57. Lck«o»>7«r, k»ri» 8erli» - kr»»tlk»rr » H Stotrxert: Daube <-LÄ., s»wd»rx. ^1<i. Lteiner. llerausxvdei-r Löniel. Lrpeäition äo» vresänsr 1ourn»t», Drvsäsn, 2«io8«rstr»eev Ko. SO. Amtlicher Theil. Dresden, 28. Februar. Se. Majestät der König haben dem Kunst- und Handelsgärtner Carl Julius Hanisch, Theilhaber der Firma I. C. Hanisch in Leipzig, auf Ansuchen da- Prädikat „Königlicher Hof» lieferant" Allergnädigst zu verleihen geruht. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der ReichSgericht-rath vr.^ur. Dreyer zu Leipzig den ihm von Sr. Majestät dem König von Preußen verliehenen rothen Adlerorden 4. Classe annehme und trage. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, die Unterstützungen zum Gebrauche des Elsterbades betreffend. Dai Ministerium des Innern ist in der Lage, zum Zwecke des Gebrauches des ElsterbadeS hilfs bedürftige Personen durch I. Geldbeihülfen aus den Mitteln der, unter Seiner Verwaltung stehenden „Sächsischen Stiftung vom 26. Juli 1811", mit deren Bewilligung auch der Genuß der Beneficien unter Nr. III ver bunden ist, II. Verleihung von Freistellen im AugustuSstifte zu Bad Elster, welche die Beneficien unter III ebenfalls in sich schließen, mit welchen jedoch freie Beköstigung nicht verbunden ist, III. Bewilligung freien Bädergenusses und der Be freiung von der Kurtaxe zu unterstützen. Um die Erreichung des Zwecke- dieser Unter stützungen sicher zu stellen, und dabei zugleich das In teresse der Badeanstalt zu Elster in der erforderlichen Weise zu wahren, wird hiermit zu entsprechender Rege lung der Bewerbungen um die unter I., II. und III. gedachten Beneficien Folgende- bekannt gemacht. 1) Wer um eine Unterstützung zum Gebrauche deS ElsterbadeS nachsucht, hat in dem Gesuche bestimmt anzugeben, um welches von den Beneficien unter I., II. und III. er sich bewirbt 2) Bewerbungen um die gedachten Beneficien sind unter Beischluß der unter Nr. 3, !ät. a und b ge dachten Zeugnisse spätesten- bis zum 1. April bei dem Ministerium des Innern anzubringen. 3) Zur Begründung des Gesuche« um eines von den beregten Beneficien ist erforderlich: a) ein von einem legitimirten Aizte ausgestellte» KrankheitSzeugniß, welches nachweist, daß für den Kranken der Gebrauch des Elsterbades angezeigt ist. — Dieses Zeugniß muß die KrankheitSgeschichte ent halten, unter speciellen Angaben über Art und Ver lauf und die hervorragendsten Erscheinungen der Krank heit, sowie über bisherige ärztliche Behandlung und über die Erfolge derselben, auch, dafern früher ein Gebrauch de- ElsterbadeS schon stattgefunden hat, An gaben der Zeit und des Erfolges dieses früheren Kur georauches —; b) ein obrigkeitliches BedürftigkeitSzeugniß, in welchem das Alter und die Familienverhältnisse de» Kranken angegeben sein müssen und aus welchem zu ersehen ist, daß der Inhaber hülsSbedürftig und nicht in der Lage ist,-das ihm ärztlich verordnete Elsterbad ohne besondere Unterstützung zu gebrauchen. 4) Unterstützungen au- der Sächsischen Stiftung (Nr. I) können stiftungsgemäß nur Angehörigen deS Königreiches Sachsen bewilligt werden. 5) Die Bewilligung der unter Nr. I. und III. gedachten Unterstützungen ist an die Bedingung ge bunden, daß der Kurgebrauch in Bad Elster entweder in der Zeit vom 15. Mai bis zum 30. Juni oder in der Zeit vom 15. August bis zum '30. September stattfindet. 6) Bewerbungen, die nach der unter Nr. 2 vorge schriebenen Frist eingchen, haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Dasselbe gilt von solchen Bewer bungen, welchen das eine oder das andere von den unter Nr. 3, lät. u und d gedachten Zeugnissen nicht beiliegt, oder wenn das eine oder dar andere von diesen Zeugnissen den unter Nr. 3, I/it. a, beziehent lich unter Nr. 3, I^it. b aufgestellten Erfordernissen nicht entspricht. Dresden, am 24. Februar 1882. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Müller. Bekanntmachung, die Concessionirung der Norddeutschen Feuer versicherungs-Gesellschaft in Hamburg betreffend. Das Ministerium deS Innern hat der Norddeut schen Feuerversicherungs-Gesellschaft in Hamburg auf Grund der von derselben eingerelchten Statuten die nachgesuchte Toncession znr Annahme der nach tz 7 deS Gesetzes, da- Mobiliar- und Privat-Feuerversiche- runaSwesen betreffend, vom 28. August 1876 zulässigen Versicherungen innerhalb deS Königreichs Sachsen unter den durch das angezogene Gesetz und die dazu gehörige Ausführungsverordnung vom 20. November 1876 vorgeschriebenen Bedingungen und Beschränkungen mit Vorbehalt deS Widerrufs ertheilt. Es wird Solches und daß die Gesellschaft sür das Königreich Sachsen Leipzig . zum Sitze ihrer GeschästSverwaltung gewählt und ihren Gerichtsstand sowohl in Leipzig, al- auch am Orte de- Gerichtsstände- de- Agenten hat, welcher die Ver sicherung vermittelte, hiermit zur öffentlichen Kennt- niß gebracht. Dresden, den 23. Februar 1882. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Münckner. Nichtamtlicher Theil. Uebersicht: Telegraphische Nachrichten. Der feierliche Schluß deö Landtags. Landtagsabschied. TageSgeschichte. Dresdner Nachrichten. Statistik und BolkSwirthschaft. Feuilleton. Tageskaiender. Inserate. Erste Beilage. Ernennungen, Versetzungen re. im öffeutl. Dienste. Dresdner Nachrichten. Provinzialnachrichtev. (Ehemnitz. Zwickau. Neusalza. Löbau.) Vermischtes. Zweite Beilage. Börsennachrichteu. Telegraphische Witterungsberichte. Telegraphische Nachrichten. Loudon, Dienstag, 28. Februar, Abends. (W. T. B.) DaS Unterhaus erklärte heute mit 242 gegen 29 Stimmen die Wahl deS irischen Agita tors Michael DavitS in Meath, welcher sich zur Zeit in Haft befindet, für illegal. Auf eine be zügliche Anfrage erwiderte der UnterstaatSsecretär Dilke, daS in der Chefucouvention vorgesehene Opiumarrangement sei noch nicht ratificirt wor den, da wegen anderer Arrangements zwischen England und China unterhandelt werde. London, Mittwoch, I. März. (Tel. d. DreSdn. Journ.) Wie die „Daily NewS" erfahren, hat der gestern abgehaltene Cabinetsrath die an den Obersecretär für Irland, Forster, gesandte Ein ladung deS OberhauScomitöS zur Untersuchung der Wirkung deS irischen LandgesetzeS, sich behufS seiner Vernehmung vor demselben einzufindrn, erwogen und beschlossen, dir Erlaubniß hierzu zu verweigern. Kopenhagen, DienStag, 28. Februar, Nach mittags. (Tel. d. Hamb. Nachr.) Mit 54 gegen 17 Stimmen verweigerte heute daS VolkSthing die im ZulagebewilligungSaesetz aufgeführteu 11 Millionen Kronen. Abg. Berg erklärte in einem pathetischen Bortrage, daS VolkSthing protestire gegen die Weginterpretiruug deS Bewilligungs rechts; eS weiche lediglich der physischen Gewalt. Sollte eine solche versucht werden, käme die Hilfe wohl von andrrSwo (starke Hört'- von der Linken); der wahre Zustand sei, daß daS Grundgesetz ver- letzt sei. St. Petersburg, Dienstag, 28. Februar, (W. T. B.) In dem Procrsse Trigonja wurde in der vergangenen Nacht daS Urtheil gesprochen; von den Angeklagten wurden 19, darunter 1 Frau, zum Tode, die übrigen zu Zwangsarbeit verur- theilt. Dresden, 1. März. Der feierliche Schluß deS Landtags. Heute Mittag 12 Uhr ist durch Se. Majestät den König im königl. Residenzschlosse der feierliche Schluß deS Landtag» vollzogen worden. Demselben ging Vormittags 9 Uhr ein Gottes dienst in der evangelischen Hofkirche voraus, bei wel chem Oberhofprediger Vr. Kohlschütter die Predigt hielt, in welcher er auf Grund deS Texte- au- dem Briefe an die Römer Cap. 12, VerS 21 daS Leben deS Christen als einen steten Siegeskampf bezeichnete, und 1) den Feind, den er bekämpft; 2) die Waffen, die er braucht; 3) den Sieg, den er erringt, fchilderte. Im königl. Schlosse fand die Eröffnungsfeierlichkeit im Thronsaale der II. Etage Statt; am Eingänge zum Corridor der II. Etage befand sich eine Paradewacht, im Thurmzimmer eine Reiterparade mit Trompeter corps, während am großen Treppenaufgänge eine Ehrencompagnie de« 2. GrenadierregimentS aufge stellt war. Nach Hl 2 Uhr hatten sich die Herren de- 6orp» äiplomaligu« und die am königl. Hofe vorgestellten Fremden, welche der Gchlußfeierlichkeit beiwohnen wollten, in dem weißen Salon der II. Etage deS königl. Schlosses emgefunden und wurden von dort kurz vor 12 Uhr durch den königl. Ceremonienmeister in den Thronsaal geleitet, wo dieselben zur Linken deS Throne» Aufstellung nahmen. Die Herren StaatS- miuister, sowie die Herren der ersten und zweiten Klasse der Hofrangordnung, ingleichen die nicht im Dienste befindlichen königl. Kammerherren und Flügeladjutanten hatten sich H12 Uhr ebenfalls in den Gemächern der II. Etage de- königl. Schlosse- versammelt, um Sr. Majestät dem Könige vorzutreten, wenn Allerhöchst- dieselben Eich zum Throne begaben und von da zurück- kehrten. In den Gemächern der II. Etage hatten sich ferner diejenigen Herren der dritten, vierten und fünften Klasse der Hofrangordnung, sowie die am königl. Hose vorgcstellten, in der Hofrangordnung nicht mit inbegrif fenen einheimischen Herren, welche dieser Feierlichkeit beiwohnen wollten, eingefunden und begaben sich so dann in den Thronsaal, woselbst ihnen hinter und neben dem für die Kammermitglieder abgegrenzten Raume ihre Plätze angewiesen wurden. Kurz vor 12 Uhr erschienen die Direktorien und Mitglieder beider Kammern im Thronsaale und nahmen dem Throne gegenüber Ausstellung. Nach dem Glockenschlage 12 Uhr ertönte der Pa rademarsch deS Trompetercorp« deS Gardereiterregl- ment- und verkündete die Ankunft des Königs. Se. Majestät erschienen in Begleitung Ihrer königl. Hoheiten deS Prinzen Georg und des Prinzen Friedrich August unter Vortritt der Herren Staatsminister und der übrigen Herren der ersten und zweiten Klasse der Hof rangordnung. Beim Eintritt in den Thronfaal wurde der König von der zahlreichen Versammlung mit einem von dem Präsidenten der Ersten Kammer, Hrn. v. Zehmen, ausgedrachten dreimaligen Hoch empfangen. Se. Majestät nahmen, umgeben von dem großen Dienste u. s. w., auf dem Throne Platz, neben welchem zur Rechten Se. königl. Hoheit der Prinz Georg und zur Linken Se. königl. Hoheit der Prinz Friedrich August standen, bedeckten das Haupt mit dem Helm und verlasen folgende, Allerhöchstdemselben von dem Vorsitzenden im königl. Gesammtmimsterium, Staats minister General der Cavallerie v. Fabrice, überreichte Thronrede: Meine Herren Stände! Wenn bei Eröffnung dieses Landtags und bei der damit verbundenen Feier des fünfzigjährigen Bestehens der Landesverfassung nicht bloß zu Rückblicken in unser öffentliches Leben, sondern auch zum Ausdruck Dessen Veranlassung gegeben war, was wir von der Zukunft unseres StaatSlebenS hoffen, so kann Ich nun am Schluffe des Landtags aussprechen, daß schon dieser erste Abschnitt des nun beschrittenen Wegs in das zweite halbe Jahrhundert unsere Hoffnungen in er freulicher Weise bestätigt. Denn wenn auch dieser Landtag nicht reich an größeren gesetzgeberischen Arbeiten gewesen ist, so haben doch seine Verhandlungen vielfach Gelegenheit geboten, auf die wichtigsten Interessen des Landes ernzugehen, und es ist dabei Meiner Regierung gelungen, in der von der Verfassung vorgesehenen Weise in allen wesent lichen Punkten ein befriedigendes Einverständniß mit Ihnen zu erreichen. Die Vorschläge, welche Ihnen Meine Regierung unterbreitet hat, insbesondere den Staatshaushalt, haben Sie einer eingehenden Prüfung unterzogen, und durch Bewilligung der erforderlichen Mittel von Neuem das Bestreben bekundet, die Wohlfahrt und das Ge deihen des Landes nach allen Kräften zu fördern. Bei aller Schonung der Steuerkrast des Landes ist eS Ihnen möglich gewesen, mit Meiner Regierung nicht nur das zur Erhaltung und Pflege deS Bestehen den Nolhwendige zu vereinbaren, sondern auch Mittel zu namhaften Fortschritten in der Entwickelung sowohl der materiellen, als der ideellen Interessen unsere- Volke- zu gewähren. Sie haben durch die Bewilligung der zum Ankauf und zum Bau neuer Staatsbahnen erforderlichen Sum men die Pflege deS Verkehrs, welcher Meine Regierung unausgesetzt die angelegentlichste Fürsorge widmet, er heblich gefördert, und gern gebe Ich Mich der Hoff nung hin, daß die weitere Ausdehnung deS Eisenbahn netzes auf die Hebung deS allgemeinen Wohlstands von günstigem Einfluß sem werde. Nicht minder haben Sie von Neuem Ihre Für sorge für Wissenschaft und Kunst dethätigt. Ich ge denke hierbei namentlich der Bewilligungen zur Grün dung eines neuen wissenschaftlichen Instituts der LandeS- universität und eines neuen Gymnasium-, sowie zur weiteren Förderung des KunstgewerbeS. Auch auf dem Gebiete der Justizgesetzgebung ist dieser Landtag nicht ohne Frucht geblieben, indem einige der Erleichterung und Sicherung deS Rechts verkehr- dienende Gesetze zur Verabschiedung gelangt sind. Einen besonderen Werth lege Ich endlich darauf, daß die Verhandlungen diese» Landtag- Meiner Re gierung Gelegenheit gegeben haben, sich mit Ihnen über wichtige Fragen der inneren Verwaltung und über ihre Haltung in Bezug auf die socialen Beweg ungen unserer Zeit zu verständigen, und Ich hoffe zu versichtlich, daß auch diese Aussprachen dazu dienen werden, da- Vertrauen de- Volk» zu den Be strebungen Meiner Regierung zu stärken und zu be festigen. So entlasse ich Sie denn mit der sicheren Er wartung, daß die Ergebnisse diese» Landtag» zum Wohl de» Lande» gereichen werden. Nach erfolgter Vorlesung der Thronrede Übergaben Se. Majestät dieselbe an den StaatSminister v. Fabrice, worauf durch Geh. Rath Held ein allerhöchste- Decret vorgetragen wurde, durch welche- der Landtagsabschied (dessen Wortlaut wir nachstehend mittherlen) den Stän den überwiesen wird. Sodann überreichte Staat-- mmlster v. Fabrice den Landtagsabschied an Se. Majestät den König, Allerhöchstwelcher denselben in die Hände der beiden Kammerpräsidenten niederlegte. Staats minister v. Fabrice erklärte hiernach im Auftrage und auf Befehl deS König- den Landtag für geschlossen, worauf Se. Majestät, begleitet von einem durch den Präsidenten der Zweiten Kammer, Bürgermeister vr. Haberkorn, ausgedrachten dreimaligen Hoch, in welche» die Versammlung begeistert einstimmte, mit demselben Ceremoniel wie beim Eintritt den Thronfaal verließen. Im Banketfaale de- königl. Residenzschlosses findet Nachmittag» 4 Uhr aus Anlaß de» feierlichen Schlüsse- deS Landtags unter Theilnahme Sr. Majestät, sowie Ihrer königl. Hoheiten deS Prinzen und der Frau Prinzessin Georg nebst Prinz Friedrich August und Prinzessin Mathilde große königl. Tafel Statt, zu welcher Einladungen an die Herren Staatsminister, an die Direk torien und sämmtliche Mitglieder der beiden Kammern und an bei dem Landtage beschäftigte königl. Com- missare ergangen sind und bei welcher die herkömm lichen Toaste auSgebracht werden. Landlagsabschied für die Ständeversammlung der Jahre 1881 und 1882. Wir, Albert, von Gotte» Gnaden König von Sachsen rc. rc. rc. urkunden und fügen hiermit zu wissen: Bei dem Schlüsse deS von Un» nach Maßgabe von 8 115 der VerfassuugSurkunde zusammenberusenen neunzehnten ordentlichen Landtags eröffnen Wir, der Zusage im 8 119 der Verfassung-urkunde ent sprechend, den getreuen Ständen Unsere Entschließungen und Erklärungen in Bezug auf die bei dem gegen wärtigen Landtage stattgesundenen ständischen Be- rathungen in Folgendem: Was I. dir Vorlagen au dir gttrrutu Ltiudr anlangt, so sind dieselben zum Theil 4,. al» erledigt zu erachten, und zwar: ») durch den, den ständischen Anträgen ge mäß erfolgten Erlaß der betreffenden Ge setze und Verordnungen. Namentlich ist dies geschehen 1) wegen der Zusammensetzung deS Landtag-aut- fchusses zu Verwaltung der Staatsschulden durch die der ständischen Schrift vom 12. November 1881 ent sprechende Bekanntmachung vom 3. December 1881, 2) wegen der provisorischen Forterhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1882 durch da» Ge setz vom 19. December 1881, 3) wegen deS Reiseaufwands der Specialcommis- sare bei agrarischen Auseinandersetzungen durch die Verordnung vom 12. Januar d. I., 4) wegen der Abänderung des Gesetze« vom 29. September 1834 über die Einrichtung der StaatS- schutdenkasse durch das Gesetz vom 18. Januar d. I., 5) wegen der Umwandlung der auf den Staat übergegangrnen 4tzprocentigen PrioritätSanleihe der vormaligen Leipzig-Dresdner Eisenbahncompagnie vom Jahre 1872 in eine 4procentige Staatsschuld, be ziehentlich der Tilgung derselben durch das Gesetz vom 23. Januar d. I.; d) durch besondere- Decret, in welchem Unsere Entschließungen auf die Erklärungen und An träge der getreuen Stände bereit- ergangen: in Betreff deS Staatshaushaltsetats auf die Jahre 1882 und 1883 durch da- Decret vom 28. Februar d. I., in dessen Gemäßheit da- mit den getreuen Ständen vereinbarte Finanzqesctz auf die gedachten beiden Jahre unverweilt erlassen werden wird; e) durch Entgegennahme der ständischen Er klärungen und Anträge: 1) wegen der mittelst deS Decret- vom 3. September 1881 in Bezug auf den Domainenftnd» und die Ver änderungen rücksichilich deS Staatsgut- während der Jahre 1879 und 1880 gegebenen Nachweisungen, 2) wegen eine» weiteren Nachtrag- zu dem außer ordentlichen Staatsbudget auf die Jahre 1878 und 1879, sowie eine- Nachtrag» zum außerordentlichen Staal-hauShalt-etat auf die Jahre 1880 und 1881, 3) wegen de- Stande» der Slter»rentendank,