Volltext Seite (XML)
Ävserot« »erd« m« den en nn mi Freitas den 14. Juni 1918 abends ) M. 15,- ) M. 20,- «m I I. Juni 1918. 2äR,g.l!/18 Dippoldiswalde, am 14. Juni 1918. Der Stadtrat. vorwärts zu schauen. 7. 11. IW5. o weis dem e> Wankei >s den en Ge n, ene> ier i' inderei »1 Ih' Ritter aß sei» icke stct Wurm der ick «arten durch I mnzu M u« ine G, Würfe > legen Wass elbeche > falle, n. sie de, el hin , abge anit le sie nat eSsfnet prühe« komms »en?* nschast chwört eliebte ( - 4—5 m ( - 5—6 m euren inglich indige, ng wa» ;en au ;elassei al nn 'te, de, h eine, ein, si< ten er n Geq genügt seinen i, wärt biß e, s" tz ma> er di. ligstcn- »Lü nörder blichen , beide» : lang äch b« - 2. - 3. - 4. 2. Demgemäß stellen sich die Preise für 1 rin wie folgt für Brennscheite Nadelholz gut wandelbar Zeit vom 15. 3. 18 bis 15. 4. 18 über 20000 Kilogramm Ersatzstreumittel (Laub, Heidekraut, Nadelstreu usw) ge sammelt und dadurch mehr als den monatlichen Bedarf an Streu gedeckt Hierdurch sind an Streustroh 20000 Kilogramm im Werte von 2480 M. erspart worden, die nun zu Futterzwecken frei geworden sind. Ein ander« sächsischer Kavallerie.Ersatz-Truppenteil hat durch Ein- sammeln von Waldstreu in der gleichen Zeit seinen Bedarf an Streumitteln bis mit September 1918 ge deckt. — ZurKletderabgabe macht im „Tag" Justizrat Otto Feig einen beachtenswerten Vorschlag. Er tadelt« mit Recht, daß die Hauptlast wieder zugunsten der hoch- bezahlten Rüstungsarbeitrr auf die Schultern de« Mittel standes abgewälzt werde, der kaum In der Lage sei, sich für die abgelieferte Kleidung in nächster Zeit neue -re beschaffen. Man solle daher die Hand auf den Kleide» nachloß der Toten legen und diese den Erben abkauf««. — Die ersten neuen Frühkartoffeln hat am Sonnabend in Seifhennersdorf der Hausbesitzer Opel in feine« an der Mandau gelegenen Garten geerntet. Die Ertrags- menge und Güte der Kartoffeln, eine schmackhafte weihe Sorte, war sehr befriedigend. Auch Frühtomaten «lt schon angesetzten Früchten befinden sich in dem Oprlsch« Muslergarten. Kipsdorf. Am 8. d M. fand ein Mohltätigk«tt»kon-«t für die genesenden Feldgrauen von Kipsdorf n. Umgegend im Gasthof zur „Telikoppe" statt. Durch die rührige 13,50 12,— 18,— 15,— 11,25 9,75 15,— 12,- 6,75 9,- SerMryss unv Sächsisches. Dippoldiswalde. Gestern gegen abend wurde auf dem sogenannten Mühlfeld auf Rittergutrflur Berreuth im hohen Etangenholze rin im Entstehen begriffener Waldbrand entdeckt und von Paulsdorfer Einwohnern sofort in energischer Weise bekämpft. Ohne diese» recht- zeitige Eingreifen wäre großer Schaden unausbleiblich ge wesen. Als Entstehungsursache wird Fahrlässigkeit, etwa Wegwerfen einer Zigarette usw. angenommen. — Die Ausstellung der Bilder von Alt-Dippoldiswalde von Herrn Baumeister Schmidt erfreute sich, namentlich in den Abendstunden, erfreulicherweise «ine« recht zahl reichen Besuche». — Für die beschlagnahmten rohen Kanin-, Hasen- und Katzenfelle sind Höchstpreise festgesetzt. Es ist in letzter Zeit wiederholt beobachtet worden, daß Händler undSan mler beim Ankauf dieser Felle die gesetzlichen Höchstpreise über- schreiten. Deshalb sei ganz besonder» darauf htngewiesen, daß nicht nur der mit schwerer Strafe belegt wird, der bei der Ablieferung der Felle höhere Preise zahlt, sondern auch der, welcher sich höhere al» di- festgesetzten Preise zahlen läßt. — Wie wichtig es ist, im vaterländischen Interesse Ersatzstreu zu sammeln, um Stroh bet der allgemeinen großen Futterknappheit al« Futter zu erhalten, zeigt fol- gendes Ergebnis: Eine sächsische Erlog-Eskadron hat in der Kaiserworte über Kriegerstand und Christenstand. (Zum 30 jährigen Regierungsjubiläum (15. Juni) im Felde gesammelt von Dioislonepfarrer Btz) Wie die Krone ohne Altar und Kruzifix nichts ist, ebenso ist das Herr ohne die christliche Religion nichts. 12. I I. 1896. Haltet fest am Gebet, denn der Ruf zu Gott gibt die Kraft auch in schwerster Stunde, wenn man glaubt, es ginge nicht mehr, nicht zu verzweifeln, sondern mutig Höchstpreise für Kirschen. l. Für Kirschen werden folgende Höchstpreise festgesetzt: Erzeugerpreis Großhandelspreis Kleinhandel«,»«*» Süß- Kirschen 0,40 0,54 0,70 M. je Pf-. Preß-, Brenn- u-Marmeladekirschen 0,20 0,28 0,35 M. je Pfd. ll. Dies- Preise treten an die Stelle der mit Ministerialverordnung vom 29. Mat 1918 — Nr. 950 II S VIll — festgesetzten Höchstpreise und sind Höchstpreise im Sin« des Gesetze- vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 339) mit den dazu ergangen«« Ab änderung-Verordnungen. III. Die Preise gelten für das Gebiet de» Königreichs Sachsen. IV. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Dre-drn, am 12. Juni 1918. Ministerium des Inner«. Nr. 188 werden festgesetzt: . bei LaubhStzem M. 12,-1^^^'^^^.. ? bei Nadelhölzern M. 10,— je hundert. ? c) Als Preis für Stockholz wird für 1 rm gerodete Laubholzstücke'8jM., für l rm gerodete Nadelholzstöcke 6 M. festgesetzt. 5. Durch diese Preisfestsetzung gelten alle der Kreisbrennholzstelle zurzeit vorliegenden Gesuche um Preisfestsetzung als erledigt, und soweit höhere Preise gefordert werden, als abgelehnt. Waldbesitzer, die besondere Gründe zu haben glauben, für ihre Erzeugnisse höhere als die vor stehend festgesetzten Preise zu fordern, können eingehend begründete Gesuche unter genauer An gabe der Ausbereitungsstellen bei der Königlichen Kreishauptmannschaft einreichen. Es wird jedoch darauf aufmerksam gemacht, daß die Kosten der etwa nötigen besonderen Erhebungen, insbesondere auch die Reisekosten der Sachverständigen, dem Waldbesitzer dann zur Last fallen, wenn das Er gebnis zu keiner wesentlichen Erhöhung der Preise führt. Das Letztere findet übrigens, was nicht unbemerkt bleiben mag, sinngemäß auch auf Anträge auf teilweise oder gänzliche Befreiung von der Brennholz-Pslichtlieferung Anwendung. Dresden, den 10. Juni 1918. Königliche Krei-Hauptmannschaft. KreiLbrennholMtte. Die AltNei-erstelle Dippoldiswalde befindet sich im Rathaussaa! »nd itt täglich von 9—11 Uhr vormittags g-öffnet. Ge tragene Kleider und getrogenes Schuhwerk werden gegen Bezahlung des Schätzungs- preises angenommen. Insbesondere wird auch »m Ablieferung aller entbehrliche« Uniformen jeder Art ersucht. Für Uniformen werden ebenfalls Abgabebeschei- - ungen auf Zivilkleidung, auch für Frauen-vberkleldung, erteilt. Die Feststellung de« Preises für abgelieserte Uniformen erfolgt durch Sachverständige im Uniformen- Sammellager Dresden. l Fluck n Tod daß ei Jedel legelt! lse fol Wort d dief wankt 84 Jahrgang AWWAWWMWWAMiWWWWWIgWMMM' Svlriolrl eli» in» kmlrk M. M. M. M. M. M. M. M. M. M. Wasserentnahme aus den öffentlichen Standern ist nach § 16 der Wasserlettungsordnung nur in besonderen, vom Stadtrate genehmigt« Fällen gestattet. Die unberechtigt« Entnahme von Wasser wird bestrast. Die Aus- sichtsbeamten sind mit strenger Anweisung versehen worden. Stadtrat Dippoldiswalde. 2 Hilfsarbeiter oder Hilfsarbeiterinnen für BArodienst sofort gesucht. Im Bürodienst oder kaufmännisch vorgebildete Bewerber wollen ihre Angebote mit Zeugnissen und Gehattsansprüchen unverzüglich hier einreichen. Königliche Amtshauptmonnschaft Dippoldiswalde. " De sei gut ist aue Narr nn soll Thyrz« htbarei ombrm Hilar! In diesen Augenblicken steht eine denkwürdige Episode vor Meinem Auge. Als Kaiser Leopold von Oesterreich dem berühmten Prinz Eugen den Oberbefehl über die Armee übertrug und ihm dm Marschallsiab überreicht«, ergriff Prinz Eugen rin Kruzisir und hielt e» mit den Worten in die Höhe: „Die» soll unser Generalissimus sein!" Solche Gesinnung erwarte ich von Euch. 12. I I. 1905. In schweren Zetten „Kopf hoch" und Gottorrtrauen! Jedenfalls, sollte un» Dott der Herr den Sieg schenken, so bitte Ich Mir au», doß der „THoral von Leuthen" nicht fehlt. Nun zieht hinaus mit Gott! 77 11. 8 1914. Wir slehen auf feindlichem Boden, dem Feinde die Spitze unsere» Schwerte», da» Her- unserem GM zugr- wandt. Weihnachten 1914. Unsere Feinde haben die von Mir vngebotene Ver ¬ ständigung nicht gewollt. Mit Gottes Hilse werden unsere Waffen sie dazu zwingen! 5. 1. 1917. ) ein« Ratte» en ihn reit an el her Die M-ißeritz-Zeitung" «scheint täglich mit Aus nahme der Sonn- und Feiertags und wird am Spätnachmittag ausge- geben. Preis vierteljähr lich einschließl. Zutragen 2,40 M., zweimonatlich 1,60 M., einmonatlich 80Pf. Einzel-Nummern 10Pf. Alle Postanstalten, Postboten sowie unsere Austräger nehmen Be stellungen an. (über 6m - ) M. 20,— Ueber die Zuteilung zu einer dieser Klassen im Einzelfalle haben die Kommunalverbände zu entscheiden. 4. Die Preise für Abraumreisig und Stockholz werden, insoweit diese Holzsorten^zur Erfüllung des Pflichtholzcs zugelassen und geliefert werden, festgesetzt wie folgte a) 1 rm Laubholz-Abraumreisig M. 1,60 1 - Kiefer- . - M. 1,20 I - Fichte- - M. -,80 b) Für Brennreisig in Wellen von 0,7 m Eebundlänge und 1 m Umfang oder von gleichem Rauminhalt (z. V. 1 m lang und 0,85 m Umfang) net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) dl« zwei- gespaltene Zeile 65 bez. SO Pf. - Tabellarische und komplizierte Inserate mit entsprechendem Auf schlag. — Eingesandt, tm redaktionellen Teile, die Spaltenzelle SO Pf. Laubholz gut wandelbar für Brennknüppel Nadelholz gut wandelbar Laubholz gut wandelbar für Astmeter Nadelholz Laubholz 20 Pf., solche au» AmtshauptmannfH« mit 15 Pf. die Spaozen« oder deren Raum berech- Weißeritz-Mung NMitW M AzM siir WMlM SchMckrgu.il. Amtsblatt str die Königliche Amtshauptmannschaft, das Königliche Amtsgericht und de« Stadtrat za Dippoldiswald» Mtt achtseitigem „Illustrierte« Anterhaltungsülatt" und Unterhaltungsbeilage. Mr dl« Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Kiesern- und Laubholzäste sind als Astmeter zu behandeln. 3. Die Preise der Langhaufen werden bei durchschnittlicher Beschaffenheit festgesetzt: für die 1. Kasse (bis 4 m Länge) M. 5,— - ' - ) M. 9,- Brennholz. 1. Gemäß 8 9 Absatz 1, 4, 5 der Ministerialverordnung vom 31. März 1918 sind die Preis für das nach dieser Verordnung in Anspruch genommene Brennholz ab Ausbereitungsstelle unter Berücksichtigung der erheblich gestiegenen Höhe der Werbungskosten nn Regierungsbezirk gegenüber den in der Verordnung festgesetzten Grundpreisen um 50 Proz. erhöht worden. Diese Preise gelten als die Höchstpreise. Verbot -er Verarbeitung bon Vollmilch. Auf Anordnung des Kgl. Ministerium, des Innern wird da» »«butter« un- sonstig- Berarbetten von Kuhmilch nur Kuhhalt-rn und solchin Personen, denen vom Kommunalverband der Moltereibetrieb oder das Verarbeiten von Vollmilch befoudes« genehmigt ist, gestattet. < Allen übrigen Personen, insbesondere den Milchhän-ler« wird das Verarbeite« von Vollmilch »erboten. Anträge auf Genehmigung de» Verbutterns und de- Verarbeiten- von Vollmilch sind (außer von Kuhhaltern) sofort durch die Ortsbehörden einzureichen. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bi» zu einem Jahr und mit Geld strafe bis zu 10000 M. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Dippoldiswalde, am 12. Juni 1918. Nr. 2975 Mob. II. Der Kommunalveebanb. " In das Gülerrechtrregisler ist heute eingetragen worden, daß der Gutsbesttzer Tiemens Alfred Klöber in Cunnersdorf bei Glashütte das Recht seiner Frau Hele« Martha geb. Helesch, innerhalb des häuslichen Wirkungskreise» seine Geschäfte für ihn zu besorgen und ihn zu vertreten, ausgeschlossen Hat- Königliche« Amtsgericht Dippoldiswalde,