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Nr. 56 ÜeÄM M Wchech Jeltnii, Mittwoch den 8. März 1916 abends 82. Jahrgang » i, ß ui-nsM»« Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung. den Handel mit Saatkartoffeln betreffend. Auf Grund von § 5 der Bundesratsoerordnung vom 6. Januar 1916 über Saat- kartosfeln und nach der Bundesratsverordnung vom 25. September 1915 über die Er richtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung wird bestimmt: § l- Als Saatkarkoffeln dürfen nur handverlesene, lortenreine, gesunde Kartoffeln von mindestens 4 Zentimeter und höchstens 7,8 Zentimeter mittlerem Durchmesser gehandelt werden (nicht dagegen solche, die für den Zweck der Aussaat nicht besonders bearbeitet worden sind). 8 2. Für Saatkartoffeln, die nicht Originalsaat sind, darf kein höherer Preis als der für den Berkaus von Sprisekarkoffeln geltende mit 50 Prozent Zuschlag für anerkanntes Saatgut (Nachbau) und 30 Prozent Zuschlag für andere Saatkartoffeln gefordert oder gezahlt werden. Dieser Preisbeschränkung unterliegen nicht: a) Saatkartosfeln, die aus außersächsischen Gebieten bezogen oder nach solchen verkauft werden, b) züchterisch behandelte Saalkartoffeln, die als Saatware erstmalig auf den Markt kommen (sogenannte „Originalsaat"). 8 3. Nach dem 20. April 1916 dürfen Lieferungsverträge über Saaikartoffeln zu höheren Preisen als den für Kartosfeln allgemein geltenden Höchstpreisen nicht mehr abgeschlossen werden. 8 4. Der Verkauf und die Lieferung von Saatkartosfeln in einen anderen Kommunal verband ist nur mit schriftlicher Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig Dem Antrag sind die ausgefüllten Beförderungspapiere und die Rechnung für die Lieferung beizufügen. Die Behörde hat zu prüfen, ob die Bedingungen nach 8 1 und 2 erfüllt sind. Sie hat die Rechnung und die Beförderungspapiere abzusiempeln, falls keine Be denken gegen die Lieferung bestehen (zu vergl. auch § 7) Die erteilten Genehmigungen sind unverzüglich von der zuständigen Behörde der Landesfuttermittelstelle beim Mini sterium des Innern anzuzeigen. 8 5. Die Versendung von Saatkartosfeln in einen anderen Kommunalverband auf nicht obgestempelte Beförderungspapiere ist unzulässig. Die Genehmigung verliert ihre Gültigkeit, falls die Lieferung nicht binnen zwei Wochen nach erfolgter Genehmigung ansgefühn ist. 8 b. Die Vorschriften der 88 4 und 5 über den Versand finden für Kartofselerzeuger, die in der Zeit bis zum 15. Mai 1916 insgesamt nicht mehr als 20 Zentner Saalkar toffeln, und zwar unmittelbar an den Verbraucher absetzen, keine Anwendung. 8 7- Soweit der Bedarf an Saatkartosfeln nicht im Wege dss'jsreien Verkehrs beschafft werden kann, ist er bei der zuständigen Behörde bis spätestens zum 31. März 1916 anzumelden. Diese ist berechtigt, Mengen, die aus dem Bezirk des'Kommunaloerbande» ausgesührt werden sollen, zur Deckung des Bedarfs innerhalb de« Kommunalverbandes nach 88 12, 13 der Bundesratsoerordnung vom 25. September 1915 in der Fassung vom 4. November 1915 in Anspruch zu nehmen. 8 8. Der aus diesem Wege nicht gedeckte Saatgutbedarf ist unverzüglich bei der Landesfuttermittelstelle anzuzeigen. Der Landeskulturrat wird für den notwendigen Saat bedarf Grundsätze unter Berücksichtigung der ^Sorten und der Gegend aufstellen und be kanntgeben. Die Landessuttermittelstelle ist berechtigt, für Saatkartoffeln die Enteignung zugunsten zufchußbedürstiger Kommunalverbände zu beantragen. Die Bundesratsverordnung über die Festsetzung von Höchstpreisen vom >4. August 1914 in der Fassung vom 17. Dezember 1914 / 21. Januar und 23. September 1915 findet entsprechende Anwendung. 8 9- Die Kreishauptmannschaften haben die aus Grund von Ziffer 3 der Ausführung«. Verordnung vom I I. Januar 1916 (Slaatszeitung Nr 8) erteilten und noch zu er teilenden Genehmigungen von Zulassungen zum Saatlartosselhandel unverzüglich der Landesfuttermittelstelle anzuzeigen. 8 10. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften in den 88 >—5 dieser Verordnung werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bi» zu 1500 M. bestraft. Dresden, den 4. März 1916 Ministerium des Innern. Der Haushaliplan der Stadt Dippoldiswalde auf das Jahr 1916 liegt nun gedruckt vor. Als der Haushaliplan für das Jahr 1915 aufgestellt und durchberaten wurde, ahnte wohl niemand, daß dies nicht der einzige „Kriegs-Haus- haltplan" sein werde. Und doch ist es so. Auch der Voranschlag für 1916 steht im Zeichen des Mars. Er höhte unvermeidliche Ausgaben auf der einen Seite, geringere Einnahmen aus der anderen Seite. Das mutz nach Möglichkeit ausgeglichen werden, will man den Ausgleich nicht lediglich dem Steuerzahler zumuten. Da heißt es zunächst: an den Ausgaben sparen; Abstriche machen, wo solche möglich sind. Dieses „Möglich" ist freilich nicht immer dort, wo der Fernstehende es als „selbstverständlich" sucht, und auch nicht so häufig, beson ders wenn der vorjährige Haushaltplan, demgegenüber gespart werden soll, bereits nach gleichen Gesichtspunkten ausgestellt war. In der Tat würde auch im laufenden Jahre der durch direkte Steuern zu deckende Fehlbetrag viel höher sein, wäre es nicht möglich, aus Ersparnisse zurückzugreifen, die in besseren Zeiten gemacht worden sind. Und daß das möglich ist, ist doppelt erfreulich um deswillen, weil Dippoldiswalde durchaus nicht zu den Schoßkindern des Schicksals gehört, denen der Krieg an Stelle der genommenen Verdienstmöglichkeiten usw. an anderer Stelle reichlichen Ersatz gab durch militärische Belegung, lohnende Kriegslieferung und anderes. Unsere Stadt gehört da leider zu den Stiefkindern, was sich fehl besonders fühlbar macht. In den folgenden Zeilen soll näher auf die einzelnen Kassen eingegangen werden. In Klammern stehen die Zahlen des Vorjahres. Die Armenkasse schlicht ab mit einem Fehlbeträge von 1693,45 M. (2555,45), die Krankenhaus'asse mit einem solchen von 3071,67 M. (2231,67). Der Fehlbetrag der Armenkasse verringerte sich trotz notwendig werdender höherer Unterstützungen dadurch, daß dem Armen- und Krankenhausbaurücklagestock, der Ende 1914 4654,26 M. betrug, 2000 M. entnommen werden sollen. Die Erhöhung des Defizits der Krankenhauskasse ist eine Folge der geringen Belegung des Krankenhauses. Während man im Vorjahre 5400 M. Kur- und Verpflegkostrn in Ein nahme stellie, sind es in diesem Jahre nur 3000 M. Möglicherweise ist auch das noch zu viel. Vermindern sich damit auch die Ausgaben für Verpflegung der Kranken, so bleiben doch andererseits die Genrralunkosten in der Hauptsache in gleicher Höhe bestehen. Wenn der Haushaliplan der Krankenhamkasse vor 10 Jahren (also 1906) nicht nur ohne Fehlbetrag, son- dein sogar mi- einem Überschuß von 40 M. abschloß, so lag dad, abgesehen von den inzwischen eingetretenen all- gemeinen Preissteigerungen, mit daran, daß die Ein stellungen damals nicht in allen Stücken der Wirklichkeit enisprachen, indem bei verschiedenen Ausgaben (zum Beispiel Velrüchtung und Heizung, Gehalte usw) die Armenkasse zu hoch belastet wurde zugunsten der Kranken hauslasse. Auch zahlte das Krankenhaus damals die in Anbetracht der benutzten Räume viel zu niedrige Miete von 400 M. an die Armenkasse; heute 900 M. Die Bürgerschulkaise schließt mit Änem Fehlbetrag von nur 25 273,75 M. (26319,42) ab dadurch, daß man dem Schulbaurücklagestock 4000 M. entnimmt (oie im Vorjahre iingestellte gleiche Summe aus dem gleichen Fonds wurde erfreulicherweise nicht gebraucht), und daß wieder 9000 M. Sparkassenüberschuß in Einnahme gestellt wurden. In dieser Kasse sind oie Ausgaben z. B. für Inventar und Lehrmittel und, wie in allen Kassen, sür Reparaturen so herabgesetzt, daß ein weiteres „Sparen" ausgeschlossen ii«. 1500 M. sür ein Brausebad (ebenfalls zu Lasten des Echulbaurücklagestocks) sind zwar auch dieses Jahr ringe- stellt worden. Man war sich aber einstimmig darüber einig, daß während des Krieges von der Ausführung keine Rede sein kann. Vor 10 Jahren hatte diese Kasse einen haushaltplar- mäßigen Fehlbetrag von 23436,01 M. Damals kannte sie die Ausgabe „Schuldzinscn und Schuldentilgung" überhaupt nicht. Das Schulgebäude war bezahlt. Spar- kassenüberschüsse wurden bei den Deckung-Mitteln seinerzeit nicht eingestellt, wodurch der damalige Fehlbetrag dem dieejährigen gegenüber hoch erscheint. Der Haushaltplan für die Elektrizitätswerkskasse glie dert sich wieder in zwei Teile und zwar für das Werk selbst und für die Installation. Trotz der so zahlreichen Neuanschlüsfe hat man gegenüber 1915 eine höhere Ein nahme für abgegebenen Strom nicht eingestellt, sogar 1000 M. weniger, die an der Straßenbeleuchtung (5500 statt 6500 M) gespart werden. Man muß hierbei berück sichtigen, daß im allgemeinen mit dem Licht jetzt gespart wird und daß viele Gewerbebetriebe, man denke z. B. an die Vergnügungslokale, naturgemäß einen ganz geringen Bedarf haben. Kehren erst wieder normale Verhältnisse zurück, so wird sich sicher ein garn anderes Bild ergeben. Im übrigen war bei der immerhin noch neuen j-tzigen Betriebsweise der fehlenden Erfahrungen wegen eine ge wisse Vorsicht am Platze. Der Haushaliplan für den Werksbetrieb schließt ab mit einem Ueberschuß von 762,21 M. (10,43 M. Fehlbetrag), der der Jnsiallationsabteiiung mit einem solchen von 1150 M. (535 M), sodaß der Ge- amtüberschuß der Elektrizitätswerkskafse 1912,21 M. (524,57 M ) beträgt, der der Stadtkasse zugesührt wird. Hierbei sind bereits 1000 M. für etwa notwendig wer dende neue Verteilungslcitungen bereit gestellt. Vor 10 Jahren schloß dieser Haushaliplan mit 575,03 M. Fehlbetrag ab. Die Straßenbeleuchtung war mit 6020 M. eingestellt, welche Summe sich allerdings um den Rabatt kürzte. Die Feuerlöschkasse schließt in Einnahme und Ausgabe mit 2381,86 M. ab. 1906 hatte sie einen Fehlbetrag von 514,96 M. Die Forst- und Flurkasse ergibt einen Ueberschuß von 1966 M. (1918 M ). Hier macht sich noch fühlbar, daß das Holzquantum, das seinerzeit infolge der Entei; nungcn für die Talsperre dem ausgestellten Abholzungsplane gegenüberzu viel geschlagen werden mußte/ wieder eingebrachi wird und zwar verteilt auf eine Reihe von Jahten- Bei dieser Gelegenheit sei einmal fejigrstellt, daß nach fach, männtschem Urteil unser Bödtchen bezüglich des Holz' wuchses und der davon abhängigen Menge des alljährlich schlagbaren Holzes in Sachsen mit an erster Stelle steht. Die tatsächlichen Ueberschüsse dieser Kasse werden auch beeinflußt durch die Obstecträge, die ja sehr schwante», worauf bei Aufstellung des Haushallplanes Rücksicht nicht genommen werden kann. 1906 rechnete man mit einem Ueberschuß von 1390,20 M. Damals waren allerdings die Hoizpreise viel niedriger als heute. Zum -rslen Male wurde ein Haushaltplan für die städtischen Mietwohnhäuser aufgestellt. Er schließt in Deckungsmitteln und Bedürfnissen ab mit 3127,02 M. Derjenige Haushaltplan, der jetzt di« meisten Kopf schmerzen verursacht, ist der für die Müllerschulkasse. Ob wohl man au» dem Müllerschulrücklagestock 17000 M. entnehmen will, ergibt sich doch bei 40716,54 M. (39 838,70 M) Bedürfnissen, rin Fehlbetrag von 8266,54 M. (8338,70 M.). Dabei wird mit 4000 M. Schulgeld gerechnet. Ob sich der Rechnungsabschluß seinerzeit günstiger gestaltet, hängt wohl lediglich von der Dauer des Krieges ab. 1906 schloß dieser Haushaliplan bei 37 629,48 M. Bedürfnissen mit einem Fehlbetrag von 17419,48 M. ab, der sich allerdings noch vm die Klaatsunterstützung ver minderte, die man jetzt bei den Deckungsmitteln bereits einstellt. An Schulgeld erwartete man damals 19 000 Mark. Der letzte und umfangreichste Haurhaltplan ist der brr Stadtkasse. Hier war bei den Einnahmen das sicher ur alte Kapital „Bürger- und Schutzverwandtenftsuer" zu streichen, das im Vorjahre mit 1400 M. eingestellt wer den konnte. Die Einnahmen aus den städtischen Badean stalten sind nur mit 50 M. eingesetzt, da das Florabad bekanntlich aufgegeden wurde. Die Sparkasse soll wieder 21000 M. abliesern. Neu sind 100 M. Einnahme von Wanderlagern und vom Gewerbebetrieb im Umhersahren (Abgaben, die mit der neuen Steuerordnung tn Kraft treten und Auswärtige treffen); 1000 M. erwartet man vom städtischen Steinbruch gegenüber 900 M. im Vor- jähre. Bei den Ausgaben sind im Kapitel „Schuldzinsen und Schuldentilgung" 2000 M. mehr vorgesehen als Folge der Anleihen für die Kriegshilse. Abgesehen wurde wieder von der Einstellung einer Rate sür das Stadlbad, wie auch ersimatig von der üblichen Zuführung von 300 M. zur Militärleistungrkasse, weil die dort vorhandenen Mittel zurzeit ausreichen Die Beihilfen sür die Handels- und Gewerbes^ule erfuhren eine Erhöhung infolge der Aus dehnung der Lehrpläne derselben. Größter Sparsamkeit befleißigte sich der Bauetat. Irgendwie größere Straßen- Herstellungen wurden ohne Ausnahme aufgeschoben. Andererseits erforderte die Instandhaltung des immer umfangreicher werdenden Straßennetzes und oie allgemeine Teurung höhere Mittel. Das betreffende Kapitel schließt ab mit 14 750 M. (18 000 M). An der Straßen- beleuchtung werden, wie an anderer Stelle bereit» be-