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Freitag den 11. Februar 1913 abends 82. Jahrgang Nr 34 Weißentz-Mung TllgeszMg Wh MeiM str ADsldisiUA, SWeheberg il. U. Amtsblatt für die Kön^ Amtshauptmannschaft, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mit sm Illustrierten Unterhaltungsblatt" und täglicher Unterhaltungsbeilage. Mr di« Aufnahme el, s Inserat "" Stell« und am bestimmten Lagen wird kein« Garantie übernommen. Verantwo kicher Redaneur: Pam Jehne. — Druck und Verlag von Earl Jehns in Dippoldiswalde« Dl« M)«1beritz. Zeitung" .«scheint täglich mit Aus- der Sonn- und —>> wird am Spätnachm^-" ausge- geden. Preis vierteljähr- Nch 1 M. 60 Pf., zwei monatlich 1 Mark, ein monatlich 50 Pf. Ein zelne Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten,Post- Äoten, sowie unsere Aus träger n->bmen Beitel- Inserate werden mit 15 Pf., solche aus unserer Amtshauptmannschaft mit 12 Pf. die Spaltzeil« oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zeile 35 bez. 30 Pf. — Tabellarische undkomplizierteJnserate mit entsprechendem Auf schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, di« Spaltenzeile 30 Pf. Ansfiihrungsvestimmimgen zu -er Bundesratsverordnung Wer Sie Beschränkung der Herstellung von Fleisch- konserven und Wurstwaren vom 3l. Januar 1916 (Reichs-Gesetzblatt S. 75). Zu 8 2: Zur Herstellung von Wurstwarcn dürfen folgende Teile von Schweinen nicht ver wendet werden: Reulen, Beine, Rücken, Speck und Schmer. Diese Teile müssen in der selben Zurichtung, wie sie bisher üblich mar, zur Abgabe an die Verbraucher gelangen. Mehr als die Hälfte dieser Teil« darf nicht gepökelt oder geräuchert werden. Die sonsligen Teile der Schweine dürfen ohne Rücksicht auf ihr Gewicht zur Her stellung von Wursiwaren verwendet werden. Bei Einhaltung der in Absatz 1 ge gebenen Borsch ist gilt hinsichtlich der darin bezeichneten Waren die Vorschrift des § 2 der Bundesiatsverordnung als elfüilt. Für Rind- und Schc-Mnsch. dos in Verbindung mit Schweinefleisch zu Frisch, wurst verarbeitet wird, fällt die in Satz I vorgesehene Bcschränkung auf ein Dritte! des Gewichts der ansgeschlochleten T-ere weg. Die Herstellung von Dauerwurst wird untersagt. Zu 8 3: Vctriebcn, die bei fabrikmäßiger Herstellung den überwiegenden Teil ihrer Er zeugung nicht unmittelbar an die Verbraucher abgeben, ist an Stelle der Beschränkung nach § 2 der Bundesrateverordnung und der ÄussÜhrungsbestimmungen hierzu zu gestatten, monatlich bis zu einem Drittel derjenigen Fleischmenge zu Wmstwaren zu verarbeiten, die sic im Monatsdurchschnitte der Zeit vom l. Oktober 1915 bis zum 31. Dezember 1915 verarbeite: haben. Für die hiernach zulässige Verarbeitung entfallen die vor stehend zu § 2 in Absatz 1 und 4 geordneten Beschränkungen hinsichtlich gewisser Teile der verwendeten Schweine und der Zusammensetzung der hecgestellten Wurst. Betriebe, die von dieser Vorschrift Gebrauch machen wollen, bedürfen hierzu der Zustimmung der zuständigen Behörde. Dem Antrag ist der Nachweis über den Anteil des unmittelbaren Absatzes an Verbraucher am Gesamtumsatz und über die Durchschnitts- Verarbeitung in den Monaten Oktober bis Dezember 1915 beizufügen. Die Zustimmung ist widerruflich. I Zu 8 5: Die Unternehmer und die von ihnen bestellten Betriebsleiter sind nach näherer Anweisung der zuständigen Behörden (8 10) oder der von ihnen beauftragten Sach verständigen verpflichtet, Nachweisungen zu führen, die die für Ueberwachung des Be triebes erforderlichen Auskünfte enthalten. Zu 8 lO: Die Zuständigkeit regelt sich im übrigen nach der Verordnung des Ministeriums des Innern vorn 27. Juli 1915 (Sächsische Staatszeilung Nr. 181). Dresden, den 7. Februar 1916. Ministerium der- Innern. Dem für den amishauptmannschastlichen Bezirk bestehenden Wasferamte gehören nach dem Ergebnisse der itattgesundenrn Wahlen außer dem Amtshauptmann oder seinem Stellvertreter als Vorsitzenden und dem Vorstande des König!. Straßen- und Wasserbauamies Dresden ll oder seinem StellveLireter aus die Zeit vom 1. Januar 1916 bis 31. Dezember 1921 dis nachgenannten Personen an: a) als Mitglieder: I. Vorwerksbesitzer Oskar Welde, Oberhäslich, 2. Maschinenfabrikant Stadtrat Eduard Thorning, Dippoldiswalde, 3 Fabrikbesitzer Mar Ntzsche, Obercarsdorf. b) als Stellvertreter: 1. Baumeister Otto Schmidt, Dippoldiswalde, 2. Mühlenbesitzer Richard Heise, Dippoldiswalde, 3. Mühlenbesitzer Paul Körner. Ammelsdorf. Nr. 17 t.. König!. Amtshauvtm-m?,schüft Dippoldiswalde, am 7. Februar 1916. Brot- und Butter-Marlen-Ausgabe 8amnwb«näi ck« Z 12. ck KI vormittags von 10—1 Uhr, nachmitlags 3—5 Uhr im Nuthaussaale. Dippoldiswalde, am I I. Februar 1916 llen LtseWnsi» Drucksachen für Gemeindebehörden fertigt Buchdruckerei Carl Zehne Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. An den beiden Tagen zur Anmel dung der Osterlinge an unserer Bürgerschule sind insge- samt 52 Mädchen und 49 Knaben zur Aufnahme für nächste Ostern angemeldet worden. Dippoldiswalde. Dem ehemaligen Besucher der Deutschen Müllerschule und Mitglied des A.-H.-Verbands des Vereins „Glück zu", Herrn Ossizier-Stelloertreter Franz Breit, Röhrnachmühle bei Kirchdorf in Niederbayern (1898/99) wurde durch König Ludwig von Bayern per- sönllch das Bayr. Militär-Verdienstkreuz 2. Klasse mit Krone und Schwertern überreicht. — Das Abschlachtverbot nach der Ministerialverord- nung vom 3. Februar 1916 untersagt insbesondere die sogenannten „Schlachtfeste" rm weitesten Umfange, einerlei ob sie von Gastwirten veranstaltet werden oder von Pri vatpersonen, einerlei auch, ob von dem geschlachteten Tiere gegen Vergütung oder unentgeltlich abgegeben wird. Das Verbot bezieht sich aber nicht nur auf Schweine, sondern auch auf Rinder, Kälber, Schafe. Gestattet ist das Schlach ten nur noch für Zwecke des eigenen Gewerbebetriebes, also dem Fleischer für seinen eigenen Geschäftsbetrieb. Ferner in Privathaurhallen, wenn das Schlachttier in der selben Wirtschaft aufgezogen worden ist oder mindestens 6 Wochen gestanden hat; die sogenannten Hausschlachtun- gen, insbesondere durch Hausschlächter, sind daher nur noch unter Einhaltung dieser Bestimmungen zulässig. Nicht zu lässig ist also z. B., daß sich ein oder mehrere Personen ein Schwein zum Schlachten kaufen und durch einen Flei scher oder Hausschlächter schlachten lassen. Das Abschlachten mehrerer Tiere in ländlichen Viehbeständen ist nicht mehr zulässig, soweit dadurch der Fleischbedarf der Wirtschaft überstiegen wird.! — Zusammenschein der Planeten Venus und Jupiter im Februar. Die Planeten Venus und Jupiter, die gegen wärtig als hellste Gestirne den südwestlichen Abendhimmel zieren, werden in der Nacht vom 13. zum 14. Februar zu einem großen Zusamenschein (Konjunktion) zusammen- treten. Schon im Laufe des Januar haben sich die beiden Planeten beträchtlich einander genähert. Die sehr schnell fortschreitende Venus bewegt sich von Südweslen nach Nordwesten auf Jupiter zu und wird ihn schließlich über holen, wobei sie in unmittelbarer Nähe nördlich am Ju piter vorüberzieht. Dem Auge des Beobachter» wird sich «in Schauspiel bieten, wie es in solcher Pracht nur selten vorkommt. Dresden. In der Ersten Kammer ist soeben ein An trag von vr. Mehnert und 26 Mitgliedern der Ersten Kammer solgenden Inhalts eingegangen: 1. Die Kammer wolle beschließen, eine Kommission aus den Mitgliedern beider Ständekammern zu bilden, die nach dem Vorbild des beim Reichsamt des Innern geschaffenen Befrats der sächsischen Regierung in den Ernährungsfragen beratend Ehrentafel MkMcWMiMmt. Aus der Verlustliste Nr 253 der Kömgl. Sachs. Armee. Erenadler-Reserve-Regiment Nr. 100 2. Kompanie. Clauß II, Richard, aus Hermsdorf, durch Unfall leicht verletzt. Grsnadier-Landwehr-Regiment Nr I0I. 11. Kompanie. Lehnert, Rudolf, Vizefeldwebel aus Dippoldiswalde, schwer verwundet. 12. Kompanie. Medack, Ernst, aus Possendorf, leicht verletzt. Müller V, Paul, aus Dippoldiswalde, schwer ver wundet, linke Schulter. Reseroe-Jnfanteric-Regiment Nr. 103. 7. Kompanie. Geißler, Bruno, aus Höckendorf, seit 26. 9. 14 vermißt. Reserve Infanterie-Regiment Nr. 241. 6. Kompanie. Kaden, Otto, aus Glashüite, bisher vermißt, f. Junker, Wilhelm, aus Glashütte, bish. vermißt, f. Reserve-Jnfanterie-Rrgiment Nr 38. 2. Kompanie. Ziegler, Johann, aus Paulsdorf s. Armierungs-Bataillon Nr. 62. 4. Kompanie Fischer, Mar, aus Krehcha, schwer verwundet. , Infanterie-Regiment Nr. 19. (Preußen.) 8. Kompanie. Klötzer, Georg, aus Kipsdorf, leicht verwundet, bei der Truppe. zur Seite zu stehen hat. 2. Die Kammer zum Beitritt zu diesem Beschluß einzuladen. Dresden, Der Lehrling Erich Lehmann, der, wie gestern gemeldet, bei einem Einbruch bei seinem früheren Lehrherrn, einem Bäckermeister in der Leisniger Straße, 10000 Mark erbeutete, ist in Hamburg sestgenommen worden. Deuben. Brandmeister Ehrlich beging am Sonntag sein 30jähriges Jubiläum als Angehöriger der hiesigen Freiwilligen Feuerwehr. Aus diesem Aelatz wurde ihm der Titel Branddirektor verliehen. Der Gemeinderat und die Feuerwehr-Kompanie überreichten ihm verschiedene Ehrengaben. Freiberg. Als Geschworene für die am 15. d.M. be ginnende Sitzungsperiode des hiesigen Kgl. Schwurgerichts sind folgende Herren ausgelost worden: 1. Kaufmann und Friedensrichter Fleischer in Olbernhau, 2. Gemeindevorstand Hegewald in Seifelsdorf bei Divpoldiswalde, 3. Guts besitzer Laudei in Grcifendorf, 4. Fablikdirektor Engels in Freiberg, 5. Schloßgärtner Krüger in Reichstädt, 6. Fabrik besitzer Böttcher in Marterbüschei, 7. Zuchtviehhändler Kästner in Hainsberg, 8. Vorwerksbesitzer Welde in Ober häslich, 9. Rittergutsbesitzer Freiherr von Beschwitz in Arnsdorf, 10. Lagerhalter Beck in Seissen, 11. Brrginvalid Richter in Langenau, 12. Gemeindevorstand Heerklotz in Reichstädt, 13. Erbgerichtsbesitzer Bankwitz in Langhenners dorf, 14. Maurer Eichhorn in Döbeln, 15. Gemeindevor» stand Morgenstern in Wernsdorf, 16. Kaufmann und Stadlrot Geyh in Freiberg, 17. Sladtrat Or.Schluttig in Roßwein, i8. Gutsbesitzer Fritzsche in Niederbobritzsch, 19. Studienrat Or. pkil. Hey in Döbeln, 20. Privatmann Haußner in Obergruna, 21. Metollwärenfabrikant l)r. Beyer in Roßwein, 22 Gutsbesitzer Weinhold in Pretzschendorf, 23. Professor vr pkil. Wislicenus in Tharandt, 24. Architekt Martin in Freiberg, 25. Rittmeister a D. Freiherr von Recum in Tharandt, 26. Stadtgutrpächter Boden in Monnsdorf bei Döbeln, 27. Försfer Ullrich in Forchheim, 28. Fabrikbesitzer und Stadtrat Baumann in Oederan, 29. Schichtmeister Weidensdörfer in Freiberg und 30. Zi garrenfabrikant Wegerdt in Roßwein. Copitz. Der Gemeinderat hat beschlossen, solchen Frauen von Kriegsteilnehmern, die bei der Beleuchtung ihrer Wohnungen besondere Sparsamkeit im Stromver brauch geübt haben, den halben Betrag der zu fordernden Summe zu erlassen. Lsipzijs. Infolge des großen Interesses, das insbe sondere auch in buchgewerblichen Kreisen jetzt für die tür kische Sprache herrscht, hat sich der Deutsche Buchgewerbe- oerein entschlossen, besondere Kurse für die Angehörigen