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Weißeritz-ZeitMg Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend AmtsötaLL für die Königliche Amtshauptmannschaft, das Königliche Amtsgericht und den Ktadtrat zu Dippoldiswalde. Inserate w«den mit II Pfg., solche au» unser« Amtshmlptmuunschast mit 12 Pfg. die Spaltzeile oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen aus der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zeile 85 bez. ZV Pfg. - Tabellarisch« undkompllzierteJnserat« mit entsprechendem Aus schlag. - Eingesandt, im redaktionellen Teile, die Spaltenzeile 30 Pfg. Die .Weiherttz-Zeitung» «scheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend und wird anden vorhergehen- denAbenden ausgegeben. Preis vierteljährlich 1M. 26 Pfg., zweimonatlich 84 Pfg., einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern »0 Pfg. — Alle Postan. stallen, Postboten, sowie MsereAusträgernehmen Bestellungen an. Mit achtfeitigem „Illustrierten Anterhaltungsblatt". Mit land- und hauswirtschastlicher Monats-Beilage. Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehnr. - Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Nr. 15. Sonnabend, den 6. Februar 1909. — 76. Jahrgang. Tie Musterung »er MUitiirpfllchtigni im Aushebungsbezirke Dippoldiswalde wird l) für die Ortschasten Bärenllause mit Kautzsch und Zscheckwitz, Börnchen bei Possen- dors, Gombsen, Hänichen, Hausdorf, Hermsdorf bei Dippoldiswalde, Hirschbach, Kleincarsdorf, Kreischa, Lungkwitz, Possendorf, Quohren, Saida, Theisewitz, Wilmsdorf und Wittgensdorf lloowL, äva 15. ksbrusr 6is808 ^Ldrs8, vormittags 7^ Uhr, im Parkhotel in Kreischa; 2) für die Stadt Glashütte und die Ortschaften Cunnersdorf, Johnsbach mit Bären hecke, Luchau, Niederfrauendorf, Reinhardtsgrimma und Schlottwitz vlsll8lL8, ckvA 16. ksdrALr Lv808 ^»Kro8, vormittags 10 Uhr, im Gasthof „Stadt Dresden" in Glashütte; 3) s., für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Altenberg mit Ausnahme der Orte Bärenburg, Bärenfels, Dönschten. Falkenhain und Schellerhau Mttvoed, äs» 17. ksdruar äik868 ö»kro8, vormittags 11 Mir, und b., für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Lauenstein mit Ausnahme der Stadt Glashütte vollLvr8tLk, ävn 18. ksdraar äik8S8 ladrss, vormittags 8 Uhr, im Gasthof „Zum Löwen" in Lauenstein; 4) für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Frauenstein s, mit den Anfangsbuchstaben bis mit bi kreitse, üen 19 küdruar äi08v8 «Iüdrk8, vormittags 11 Uhr, und b, mit den Anfangsbuchstaben j bis mit 2 8omladkllä, üoo LV. ksdrasr äi«8v8 <Isdre8, vormittags 7'/2 Uhr, im Gasthofe „Zum Stern" in Frauenstein; 5) für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Dippoldiswalde und zwar a., für Beerwalde, Berreuth, Borlas, Elend, Grotzölsa, Höckendorf, Kipsdorf, Malter und Naundorf , üvn 22. redruar «Uv808 <Iadrv8, vormittags 9'/2 Uhr, b., für Niederpöbel, Obercarsdorf, Obercunnersdorf, Oberfrauendorf, Oberhäslich, Paulsdorf, Paulshain, Reichstädt, Reinberg, Reinholdshain, Ruppendorf und Sadisdorf Vio»8w8, üen 23. kedrasr üik8L8 «Iüdrs8, vormittags 8 Uhr, c., für Schmiedeberg Seifersdorf, Spechtritz, Ulberndorf, Wendischcarsdorf, sowie dir Ortschasten des Amtsgerichtsbezirks Altenberg: Bärenburg, Bärensels, Dönschten, Falkenhain und Schellerhau Mttvood, äs» 24. kedraar äik8v8 <1sdrs8, vormittags 8 Uhr, ck, für die Stadt Dippoldiswalde voiuwrMx, äeu 25. redruar üiv8v8 «lakrsü, vormittags 8 Uhr, und die Losung und das Zurüchtellungsverfahren für den gesamten Aushebungsbezirk kroltLS, äs» 26. ksdrusr äik8k8 «Iadre8, vormittags 9Uhr, im Gasthof „Zum Stern" in Dippoldiswalde stattfinden. Die Militärpflichtigen haben behufs ihrer ärztlichen Untersuchung in dem betreffen- den Musterungstermine pünktlich in reinlichem Zustande persönlich sich einzufinden, dagegen bleibt den Losungsberechtigten — vergl. § 66, Pkt. 6, 7 und 12 der Wehr- Ordnung vom 22. November 1888 — das Erscheinen in dem anberaumten Losungs termine überlassen; für die nicht Erschienenen pird durch ein Mitglied der Ersatz- Kommisiion gelost werden. Militärpflichtige, welche in den norstehends anberaumten Musterungsterminen nicht pünktlich erscheinen, sind, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen zu bestrafen, es können ihnen außerdem die Vorteile der Losung entzogen werden. Wer sich der Gestellung böslich entzieht, wird als unsicherer Dienstpflichtiger be handelt. Er kann außerterminlich gemustert und im Falle der Tauglichkeit sofort zum Dienst eingestellt werden. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine behindert ist, hat ein ärztliches Zeugnis einzureichen. Dasselbe ist durch die Ortsbehörde zu beglaubigen, so fern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen, welche versichern können, daß sie aus eigener Wissenschaft die epileptischen Zu fälle an den betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben, zu stellen oder das Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen. Es empfiehlt sich, die Zeugen zum Zwecke der Abhörung mehrere Tage vor dem Musterungsgeschäft dem unterzeichneten Zivilvorsitzenden namhaft zu machen. Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel rc. dürfen auf Grund eines ärztlichen Attestes, welches, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt, durch die Polizeibehörde zu beglaubigen ist, von der Gestellung überhaupt befielt werden. Jeder Militärpflichtige, gleichviel ob er sich im 1., 2. oder 3. Militärpflichtjahre befindet, darf sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hieraus* ein Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils erwächst. Der Vorteil ist der, daß sie am allgemeinen Einstellungstermin eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugeteilt werden oder überzählig bleiben. Militärpflichtige, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, haben eine ortspolizeilich beglaubigte Einwilligungs-Erklärung des Vaters oder Vormundes und eine obrigkeitliche Bescheinigung darüber mit zur Stelle zu bringen, daß sie durch bürgerliche Verhältnisse sonst nicht gebunden sind und sich untadelhaft ge führt haben. Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung Militärpflichtiger von der Aus hebung in Berücksichtigung häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse sind von den be treffenden Militärpflichtigen oder deren Angehörigen unter Beibringung der erforder lichen Beweismittel tunlichst so zeitig der betreffenden Ortsbehörde zur Begutachtung vorzulegen, daß sie behufs erschöpfender Erörterungen u. s. w. mindestens 6 Tage vor dem betreffenden Musterungstermine bei dem Unterzeichneten eingehen können. Formulare zu diesen Anträgen sind unentgeltlich von der Königlichen Amtshauptmann schaft zu beziehen. Diejenigen Personen, deren Erwerbs- oder Aufsichtsunfähigleit zur Begrün dung des Antrages behauptet wird, haben im Musterungstermine persönlich mit zu erscheinen. Auf Zurückstellungsgesuche, welche im Musterungstermine nicht vorgelegen haben, und deren Zurückstellungsgründe erst nach dem Musterungsgeschäfte eingetreten sind, wird im Aushebungstermine entschieden. Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände werden hiermit angewiesen, diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Ortes, deren häusliche Verhältnisse eine Zurück stellung nötig erscheinen lassen, noch besonders darauf aufmerksam zu machen, daß die Zurückstellungsgesuche unter Beibringung der erforderlichen Beweismittel recht zeitig und spätestens im Musterungstermine zu stellen sind, und daß, wie schon vor stehend bemerk, diejenigen Personen, deren Erwerbs- oder Aussichtsunfähigkeit zur Be gründung des Antrages behauptet wird, im Musterungstermine persönlich mit zu er scheinen haben. Schließlich werden die Ortsbehörden gemäß § 6l,z und § 62 der Wehrordnung aufgefordert, nach Rückempfang der Stammrollen die Gestellpflichtigen ihres Ortes zu den betreffenden Terminen rechtzeitig schriftlich zu beordern, hiernächst etwaige Ver änderungen bei den Stammrollen durch Ab- und Zugang mittelst Stammrollen-Aus zuges stets sofort anher anzuzeigen, übrigens aber zum Musterungstermine selbst mit zu erscheinen und die Stammrollen mit zur Stelle zu bringen. Mannschaften der Reserve, Landwehr und Erfatzreserve, ingleichen ausge bildete Landfturmpflichtige 2. Aufgebots haben, dafern sie nach 8 122 der Wehr ordnung auf Zurückstellung für den Fall der Einberufung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch machen zu können glauben, ihre darauf gerichteten Gesuche bis zum 10. Februar dieses Jahres bei der Ortsbehörde ihres Wohnortes anzubringen; von diesen sind sie alsbald unter, Beifügung der erforderlichen Nachwei sungen an den Unterzeichneten einzureichen. Ueber diese Gesuche wird die Königliche Ersatzkommission rrvlt»8, äou 26 kodrusr öiesvs ^skrss, vormittags S'/2 Mr, Entschließung fassen; die Gesuchsteller haben sich selbst zu dem angegebenen Termine im Gasthof „zum Stern" hier einzufinden. Dippoldiswalde, am 4. Februar 1009 Der Zivilvorsitzende der König!. Ersatz-Kommission des Aushebungs- 105 b.K. bezirkes Dippoldiswalde. Städtische Wasserleitung vetr. Mit Rücksicht auf eingelrctene, noch nicht aufgefundene Rohrbrüche im städtischen Wasserleilungsnetz wird sämtlichen Einwohnern zur Pflicht gemacht, mit dem Wasser verbrauch möglichst sparsam «mzugehen und zugleich darauf hingewiesen, daß sich zur Auffindung der Rohrbrüche verschiedene Absperrungen der Hauptleitung notwendig machen werden. Dippoldiswalde, am 4. Februar 1909. Der Stadtrat. «ontse, «Ion 8 kodrusr 1869, mittags 12 vkr, sollen in Obercunnersdorf nachstehende Gegenstände als: 1 VsrUko, 1 groüor Vsvcksplogvl mit Mvsolo, 2 VlamidUSvr und 1 ckroitoMgos 8oks mit plüsvddorag öffentlich gegen Barzahlung versteigert werden. Sammelort der Bieter: Patzigs Gasthof daselbst. Dippoldiswalde, am 5. Februar 1909. <2 778/08.Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgericht«. Holzversteigernng. Franensteiner Staatssorstrevier. Frankescher Gasthof in Frauenstein. 11. Februar 1909, vorm. 9 Ahr: 21 h u. 20492 w. Klötzer, 16781 w. gek. u. 485 w. Derbstangen i. g. L. 36380 w Reisstangen. 3 rm w. ungesp. Nutzscheite. 5 rm h u w. Nutzknüppel. 12. Februar 1909, norm. 9 Ahr: 30'rm w ungesp Brennscheite, 520 rm h u. w. Brennknüppel, 16 rm h. u w. Zacken, 1042 rm h. u. w. Äste Durchforstungs- und Einzelhölzer: Abt. 5l). 66. 6O 8 9 14. 17. 27. 29. 30 33. 36. 46-50. 54. Königl. Forstrevierverwaltung und König!. Forstrentamt Frauenstein. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Der in der Nacht zum Donners tag eingetretene Witterungswechsel konnte wohl nicht un erwarteter und verheerender einsetzen, als dies tatsächlich geschah Nach den seit Sonnabend fast unaufhörlich wütenden Schneestürmen mit Schneetreiben, dieses plötz liche Tauwetter! — Wie fürchterlich die Stürme gehaust, kann man daraus ersehen, daß der durch Eisbruch ent standene Schaden in verschiedenenen Revieren des Ge birges auf zirka 3000 bis 4000 Festmeter, ja in einigen böhmischen Revieren auf mindestens 10000 Festmeter ge schätzt wird. Die Verheerungen in den Wäldern sind ge radezu entsetzlich. — Nachdem es ganz bedeutende Schnee- massen herabgeworfen, stieg das Thermometer über den Nullpunkt und statt des Schnees stellte sich Regen ein, der von Stunde zu Stunde zunahm und die Schneemassen zum Schmelzen brachte. Da aber der Erdboden noch ge froren war, nahm er das Wasser nicht auf, dasselbe f^ß