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nehmen habe, welche der Verwaltung einen sehr beträchtlichen Theil ihrer Einnahmen einbringen. Dafs in dieser Hinsicht die deutsche Montan-In- dustrie eine sehr hervorragende Rolle spielt, da für genügt wohl die Thatsache, dafs sich nach einem gewifs nicht zu hoch gegriffenen Ueber- schlage die Frachten, welche das deutsche Eisen- und Stahlgewerbe und die mit ihm unvermittelt zusammenhängenden Productionszweige für ihre Rohmaterialien und Fabricate an die Eisenbahn zu zahlen haben, auf die runde Summe von 60000 000 Mark jährlich belaufen. Würde die Staatsbahn-Verwaltung ihre Tarife für Erze, Kohlen, Roheisen und Fabricate, statt dieselben um 20% zu erhöhen, in dem nämlichen Verhältnifs herab gesetzt haben, wie die Eisen- und Stahl-Industrie es bezüglich der Preise für Eisenbahn-Material — (dessen Anschaffungswerth bekanntlich seit dem Jahre 1874 auf ungefähr die Hälfte des damals geltenden Satzes herabgegangen ist) — zu thun gezwungen war, so würde es schwerlich einem belgischen oder englischen Werke möglich werden, die Forderungen unserer Industrie auf dem hei mischen Markte zu unterbieten. Ob andererseits bei der Beurtheilung jener Mindestgebote von unserer Eisenbahnverwaltung wohl diejenigen Posten in Rechnung gestellt werden, welche beim Bezüge von Schienen aus dem Auslande an Fracht einnahme für unsere Bahnen in Wegfall kommen, weil in diesem Falle nur das Fertigfabricat ein mal verfrachtet wird, zu dessen Herstellung die deutschen Werke nach zutreffender Berechnung zunächst die fünffache Quantität an Erzen, Kohlen, Koks, Kalksteinen und anderen Rohstoffen zu ver frachten haben, darf billig bezweifelt werden. Und doch würde eine kaufmännische Berechnung diesen Punkt nicht wohl aufser acht lassen können. Man braucht keineswegs die Neigung zur Schwarzmalerei zu empfinden und kann dennoch die ernste Verpflichtung fühlen, angesichts der vorliegenden Thatsachen einen lauten Mahnruf erschallen zu lassen. Mit einer an das Heroische grenzenden Ausdauer und Anstrengung hat unsere Industrie nunmehr bereits eine lange Reihe von Jahren den Kampf gegen das kapitalkräftige Eng land und das durch andere Factoren der Production günstiger situirte Belgien angesichts der sich in immer weiterem Umfange verschliefsenden Märkte unserer Nachbarstaaten durchgeführt. Sie hat es sich gefallen lassen müssen, dafs aus politischen Rücksichten das kleine Luxemburg, welches ebenso wie Belgien von sämmtlichen Lasten der deutschen Gesetzgebung befreit ist, sein billiges Material in unerschöpflichen Mengen zollfrei auf den deutschen Markt wirft, um die Ergebnisse unserer Hochofen- production in blutiger Weise zu schädigen, ohne da für dem Vaterlande auf wirthschaftlichem Gebiete auch nur eine einzige Gegenleistung darzu bringen. Die Rente der Werke ist auf ein Minimum herabgedrückt, gleichwohl hat bis dahin eine irgend nennenswerthe Verringerung der Arbeits löhne trotz allseitig eingeschränkter Production nicht stattgefunden. Sollte sich nun aber in gröfserem Umfange der Fall wiederholen, dafs auf Grund einer um wenige Mark pro Tonne niedrigeren Offerte des Auslandes der heimischen Industrie die Arbeits- und Erwerbs-Gelegenheit entzogen würde, so dürften sich unsere Staats männer eben nicht wundern, wenn der unabweis- liehe Zwang der Lage unsere Werke wenigstens theilweise zum Erliegen bringt und das Arbeiter elend in handgreiflicher Gestalt auch uns vor Augen tritt. Aufserdem sollte übrigens nicht übersehen werden, dafs auch die belgische und englische Concurrenz zu den auf dem deutschen Markte abgegebenen Preisen dauernd nicht würden existiren können, und dafs jene Gebote beiläufig den sehr verständlichen Endzweck verfolgen, un sere deutschen Werke zu zwingen, sich einer für sie möglichst ungünstigen Convention zu fügen, bei deren Zustandekommen unsere Staatseisen bahnen sicherlich den wenigsten Vortheil davon tragen würden. Repertorium von Patenten und Patent-Angelegenheiten. Nr. 36601 vom 27. Januar 1886. (III. Zusatz-Patent zu Nr. 33 672 vom 10. Juni 1885; I. Zusatz - Patent Nr. 34730 und II. Zusatz-Patent Nr. 35 579.) Eugene H. Cowies und Alfred H. Cowies in Cleveland, Ohio, V. St. A. Neuerung an dem Verfahren zum Schmelzen von Erzen mittelst Elektricität. Anstatt des im Haupt-Patent und durch An spruch 3 des Zusatz-Patentes 34 730 geschützten Isolirens durch Deckschichten von feiner Staub ¬ kohle, werden diese Schichten C entweder mit fein pulverisirten , feuerbeständigen, schlecht leitenden Stoffen gemischt, oder mit Lösungen derartiger Stoffe imprägnirt, um das Zusammenbacken der Kohlentheile zu verhindern. A ist das Gemisch aus Erz und Kohlen stücken, B, B sind die beiden Kohlenelektroden.