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DtilM M Wkitzmy -IM«-. Dienstag, den 14. März 1905. Nr. 30. 71. Jahrgang. Sächsisches. — Die Haftung für abgegebene Garderobe. Man schreibt den „Leipz. N. N." von juristischer Seite: Garderoben findet inan in größeren Lokalen überall. Man gibt seine Kleider ab, aber kein Mensch fragt sich eigent lich, wem er sie anvertraut. Man verläßt sich darauf, daß man sie schon wiederbekommt. Kürzlich erhielt nun ein Gast eines großen Lokals seine Kleider nicht wieder. An wen sollte er sich halten? Er hatte sie einer Frau in Verwahrung gegeben und von ihr auch eine Marke erhalten. Die Frau war völlig mittellos. Deshalb ver klagte der Gast den Wirt und das Gericht verurteilte diesen auch. Es führte aus: „Nicht mit der zufällig im Garde roberaum anwesenden Person, sondern mit dem allgemein bekannten Wirt will der Gast einen Aufbewahrungsvertrag schließen. Das trifft völlig zu; denn die Garderobefrau kennt doch in der Regel niemand, und es läßt sich nicht annehmen, daß man irgend einer unbekannten Person seine Kleider anvertraut. Den Wirt kennt man, und ihn kann man belangen. Darauf kommt es aber an. Man will doch gesichert sein, daß man keinen Schaden erleidet, und nicht nur aus Bequemlichkeit seine Kleider ablegen. Der Wirt muß für die Garderobefrau gerade so auf kommen, wie für seine übrigen gewerblichen Angestellten." Das Gericht s-gt deshalb ganz mit Recht, daß Aufsichts personen, die zur Leitung des Betriebes in solchen Räumen angestellt sind, als gewerbliche Hilfspersonen anzusehen sind, daß deshalb der Wirt für deren Versehen haftet. Will er sich davor schützen, so mag er einen sichtbaren Anschlag in der Garderobe machen, daß er den Garde robenbetrieb nicht selbst, sondern für ihre Rechnung Dritte unterhalten. Bekanntlich nehmen übrigens viele, besonders vornehme Restaurants, keine Gebühr für Garderobe. Dann entsteht die Frage, ob der Wirt demnach für den Verlust auskommen muß. Er haftet nämlich nach dem Bürger lichen Gesetzbuch aus Aufbewahrung nur dann, wenn er dafür sich bezahlen läßt; wenigstens schützt ihn sonst der Einwand, daß ihm mit seinen eigenen Sachen das auch hätte passieren können. Allein ganz mit Recht haben die Gerichte ihn auch dann verantwortlich gemacht. Wenn er auch kein Garderobegeld erhebt, indirekt läßt er sich doch bezahlen. Er schlägt die Gebühr auf die Speisen und Getränke, die der Gast verzehrt, also bewahrt er die Kleider usw. nicht „unentgeltlich" auf; er läßt sich indirekt dafür bezahlen. Deshalb muß er auch dann schadenersatz pflichtig sein. — Das König!. Ministerium des Innern hat neuer dings bekannt gegeben, daß die Siegelinschrift einer Stadt mit der Städteordnung für mittlere und kleine Städte, da in diesen der Stadtrat nicht eine kollegiale mit obrigkeitlichen Befugnissen ausgestattete Körperschaft ist, sondern dessen Mitglieder lediglich den Bürgermeister nach dessen Anweisungen zu unterstützen haben, nicht „Stadt- Rat" oder „Rat der Stadt", sondern „der Bürgermeister der Stadt" oder „die Stadt usw." zu lauten hat. Klotzsche bei Dresden. Die Polizei ist einem Kindes mord auf die Spur gekommen. Ein aus Mühlberg an der Elbe stammendes früheres Kellnermädchen, welches in letzter Zeit sich ihren Unterhalt mit Schneidern in Lange- brück erworben hat, hat vor etwa acht Tagen heimlich einem Kinde das Leben geschenkt und es sofort in der Heide bei Klotzsche verscharrt. Nun ist aber bei Wein böhla ein Kindesleichnam gefunden und jenes Mädchen vorher in Großenhain gesehen worden, sodaß die Polizei annimmt, es sei mit jenem identisch. Das Mädchen ist einstweilen im städtischen Krankenhause in Dresden unter gebracht. Ein anderer Kindesmord, welcher vor Jahres frist bei Radeberg passiert ist, wird ihm ebenfalls zuge schrieben. Erbisdorf bei Brand. Ein Konsortium, bestehend aus dem Rittergutsbesitzer Mökring und einigen Kapitalisten aus Schlesien, wird in diesem Jahre hier eine Tafel glas Hütte errichten. Die Arbeiten sollen demnächst be gonnen werden. Es dürste dies Unternehmen einigen Er satz für den Rückgang des Bergbaues, unter dem auch die hiesige Gemeinde leidet, bieten. Leipzig. Der hiesigen Vereinigung zur Fürsorge für kranke Arbeiter ist vom Rate ein in nächster Nähe des Rosentales gelegenes, etwa 40 000 Quadratmeter großes Areal gegen eine jährliche Pachtsumme von 160 Mark überlassen worden. Die Vereinigung hatte bisher einen Teil der Anpflanzungen auf dem Areal des städtischen Rittergutes Stötteritz zur Errichtung einer Erholungsstätte ausersehen, doch entstanden dort besondere Schwierigkeiten, weil die Aufsichtsbehörde die Errichtung einer Wirtschafts baracke an die Bedingung der Abwässerung knüpfte, was nicht unbedeutende Kosten verursacht haben würde. — Nicht nur in Schilda, auch anderswo passieren manchmal „Stücklein". So wurde hier im Stadtteil Plagwitz eine Vezirksfeuerwache erbaut; als man aber die Spritze hineinfahren wollte, war das Tor so klein, daß dieselbe nicht hindurchging und erst ein Umbau vor- - genommen werden mußte. Leipzig. In der letzten Sitzung der Stadtverord neten fand der Antrag Annahme, daß der Rat ersucht wird, auf den Senat der Handelshochschule nachdrücklichst einzuwirken, daß die Studiengelder für Ausländer um 50 Proz. erhöht werden; sollte die Universität Ein spruch erheben, so möchte für die kaufmännischen Vor lesungen und Übungen, die Sprachkurse und den Besuch des Handelslehrerseminars eine Erhöhung der Beiträge eintreten. Der Antrag war der Niederschlag einer leb haften Debatte über die fortgesetzte Zunahme der Aus länder an der Handelshochschule. Wie Rechtsanwalt Schnauß hervorhob, waren im letzten Studienjahre die Ausländer auf 300 gestiegen, die Inländer auf 28l zurück gegangen. Der Redner war der Ansicht, daß die Zahl der Ausländer auf ein bestimmtes Maß, etwa 20 bis 25 Prozent herabgemindert werde. Auch beantragte er, aller dings mit negativem Erfolg, daß die Stadt ihre der Handelshochschule gewährte Unterstützung zurückziehe, da die Schule mehr dem Auslande als unserem Volke nütze. Auf der andern Seite wurde betont, daß die Schule ohne die Ausländer schwer bestehen könne, und Bürgermeister l)r. Dittrich führte aus, man sei im allgemeinen fast überall für Zulassung der Ausländer. Sie dienten zur Hebung der Stadt, man müsse daher dafür sorgen, daß sie sich wohl fühlten. Leipzig sei durch seine Messen weithin im Auslande vorteilhaft bekannt, daher schicke dieses seine Söhne her; daran möge man nicht rühren. Kemeiudediener- u. Uachtwächter-Kesuch. Die Gemeinde XsusrlonG sucht einen Gemeindediener, welcher die Straßenarbeit und den Nachtdienst versorgt. Jahres gehalt 600 Mark und freie Wohnung. Unbescholtene Leute, welche daraus reflek tieren, wollen sich melden mit Zeugnis beim Gemeindevorftand Wünsche. 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