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V 247 Freitag, de» 23. Oktober. 1868. i» -L^rU-I>: «rU».—»xr 1 „ »» „ tl»v»tUol» i — „ Id „ l-vr«»«—» »ritt jLt>rU«L 2 ?Ur. 8ttrol»«l«-dUN», »u»«rt»»Id a,» kiorUU. öuo4«» ?o»t uos 8t«mp«t»u»odl»^ di«««. rasrratrnprris»': xür ä»o N«aw «ia«r x»»p»lt«l>«ii Leit«: 1 K»r. Vvt«r „Lil»^«»«oät" <U« Lette: L Kxr. Erschein»»: Qlit Xuio»t>m« ä,r Sonu- aoä k«i»rt»U«, XdeuU» tUr U«a kc»l^«»U«u P»U. Dres-nkrÄmmal. Verantwortlicher Redacteur: I. G. Hartmann.' raseratenannayme lm,w«Na: L»iprl^: t ». 8»-xo»v»rr«», voMiiuiilool» - äs» Oreettner 4onrn»I»; «deoq».: 14. L-oi-x», kvox» Innrer; N-wdnrss-N-rU»- Vi«»-l.»ip,i^-L»»«I-7r»nk7nrt » N.: n V»ai.i», LrrUnt 6»oriv»'i>ot>« kuokd., lirrin»»»»', Nure-a, Iivvol.ru Uo»„; »remeo: L. 8v»i.orr», >r«il»n:4,. kr^xoxx'i Xouoneelldure«u, 4«»»», 8ieL L t-'»,vxv: rrentrturt » N : ^xo«»',Ly« Nuedd.; Nöl»! Xo. VLvrill!«, k»ri»: N»v»e, l^rrir«, Lvl.vi»» L l)o., (8, LI»c« eis I» Nourse); ?r»^: t» L««l.»c»'s Lackl».; Visn: Xr.. Orrrvi«. qrrausgedrr: LLnixl. kirpsäition 6«, vresäoer ^oar»»l>, Orsseiso, Llsrisnrtrsis« Ko. 7. Amtlicher Theil. ^r»»de«, 17. October. Se. Königliche Majestät 8 den Fabrikanten Karl Meinert in OelSnitz zum »denSrichter im Amtsbezirke Stollberg zu ernennen -reichst geruht. Bekanntmachung. DaS Ministerium des Innern findet sich veranlaßt, die Behörden und Verwaltungsstellen Seines Ressorts auf die, in § 38 der Verordnung vom 5. September diese- IahreS, die Publtcation der Allerhöchsten Ver ordnung über die Organisation der Landwehrbehördcn md die Dienstverhältnisse der Mannschaften des Be- rlaubtenstandes vom 18. December 1867 betreffend — Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 769 — ent haltenen, die Zurückstellung der unabkömmlichen wehrpflichtigen Beamten angehenden Vorschriften hierdurch noch besonders hinzuweisen. Dresden, am 20. Octooer 1868. Ministerium des Innern. von Nostitz-Wallwitz. Pursch. Nichtamtlicher Theil. Uebersicht. Telegraphische Nachrichten. re.strr,mch,ch!e. Dresden: Inhalt des neuesten Ge setz- und Verordnungsblattes.— Berlin: Hofnach- richten. Der nächstjährige Staatshaushalt. Vom deutschen Handelstage. Militaria. Vermischtes. — Kiel: Corvcttc nach Japan. — Rendsburg: Vom Provinziallandtage. Keine Befestigungen. — Ham burg: Freisprechung Sloman's. — Lübeck: Die Nachvcrzolluugsbeträge. — München: Militäri sches.—Wien: Vom Abgeordnetenhaus?. Reform der ArmeeverwaltungSbehörde. Aus dem Gcmeindc- ratbe. — Prag: Dementi. Journal suspendirt. — Reichenberg: Einweihung der evangelischen Kirche. — Pr sth: Tagesbericht. — Paris: Abreise der Kron prinzessin ».Preußen. Ministerielles. Ueberschwcmmun- gen.— Genf: SanitätSconcordat unterzeichnet. — Brüssel: Befinden des Kronprinzen. — Frederiks- havn: Gestrandete Schiffe wieder flott. — Athen: Abreise von Kaudioten. —New-?)ork: Zur Präsi- dentschaftScandidatur. Dresdner Nachrichten. Prodinzialuachrichten. (Leipzig. Bautzen.) BriMNSU^ Statistik und volkowirthschaft. Keailleton. Inserate. TageSkalender. vörseanach- richten. Telegraphische Nachrichten Berlin, Donnerstag, 22. Ortoder, Mittag. (W. T. B.) Bei dem gestern von der Berliner Kaufmann- schäft in Kroll'» Etadlistemrnt ;» Ehren de« deatscheu Handelslager drranftalteten Feste waren 400 Personen anwesend, darunter die Minister Graf v. Jtzeuplitz, Freiherr v. d. Heydt und G as zu Eulenburg sowie eine Anzahl Diplomaten. Der Aelteste der Kaufmannschaft, Conrad, brachte ein Hoch auS auf die Fürsten der Zollvereinsstaaten, besonder» auf den König von Preußen, den Träger der Präsidialmacht. Der Finanzmtnister Freiherr v. d. Heydt brachte ein Hoch aus auf den deutschen Handelstag, der das Verdienst habe, das Zollparlament vorbereitet zu haben, und dem die Aufgabe geworden sei, wichtige Geschäfte des Zollparlaments vorzuberathen. Der Ft- nanzminister sagte: Wenn der Handelstag das Wohl des Ganzen im Auge behalte, ohne Rücksicht auf ein zelne GewerbSzweige oder Territorien, so werde er zum Segen Deutschlands wirken. Karl »ruhe, Douurr»tag, 22. Oktober. (W.T.B.) Der 8»s»«t«tritt der Commissi«» zur Liquidation de» beweglichen Eigeuthum» der ehemaligen Bunve»- festungr» erfolgt wahrscheinlich Anfang November in München. In Baden-Baden wird in den nächsten Tagen die Unterzeichnung de» neuen deutsch-österreichischen Tele- graphenvertrag» stattfinde», welcher vom 1. Januar 1869 ab deu bi»herigra Schweriner Vertrag ersetzen soll. Pari», Mittwoch, 21. Oktober, Abend». (W.T.B.) Dem in Toulouse erscheinenden Journal „Jmpartial" zufolge beabsichNAl die Königin Isabella rin zweite» Manifest zu veröffentlichen. Der „Gauloi»" publirirt einen Brief de» spa- nischea Ministerpräsidenten Serrano, in welchem e» heißt: Die in Cadix entstandene Resolution wolle es dem Lande überlasten, diejenige Regierungsform zu wäh len, welche es für die würdigste halte. Die Staats lenker seien fest entschlossen, das revolutionäre Pro gramm auszuführen. Serrano meint, die konstitutio nelle Monarchie mit allen mit ihr verträglichen Frei heiten sei die mit der Gegenwart und den speciellen Verhältnissen des Landes am meisten harmonirende Regierungsform. Madrid, Mittwoch, TI. Oktober, Abead». (W.T. B.) Die Junta hat der Regierung die Abschaffung der Todesstrafe sowie die Errichtung von Verbrrcher- rolonien und eine» NatioualschießenS vorgrschlagen. Ein Dekret de» Krieg-Minister» begnadigt die we gen vrthkiligung on dem AusstandSversuche von 1866 verurthrilten Soldaten. Die Regierung hat die Gesellschaft de» heil. Bin- rentiu» von Paula aufgelöst. Die Nachricht der Pariser „Gazette de France", der König Ferdinand von Portugal (Vater des re gierenden Königs) habe für sich soeben auf den spa nischen Thron verzichtet, bleibt ohne Bestätigung. London, Donnerstag, 22. Oktober. (W.T.B.) Die Kronprinzessin von Preußen ist wohlbehalten hier ringr troffen. Au« Brighton geht dem „Herold" eia Tele gramm zu, welche» meldet, daß der Graf und die Gräfin v. Girgenti dort ringelroffrn fi»d nud daß die Königin Isabella heute oder morgen daselbst er wartet werde. Kopenhagen, Mittwoch, 21. Oktober, Nachmitt. (W. T. B.) In der Antwort de« König» auf die Adresse de» Reichstage» heißt es: Der König erblicke mit Genugthuung in dieser Adresse den Ausdruck der alten Treue gegen ihn nnd sein Haus, sowie der Uebereinstimmung zwischen Volk und Regierung in den Fragen der auswärtigen Politik. Tagesgcschichte. Dresden, 22. October. Vom Gesetz- und Ver ordnungsblatt für das Königreich Sachsen ist mit Ausgabe der Stücke 24 und 25 vom Jahre 1868 begonnen worden. Dieselben enthalten: Nr. 137) Ver ordnung vom 1. October 1868, die Publication eines rcvidirten Strafgesetzbuchs und einiger Erläuterungen zweier damit in Verbindung stehender Gesetze, auch den Erlaß einiger polizeilicher Bestimmungen betreffend; Nr. 138) Dccret wegen Cvncessionirung der Kottbus- Großrnhainer Eisenbahngrsellschaft zum Baue und Be triebe einer Eisenbahn von Großenhain bis zur Lan- desgrenze bei Ortrand, vom 24. September l868; Nr. 139) Verordnung vom 24. September 1868, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung der Kott- bus-Großenhainer Eisenbahn innerhalb des königlich sächsischen Landesgebiets betreffend; Nr. 140) Verord nung vom 31. August 1868, die Ausführung des Bun desgesetzes über Aufhebung der polizeilichen Beschrän kungen der Eheschließung vom 4. Mai 1868 betreffend; Nr. 141) Verordnung vom 23. September 1868, das AuSschreiben der katholischen Kirchenanlage betreffend (abgedruckt in Nr. 238 des „Dresd. Jaurn."); Nr. 142) Verordnung vom 15. October 1868, zu Ausfüh rung der tztz 11 fg. und 13 fg. des Gesetzes, die Bil dung der Geschwornenlisten rc. betreffend, vom 14. Sep- temver 1868, in der Oberlausitz; Nr. 143) Verordnung vom 12. October 1868, die Postversendung gefährlicher Gegenstände unter unrichtiger Declaration betreffend * Berlin, 21. October. Sc. Majestät der König wird, wie die „Prov.-Corresp." meldet, am Freitag (23.) Baden-Baden verlassen und auf der Rückreise zunächst infolge einer Einladung des Großhcrzogs von Hessen an einer militärischen Festfeier in Darmstadt Theil nehmen. Die Rückkehr nach Berlin wird am Sonn abend (24.) erwartet. — Ihre Majestät die Königin wird noch einige Zeit in Baden-Baden verweilen. — Wie bereits telegraphisch berichtet, ist der Großher zog von Mecklenburg-Schwerin, General der Infanterie und Chef des 4 brandcnburgschen Infan terieregiments Nr. 24 (Großherzog von Mecklenburg- Schwerin), zum Jnspecteur der 5. Armecabtheilung ernannt worden. — Das Staatsministerium trat heute Mittag unter Vorsitz des Finanzministers Frei herrn v. d. Heydt zu einer Sitzung zusammen. — Wie die „N. Pr. Z." erfährt, hat das Staatsministerium jetzt die Maßregeln erwogen, welche in Bezug auf die Geldmittel, die der Kurfürst von Hessen aus dies seitigen Kassen erhält, zu ergreifen sind infolge der be kannten Denkschrift. — Die Eröffnung des Land tags der Monarchie (am 4. November) wird voraus sichtlich durch deu König selbst stattfinvcn. — Ueber den Staatshaushalt für 1869 bringt die mini sterielle „Provinzial-Korrespondenz" heute einen län- gern Artikel, aus welchem hcrvvrgcht, daß, nachdem der Anschlag der Ausgaben auf das äußerste Maß des Unerläßlichen zurückgesührt ist, noch immer ein nicht unerheblicher Betrag bleibt, für welchen in den vor aussichtlichen Erträgen der vorhandenen Einnahmequellen die Deckung nicht zn finden ist. Die Regierung wird aber in der Zuversicht, daß demnächst unter günstigen, äußern Verhältnissen ein neuer Aufschwung vou Han del und Wandel auch wieder eine zunehmende Stei gerung der Einnahmen und damit die Möglichkeit einer Deckung jener Mehrausgaben hcrbeiführen werde, und zugleich in Erwartung der weitern Entwickelung der allgemeinen Finanzverhältnissc des Norddeutschen Bun des es nicht für angemessen erachten, zur Deckung von Ausfällen, welche hoffentlich nur vorübergehender Natur sind, eine dauernde Mehrbelastung der Bevölkerung etwa durch eine neueStcuer herbcizuführcn; viclmchrdürftedie Absicht der Regierung dahin gerichtet sein, dem augen blicklichen Bedürfnisse auch durch Maßregeln von vor übergehender Bedeutung und womöglich ohne neue Be lastung der Bevölkerung Abhilfe »u verschaffen. „Nur in solcher Richtung, schließt die „Prov.-Corresp.", wird die Regierung dem kommenden Landtage Vorschläge machen, und darf gewiß hoffen, daß der Patriotismus der Landcsvcrtretung ihr zur Seite stehen werde, um die Schwierigkeiten der augenblicklichen Lage unter all seitiger Berücksichtigung der öffentlichen Interessen zu überwinden." Die „N. Pr. Z." bemerkt hierzu: Nach diesen Acußcrungen des officiöscn Blattes scheint cs, daß die Angabe der „Nat.-Ztg." über die Absicht der Negierung, einen Steuerzuschlag von 25 Procent auf die Einkommen- und Klasscnsteuer beim Landtage zu beantragen, nicht richtig ist. ES wird uns vielmehr versichert, daß bestimmte Entschließungen der Staats regierung in dieser Beziehung noch nicht vorliegen, sondern die Bcrathnngen über die mögliche Deckung der Mehrbedürfnissc des nächsten Jahres noch fort dauern. — Die „N. Pr. Z." schreibt ferner: Die An ¬ deutung liberaler Blätter über die Absicht der Staats regierung, eine Jnseratensteuer behufs Vermehrung der Staatseinnahmen in Vorschlag zu bringen, ist völlig unbegründet; die Frage der Jnseratensteuer ist auf Seite der Staatsregierung lediglich im Interesse einer Erleichterung der Presse gegenüber der Zritungsstem- pelsteuer, keineswegs aber vom Standpunkte des fis- calischen Interesses in Erwägung gezogen woiden. — In der heutigen zweiten Sitzung des d eutschen Han delstages wurde die Discussion über die Münz frage wieder ausgenommen. Es liegen verschiedene Amendements vor, darunter eines von Darmstadt, welches die Annahme des Francsystems mit Goldwäh rung verlangt. Schmidt (Berlin) spricht gegen die Goldwährung, er ver langt die Wiederholung des vor drei Jahren gefaßten Beschlusses. Geh. Rath Riedel spricht für die Goldwährung, will jedoch nicht ihre alleinige Geltung. Gegen den Anschluß an das fran- Msche System spricht er sich aus. Weber (Darmstadt) spricht für das französische System. Conrad (Berlin) hält den Ueber- gang zur Goldwährung weder für nothwendig, noch für wün- schenswerth. vr. Eras (Bielefeld) spricht sich hegen den Ueber- gang zur Goldwährung aus. Seysfardt (Crefeld) für die Resolution. Hinschius (Berlin) gegen die alleinige Gold währung. Mos le (Bremen) will nur die Herstellung einer einheitlichen Münze und die Goldwährung empfehlen und die Modalitätsfrage fallen lassen. Nachdem noch Heimendahl (Krefeld), Frömberg (Breslau) und Christ (Siegen) für die Goldwährung gesprochen, wird die Discussion geschloffen. Rcf. vr. Soetbeer (Hamburg) empfiehlt die unveränderte An nahme der vorgeschlagcnen Resolutionen. Bei der Abstimmung entscheidet sich der Handelstag mit allen gegen eine Stimme (Berlin) sür die Gold währung. Der Riedel'sche Antrag, welcher die Doppel währung verlangt, wird mit 75 gegen 37 Stimmen abgelehnt. Schließlich werden sämmtliche 4Resolutio- nen, deren Wortlaut wir bereits in vor. Nr. mitge- theilt haben, in unveränderter Fassung angenommen. Außerdem wurde beschlossen: »Der Handelstag ersucht, unter Ueberreichung der von sei- ncm bleibenden Ausschuß veranstalteten Sammlung verschie dener Gutachten in Bezug aus den Uebergang zur Goldwährung und der in heutiger Versammlung stattfindenden Verhandlungen, das hohe Präsidium des Norddeutschen Bundes, sowie die hoben Regierungen von Boyern, Württemberg, Baden und Hessen, ohne Verzug die geeigneten Vorbereitungen zu treffen, daß eine gleichmäßige Münzordnung in vorbedachter Richtung feslgestellt und baldigst dem norddeutschen Reichster, beziehungsweise de« Landesvertretungen in den süddeutschen Staaten zur verfassungs mäßigen Mitgenehmigung vorgeleqt werde, damit, wenn irgend thunnch, die Münzrcsorm spätestens am l Januar 1872 j« Kraft trete, gleichzeitig mit der neuen Maß und Gewichtsord nung, welche in den Staaten des Norddeutschen Bundes be reits als Gesetz veröffentlicht worden, und deren baldigste Be- liebung auch in den süddeutschen Staaten angelegentlichst zu empfehlen ist Der bleibende Ausschuß wird beauftragt, für die in Ge mäßheit der vorstehenden Beschlüsse erforderlichen Eingaben und weitere Förderung dieser Angelegenheit in jeder Welle Sorge zu tragen." In der heutigen Nachmittagssitzung des Handels tages kamen noch zur Berathung: Erreichung günsti gerer Bedingungen für den Güterverkehr auf Eisen bahnen, Errichtung von Handelsgerichten und Verbes serungen im Concursverfahren. Die Versammlung trat fast durchgehends den Vorschlägen des bleibenden Aus schusses bei. Um V«6 Uhr wurde die Sitzung geschloffen, nachdem sich der Handelstag noch auf Anfrage des Präsidenten für eine Verlängerung der Sitzungen auf einen vierten Tag ausgesprochen hatte und auf mor gen, Donnerstags die Wahl des Ausschusses sowie der für den nächsten Zusammentritt zu bestimmenden Stadt anbcraumt war. — Der „St. Anz." enthält eine Ver ordnung vom 6. October, betreffend die anderweitige Organisation der Justizbehörden in den Für- sicnthümcrn Waldeck und Pyrmont. Nach den §§ 1 und 2 der Verordnung wird die Gerichtsbarkeit in Zukunft ausgcübt: 1) durch ein Kreisgericht in Arol sen und durch die Amtsgerichte in Arolsen, Kor bach, Niedcrwildungen und Pyrmont, 2) durch das Appellationsgeiicht in Kassel, 3) durch das Ober- appellationsgericht in Berlin. Die bestehenden Ge richtsbehörden werden aufgehoben. An der Ein richtung der Fricdensgcrichtc wird nichts geändert. — Ueber die militärischen Vereinbarungen in Süddcutschland schreibt die „Prov.-Corresp.": Feuilleton. An« R»ßl»«tz« drutsche» Ostsrrpndinzrn. IV. Riga, Ende September 18VS. Haben wir unsre kurze Darlegung der in den Ost- seeprovtnzen seit ihrer Vereinigung mit dem russischen Reiche getroffenen Einrichtungen mit der Registrirung der ersten nachhaltigen Verletzung ihrer Interessen durch die Regierung beschlossen, so reihen wir nunmehr daran die Bcsprcchung eines unsrer ernstesten Beschwerde- Punkte, der rechtswidrigen Sprachverordnung vom vorigen Jahre, welche auch in Deutschland so viel Aufsehen erregt und besten Sympathien seinen verschollenen Söhnen an der Ostsee endlich wieder zugewandt hat. Während bisher auch in den StaatS« ober sogenann ten GouvernementSbehörden, deren meist deutsche Be amte eS ja, mit Ausnahme der in ihrer eigenen Sprache verhandelnden Bauern, meisteniheilS nur mit deutschen Parten und deutschen ständischen Behörden zu thun haben, dieselben den weitaut größten Theil ihrer Verhandlungen natürlich in deutscher Sprache führten, welche unsern Provinzen gesetzlich al« allein giltige Geschäfttsprache garantirt worden ist, — da wird plötzlich rin nie zur Anwendung gelangter alter Befehl au» Nikolai'» Zei ten, welcher in verschämter Selbsterkenntniß bisher da» Licht der Welt gescheut und in verstaubten Actenarchivrn sich vergraben hatte, hervoraezogen und allen Gouverne- ment-brhörden von Liv-. Esth- und Kurland de» Ge messensten tingeschärst, ihre Verhandlungen und Cor- respondenzen unter einander fortan wie mit den anderweitigen ReichSbehörden nur noch in russischer Sprache zu führen. Mr verkennen durchaus nicht da» Interesse, wel che» eine Regierung daran haben kann, eine durch ge meinsame Verhandlungssprache geförderte einheitliche Geschäftsführung sür den gcsammtcn StaatSbercich in Ucbung zu sehen; aber dieses ist bei uns und in einem Reicht, welchem so viele, verschiedenen Sprachstämmen angehörige Völker unterworfen sind, ein Unding und nur auf Kosten einer gediegenen ordentlichen Verwal tung durchführbar. Wo eine prompte Geschäftserle digung den Gebrauch der russischen Spracht auch untrr den baltischen Staatsbehörden untereinander, wie in der Correspondenz mit außrrbaltischen ReichSbehörden nütz lich erscheinen ließ, da haben unsre RegicrungSbcamten in ihrem eigenen Interesse sich stets derselben bedient; aber weit entfernt, eine Förderung des Geschäftsganges »u bewirken, wird derselbe durch die in Rede stehende Verordnung nur gehemmt, wo, wie bei unS, in einer und derselben Angelegenheit zwischen den ganz deutschen und von der Verordnung natürlich nicht mit berührten ständischen Behörden und den durch dieselbe betrof fenen, auch größtenthcil- deutschen Staatsbehörden rin gegenseitiger Schristenwechsel stattfindet und nunmehr statt rasch mundirter Auszüge auS den vorliegenden Acten alle Augenblicke erst hin und her Uebersrtzungen bewerkstelligt werden müssen. Dazu kommt noch, daß den betreffenden Beamten, die abwechselnd mit Deutschen und Rusten, Letten und Esthen zu thun haben, daneben wohl noch gelegentlich französisch parliren und corre- spondiren müssen, durch den einer raschen Abfertigung hindrrlichen Sprachzwang eine unerschwingliche Ar beitslast ausgebürdet und, wenn sie nun Alle auch noch russisch fertig sollen schreiben können, eine übergroße ^prachkenntniß zugemuthrt wird. Die Folge wird also sein, daß unsre tüchtigen, auf deutschen Hochschulen gebildeten, mit den provin- zielleu Rechts- und Leben-verhältnistrn und den Bauern sprachen vertrauten Beamten wrtchen und der russischen Sprache Kundiger» Platz machen müssen, denen es dafür an den übrigen, weit unentbehrlichcrn Kennt nissen der Landessprachen und geltenden Rechtsinsti tutionen, sowie gänzlich an dem Vertrauen des Schutz- und Recht suchenden Publicums, dem sie dienen sollen, mangeln wird. Abgesehen also von dem eclatanten Rechtsbruch, den sie involvirt, hemmt diese unselige Ver ordnung den Geschäftsgang, statt ihn zu fördern, und bedroht in ihren Consequenrrn unsre Provinzen mit dem Verluste bewährter Kräfte und derer. Ersetzung durch geschaftsunkundige, unbrauchbare, russische Be amte. Soviel über diese vielbesprochene Regierungs- maßregel und zur Erklärung ihrer peinlichen Wirkung auf dir Bewohner der baltischen Provinzen, die sich lei der auch noch anderweitig in ihren Rechten und In teressen schwer bedroht sehen. Wie im Geschäftsleben, so will man unS den Ge brauch unsrer Muttersprache auch in der Schule ver kümmern und verlangt konsequente Beförderung der Anwendung der russischen Sprache beim Unterrichte der baltischen Kinder. Uebrrhaupt ist den Mo-kvwitern das blühende Scbulwrsen an der Ostsee, in welchem sie mit richtigen Blicken die HauptnahrungSquelle deut schen Strebens und Leben- und höherer Bildungsstufe erkennen, ein Dorn im Auge; wie viel Segen dem russischen Reiche auS den treuen Diensten der in unsern deutschen Schulen herangebildrtrn hohen und niedern Beamten erwachsen, wie viel Nutzen demselben nament lich unsre Hochschule zu Dorpat auch durch tiefere wissenschaftliche Ausbildung der hervorragendsten GeisteS- und Arbeitskräfte Rußlands in allen Zweigen de» öffentlichen Leben- gewährt hat: dafür fcdlt e- leider den Mo-kauer Professoren an Verständniß oder Aner- kennung»ehrlichkett l Vernichtung deutschen Schulwesrn- ia den OKeeprovinzen, die Dorpater Universität an der Spitze, und Einführung russischer Schulen im ganzen Lande: das ist das Ziel, dem solche Männer nachstreben. An eiile Realisirung desselben ist natürlich noch in wei ter Ferne nicht zu denken, aber einige bedenkliche Con- crssionen haben sic der Regierung bereits abaeruugen: die Gründung rusischer Gymnasien, die an sich unschäd lich und nicht zu tadeln, insofern doch nachtheilige Fol gen hat, als sic die, zur Förderung der bestehenden Landcsschulen sehr nötdigen, geringen Geldmittel durch dergleichen, keinem dringenden Bedürfnisse entsprechen den Dcpcnsen werthvcllerer Verwendung entzieht; und die weit leidigere Verordnung, daß in einigen Lrhr- zweigcn, zunächst versuchsweise beim Unterricht in der Geschi yte in einem baltischen Gymnasium, an Stelle der deutschen die russische Sprache angewandt werden soll! Während unsern deutschen Kindern die russische Sprache selbst erst in den Schulen, unter Beanspruchung einer größern Stundenzahl, als auf alle andern Lehr- gcgrnstände verwendet werden kann, gelehrt wird, soll ihnen nun der so wichtige Unterricht in der Weltge schichte in dieser, ihnen noch fremden, meist wenig ver ständlichen Sprache crcheilt werden! Wenn schon nicht abzusrhcn ist, woher den Schülern ein instinctiveS Ver- ständniß für die in fremden Idiomen ihnen enthüllten Lehren erwachsen und welchen Nutzen eine solche, in der Echulgeschichte aller Nationen unerhörte Maßregel der Erlernung der Historie oder der russischen Sprache gewähren soll, so würbe die Durchführung derselbe« gerade auch für die per russischen Sprache einigermaßen mächtigen Schüler von nachtheiligrr Wirkung sein, in dem dir bisherigen tüchtigen Lehrkräfte würden weichen und de- neuen Lchrtdrom- Kündigen, Platz machen müssen, und an Stelle der bcwährten deutschen Geschichts bücher ungenügende russische Bearbeitungen dem Unter richt zu Grunde gelegt werden müßten.