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51. Jahrgang Donnerstag, den 10. Dezember 1885 Nr. 146. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde, 8. Dezbr. Das bevorstehende Weihnachtsfest hat auch Heuer wieder verschiedene Ge schäftsinhaber unsrer Stadt veranlaßt, Ausstellungen nützlicher und angenehmer Gegenstände, die sich zu Festgefchenken eignen, zu veranstalten, um Hiesigen und Auswärtigen Gelegenheit zu bieten, ihre Bedürfnisse in gröberer Nähe befriedigen zu können. Es möchte kaum einen Geschäftszweig geben, der nicht vertreten wäre, wenn mau außerordentliche Luxusartikel aus nimmt. Doch ist auch in letzteren ziemlich weitgehen den Ansprüchen Genüge geleistet. Wir bitten wohl nicht vergebens, bei Bedarf unsere heimischen Gewerb- treibenden zu berücksichtigen, und mehr zu berücksich tigen, als dies leider noch zu geschehen pflegt. Auf der andern Seite können wir aber auch die Mahnung nicht zurückhalten, daß unsere Geschäftsinhaber die zu stellenden Preise und die zu bietenden Maaren mit den Preisen und Maaren stets in den gehörigen Ein klang stellen möchten. Wir wünschen von Herzen gute Geschäfte, zu deren Belebung eine bald erscheinende flotte Schlittenbahn das Ihrige beitragen möge. Die Temperatur ist glücklicherweise frischer geworden und muthet winterlich an. — Die Nacht zum 9. Dezember hat uns endlich eine leichte Schneedecke gebracht, die sich hoffentlich recht bald so verdichtet, daß der Schlitten benutzt werden kann. — Wir möchten im öffentlichen Interesse auf einen Uebelstand aufmerksam machen, den wir schon oft be merkt haben und durch den zu Schaden zu kommen, wir selbst mehr als einmal in Gefahr waren. Wir meinen die ohne alle Befestigung und Sicherung auf den in den Trottoirs angebrachten Abzugrinnen lose liegenden eisernen langen schmalen Eisendeckeln. In seltenen Fällen liegen dieselben festgefügt über der Rinne, gar oft daneben oder mit der Seitenkante in der Rinne. Eine Verschiebung derselben, da sie nicht angeklammert sind, ist leicht möglich, ebenso aber auch, daß man an den Eisenkanten hängen bleibt und hinstürzt. Eine Abhilfe ist dringend geboten, und möchte dieselbe nicht auf sich warten lassen bis ein Unglücksfall geschehen ist. — Im Monat November sind innerhalb der kgl. Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde ansteckende Thierkrankheiten nicht aufgetreten. — Angesichts des nahenden Jahresschlusses ist daran zu erinnern, daß am 31. Dezember d. I. alle Forderungen der Handwerker und Künstler aus dem Jahre 1883 verjähren, soweit solche nicht für den Gewerbebetrieb des Empfängers entstanden sind. Um die Verjährung aufzuhalten, genügt nicht ein Antrag im Mahnverfahren auf Erlaß eines Zahlungs befehls, sondern es ist die Behändigung der Klage bis zum 31. Dezember d. I. erforderlich. — Weitere vorläufige Mittheilungen über die Volkszählung unter Angabe der in Klammern gesetzten Bevülkerungsziffern im Jahre 1880: Stadt Bärenstein 561 (560), Lauenstein 825 (857), Bärenburg 91 (104), Bärenklause mit Kautzsch und Zscheckwitz 237 (239), Bärenfels 156 (187), Berreuth 139 (136), Seifen 50 (50), Berthelsdorf 134 (140), Börnersdorf 414 (429), Cunnersdorf 506 (496), Döbra 348 (356), Dönschten 141 (133), Elend 120 (117), Hartmannsdorf 828 (794), Hausdorf 357 (324), Hermsdorf b. Kreischa 171 (166), Höckendorf 1034 (1052), Johnsbach 683 (709), Kipsdorf 266 (210), Kleinbobritzsch 341 (369), Kreischa 1567 (und auch 1880: 1567), Naundorf 250 (240), Niederfrauendorf 219 (226), Niederpöbel 225 (211), Obercarsdorf 450 (473), Obersrauendorf 304 (306), Pretzschendorf 1296 (1348), Reinhardtsgrimma 972 (1009), Röthenbach 433 (438), Theisewitz mit Brösgen und Klebra 198 (201), Wendischcarsdorf 370 (351), Wilmsdorf 743 (716), WittgenSdorf 122 (105). Kautzsch. Im sogenannten Nothleitenbusch ist der 57jährige Ziegeldecker Karl Wilhelm Kopitz aus Lock witz entseelt aufgesunden worden. Derselbe ist jeden falls vom Wege abgekommen gewesen, in die Lockwitz bach gefallen und in den nassen Kleidern bis an ge dachten Busch gekommen, woselbst er nach ärztlichem Gutachten vom Schlag getroffen worden ist. Dittersbach b. Frauenstein. Am Vormittag des 5. Dezember ertrank in einem Waschkübel das ein jährige Töchterchen des hiesigen Tagearbeiters Ernst Hermann Kempe. Dasselbe entbehrte im kritischen Momente der nothwendigen Beaufsichtigung. Frauenstcin, 8. Dezbr. Das Ergebniß der am 1. Dezember stattgefundenen Volkszählung ist in hiesiger Gegend laut vorläufiger Ermittelung meisten- theils ein ungünstiges. In Frauenstein waren orts anwesend 638 männliche und 748 weibliche Personen; vorübergehend abwesend 9 männliche und 8 weibliche Personen. In Summa zählt Frauenstein also 1405 Personen. Im Vergleich zur Volkszählung von 1880 ergiebt dies eine Abnahme von 44 Personen (3°/o). Glashütte. Der seit dem Spätherbst 1883 be merkbare bräunliche Farbenton der Dämmerungen und der braune Ring, der die Sonne umgiebt, be stehen immer noch, doch ist seit etwa 1 Jahre die Er scheinung schwächer geworden und wird wahrscheinlich in einem weiteren Jahre ganz verschwunden sein. Der braune Ring ist leicht zu sehen, wenn bei Hellem Himmel einzelne Wolken über die dann nicht mehr blendende Sonne ziehen. Diese Erscheinung kommt von fein vertheiltem Staube her, der in ziemlicher Höhe (Ende 1883 und Anfang 1884 mindestens 40 Meilen) wenn nicht die ganze Erde, so doch einen großen Theil derselben wie eine Hülle umgiebt. Die durch diesen Staub gebrochenen Sonnenstrahlen er zeugen diesen bräunlichen Farbenton. Die Frage, ob dieser Staub terrestrischen oder kosmischen Ursprungs ist, ist immer noch eine offene. Manches spricht für die irdische. Manches aber für die Herkunft aus dem Weltall. Die Höhe dieser für Astronomen und Me teorologen gleich wichtigen Erscheinung soll bei Ge legenheit der nächsten Sonnenfinsterniß, den 29. Au gust 1886, beim Durchgänge des Mondschattens durch die Staubhülle, berechnet werden. Dresden. Der Stadtrath von Dresden beschäf tigte sich in einer seiner letzten Sitzungen mit den Feststellungen über Aufnahme einer neuen großen Anleihe im Betrage von 15 Mill. Mk. Innerhalb der nächsten 10 Jahre werden in Dresden gebraucht 5 Mill, für Schulbauten, 1 Mill, zum Neubau eines Realgymnasiums und einer höheren Mädchenschule, 2 Mill, zum Baue der 4. Elbbrücke, Mg, für eine Ringstraße, '/- Mill, für das Wasserwerk, 2 Mill, für Beschaffung von Amtsräumen für den Rath, 2 Mill, für Markthallen, 3 Mill, für eine Ausstellungs halle rc., '/< Mill, zum Neubau des Findelhauses rc. Die Anleihe soll in je 2500 Stücken zu 500, zu 1000 und zu 2000 Mk., sowie in 1250 Stücken zu 5000 Mk. ausgegeben werden. — Nachdem der König von dem ihm zustehenden Rechte der Begnadigung keinen Gebrauch gemacht hat. darin steht, allerdings noch lange nicht Alle. Es ge nügt aber die generelle Wissenschaft, daß Ordnungen existiren. Die von den Bahnen aufgestellten Be dingungen und Bestimmungen beherrschen das Ver- tragsoerhältniß, wenn nicht das verbietende oder zwingende Recht der so herbeigeführten Willensüber- einstimmung einen Damm entgegenstellt. Nach preu ßischem Privatrecht steht der Wirkung einer Willens erklärung der Umstand entgegen, daß -sie entweder vom Gesetze Verbotenes oder Unsittliches oder Un mögliches anstrebt. Daß die Bedingung der Eisen bahn, es solle nur eine Person mit dem Netourbillet die Fahrt machen dürfen, vom Gesetze verboten sei, ist wohl nicht zu behaupten; daß eine solche Bedingung unsittlich oder unmöglich sei, ebensowenig." Die Eisenbahnretourbillets find nicht übertragbar! Vielfach schon ist den Eisenbahnen das Recht be stritten worden, die Nichtübertragbarkeit der Netour- billcte auszusprechen, unv die Gründe der betreffenden Gegner gipfeln hauptsächlich in dem Punkte: das Eisenbahnbillet ist ein Jnhaberpapier, und wer dies Papier besitzt, ist berechtigt, dasselbe zu benutzen, gleich viel, ob zu zwei Fahrten oder nur zu einer Fahrt, und gleichviel, ob der Inhaber das Billet an der Kaffe der Eisenbahn oder von einer anderen Person erworben hat. Ein Göttinger Doktor der Rechte hat sich jetzt der Mühe unterzogen, in einem Fachblatte die in Frage kommenden Nechtsgrundsätze zu erläutern und den Nachweis zu führen, daß die Eisenbahnen wohl berechtigt sind, dieNichtübertragbarkeit derRetour- billets auszusprechen. Wir entnehmen diesem Aufsatze folgende interessante und allgemein verständliche Punkte: „Das Jnhaberpapier ifl eine Urkunde, in welcher der Aussteller inittelst einseitiger Willenserklärung sich verpflichtet, Demjenigen, der ihm demnächst das Papier präsentiren werde, eine bestimmte Leistung zu machen. Schöpfer der Urkunde ist der Aussteller; seine Willens erklärung geht dahin, daß es ihm ganz gleichgiltig ist, wer sich bei ihm als Forderungsberechtigter präsentiren werde; er gieor durch die Form der Urkunde dieser vollständigen Gleichgiltigkeit Ausdruck, indem er ent weder ausdrücklich oder durch ibn bindende Worte er klärt, er werde Jedem ihm das Papier Präsenlirenden leisten. Der so dokumentirte Wille des Ausstellers beherrscht also das ganze Rechtsgeschäft, die sämmt- lichen aus der Schöpfung des Papiers sich ergebenden rechtlichen Konseguenzen. Der Schöpferwille des Aus stellers ist der Ausgangspunkt des Papiers, ohne ihn existirt es nicht. Kein Gesetz, kein Gewohnheitsrecht, kein Volksrecht zwingt Jemanden, diesen Willen zu haben. Was wollen nun die Eisenbahnen bei der Ausgabe von Netourbilleten schaffen? Das Verbot, die Retourbillete zu übertragen, beweist, daß die Bahnen das gerade Gegentheil von einer Obligation mit wechselnden oder unbestimmten Gläubigersubjekten wollen. Sie wollen sich nur eine Person als Gläu biger gegenüber wissen, nämlich diejenige, welche mit dem Netourbillet die Reise antritt. Bis dahin, daß die Reise angetreten wird, sagen die Eisenbahnen, mag der Berechtigte mir unbekannt, unbestimmt sein, mit dem Beginn der Reise aber soll Derjenige, der von uns eine bestimmte Beförderung zu beanspruchen hat, unwiderruflich bestimmt fein; einen beliebigen Personenwechsel nach diesem Zeitpunkte wollen wir nicht. Es fragt sich nun blos, ob der von den Eisen bahnen kundgegebene Wille rechtliche Wirkung haben kann, oder nicht. Widersetzt sich die Rechtsordnung gegen den von den Eisenbahnen geäußerten Willen? Bei Begebung des Netourbillets wird ein Vertrag ab geschloffen, ein Geschäft über die Beförderung einer Person nach und von einem Orte. Jeder Vertrag kommt nur durch die Willensübereinstimmung der Abschließenden zu Stande. Der Wille derselben be herrscht also das Geschäft. Die Eisenbahnen, als die Inhaber der dem Publikum eröffneten Fahrgelegenheit, haben nun eine Anzahl von Bedingungen und Be stimmungen aufgestellt, die sie als Bestandtheile ihres bei Abschluß des Beförderungsvertrages maßgebenden Verpflichtungswillen angesehen wissen wollen. Die Eisenbahnen erklären ihren Willen durch die öffent liche Publikation jener Bedingungen Jedem gegenüber dahin, daß, wenn er sich ihrer bedienen wolle, er dies nur unter Annahme der Bedingungen können soll. Wer nun, ohne eine von jenen Bedingungen ab weichende Beförderung zu verlangen, ein Billet nimmt, giebt seine Unterwerfung unter die von der Bahn veröffentlichten Vertragsbedingungen zu erkennen. Daß bestimmte Ordnungen über den großartigen Bahnver kehr bestehen, weiß jeder vernünftige Mensch, was Verantwortlicher Redacteur: Carl Ichllt in Dippoldiswalde. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, sowie für die Königlichen Amtsgerichte und die Stadträthe zu Dippoldiswalde und Irauenstein In lernte, welche bei der bedeutenden Auslage deS Blattes eine sehr wirk same Verbreitung finden, werden mit 10 Psg. die Spaltenzeile oder deren ittaum berechnet. — Ta bellarische und complicirte Inserate mit entsprechen dem Aufschlag. — Einge sandt, im redaktionellen Theile, die Spaltenzeile 20 Psg. Me „Weisserih-Zeitung" erscheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend. — Preis vierteljährlich 1 M. 28 Psg., zweimonatlich 84 Psg., einmonatlich 42 Psg. Einzelne Nummern 10 Psg. — Alle Postan stalten, Postboten, sowie die Agenten nehmen Be stellungen an.