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tue . Bewarb«- fgenommene uer ll>l Schiller. lange n. erl, Erich und zahl- itvorstan- tck, Vors. n rd. e Hochlec- Zeilcn in kien. ma einer cimilie aus See. Svenska- oirlcn n»l: isselquist >» Lang jtzstriim ai Schiss, zu reiten. jemals kann ! I /luer Tageblatt I»ü fite ti« postottdol«,» eatz«S«n. — «rschiiot w««Itä,Uch. »irnsprech. flnsihlu- Nr. SS. Anzeiger für -as Erzgebirge Petit»«»« fa« Snzii»«» SU» Mit« t^t» Umi«««»» »» «»itpftnni,«. «ai» »Still« lt»»«i»«N II «»it,f,nni,,, »«kiami-pttit»,»« »» O»iI»f««n>E, «»Ulchi -«»« II «litpflNKi,«. «.,,«»« ft»n,«Ah«»,,» »k «mtlich« s»k«mitm«chmiip» ««, It«», «all ao» Nmt«gnlchl« n°«. «m »>,!.,>«, Nr. 2SS Zreitag. äen 20. November 192S 20. Zahr^ang Die Entwaffnungsnote Das letzte Stadium der Verhandlungen über die! einer Entwasfnungsfrage wird durch die nachfolgend veröffent lichten Schriftstücke, nämlich 1. Die Deutsche Stute an die Botschafterkonferenz vom 23. v. M., 2. DZe Note der Bot.cha terkonferenz vom 6. d. M, 3. Die mündliche Erklärung des Generalsekretärs der Bot schafterkonferenz vsm 14. d. M., sowie endlich durch die bereits heute morgen veröffent lichte Note über die Räumung der nördlichen Rheinland zone gekennzeichnet. Wie sich aus diesen Schriftstücken ergibt, lagen zwi schen der Note der Botschafterkonferenz vom 6. d. und der Erklärung des Generalsekretärs der Botschaft terkonferenz vom 14. d. M. wettere Verhandlungen. Diese bezogen sich auf die folgenden Punkte: 1. Polizei. Die von der deutschen Regierung in dauernder Fühlung mit den Länderregierungen geführ ten Verhandlungen hatten über die meisten Fragen be reits zu einer Verständigung geführt. Offen waren nur drei Punkte geblieben, nämlich die Art der Anstellung der Schutzpolizeibeamten, die Amtsbezeichnung der Schutzpoltzeioffiziere und die Stärke der kasernierten Polizei. Die nunmehr vereinbarte Regelung bewegt sich, den Wünschen der Länder entsprechend, in der Richtung, daß die Schutzpolizeibcamten auf Grund der in den ein zelnen Ländern geltenden allgemeinen beamtenrechtli chen Bestimmungen oder auf Grund der nur für die Ord nungspolizei geltenden Sonderbestimmungen angpstellt werden können. Hinsichtlich der Amtsbezeichnungen der Polizeioffiziere sowie hinsichtlich der Kasernierung ist den polizeilichen Notwendigkeiten der deutschen Län der Rechnung getragen worden. 2. Oberbefehl. Bet der Frage des Oberbefehles handelt es sich um die Stellung de» Chefs der Heeres leitung gemäß den Bestimmungen des Vertrages von Versailles. Seine Befugnisse sollen durch eine Ver ordnung umschrieben werden, die dem Artikel 8 des in Geltung befindlichen Wehrgesetzes vom 23. März 1921 entspricht. 3 Ausbildung der Truppen. Hier waren noch einige Punkte strittig, die sich auf die Ausbildung einzelner Truppengattungen mit bestimmten Waffen bezogen. Für diese Punkte ist jetzt eine Regelung gefunden, die den militärischen Notwendigkeiten der Reichswehr in genü gender Weise Rechnung trägt. 4. Festung Königsberg. Die noch offene Frage der Armierung der Festung ist dahin geregelt worden, daß die schweren Geschütze der Festung, entsprechend den deutschen Wünschen, bewegliche Lafetten behalten. 5. Behandlung der in Deutschland bestehenden pri vaten Verbände und Organisationen. Es handelt sich nicht um die Auflösung der Verbände, sondern um die Handhabung des Gesetzes vom 22. März 1921, das die militärische.Betätigung dieser Verbände verbietet. Das Gesetz wird durch eine Ausführungsverordnung erläu tert werden. Tie vorstehend behandelten Fragen haben, wie be kannt, schon seit langem den Gegenstand schwieriger Aus einandersetzungen mit der Interalliierten Milttärkon- trollkommission gebildet. Sie waren es in erster Linie, die bisher einer endgültigen Erledigung der Entwaff nungsfrage entgegenstanden. Nachdem nunmehr auch für diese Fragen die grundsätzliche Regelung gesunden ist. bleibt von der gesamten Entwaffnungsfrage nur noch die letzte technische Abwicklung von Einzelpunkten übrig, bet der neue Schwierigkeiten oder Meinungsverschieden heiten mit den Alliierten Regierungen nicht mehr zu be fürchten sind. Dementsprechend ist auch die der Inter nationalen Milttärkontrollkommission noch verbleibende Aufgabe nur eine rein technische, die nicht allzu fange Zett tn Anspruch nehmen wird. Mit dem Abbau der Kommission Ist bereits begonnen. Not» -es -rutschen Votschaftsro in Poris an -ts Solschaststkonssrsnz vom 2S. (Vktobse 1-2S. Herr Präsident! - Die Alliierten Regierungen haben tn ihrer Kolkek- ttvnot« vom 4. Juni 1925 der Deutschen Regtevung die- tentgen Forderungen zur Kenntnis gebracht, deren Nicht erledigung sie nach ihrer Ansicht daran hindert, di» Deutschland im Vertrage von Versailles auferttgten ml- Ittärischeu Verpflichtungen al» erfüllt anzusehen und die nördliche Rhetnland-one zu räumen. Schon vor der jlebergabe der Kollektivnote hatte di« Deutsch» Le gierung die Abrüstung Deutschland» in den wesentlichsten Punkten durchgeführt, wie sich auch au» dem Deil.l der Anlage 1 zur Not« der Alliierten Negierung«« vom 4- Juni IVÜo ergibt. Nach Ampsang dieser Note hat di« Deutschs Negierung die darin ausgestellten Forderungen sorgfältigen Prüfung unterzogen und steht dar über, wie der Botschafterkonserenz bekannt ist, seit län gerer Zett in Erörterungen mit der Interalliierten Mi- lttärkontrollkommisston. Die Deutsche Regierung sieht sich nunmehr tn der Lage, der Botschafterkonferenz mttzuteilen, daß eine er hebliche Zahl der in Teil 3 der Anlage 1 der Kolbektiv<- note aufgesührten Forderungen inzwischen .erfüllt und daß außerdem die weit.überwiegende Mehrzahl der üb rigen Forderungen so weit gefördert worden ist, daß ihre restlose Erledigung bis zum 15. November d. tn sichere Aussicht gestellt werden kann. Bet einigen weiteren Punkten erfordert die Durch führung allerdings sehr umfangreiche Maßnahmen, die trotz größter Beschleunigung voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden können. In dessen werden auch diese Punkte bis zum 15. November so wett gefördert sein, daß ihre Erfüllung bis dahin sichergestellt sein wird. . Von den gesamten, tn der Kollektivnote ausgestellten Etnzelforderungen bleiben hiernach nur wenige Fragen übrig, deren Erledigung infolge der Verschiedenartig keit der Verhältnisse in den einzelnen deutschen Ländern noch nicht entscheidend gefördert werden.konnte. Tie Deutsche Regierung ist jedoch der Auffassung, daß auch tn diesen Fragen eine allseitig befriedigende Lösung er zielt werden wird, wenn den deutschen Lebensnotwen- dtgkeiten Rechnung getragen wird. Unter diesen Umständen glaubt die Deutsche Regie rung, daß die Voraussetzungen für die schleunige und endgültige Erledigung des Gesamtkomplexes der hier tn Rede stehenden Fragen, wie sie den Wünschen aller beteiligten Mächte entspricht, schon jetzt gegeben sind. Tie Deutsche Regierung darf daher erwarten, daß die Botschafterkonferenz in dem gleichen Geiste des Ent gegenkommens, von dem sich die Deutsche Regierung ihrerseits leiten läßt, bereit sein wird, die Interalli^ ierte Militärkontrollkommission mit entsprechenden Wei sungen zu versehen. Ich beehre mich, Euerer Exzellenz anbei eine Ueber- stcht zu übersenden die ein genaues Bild deS augenblicki- ltchen Standes der Entwaffnungsfrage gibt. Genehmigen Sie, Herr Präsident, den Ausdruck mei ner ausgezeichnetsten Hochachtung. gez. von Hoesch. Anmerkung: In der in dem letzten Absatz der Note erwähnten Uebersicht sind die in der Kollektio- noce der alliierten Negierungen vom 4. Juni 1925 be handelten Fragen in vier Listen nach dem damaligen Stande ihrer Erledigung gruppiert. Antwortnote -er Sotschafterkonferenz an -en -rutschen Botschafter in Paris vom -. November 1-25. Herr Botschafter! ' Euere Exzellenz haben durch Ihre Note vom 23. v. M. der Botschafterkonferenz die Antwort der Deut schen Negierung auf die Note der Alliierten Regierungien vom 4. Juni 1925 übermittelt. Die Deutsche Regierung teilt mit, dgß eine große Zahl der von den Alliierten Regierungen erhobenen Forderungen eine befriedigende Regelung gefunden hat, und daß tn anderen Punkten das von der Kontrollkommission aufgestellte Programm ain 15. November durchgeführt sein wird, oder daß zu diesem Zeitpunkt seine Durchführung bi» zu einem nahen Termin als stchergestellt betrachtet werden kann,' endlich bleibt eine kleine Anzahl von Fragen, die, be sondere Schwierigkeiten bieten, hinsichtlich deren die Deulsche Negierung aber an die Möglichkeit einer alle Teile befriedigenden Lösung glaubt. Unter diesen Umständen ist die Deutsche Regierung der Ansicht, daß mit der endgültigen Regelung der Ent- waffnungsfragen zu einem nahen Zeitpunkt gerechnet werden kann, und sie bittet die Alliierten Regierungen, im Geiste de» Entgegenkommens der Interalliierten Mi- Märkontrollkommtsston Weisungen tn diesem Sinn« zu geben. Di« Alliierten Regierungen Huden mit Freude fest gestellt, welche Anstrengungen die Deutsche Regierung gemacht hat, um sich den von ihnen in der Note vom 4. Juni aufgestellten Forderungen anzupassen? insbe sondere haben sie sich mit Genugtuung Gewißheit ver schaffen können, daß — abgesehen von einzelnen Punk- ten, di« noch von der Kontrollkommission überprüft werde»» müssen — di« von dieser Kommission über den bereit« völlig duecha«stthrt«n Teil de» Programm» »r- statwwn Bericht« sich mit den Angaben decken, welch« In v«r al« Anhang zu» obengenannten deutsch«« Not« -ei- gesügten List« 1 «nthalten sind. Hinsichtlich der in den Listen 2 und 8 behandelten Fragen gebe»» die Alliierten Regierungen sich der Er wartung hin, daß die von der Deutschen Regierung in Aussicht gestellten Regelungen sich verwirklichen lassen und die Kontrollkommission bald in der Lage sein wird, die Durchführung des für diese verschiedenen Punkte vor gesehenen Programms festzustellen. Tie Alliierten Regierungen rechnen insbesondere darauf, daß die Deutsche Regierung ohne Zögern die not wendigen Maßnahmen ergreifen wird, um die Berei nigung der in Liste 3 aufgezählten Punkte für einen möglichst bald nach dem 15. November liegenden Zeit punkt endgültig sicherzustellen. Was.endlich die tn Liste 4 der Note vom 23. Ok tober behandelten Fragen angeht, so nehmen die Alli ierten Regierungen mit Freude von der durch die Deut sche Regierung zum Ausdruck gebrachten Ueberzeugiung Kenntnis, daß eS möglich sein wird, auch in dieser Be ziehung zu einer Einigung zu gelangen. Mit Rücksicht auf die Bedeutung, die sie den noch offenen Punkten beimessen, halten sie es jedoch für er forderlich, daß über das noch auSzusührende.Programm ein Einvernehmen erzielt wird, ehe sie Zu «irrer end gültigen Würdigung der Durchführung der Entwaff- nungsbestimmungen schreiten. Sie bitten , daher die - Deutsche Regierung, ihnen unverzüglich ihre Vorschläge zur Regelung der Durchführung der in Liste 4 erwähnten Fragen mitzuteilen, und sie geben der Deutschen Regie rung gern die Versicherung., daß, sie ihre Vorschläge im Geist des weitgehendsten Entgegenkommens prüfen wer den. Nichtsdestoweniger müssen sie die Aufmerksamkeit der Deutschen Regierung darauf lenken, daß insbesondere hinsichtlich der Punkte 1 und 5 der Liste 4 jeder Vor schlag, der ihnen unterbreitet werden wird, zum Ziele haben müßte, die Polizei des Charakters einer militä rischen Organisation zu entkleiden und die Verbände je der Art zu verhindern, sich mit militärischen Fragen zu befassen unk irgendeine Verbindung mit dem Reichswehr ministerium oder irgendeiner anderen militärischen Stelle zu unterhalten. Ebenso muß die hinsichtlich des Punk tes 2 (Oberbefehl) vorzusehende Lösung zum Ziel« ha ben, die Aufrechterhaltung oder die Aufstellung von Kommandobehörden zu <u ntersagen, die den Gruppen kommandos übergeordnet sind. Wenn die Deutsche Regierung den Auffassungen der Alliierter» Regierungen in dieser Hinsicht Rechnung trägt — woran Pie Alliierten Regierungen nicht zwei feln —, so hat die Botschafterkonferenz die bestimmte Hoffnung, daß es ihr nach Kenntnisnahme der deutschen Vorschläge zu diesen Punkten möglich sein wird, das Da tum festzusetzen, an dem die Räumung der tn Artikel 429 Abs. 1 des Vertrages von Versailles umschriebenen ersten Besatzungszone stattfinden kann. Tie Alliierten Regierungen würden e» mit Freude begrüßen, wenn die Antwort Ihrer Regierung es ihnen ermöglichen würde, für den 1. Dezember den Beginn dieser Räumung in Aussicht zu nehmen. Genehmigen Sie usw. gez. Briand. Mün-liche Erklärung -es Generalsekretärs -er Sot- schafterkonferenz Maylgli gegenüber -em -rutschen Botschafter in Paris vom 14. November 1-25. Die Botschafterkonferenz hat nach Kenntnisnahme der letzten im Namen der Deutschen Regierung hinsicht lich der noch offen gebliebenen EntwaffnungSfragen ge machten Vorschläge beschlossen, den Beginn der Räu mung der Kölner Zone aus den 1. Dezember festzüsetzen. Die Botschafterkonferenz wird am 16. November an den Deutschen Botschafter eine schriftlich« Bestätigung die ses Beschlüsse» sowie der herbetgeführten grundsätzlich«« Einigung richten, die außerdem eine Mitteilung Mer der» möglichst nahen Zeitpunkt, bis zu dem di« Räu mung beendet sein kann, enthalten wirb. ! ! Vorbereitung -r» Locarno-Gesetzrntwursrs. , Berlin, 19. November. Wie da« Berliner DaiMatt meldet, wurden in» Laufe des Bußtage» die vorbereitend«»» Arbeiten an dem Gesetzentwurf über den Vertrag von Lo carno, der heute den nach Berlin berufenen Staat«- und Mi nisterpräsidenten der Länder unterbreitet werden soll, fort gesetzt. Wie da« Blatt weiter wissen will, soll dann an die Konferenz der Staat«- und Ministerpräsidenten der Länder sich noch heut« eine Sitzung des Retchskavinstt» anschließen. In dt«!«r Sitzung soll die endgültig« formell« Entscheidung über die Unterzeichnung de« Vertrag«» in London am l. De zember fallen, Am Freitag werd« Reichskanzler Dr. Luther dis Parteiführer empfangen, Ueb«r bi, parlamentarisch, Be handlung de« Eesstzentwurfe« schreibt da» Blatt, daß nach Beratung de» Entwurf»« im Reich di« Debatte im Plenum de» Reichstage« am November mit der Abstimmung über dm «esetzmtvurs geschlossen werden dürft».