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38L Das halbe Liter heißt ein Schoppen. 100 Liter oder der zehnte Theil des Kubikmeters heißt ein Hektoliter oder Faß. 50 Liter sind ein Scheffel. Als Entfer- nungsmaaßdientdie Meile von 7500 Metern. Die Einheit des Gewicht« bildet das Kilogramm (— 2 Pfd.) Es ist das Gewicht eines Liters destiüirten Wassers -s- 4 Gramme des hunderttheiligen Thermometers. Das Ki logramm wird in 1000 Gramme getheilt mit decimalen Unterabtheilungen; 10 Gramme heißen ein Dekagramm oder Neuloth. Der zehnte Theil eines Grammes heißt ein Decigramm, der hundertste ein Centigramm, der tausendste ein Milligramm. Ein halbes Kilogramm heißt ein Pfund, 50 Kilogramme oder 100 Pfd. heißen ein Eentner, 1000 Kilogramme oder 2000 Pfd. heißen eine Tonne. Diese Maaß- und Gewichtsordnung tritt mit dem 1. Januar 1872 in Kraft. Worms. Das endgültig festgestellte Programm zur Feier der Enthüllung und Einweihung des Luther-Denkmals am 24., 25. und 26. Juni ist folgendes. Am 24. Juni findet die Vorfeier statt. In den drei Kirchen predigen Oberconsistorialrath Gerock aus Stuttgart, Prälat vr. Holtzmann aus Karlsruhe und Consistorialrath v. Kraußold aus Baireuth. Abends 7 Uhr ist gesellige Vereinigung in der Festhalle und An sprache an die Festgäste im Namen des Ausschusses; nach 8 Uhr Einläuten des Hauptfesttags; Choral vom Thurme. Am 25. Juni zur Hauptfeier früh Fest geläute und Choral vom Thurme; um 9 Uhr Festgottes dienst in den drei Kirchen; es predigen Generalsuperin tendent vr. Hoffmann aus Berlin, Consistorialrath vr. Brückner aus Leipzig und Pfarrer Fischer aus Wien. Um 11*/« Uhr beginnt der Festzug vom Andreasplatz nach dem Denkmalsplatze unter Glockengeläute. Nach Ankunft daselbst findet die Enthüllungsfeier statt. Nach mittags 3 Uhr gemeinschaftliches Festessen in der Fest halle; Abends 9 Uhr Choral vom Thurme und Fest geläute, hieraus elektrische Beleuchtung des Monuments. Am 26. Juni wird eine Nachfeier gehalten, deren Mittelpunkt der Schlußgottesdienst auf dem Festplatze bildet; die Predigt hält Hauptpastor vr. Baur aus Hamburg. Hinauf findet Verabreichung einer Abbil dung des Denkmals an die Schuljugend statt. Nach mittags 4 Uhr Aufführung des Oratoriums „Paulus". Nach dem Oratorium gesellige Vereinigung in der Festhalle und andern Localen der Stadt. Oesterreich. Die Staatsgüter, zu deren Ver kauf das Abgeordnetenhaus seine Zustimmung ertheilt hat, haben einen normalen Schätzungswerth von 33»/ö Millionen Gulden; der wirkliche Werth ist jedoch be trächtlich höher. Auf denselben haftet bereits eine Hypothekarschuld von lO^/s Millionen an die Boden- Kreditanstalt. Der Verkauf der Staatsgüter ist in Oesterreich, abgesehen von der finanziellen Nothwendig- keit, als die rathsamste Maßregel zu bezeichnen, denn die Verwaltung war höchst kostspielig und der Reiner trag sehr gering. Serbien. Die Wahl des neuen Fürsten Milan (Neffe des ermordeten Fürsten) hat allgemeine Billi gung gefunden und ist als eine Wohlthat für das Land zu bezeichnen, indem sie allen Jntriquen sder Familie Karageorgiewitsch und anderer Kronbewerber ein Ende macht. Der junge Milan wird der Wittwe des er mordeten Fürsten zur Erziehung übergeben werden und letztere bis zur Großjährigkeit des Prinzen an der Re gierung theilnehmen. (Die Fürstin Julie, geb. Gräfin Huniady v. Kethelh, ist 37 Jahr alt, vermählte sich 853 mit dem ermordeten Fürsten Michael und lebte eit 1865 geschieden von demselben.) — Unter den ernerweit Verhafteten, die der sog. Revolutionspartei angehören, befinden sich drei Verwandte des Fürsten Karageorgiewitsch (Professoren und Senatoren), und treten die Beziehungen desselben als Hauptes der Ver schwörung immer entschiedener in den Vordergrund. Die Regierung wird ein Auslieferungsersuchen an Oesterreich stellen. Kirchliche Nachrichten. Altenberg. Künftige» 2. Sonnt, n. Trin Commnnion u. Beichte (8 Uhr) durch Hrn. Diac. Kleinpanl. An diesem Sonntage wird die feierliche Einweisung und Antrittspredigt des für Altenberg designirten Hrn. I>. Friedrich aus Bcyersdorf stattfinden. Anfang des Vormittags gottesdienstes l/rlO UHr. Der Nachmittagsgottesdienst füllt aus. Dippoldiswalde. Am 2. Sonnt, n. Trin. Communion: Hr. Diac. Mühl berg. Vorm. predigt: Derselbe. Nachmittags Betstunde. Allgemeiner Anzeiger. General-Verordnung an sämmtliche Kircheninspectionen, die Errichtung von Kirchenvorständen betreffend. Nach einer dem unterzeichneten Ministerium zugegangenen Mittheilung sollen einzelne Kircheninspectionen beabsichtigen, die nach tz. 3 unter 2 der Kirchenvorstands- und Shnodolordnung vom 30. März 1868 von ihnen im Einverständniß mit den Vertretern der politischen Gemeinde provisorisch festzustellende Zahl der in den Kirchenvorstand eintretenden weltlichen Mitglieder der Kirchengemeinde im Wege von Localverhandlungen mit den Vertretern der zu jeder Parochie gehörigen politischen Gemeinden zu bestimmen. Ein solches umständliches, mit Kosten und Zeitaufwand verbundenes Verfahren liegt durchaus nicht in der Absicht des allenthalben die Vermeidung von Weiterungen anstrebenden Gesetzes und findet ebensowenig in den Vorschriften unter Punkt I der Verordnung, die Einsetzung der Kirchenvorstände rc. betr., vom 30. März 1868 seine Rechtfertigung. Die Kircheninspectionen werden daher, wie Man vorausgesetzt und eventuell hiermit verordnet, den Vertre tern der zu jeder Parochie gehörigen politischen Gemeinden und den vom politischen Gemeindeverbande eximirten Grundstücksbesitzern wegen des Zahlenverhältnisses ihrer Vertretung im Kirchenvorstande zunächst schriftlich Vorschläge zu machen und deren Erklärung hierüber zu erfordern haben. Nur in den sicherlich seltenen Fällen