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Unser Trost. Nur nicht klagen, nicht verzagen! Gottes Güte reichet weit, Weiter als in diesen Tagen Aller Menschen Zwist und Streit. Ob beschieden Krieg, ob Frieden — Nur, was Gott will, wird gescheh'« : Recht und Freiheit kann hienieden Mit der Menschheit nur vergeh'». Laßt uns leben treu ergeben Dem, was Gott uns zeigt als Ziel! Menschenglück und Menschenfrieden Ist kein Krieg und Waffenspiel! Den 10. Juni 1866. Hoffmonn v. kuverrtedm. - - - > Verhandlungen der Stadtverordneten zu Dippoldiswalde. 8. Sitzung am 1. Juni 1866. Anwesend die Stadtverordneten: Böhme I., stellver. Vorsteher, Böhme II., Schmidt, Bucher, Wilke, Nau mann und Zimm ermann, sowie die Ersatzmänner Könitz er und Lommatzsch. I) Auf Antrag der Einquartierungs-Deputation beschloß man, den mit Einquartierung belegten hiesigen Hausbesitzern eine Vergütung von — - 1 Nqr. — - für Quartier pro Kopf, — - 6 Ngr. — - Verpflegung pro Mann, gleichviel ob Marsch- oder Cantonnements- verpflegung, und — - I Ngr. — - Stallgeld pr. Pferd für jeden Tag aus der Einquartierungskasse zu gewähren. 2) Genehmigte man nachttäglich den vom Stadtrathe mit der Direktion des II. Feldhospitals allhier abgeschloffenen Miethvertrag über mehrere der Commun gehörige Räume und beschloß, den Stadtrath noch besonders zu ersuchen, thunlichst dahin zu wirken, daß die hiesige Schule zu Zwecken des Hospitals nicht verwendet werden möge. 3) Auf Ansuchen eines erwerbsunfähigen hiesigen Bürgers verwilligte man demselben Erlaß der rückständigen und zu künftigen städtischen Abgaben. Ebenso beschloß man 4) auf Antrag eines hiesigen Rechtsanwaltes, von den beim Nachlasse eines verstorbenen hiesigen Bürgers angemel deten Abgaben die persönlichen in Wegfall zu stellen. 5) Verwilligte man dem Spritzenmeister Wolf hier eine Erhöhung seines Gehaltes von 6 auf 7 Thlr. Endlich nahm man 6) von der Verordnung der Königl. Kreis - Direction vom 4. Mai d. Js., die Erweiterung der Befugniß zur Be treibung der advocatorischen Praxis Seiten des Herrn Bürger meisters Heisterbergk hier betreffend, Kenntniß. Dippoldiswalde, am 2. Juni 1866. Das Stadtverordneten - Collegium. E Böhme, stellvertr. Vorsteher. Allgemeiner Anzeiger. Bekanntmachung. In Gemäsheit vdn ß. 56 des Gesetzes vom 19. October 1861, die Wahlen der Abgeordneten beider Kammern der Ständeversammlung betreffend, sind im Laufe dieses Monats von unterzeichnetem Königlichen Gerichtsamte die zum Zweck' dieser Wahlen für den hiesigen Verwaltungsbezirk aufgestellten Listen einer Revision zu unterwerfen. Die Betheiligten werden mit dem Bemerken hierauf aufmersam gemacht, daß diese Wahllisten, von welchen Jeder, so weit sie ihn angehen, Einsicht verlangen kann, sofort nach erfolgter Anordnung einer Wahl zu schließen sind, dergestalt, daß alle Personen, welche darin nicht eingetragen sind, an der Wahl auch keinen Theil nehmen können und etwaigen Reklamationen, welche bis dahin nicht erledigt sind, für diese Wahl keine weitere Folge zu geben ist. Allenberg, den 14 Juni 1866 Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Nake. Lohst. Steckbrief. Der Webergesell Christian Friedrich August Singer aus Auerbach, welcher vom Königlichen Gerlchtsamte Lauenstem nach Derbüßmig einer wegen Bettelns und Vagabondirens ihm zuerkannten mehrtägigen Gefangmßstrase m seine Hemiath geschoben und daher von Altenberg bis Frauenstein durch das unterzeichnete Königliche Gerichtsamt dlngirt werden sollte, ist in Hermsdorf seinem Transporteur entsprungen. Solches wird mit dem Ersuchen andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, rc. Singern im Betretungs falle anzuhalten und mittelst Schubes seiner Heimathsbehörde auszuliefern. Altenberg, am 11 Juni 1866 König!. Gerichtsamt daselbst. Nake. Wetzlich. Signalement Singer'-. Alter: 26 Jahre. Größe: mittel. Haareh braun. Augenbrauen: braun. Stirn: frei. Augen: braun. Nase: gestülpt. Mund: gewöhnlich. Zähne: gut. Bart: rasirt. Kinn: oval. Gesichtsform: oval. Gesichts farbe: gesund. Besondere Kennzeichen: keine.