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aus Falkenhayn, im Betrage von S Thlr. 28 Ngr.: I Thlr. 15 Ngr. von Hrn. Grbrichter Büttner so».; I Thlr. von Hrn. Erbgericht-bes. Büttner jun.; 1 Thlr. 15 Ngr. vom Gut-bes Carl Gottl. Seysert; 20 Ngr. vom Hrn. Förürr Schmidt; 12 Ngr. vom GutSbes. Gottlob Köhler; I Thlr. 2V Ngr. gaben die GutSbes. Wcckbrvh, Christian Lohse, Ang. Büttner, Gottlieb Köbler , Gottlieb Bögler; 1 Thlr 20 Ngr. die GutSbes. Wolf, Friedrich, Wilhelm und Aug. Stock, Pretsch- ner, Liebscher, Walter, Reicharbt, Fr. Böhme und Hr. Lehrer Schulde; 8 Ngr. Wilh. Böhme u. Gottfr. Richter ; 12 Ngr. Mstr Funk, Gottfr. Wolf, u. Gottl. Qncrner; 10 Ngr. Fr. Löwe, Ehr. Gensch. Wilhelm Böhme, Güntbermann; 10 Ngr. Becker», Arnold, Winkler, Fischer, Ungermann; 6 Ngr. Wltt- frau Lohse. Das Geld ist bereits zum größten Theil in der vorgeschriebenen Weise verwendet worden. Der Dank ist so groß, als daS Bedürfniß; ich füge den meinigen hinzu und wünsche der Gemeinde Falkenhayn vom Herzen Gottes Segen! Altenberg, den 14. Januar 1856. L' Oehler. Gutes Flechtstroh ist zu verkaufen bei F. Lohs- in Ulberndorf. Achtung! Im Umkreise von Dresden habe ich mehrere hübsche Landgüter, Gasthöfe, Mühle«, Schankwirthschafte«, in der vortheilhastesten Geschäftslage des Steinkohlenbaueö rc., ferner Krame* reien für junge Kaufleute, als äußerst vortheilhafte EiablissementSörter sich eignend, gute Bäckereien, Schmieden, Ziegeleien, sowie alle Arten Hau ser in schönster Gegend von Sachsen, in Commission zu verkaufen und zu vertauschen erhalten. Reelle Selbstkäufer und Tauscher wollen sich gefälligst an mich wenden, O. V. U OI 6NL, Potschappel. Commissionär. Herzlicher Dank. Der tiefe Schmerz, der unsere Herzen erfüllt über den unerwarteten Verlust unseres einzigen lieben Soh ne-, welcher im 2V. Jahre dem Scharlachfieber erlag, wurde gelindert durch die so vielfachen Beweise inniger TheikNahme, durch Schmückung veS Sarges, durch die zahlreiche Begleitung zu der Ruhestätte und sonstigeZei- chen der Liebe und Anhänglichkeit. Nehmen Sie dafür Alle unser» innigsten Dank dar, dem sich der Wunsch anschließt, daß ein so herber Verlust Sie nimmer treffen möge! Noch gilt auch unser Dank unserem Guts herrn, Herrn Rittergmsbes. Scheffel auf Berreuth, der mit edler That uns beistand, sowie Herrn l)r. Wohlfarth, der das Leben unseres Sohnes zu er halten, mit Aufopferung wirkte, und endlich den jungen Männern, die den Verblichenen zu Grabe trugen. Gott lohne Ihnen Ihre edlen Thaten! Paulsdorf, den 15. Januar 1856. Andreas und Christiane Caroline Mrckel. Dank. Bei dem uns so hart und schwer drohenden Brandunglück am 13. d. MtS. sind wir, ohnlängst erst als Fremdlinge hier eingezogen, von den edeln Bewohnern DippoldiSwalda'S durch ihre thätige Hülse erfreut worden, die unS so schnell und bereitwillig gebracht wurde. Wir bringen dafür unfern tiefge fühltesten Dank dar; der Segen des Himmels vergelte eS Ihnen! Lindenmühle b. DippolvSw., 14. Jan. 1856. Die Familie Mende. S4 1) den Bäckern und Brodverkiiufnn ist der Verkauf neubackene« Brobe», so lange sie nicht auch mindesten» zwei Tage alte Brod vorrathig und zmn Verkauft auSliegen haben, untersagt. 2) an denjenigen Orten, an welchen eine hierauf gbzweckende Einrichtung nicht schon zeither stattgefunden hat und noch im Gange ist, mag vrn Bäckern und Brodverkiiufern eine längsten« Stägige Frist zur Beschaffung de« erforderlichen Vorraths an alt backenem Brode eingeräumt werden. S) den Bäckern und Brodverkäufern ist eS zwar zur Zelt nachgelassen, aufauSdrickliche« Verlangen ihre»« Kund»« auch neubackenes Brod zu verabreichen ; eß bleibt jedoch Vorbehalten, wenn hie Umstände es erheischen sollten, rin nnbedingteS Verbot de« Verkaufs neubackenen BrodeS zu erlassen. 4) Zuwiderhandlungen gegen das Verbot untcr 1) sind mit, im Wiederholungsfälle zu erhöhender Geldbuße von Fünf bt» zu Zwanzig Thalern odsr vcrhciltnißmäßiger Gefiingnißstrafe zu ahnden. Hiernach haben sich alle Diejenigen, die es angeht, zu richten, den Polizeibehörden aber wird andurch zur besonderen Pflicht gemacht, darüber, daß obiger Anordnung gebührende Folge geleistet werde, strenge Aufsicht zu führen und den» entsprechend die ihnen untergebenen Organe mit gemessener Anweisung zu versehen, etwaige Contraventionen aber unnachsichtlich zu bestrafen. Gegenwärtige Verordnung ist nach §.21 des PreßgesetzeS vom 14. März.1851 in allen daselbst bezeichneten Zeitschriften »bzudrucken. Ministerium des Innern. Dresden, am 31. December 1855. Frhr. v. Beust. Weiß. Bekanntmachung. Da neuerdings wieder wahrzunehmen gewesen, daß mit den Streichzündhölzche» unvorsichtig um gegangen, ja sogar deren Gebrauch Kindern überlassen wird, so wird die hierüber bereits früher erlassene amtliche Anordnung andurch wieder in Erinnerung gebracht und die größte Vorsicht mit Streichzündhölzchen dadurch, daß sie nur in blechernen oder anderen metallenen Behältnissen auf Stellen, wohin Kinder nicht gelangen können, äufbewahrt und bei der Benutzung nur an gefahrlosen Orten in Brand gesetzt werden, unter Androhung einer Strafe von fünf Thalern für jede Zuwiderhandlung zur Pflicht gemacht. Dippoldiswalde, den 19. December 1855. Röttigl. Justizamt. Lehmann. Quittung nnd Dank. Abermals sind mir Gaben der Liebe für die Ab gebrannten in Altenberg zugegangen, und zwar