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613 L>. Rüger. ll Bekanntm a ch u n g. ES befinden sich in unserer Verwahrung noch folgende, in hiesiger Stadt aufgefundenc und an uns ab, gegebene Sachen: I) eine wollene Pferdedecke; 2) eine dergleichen von Filz mit einem Zeichen versehen; 3) verschiedene Schlüssel; 4) eine Hundekette; 5) eine Brille; 6) ein'Einschlagmeffer; 7) vier Mützen; 8) ein Tuch; 9) zwei paar Handschuhe; 10) ein Handschuh; II) eine Pelzkrause; 12) ein alter Regenschirm; 13) eine Frauenjacke und 14) ein Paquet alte und unbrauchbare Kleidungsstücke. Wir fordern die rcSp. Eigenthümer hiermit auf, sich wegen Empfang derselben be»^,unS ^ melden, im entgegengesetzten Falle nach Verfluß von 6 Wochen darüber als herrenloses Gut den Rechten gemäß ver- fahren werden wird. Dippoldiswalde, den 28. December 1853. Der Stadtrüth. Abgeordneten wählbarzwsein glauben, in Gemäßheit §. 58 des obengedachten Wahlgesetze- hiermit aufgefordert, sich binnen hpetWochen von Erlassung dieser Bekanntmachung an gerechnet und längsten- N.8 S L .rMtaijrud!.«<L -bei untetMhnetM' KöstW! ^Jü'stizamte mündlich ober schriftlich anzümelden, unter her Defwarnüna, daß di« bis dahin sich nicht Aniyeltzenden in die Liste der zu bevorstehendem Landtage als Abüeörbnete'Wählbaren nicht werdm MriHt MM. E : ^5 Es haben sich"'äbör hiernach in der Stadt Rabenau anzumelden nach §. 56 des mehrgedachten Wahl- geseßes unter.Nr7 und 4. Diejenigen, welche slllKsM^skn/^eif von 6000 Thalern — - Usitzen^ öder" 2) ein sicheres Einkommen von 400 Thalern jährlich. haben, oder 3) wenigstens 10 Thaler —- — - jährlich an direnew Mal- und Personal-LandeSabgaben zahlen. .ES ist jedoch noch erfortzsi;lich,-Haß-^esKlhens l -yEt ») seit 3-Jahren Staatsangehörige sind, oder ihren wesentlichen Wohnsitz in Rabenau gehabt^ h) da- Bürgerrechtchaselbst erlangt, und A- e) insofern; sie al-> ünangesessene Gewerbtreibende erwählt-iMrden>sihr Gewerbe bereits seit S^Jahren ' betrieben haben, .ur'ch«N / vorausgesetzt, daß'der Wählbarkeit derselben zu Abgeordneten einrgesetzlicheS Hinderniß nicht entgegeysteht. Die sich Anmeldenden werden zugleich veranlaßt, auS welchem der vorstehend unter I., 2. und Ä. ange gebenen Gründe sie ihre Wählbarkeit herleiten, kurz zu bemerken, und wenn diese Gründe nicht auf hinläng, lich bekannten Umständen beruhen, die erforderlichen Bescheinigungen mit einzureichen. Dippoldiswalde, den IO. December 1853. Königliches Justizamt. Lehmann. Rüger. -- - „— - r—--7-7 - "7 Bekanntmachung. Die Besitzer von Hunden werden in Gemäßheit des, unteren 18. August dieses JahrcS veröffentlichten Regulativs veranlaßt, längstens bis zum 15. Januar 1854 die Hundesteuer an unsere Stadtkasse zn berich tigen und ihre Hrmde mit den erforderlichen, in der Stadtkassen-Erpedition zu lösenden Steuerzeichen zuj versehen, widrigenfalls sie die Wegnahme der, mit dem Steuerzeichen nicht versehenen Hunde zu gewärtigeckihaben. Dippoldiswalde, am 29. Decbr. 1853. Der Stadtrath. S u b h n sta t i o ns - P n t e n t. Einet ausgeklagten Schuld wegen, soll das hier OrtS unter Nr. 20 des BrandcatasterS üUÄne, aus Hol. 22 des Gründ, und Hypothekenbuchs für Reinhardtsgrimma eingetragene, dem Bäckermiister'Ahhann Martin Pappritz allhier gehörige Wohnhaus sammt Gartenraum, welches Grlindstilck'ohne Berück- stchtigung der Oblasten auf 762 Thlr. -- -- gerichtlich tzewütdert worden-ist, auf den 3. März L8S4 nothwendiger Weise subhastirt werden. , ErstehungSlhstige werden daher hierdurch geladen, gedachten Tagö beS Vormittags sich au hiesiger Ge richtsstelle airzugeben und über ihre Zahlungsfähigkeit sich auszuweisen, dann aber nach 12Ubr MiWgS er- u , wärtig zu sein, daß mit der Snbhastation ieneS HauSgrundstückS sammt Zubehör werde vekM^nHrd das- sflhz;,dem Meistkieteitden gegen sofortige Erlegung des 10. Theils des luviti werde iügeschlaakn weMn. Die ungefähre Beschreibung des Pappritz'schen Hauses ist aus der dem im hitMn Gasthause^KlShän- genden SubchastationSpatcnte beigefügten Consignation zu ersehen. -r.? ' Haus Reinhardtsgrimma, den 6. Decbr. 1853. Die Herrlich Rnschenbuschischen Gerichte daselbst durch Carl Ernst Wolf, Justitiar.