Volltext Seite (XML)
179 von Genua, geborene Prinzessin von Sachsen, zu einem länger» Aufenthalte in ihrer früher« Heimat mit Familie erwartet. Frankfurt a. M., 13. April. Von unterrich teter Seite vernimmt man, sagt die Frankfurter Post zeitung, daß eine Zusammenkunft deutscher Poli zei beamt en im Laufe deS. nächsten MonatS in unserer Stadt beabsichtigt ist. Köln, II. April. Die Anzahl unserer Klöster wird wahrscheinlich schon in diesem Monate um eines vermehrt werden, denn das Lokal unserS Gesellen vereins in der Marzellenstraße ist für Mitglieder deS Jesuitenordens gemiethet worden. München, 12. April. Der Allgemeinen Zeitung wird geschrieben: „Wie hiesige Blätter berichten, hat in dem an München angrenzenden Dorfe Haidhausen eine Weibsperson vorgestern ihr 24. uneheliches Kind taufen lassen, und befindet sich in diesem Dorfe auch eine Familie, deren fünf Töchter zusammen be reits 45 uneheliche Kinder haben — zwei in der That unerhörte Fälle, deren Vorhandensein man kaum für möglich halten soll.', Basel, 12. April. Nu»Neuenburg wird ge schrieben, in Folge eine- von den dortigen Royalisten eifrig verbreiteten Gerüchts, der König von Preußen werde unfehlbar in diesem Sommer seine Rechte auf das Fürstenthum zur Geltung bringen, steh« eine ähnliche Versammlung wie die vorjährige zu ValendiS in Aussicht, obschon mit einem voraussichtlich noch geringem Erfolge, da die numerisch'überlegenen Re publikaner sich geeinigt hätten, jede Demonstration im Keime zu ersticken. ' Mailand, 8. April. Gestern ist hier ein kaiser licher Befehl eingegangen, durch welchen die Stadt Mailand mit dem II. d. M. der Contribution ent hoben wird, die ihr wegen der Vorgänge vom 6. Fe bruar als Buße auferlegt worden war. Die Summe der Unkosten, welche unserer Stadt jenes verruchte Mazzini'sche Bubenstück aufgebürdet, wird sich ungefähr auf 2 Millionen Zwanziger belaufen. Paris. Ein Correspondent der Mailänder Zei tung versichert, eö sei am 6. April zu Paris der Kurier von Rom mit der definitiven Nachricht <!in- getroffen, daß der Papst zur Krönung deS Kaisers nicht nach Frankreich kommen werbe. Allgemeiner Anzeiger. Bekanntmachung. In Gemäßheit des Gesetzes vom 6. September 1834 8. 15 wird hiermit bekannt gemacht, daß das 4. Stück deS Gesetz- u. Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853, des Inhaltes: Verordnung, Erleichterungen des Verkehrs zwischen den Staaten deö Zollvereins und den Staatm deS Steuervereins betr., vom 31. März, - . , zur Einsicht eines Jeden an die Ortsbehörden gelangt sind. . . Dippoldiswalde, am II. April 1853. Das König!. Justizamt und -er Stadtrath daselbst. Lehmann. Rüger. Bekanntmachung. Nachdem die zu WendischcarSdorf zur Erledigung gekommene Ortsrichter-Function dem dasigen Guts besitzer Johann Georg Gottlob Schröder übertragen, derselbe auch am 7. April 1853 in gedachter Eigen schaft verpflichtet worden ist, so wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dippoldiswalde, am 9. April 1853. König!. Justiz-Amt. Lehmann. Fünf Thaler Belohnung. In der Nacht vom 14. zum 15. dieses Monats ist aus einem offenen Bienenstände in hiesiger Stadt, t« sogenannten Tempel, der gesammte Honig eines Bienenstocks entwendet und sind die Bienen getödtet worden. ES wird dieser Diebstahl hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Be stohlene Demjenigen, der zur Ermittelung des ThäterS auf eine Weise beiträgt, daß zu dessen Bestrafung zu gelangen ist, fünf Thaler Belohnung zugesichert hat. Dippoldiswalde, am 15. April 1853. Der Gtadtrath. '' ... , j Rüger. - Auction. Kommenden Sonnabend, den 23. April, von Vormittags 8 Uhr an, sollen in der hiesigen herr schaftlichen Obern-Schenke auS dem Nachlasse deS verstorbenen Gutö- und Schenkwirthschaftöpachter Mstr. Mäcke allhier, über 300 Nummern meistbie tend und gegen gleich baare.Zahlung veiMctionirt werden. Die AuctionSgegenstände bestehen in 3 bis 4 brauchbaren Wagen, Haus- und WirthschaftSgegrn- -änden, FleischerhanbwerkSzeugen, 3 Jagdgewehren u. d. m., welches Kaufsliebhabern hiermit bekannt gemacht wird. Reichstädt, den 15. April Itz5S. Die Mäeke'schen Grben. GW-' Alle Diejenigen, welche noch Zahlungen an unfern verstorbenen Vater zu leisten haben, werden hierdurch aufaefordert, selbige bis zum I, Mai zü berichtigen. Im Unterlassungsfälle würden wir un» dann genöthigt sehen, selbige dem Gericht zu übergeben. Berreuth, am 17. April 1853. Die Gebrüder Wagner.