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1222 durch erhält, daß es die bedeutendsten Kolonien in allen Theilen der Erbe besitzt. Wie viel weniger wird Dietz Deutschland könnenAn der- würde sich datz Verhältniß allerdings gestalten, wen« am- Eng land die Hälfte seiner Koioawu aduwea wolUe, oder der siwk Handel, sich nur auf da« beziehe» sMke, »aS da- «ropaffche En-lcmd und Deutschland au- seinen eignen Naturerzeugniffen fabrickt. Ander- verhält e- sich mit den rohen Naturprodukten: Getreioe, Früchten aller Art, Kolonialwaaren, Wolle u. s.w. So lange diese wirk lich roh bleiben, d. h. durch einen mehr «oder wenig« großen Arbeits aufwand nicht zu sogenannten Halbfabrikaten umgewandelt werden, ist natürlich auch eine Ausgleichung von daran haftenden ArbeitS- werthen nicht möglich, oder wenigstens nicht nöthig, und vom philoso phischen und kosmopolitischen Standpunkte au-ist durchaus kein Grund vorhanden, den Austausch absolut nörhiger Naturprodukte gegen bloß nützliche oder angenehme zu erschweren; hier kann unbedingt HandelS- sirecheit stottfinden. Denn wie groß auch dieser Austausch sein möge, so wird doch kein Theil einen direkten Nachtheil davon haben können, höchsten- »inen indirekten, insofern dabei ein vortheilhaftrrer Aus tausch nach anderer Seite hin verabsäumt würde. England hat die hier angedeuteten Principien seiner Handelspolitik gegenüber dem Aus lande stet- zum Grunde gelegt, denn e- hat den Arbeittzwerth seiner eigenen Produkte immer so hoch al- möglich angeschlagen und für frem den Arbeit-- und Produktenwerth so wenig al- möglich gewährt, und dieser Politik, so wie dem Umstande, daß andere Staaten sich dieselbe gefallen ließen, hat England die kolossale Ausdehnung seiner Industrie zu verdanken. Aber indem England, da- Mutterland, zwei Schritte über die Grenzen hinaus that, innerhalb welcher diese Grundsätze an wendbar sind, hat e- sich selbst bedeutenden Schaden zugefügt. Denn indem e- die eignen Kolonien wie da- Ausland zu behandeln versuchte und Grundsätze, die auf den Austausch von Arbeitsprodukten wohl anwendbar sind, auch auf rohe Naturprodukte autzdehnte (Be steuerung de- TheeS); ferner indem e- den industriellen Verkehr und die Arbeit direkt und indirekt (durch die berüchtigte Stempelakte) be lastete, zog e- sich den Verlust de- besten Theile« seiner nordamerika nischen Kolonien zu. Indem ferner England zu Gunsten seiner Grund aristokratie den Schutz, den vernünftigerweise nur die Arbeit zu be anspruchen hat, auf den nicht- producirenden Besitz autzdehnte (durch die Korngesetze), schuf ,S ein Proletariat, datz ebenso ungeheuer ist wie seine Industrie. Die Folgen dieser Mißgriffe smd längst nicht mehr zu verbergen (Napoleon- Kontinentalsvstem brachte sie zuerst an- Licht) und kaum noch zu ertragen, und daher sehen wir auch, daß England« Handeltzpolitik in neuerer Zeit eine veränderte Richtung insofern an genommen har, al- die englischen Industriellen und die Regierung we niger auf eine intensive al- extensive Entwickelung der Industrie hin arbeiten ; man ist eifrig bemüht, dem Ausland« die Nachtheile gemach ter Mißgriffe aufzubürden und womöglich sich noch dafür bezahlen zu lassen. Dies der Zweck von Richard Cobden'S Rundreise. (Schluß folgt.) Tage-geschichte. Dresden, 31. August. Sitzung der ersten Kammer. Erster Gegenstand der Tagesordnung: Anderweitcr Bericht der ersten Deputation über den Gesetzentwurf, die Umgestaltung der Un- wrgerichte betreffend. Da- Deputationsgutachten ist in alle/i Punk ten von der Kammer angenommen worden. Bei §. 3 macht der Referent besonder- darauf aufmerksam, daß ein Notar bei seinen Ausübungen blo- Privatzeugen brauche. Die- aber bei gerichtlichen Verhandlungen nicht stattfinden könne. Die Aufhebung der Beschrän kung der Wirksamkeit der Notare sei daher unzulässig. Der Abg. v. Zehmen wünscht ebenfalls keine Veränderung zu Gunsten der No tare. Die Notare verkauften häufig ihre Praxi-, eS wäre daher auch nn Harrdel mit öffentlichen Aemtern zu fürchten. Bei tz. 14 erklärt, auf Veranlassung de- Prinzen Johann, Staat-Minister Braun, wie unter Militärvergehen die im zweiten Theile de-Militärstrafgeseh- buche- und unter Ditzciplinarvergehen die im ersten Theile Kapitel 3 genannten Vergehen gemeint seien. Ob §. 1 de- Militärstrafgesetz buch- aufzuheben sei, darüber könne die Regierung vor der Hand keinen Autzspruch thun. Die Abänderungen hingen von der Revision deS Strafgesetzbuch»- ab. Bei §. 32 fragt Referent die Staatsregierung, ob eine Schädenklage den Patrimonialgerichttzinhabern beim Staats- fi-kus frristehe, aber ob ihnen der Rechtsweg abgeschnitten wäre. StaatSminlster Wraun erklärt, daß §.K2 darLulässigkeit einer solchen DchäderBage sucht untgegen trete. Die Negierung selbst werde sich nicht in Recht-fachen «mische». Hn wMerer Debatte über diesen ß., an der die Abgg. v. Friesen, v. Welck und Referent für das Deputa tionsgutachten sprachen, spricht sich Staat-Minister Braun dahin aus, daß er die betreffenden Entschädigungen öder Anstellungen der Patri- momalgerichk-beamten nicht für ein Recht anfehe, dem die Regierung nachkommen müsse. Im gleichen Sinne sprach sich RegierungSkom- missar Schröder auS. Beim zweiten Gegenstand der Berathung, dem Berichte der vierten Deputation über die Petition des GemeinderatheS zu Hartmannsdorf rc., wegen verschiedener Lasten, Gebrechen und Nachtheile der Landbewohner, stimmt die Kammer ohne Debatte dem Gutachten der Deputation bei, die Petition auf sich beruhen zu lassen. Endlich der mündliche Vortrag derselben Deputation, über die Petition Löscher- und Kons., die Abschaffung alle-Undeutschen bei Erlassung von Gesehen rc. betreffend. Nachdem Staat-Minister Braun erklärt, daß das Justizministerium sich bemühen werde, diesem Anträge zu entsprechen, daß man aber in diesem Wunsche zum Nach theil, der Deutlichkeit oder Verständlichkeit nicht zu weit gehen möge, beschließt die Kammer die Abgabe dieser Petition an die Regierung. Dresden, 31. August. Sitzung der zweite» Kammer. Auf der Registrande befand sich unter Anderm eine vom Abg. BrockhauS bevvrwortete Petition der BuchhandlungSdeputirten zu Leipzig in Bezug auf da- der ständischen Berathung vorgelegte Paß gesetz, dann mehrere vom Abg. Heyn empfohlene Petitionen um Bei behaltung detz Zweikammersystem-, auch ein königl. Dekret, da-deutsche Verfassungswerk betreffend. Ehe zur Tagesordnung üdergegangen wird, entspinnt sich eine Debatte über ein« vom Abg. Thi«rsch ge machte Bemerkung über Unthätigkeit der Finanzdeputation. Abg. Wehner, al- Vorstand dieser Deputation, weist diesen Vorwurf zu rück und bemerkt, daß er zur Ausarbeitung de- Berichte- über die Ein kommensteuer nicht eher schreiten werde, als bi- da- Wahlgesetz an die Kammer gelangt sei. Die Abgeordneten v. d. Planitz und Meise! rechtfertigen die scheinbare Unthätigkeit der Deputation und Abg. Haase kündigt darüber eine Interpellation an den Finanzminister an, ob noch ein weiteres Dekret über die Einkommensteuer zu erwarten sei. Hier auf die Interpellation deS Abg. Tz schi r n er an da-Justizministerium, ob dasselbe wegen der Waldenburger Excesse ausnahmsweise habe öffnrt- licheS, mündliche- Verfahren mir Geschwornen eintreten lassen, wie be antragt worden war. Staat-Minister Braun erklärt, daß die An tragsteller abfällig beschieden worden feien, weil da- fetzige Kriminal verfahren gesetzlich bestehe und nicht davon di-pensirt werden könne. Auf die Einwendung deS Abg. Tzschirner, daß durch Sanktion der Kammer da- wohl geschehen könne, erwiedert Staat-Minister Brann, e- sei bedenklich, ein Ausnahmegesetz für einen einzelnen noch dazu be reit- untersuchten und fast beendigten Fall zu geben. Nachdnn die Kammer eine weitere Diskussion hierüber genehmigt, sprechen noch Abg. v. Criegern und Schenk ihr Bedenken geqen den an da« Mi nisterium gelangten Antrag au-, der vom Abg. Tzschirner wegen der Wichtigkeit der Angelegenheit vertheidigt wird. Hierauf trägt Abg. Hel big den Bericht der ersten Deputation, da- Verein-- und Versammlung-recht betreffend, vor. Die Abgeordnete Wehner, Tzschirner, Lincke, Mau kisch, EvanS, Kretzffchmar sprechen für di« Majorität der Deputation; die Abgeordneten v. Criegern, S.yfferth, Schenk, Geißler, Platzmann, Hecker, Metz ler, BrockhauS, Haase und Sachße für die Minorität. Auf Antrag de- Abg. Schubert wird die Debatte gegen 26 Stimmen geschloffen. Hieran knüpft noch Staat-Minister Oberländer eine längere Rede und sagt unter Anderm: e- sei nicht »m Geringste die Absicht der Regierung, das Verein-- und Versammlung-recht zu be einträchtigen, Da« könne die Regierung gar nicht, Da« wär, nur in der De-potie möglich. — Wenn auch in Sachsen noch größere Ruhe gewesen wäre, so würde doch so großer Nothstand sein, wnl antzerwärtS die Bewegung gewesen sei. — Die Regierung könne den ausschwei fenden Bestrebungen nur dadurch entgegen treten, daß sie recht frei sinnig sei. Wir würden mit der Zeit eine bessere Freiheit Haden, al-