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In Kanzelreden wurde der Staat geschmäht, der bemüht war, saubere Zustände wiederhemustellen. In Hirtenbriefen glaubte man sogar den Mantel der christlichen Nächstenliebe über die „verirrten Klosterbrüder" decken zu können. Bi- Höfliche Behörden bereiteten den Justizstellen alle erdenk baren. Schwierigkeiten. Katholische Kirchenfürsten stellten sich schützend vor die Unmoral ihrer Priester, indem ne den nationalsozialistischen Staat beschuldigten, diese Verbrechen aufzu^auschen. Dabei kann man jetzt doch in einem Einzel fall au« priesterlichem Munde ein Cingeständnt« des völligen Versagens der kirchlichen Aufsichttibehörde feststel- l8n> Unter der Ueberschrift „Das Aergernis" findet man in » dem.Somttagsblatt „Der Katholik", das von Domkapitular Lr. Josef Schneider, Mainz, yerausgeaeben wird, also al« kirchenoffiziell gelten kann, fügende sehr bemerkenswert« Feststellung: „Was uns bedrückt, das ist neben dem an Sott und den Nächsten begangenen Frevel von Menschen, die immerhin nicht nur böse, sondern auch schwach waren, daß die Kirche unserer Zeit keine „Prophetei? gehabt hat, die ste vor diesem Unheil gewarnt, die mit glühender Kühle di« Wunde ausgebrannt hätten." Mit dieser verspäteten Selbstanklage gibt di« römisch- katholische Kirche zu, daß sie der siMchen Verderbtheit in ihren Klöstern und Pfarrhäusern untätig geaenüber gestan den hat. Nur einem kann man Nicht verpflichten, daß es der Kirche an den „Propheten" gefehlt habe, die sie auf da» Unheil aufmerksam gemacht hätten. In ihren eigenen Rei hen gab es verantwortungsbewußte Geistliche, dre sich im mer wieder an die vorgesetzten kirchlichen Stellen mit ihren Anklagen wandten. Dazu sollte man meinen, daß jeder Pro- zeß aufs neue Mahnung genug sein nrkißte, um die Kirche zur Besinnung zu rufen. Der Verführer im Priesterrock. Ein weiterer Prozeß gegen kakhokfchen Pfarrer wegen Verführung Jugendlicher. Glatz, 24. Mai. Vor der Ersten Strafkammer am Glatzer Landgericht hatte sich der römisch-katholische Pfarrer Emil Görick aus Friedrick^wartha wegen widernatürlicher Unzucht zu verant worten. In der Verhandlung sah sich der Angeklagte unter dem Druck der ihn schwer belastenden Aussagen der von ihm verführten jungen Menschen gezwungen, seine furchtbaren Verbrechen an der Jugend zuzugeben. Nach seinem eigenen Geständnis hat Pfarrer Görick sich seit 1932 sexuelle Verschlungen zuschulden kommen lassen. Seine Opfer suchte er unter jungen Burschen im Alter von 16 bis 20 Jahren. Wie groß die Zahl der Opfer war, geht aus dem ungewöhnlich starken Bündel von Postkarten und Briefen hervor, di« man bei ihm seinerzeit beschlagnahmte. Diese Briefe wiesen Anreden und Unterschriften auf, wie sie bei einem schriftlichen Verkehr zwischen l halbwüchsigen jungen und einem Pfarrer normalerweise nicht üb- s lich sind. Pfarrer Görick wurde wegen widernatürlicher Unzucht in drei Fällen zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Der Mitange klagte junge Freund des Pfarrers erhielt sechs Monate Gefängnis. In der Verhandlung kamen solche Ungeheuerlichkeiten zur Sprache, wie sie bisher in den vielen Verfahren gegen katholisch« sPfarrer und Ordensgeistliche noch nicht zutage gekommen waren, j sehnlich wie bei dem kürzlich abgeurteilten Domkapitular Kreth Ims Brounsberg in Ostpreußen war-das Treiben des Görick geeig net, die Jugend der weitesten Umgegend von Friedrichswartha, dem Amtssitz des Pfarrers, zu verseuchen. Das Uebel blieb nicht wie bei den Vergehen hinter Klostermauern auf einen bestimmten Per- sonenkreis beschränkt, der Geistliche begnügte sich auch nicht mit schäft verdorbenen Subjekten seines Schlages, sondern der damals 65jährige machte sich, wo immer er nur irgendeine Möglichkeit sah, an unschuldige Jugendliche heran. Besonders beliebt waren bei ihm Radfahrer, denen er auf der Straße auflauerte. Wenn diese der Steigung wegen von ihren Rädern absprangen, näherte sich ihnen der Pfarrer. Er versuchte dann seine Opfer auf einsame Waldpfade zu führen und sie dort durch Geldgeschenke sei nem Willen gefügig zu machen. Die dabei begangenen strafbaren Handlungen waren oftmals von einer solchen Scheußlichkeit, daß elbst Männer, die sich beruflich mit derartigen Verfehlungen be- chäftigen müssen, solch ekelhaften Geständnissen kaum noch gewach- en waren.. Wieder 15 Alexianer auf -er Anklage bank. Bonn, 24. Mai. Am Donnerstag und Freitag mußte die Große Strafkammer des Landgericht» Bonn wieder gegen eine Reihe von Alexianer-Brüdern, und jwar gegen die dritte Gruppe, verhandeln. Diesmal standen IS Angeklagte im Alter von IS bis 38 Jahren, zum Teil wegen in sich fortgesetzter Handlungen gegen den 8 175, vor Gericht. Auch dieser Prozeß unterschied sich nur wenig von den bisherigen Sittlichkeitsprozessen gegen die übel be rüchtigten Alexianer. Die Beschuldigten waren im allgemeinen ge ständig. Das Gericht mußte auch iy, Interesse der Angeklagten be- sondert Mühe auf die Feststellung legen, wieweit der Leitung her Genossenschaft die Zustände bekannt waren. Der General obere will sich als Zeuge nicht entsinnen können, daß etwas Strafbares begangen worden sei. Selbst al» einer der An geklagten dem Genevaloberen gegenübergestellt wird und wieder holl, daß er ihm einmal eindeutig, wenn auch ohne Namensnen- nung, die Art der Verfehlungen geschildert habe, laßt das Gedächt nis den Zeugen im Sttch. Der Staatsanwall stellte dse ungeheuerliche sittliche Verwahr- losung dem feierlichen Gelübde gegenüber, da» doch fast alle Ange- Nagten abgelegt hätten. Wenn man wirklich gekonnt oder gewollt hätte, so würde man au, den Angeklagten, die meist aus stammen katholischen Fantilien stammten, ordentliche Männer haben machen können. Jetzt aber seien sie Opfer einer falschen Der- tuschungsmoral gevPrden. Das Gericht verurteilte"«« An geklagten zu Gefängnisstrafen bi» zu zwei Jahren und entsprach damit ungefähr dem Antrag der Staatsanwaltschaft, da « sich im einzelnen um in strafrechtlichem Sinne nicht allzu schwer« Ver gehen handelte. Tittlichkeitsverbrechen während des Religionsunterrichts. Zuchthaus für einen Saplau. Meinige«. 24. Mai. Di« Groß« Strastammer Meiningen ver urteilt« am Sonnabend den 27 Jahre alten Kaplan Dr. Ludwig Ießberger, der unter der Anklage stand, während de» Religions unterricht» unsittliche Handlungen an Kindern unter 14 Jahren in 22 Fällen vorgenommen zu halben, M einer Sesamtstruf« von vier Dress öre-st sr'/r üöez"L6ULe/rÄeL Lsr's/H'sj ör's su we/c/rs?' ^oMs-wnenksü cis/' Fsek/nrrnn öre srr eMwreLeirr ve-MSF. i