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knappen ihre Interessen gemeinsam vertraten, wie ja dieses Dokument zeigte, indem Klagen über die Lage der Arbeiter beider Zweige der Montan produktion geführt werden, ist anzunehmen, daß auch bereits im Jahre 1480 die Hüttenknappen von der Selbstbeschaffung und -bezahlung des Gezähes befreit waren. Die Ausstellungszeit der Urkunde dürfte also auf jeden Fall in die Zeit vor 1480 zu verlegen sein. Es ist dies eine Zeit, in der längst von großen und starken „Bunden“ der Hauer gesprochen wird, in der sie viel Versammlungen und Streiks durchführten. Doch diese erkämpften Vorteile der Hauer und Hüttenknappen wurden ihnen wieder abgenommen, wahrscheinlich in einer Zeit, in der die Knapp schaft mehr und mehr in das Schlepptau der landesherrlichen Bergbeamten genommen wurde 103 . Noch Agricola schreibt (sein Buch „Zwölf Bücher vom Bergwerk“ erschien 1557), daß der Steiger an die Hauer, „die sich anschicken, in der Grube ihre Arbeit zu verrichten, eiserne Gezähe und ein gewisses Gewicht an Unschlitt für die Lampen aus gibt. . . . Wenn die Schicht zu Ende ist, nimmt er das übrig gebliebene Unschlitt von den Bergleuten wieder zurück.“ 104 105 Jedoch ein Jahrhundert später sah die Sache schon wieder anders aus. So lieh die Annaberger Knappschaft 1628 von der Annaberger Münze 4000 Gulden zum „Vnßletverlag“, „da die Bergleute meißt mit Unschlittschulden aus dem Leben schieden... 1679 beschwert sich die Knappschaft, daß ohne ersicht lichen Grund die Hellerlichte teurer geworden seien. Eins brenne eine 3/4 Stunde, der Bergmann brauche wöchentlich für 3 gr“' ,,: ' Während sich die Währung gegenüber der von uns besprochenen Zeit verschlechterte, der Lohn unverändert blieb, mußte der Bergmann nun wöchentlich 3 gr. allein für Beleuchtung ausgeben, während er früher 2 gr. für Unschlitt und Eisen ausgab. Seine Lage wurde also noch schlechter. * * * Ein weiterer Bestandteil des vorgeschossenen Kapitals, das einen Teil des Kostpreises bildet, ist das konstante fixe Kapital. Auf den ersten Blick scheint es, als ob es im Bergbau der von uns besprochenen Zeit kein kon stantes fixes Kapital gäbe. Das konstante fixe Kapital ist der Teil des vor geschossenen Kapitals, dessen Größe sich im Verlaufe des Produktionspro zesses nicht verändert, konstant bleibt und der in mehreren Produktions perioden der Produktion dient, also nicht in einer Produktionsperiode um- 103 seit 1546 ist der Landesherr Mitglied der Knappschaft! Siehe Langer: „Die Freiberger Berg-Knappschaft“ in Mitteilungen des Freiberger Altertumsvereins, Heft 61, Seite 22. 104 a. a. O., Seite 77. 105 Langer: a. a. O., Seite 82 f.