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Meynen die gewerken uff der stewer, das sie domitte beswert sint, so mogenn sie das an unser gnedigen hernn brengen,.. ,“ 101 In den Jahren zwischen 1447 und 1480 muß also der Landesherr be fohlen haben, daß die Gewerken den Hauern (Lohnarbeitern!) Unschlitt und Eisen zu besorgen haben. Daß sich die Gewerken zunächst dagegen wehr ten, ist verständlich, denn das schmälerte ihren eigenen Profit, ihre Aus teilung. Es ist nicht anzunehmen, daß es damals den Gewerken gelang, diese Maßnahme des Landesherrn, die dieser keinesfalls aus bloßer Nächsten liebe getan hatte, rückgängig zu machen, da, wie aus dem Dokument her vorgeht, der Landesherr in seinen Gruben ebenfalls den Hauern Unschlitt und Eisen gab. Die gleichen Erscheinungen haben wir auch im Hüttenbetrieb. So klagt die Knappschaft der Hauer zu Freiberg in einer Urkunde, die Ermisch in die Jahre zwischen 1472 und 1485 datiert: „Ouch das yr zcwene inn awer gnaden huttenn vor eyner ezenn (Esse, J. K.) erbeitenn, den gebort eine schicht III gr., das muß ein armer geben VI gr. eine schicht, dorvon ghenn die III gr. uffs ge- zcawe, unde als wir vorhoffenn eyn wenig nehir woll zcw zcewgenn, das uns ouch dorvonn leichtung mochte gescheenn.“ W2 Während die Hauer 1447 zwei Groschen für Unschlitt und Eisen rech neten, die sie von ihrem Lohn bezahlen mußten, rechneten also 25 bis 30 Jahre später die Hüttenknappen 3 Groschen zu zweit je Schicht für ihr Gezähe. Während die Hauer 16 Groschen wöchentlich zum Lohn hat ten, erhielten, wie es scheint, die Hüttenknappen zu zweit 3 Groschen j e Schicht. Hier dreht es sich allerdings nicht um Unschlitt und Eisen, son dern um die Handwerkszeuge der Hüttenarbeiter. Diese mußten anschei nend ihr ganzes Handwerkszeug selbst beschaffen, während es bei den Berg leuten nur um Unschlitt und Eisen ging. Daß es sich in unserem Falle um Lohnarbeiter handelt, geht daraus hervor, daß sie in den Hütten des Lan desherrn beschäftigt waren (awer gnaden hutten). Die Knappschaft der Hauer, zu denen auch die Hüttenarbeiter gehörten, hofft durch ihre Be schwerde, daß die Hüttenknappen von der Beschaffung des Gezähes befreit werden. Auch hier kann diese Gepflogenheit, daß sich die Hüttenknappen ihr Werkzeug selbst besorgen müssen, nur als ein Überbleibsel aus der Zeit angesehen werden, in der die Knappen noch selbst Herren ihrer Hütten waren. Auf Grund der Tatsache, daß 1480 der Landesherr in seinen Bergwer ken den Lohnarbeitern Unschlitt und Eisen gab und die Berg- und Hütten- 10t FUB Bd. II, Seite 228 f. 102 FUB Bd. II, Seite 262.