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den Arbeitsaufwand beim Schürfen geschaffen wurde 97 . Der Lohnarbeiter tritt dem Arbeitsgegenstand von vornherein als fremdem Eigentum gegen über. Die Wertgröße des Arbeitsgegenstandes verändert sich in dem Maße, in dem durch die lebendige Arbeit das Erz gehauen, sortiert und gepocht wird und schließlich als Produkt des Bergmanns vorliegt. Dadurch, daß der Arbeitsgegenstand beschränktes Eigentum der kapitalistischen Gewerken ist, verwandelt sich sein Wert in Kapital. Die kapitalistischen Gewerken müssen einen Teil ihres Kapitals anlegen, um dieses beschränkte Eigentum zu erwerben. Dieser Teil, den sie dazu anlegen müssen, ist in der Regel größer als der Wert, den der Erzgang oder das -flöz durch das Schürfen erhalten hat. Die Art und Weise, wie die Kapi talisten zu ihrem Eigentumsrecht kommen, ist die des Kuxkaufens. Ein Kux ist die Inhaberschaft für einen der 32 (in späteren Jahrhunderten 128) idea len Teile eines Bergwerks, die zur Zubußzahlung eines 32. Teiles der er forderlichen Zubuße (Kosten) verpflichtet, wenn eine solche erforderlich ist, und die dem Inhaber das Recht auf einen 32. Teil der Austeilung (des Profits) sichert, wenn eine solche vorgenommen werden kann. Für diese Kuxe muß sich unweigerlich ein Preis herausbilden, der vom tatsächlichen Wert abweicht. Wie auch die tatsächliche Ausbeute einer Grube und dem entsprechend die Austeilung ausfallen mag, die Kuxe werden verkauft zu einem Preis, der sich auf Grund der voraussichtlichen Aussichten auf Aus teilung ergibt und auf Grund von Angebot und Nachfrage. Aus späteren Jahrhunderten (16. bis 19. Jahrhundert) liegen eine Fülle von Dokumenten vor, die einen regen Kuxhandel und Kuxspekulationen beweisen, die sich hauptsächlich, außer in den Bergstädten selbst, in den damals größten Städten abgespielt haben. Für die von uns behandelte Zeit liegen keine solchen Dokumente vor, jedoch ist nicht anzuzweifeln, daß auch hier bereits derartige Kuxkäufe und -Spekulationen stattgefunden haben. Ich zitierte bereits Kroker, der darauf hinweist, daß Ende des 14. Jahrhunderts Leip ziger Kaufleute in den Bergstädten als Händler und Kuxbesitzer auftraten. Der Kapitalvorschuß mußte also von den kapitalistischen Gewerken er folgen. Als Kuxverkäufer dürfte in der von uns untersuchten Zeit der Fund- grübner bzw. der mit dem Grubenfeld Beliehene auf getreten sein im Ge gensatz zu der Zeit nach 1500, wo gar bald ein vom Landesherrn eingesetz ter und vereidigter sogenannter Kuxkränzler (Kuxhändler) den Kuxver kauf durchführte. Daneben gab es eine Unzahl von illegalen Kuxkränzlern s" Karl Marx weist darauf hin, daß in Bergwerken die Rohstoffe keinen Bestandteil des Kapitalvorschusses darstellen, weil der Arbeitsgegenstand „hier nicht Produkt vorherge gangener Arbeit, sondern von der Natur gratis geschenkt“ ist. (Karl Marx: „Das Kapital“ Bd. I, Seite 633 f.) Das trifft natürlich dort zu, wo die Lagerstätte bekannt ist und keine Arbeit zu ihrer Auffindung (Schürfarbeit) aufgewandt werden braucht.