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abgeben können, da sie ja noch keinen Gewinn hatte. Das wäre erst möglich gewesen, wenn mit der Verleihung auch das Recht auf den „Stollenneun ten“ mit verliehen worden wäre. Darüber findet sich aber in der Literatur keinerlei Hinweis. Es ist m. E. auch nicht anzunehmen, daß solche Teile verliehen wurden. Aus den betreffenden §§ (A) 21 und (B) 28 läßt sich etwas anderes kaum schließen. Die Stelle im (B) § 28 lautet: „Ist daz dy gewerkyn eynen Stollen tryben yn yrme erbe unde lyhen hinder yn adir nebyn yn myt yrme lyher.. Die Lghnschaft stellt keinen neuen Typ der Produktion dar, genauso wie die vielen anderen Bezeichnungen, die wir in der Literatur finden, wie .Einspänner 1 , .Afterlehnschaften 1 , .Eigenlöhnergesellen 1 ,,Lohnknappen 1 , .ge wöhnliche Knechte 1 usw. Vielfach wird für die gleiche Kategorie ein anderer Name gebraucht.. Es sind also im wesentlichen zwei Typen der Produktion und eine Übergangsform: ~ —— a) Der einzeln und selbst- (mit seiner Familie) arbeitende Bergmann, der sich „seinen Lohn selbst gibt“ und ein „eigen Lehn“ bearbeitet, der ne ben seiner Bergbautätigkeit noch eine kleine Landwirtschaft besitzt. Dieser Typ kann nur kurze Zeit existiert haben, vornehmlich in der ersten Zeit Freibergs, als die Erze noch an der Oberfläche lagen. Er ist der Typ des einfachen Warenproduzenten unter den spezifischen Bedin gungen des Bergbaus dieser Zeit. b) Als Übergangsform, die nur kurze Zeit existiert haben kann, finden wir die Genossenschaft selbstarbeitender Gewerken. c) Die sich entwickelnde kapitalistische Gewerkschaft, wobei wir bereits in dieser Etappe ausgeprägte Keime von nichtarbeitenden, nur Zubuße ge benden und Austeilung empfangenden kapitalistischen Gewerken auf der einen Seite und auch nichts mehr besitzende, von Produktionsmitteln befreite Lohnarbeiter auf der anderen Seite feststellen können. Die Tat sache, daß sich diese Lohnarbeiter lange Zeit ihr Gezähe selbst beschaf fen (kaufen) mußten, verschlimmert nur ihre Lage. Ein nicht unbeacht licher Teil der gegen Lohn arbeitenden Hauer dürfte noch eine kleine Landwirtschaft besitzen, die allerdings mit immer größeren Schwierig keiten kämpfte. 1451 klagten solche Bergleute, „daß sie mit städtischer Wach- und Grabenarbeit beschwert ivürden; sie verlangen für die, die nichts als ihr Häuschen hätten, Befreiung von solchem Dienst wie früher“” 1 . Die überwiegende Zahl der Gruben waren noch Kleinbetriebe. 91 Heydenreich: a. a. O., Seite 32.