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Dresden sich befindet) wörtlich übergegangen ist, rührt der jetzt bis auf das unterste Stockwerk abgetragene viereckige Thurm des hiesigen Schlosses von den Gothen oder Wenden her, und nach einer Angabe in Thamms Obronioon Oolckioooso") ist das ganze Schloß wie die zu Rochlitz, Colditz, Eilenburg von den Gothen angelegt. Es sind dies Meinungen, die heutzutage einer Widerlegung nicht mehr bedürfen. Ein Schloß hat es in Grimma vor der letzten Hälfte des 12. Jahrhunderts, d. h. vor der Zeit, ehe Grimma an die Markgrafen von Meißen kam, nicht gegeben. Im Jahre 12V« wird dasselbe zuerst erwähnt und führt den bescheidenen Titel ckomu8; erst später heißt es esstrum. Seine Vergrößerung und seinen jetzigen Umfang erhielt es bekanntlich erst durch Markgraf Wilhelm I. und später durch Friedrich den Weisen. Wenn Tittmann in seinem Heinrich dem Erlauchten Th. I. S. 23«. Anmerk. 339 schon im Jahre 1277 „ein altes Schloß zu Grimma" erwähnt, „welches in jenemJahre dem Kloster Nimbschen abgetreten wurde", so ist dabei ein Jrrthum untergelaufen. Denn in den beiden Urkunden, welche Tittmann zum Beweise dieser Nachricht anführt, nämlich in der Urkunde des Markgrafen Heinrichs des Erlauchten vom 1. December 1277 und der des Markgrafen Friedrichs des Freudigen vom 28. November 1289 ^), werden den Nonnen zu Nimbschen nicht Güter abgetreten, sondern es wird ihnen der Besitz ihrer Güter bestätigt. Unter diesem Besitze wird auch angeführt, was sie in und unmittelbar bei der Stadt Grimma besaßen, und darunter befindet sich (wie es in beiden Urkunden mit denselben Worten heißt): „nntiguum etinm olaustrum prope Orimmo cum ortis (d. h. bnrtis), pisoinis, molenäino (die Kempnitzmühle an der Stelle der jetzigen Malzmühle) 6t a^ris ante oivitatom" (welche in der Gegend vor dem Leipziger Thore bis zur Gerichtsstätte hinaus sich erstreckten). Da die Nonnen damals im Begriffe waren, ihr neues Klostergebäude in Nimbschen zu beziehen, so ließen sie unter ihre Besitzthümer in die Urkunde auch das alte Kloster gebäude in der Stadt mit aufnehmen, damit es ihnen später nicht streitig gemacht werden möchte, da es nicht aus ihren Mitteln, sondern 16) in Neneleenü seriptt. rer. llvrmnnic. 1'. II. p. 680: „^ligui putsnt, srces valiäss uck Ululäsm, sieut Ilenkurßum, Krimmmn, Ooläitium, koelililium construetas tempore, guo 6otki in Ins terris äominnduntur et liomsnss provincins infestilbsnt. eionnulli in en sunt opinione, inuniinents ill» 6vri coepisse tempore «unnicnrum in Ims rexiones incursionum, (pmrum nnno 6666XXVII. initium saevissimus ^ttil» weit" etc. 17) Sie stehen in Hasche's Magazin der Sächs. Geschichte Th. VI. S. 208 und S. 384.