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wist, kcktu». vi»«sMMch. M4U 'WWW W r MßMwMr M» LBorw. WA reenkler i<r'M MM, 688 SmndL Der- leit von diesen 288 Mann, und Selbst» i «Gin ÄS Marttr. ? KMW'LtSNkl Jagb zu, die Jagdwar die Waffenübung de» Frie de«. IM, «pstl.Gelage und Beratung der Baugenossen, daSwar in germanischer Urzeit der RingderLebenStätigkettde» Manne», der Freien. Germanischen »echtsist der Satzr E» soll jede» Wl-Mdeß Recht« fein, in deh Gewalt es ist — wer dst Vögel MG-eß find fie." GMych Nnd »RWn ging über au» dem Besitz der Gesamtheit der Gaugouossen in da» Eigen« ümr b einzelnen. Da» war -je Zett, da die Lu»ÜbMg der Jagd, Ma da» Jagdrecht schlechthin dem B^itzer de« Revier» zufiel, auf dem da» Wild lMe. Da» war die -weite P«iode. Die dritte EntwüüungSphase setzt einmtt der Umwandlung da «aturwalde» in den Forst, inden Kulturwald. D« Staat -reist ein, übernimmt die forstliche Pflege, die sieben den pflanzlichen Nutzungen da Wal-e»auchden Wil-stanü umgreift. Dem Zu- bMhuhmachst Emil h wtgen schwerrr Ur- W WM ^Schk-'E MmWne^Sl DWWSH - MeEMiM spie« gest dM -wischen Naturrecht und MMschenrecht, -Wischen dem «echt «ach dem Bewußtsein da Volke» Md dem künstlichenRecht der Gelehrten. Die Mchichte da Jagdrecht« ist die Beschichte einer Räwlution, da «lassen« ftrmpfa, der so-ial»n BeweguM Da» natürliche . ..-n tzEL PoBä Wnpste stet» gegen Mvwopol einzelner,daLand«S. . herrn ader eina privilegierten Stande«. Im Baste wur-efte fist» nach der aste ««manische k wegen mraao,afiuaa uno Do«A»rBtaa, 11. Nov.: kx Wen den Geschirrführ« MM Mu st qM weaen Di b<vormittW^/,l- Uhr, MMudler stark Gustav ""d's"« E^vievegmMnneidsFreitag, AE./WmWW-l'/M Uyr amen ^ ^MchDeftzrr au» Bisch- UMystaadedd, 1S.Ravbru W Wwen BrandMftüng. tMMWMpAW,' Uhr MM» WM« HermaM Haute e Zusammenhang da Jagdrecht» mit » usdBoden hört auf, die Jagd wird e» Staate», -«fiert Verkörperung d« Hälft«-« Sntwicklungda Jagdrecht» -gchchlofieü : ünbeschrSnkta Jagen der WsiML-agLrrchL v. Ntz-ÜMl WMasHM^ an- !tvr. zeordntten überlasten, ihen -reisen glaubt Rann an der Spitze Ständekamm« der auf den S. B gleich da 3. Sonnwg im ^Dezember in d» a e schlossen«« Woche vor s" ", " so daß an diesen Sonntagen die sonst regula mäßig zulässigenTc - Um zu vechindem, irrsten den an tzei « lanstrtdea Jatz« fällt da» rotenfest ». Sonntag im November, während zu- ' - «Mr in d« ae- Vrchnachten liegt, »tagen die sonst regulativ- »mustken nicht erfolarn dürfen, daß durch diese» Zusammen- Abhaltung öffentlich« Tanz« tten Erw«bSkrrisen Nachteile Königlich« Ministerium da Kwan im allgemeinen Genehmigung dazu erteilt, daß an Stelle der an dm bezeichneten Sonntagen ausfallenden östentlichm Tanzvngnügen solch« am 4. Sonntag iw Rovemb«, bez. am 2. Sonntag im Dezrmb« diesa Jahre» abgehalten werden dürfen. Dahingehmd« Gesuche werden demnach feiten» der Behörden Beqchtung findm. — 8.W« wird LaudstgSpräfident? Nach« dem -ießtjchwahlen ihr Gude gefunden und der Landtag qüf den 9. d. M. einberufen worden ist, wird in politische» Kreisen die äußerst wichtige Frage ventiliert: .Wer wird Landtagspräsident Exzellenz Mehnert, der fast zehn Jahre hindurch üm autzerordentlühem Geschin da» Präsidium in der Avnten StändstamM« geführt hat, kehrt be- kannmch nicht Wied« in die Kamm« zurück. An seme Stelle tritt ein. nm« Kammerpräsident. Ab« welch«! Da die konservative Partei mit mindesten» SS Mitglichern al» die stärkste Wied« in dm WalloHau am Fuße d« vrühlschen Terraffe einziehen wird, so wird voraussichtlich auch au» ihren Reche» der neue Kammerpräsidmt erstehen. Da» Nächstliegende wäre wohl, dm bisherigen ersten B«präsidentm Geheimrat Opitz-Treuen zu dieseM wichtigm und verantwortungsvollen Amt auSzuerschm. Ab« wie wir au» gut« Quelle erfahren, wir die Wahl a, nchmm^ soi und auch im Plenum eine rege Längst» tnstM wickelt. In die übrigen Aemttr de» Präsidium» H werde sich die nationalliberale und sozialdemo-M statische Partei teilen. Ueb« die Zusammmsetzun-M di» Präsidiums darf man schr gespannt sein. Wi Zur Abstimmung bei der Landta-»w«hkzM Die farbigen Umschläge für die WahlsH zettel haben sich nicht bewährt, denn HW machen in kleineren Wahlkreisen für manch""^ Wähler, namentlich mit 2 und 8 Stimmen, geheime Wahl geradezu hinfällig, wM gar nicht selten nur ein Wähler mit 8 StimmeiMM wahlberechtigt ist, deshalb seine Abstimmung unmöglich der Kommission ein Geheimnis bleibewWW kann. Man gebe dm Wählern je ein bis vie r MW weiße Briefumschläge, die sie -einem Zettel füllen. Das ist nur wenig uin^M stündlich, wahrt aber das Wahlgeheimnis. — Die Fürbitten für die Staude de» Lande» M sind nach ein« Verordnung des evang.«luth. Lan« M dAkonfistoriumS vom nächstm Sonntag an in da» W allgemeine Kirchengebet aufzunehmen. Dis M Eröffnung des Landtages erfolgt am 9. November, M — Das Jahr ISIS wirst mit seinen Kalen- M dem seine Schatten voraus. Auf den ersten Blick M Wird im neuen Kalender jedem auffallen, daß da» M Osterfest auf einm sehr frühen Termin, näm« W lich schon auf den 2 7. März, fällt. Da» hat na- A türlich im Gefolge, daß auch die vom Ostertermil» W abhgngigm beweglichen Feste, wie Himmelfahrt M (5. Mai), Pfingstfest (IS.Mai), auf ein sehr frühe» W Datum fallen. Sonnm« und Mondfinsternisse fin« W den im Jahre 1910 je zwei statt, von denen aber W in unserer Gegend nur die zweite Mondfinsternis M am 17. Novemb« sichtbar sein wird. — Siu rühmliche» Zeugui» für die Hereromis« W stoa führt die Oktober-Nummer der „Evangel, 'M Missionen" an. Während die große Menge ge- M legentlich des unglücklichen Hereroaufftande» N schnell mit dem Urteil fertig war, daß die ganzes M Mission unter den Herero ein Fehlschlag gewesen, M sei — ein Urteil, das heute noch von vielen zäh M fesitzehalten wird — äußern sich Kenn« d« Ber« hältniffe ganz anders. Ein englischer Einge- M borenenkommisiar erklärte im Blick auf eine An« W zahl Hereros, die nach dreijähriger Irrfahrt durch L die Wüste nach Transvaal verschlagen waren? H „Die Missionare, die unt« diesem Volke gearbeitet H haben, können sich zu einem solchen Erfolg grtcku- D ljeren". — Ein ähnliches schönes Zeugnis ist die Grabschrist, die Oberstleutnant v. Estorfs seinem 4 Hererodien« schrieb: „Meinem bis in den Tod ' M getreuen Hererodien«. Sei getreu bis in dm Tod, V so will ich Dir die Krone des Lebens geben." H Proletariers des Mtttelalt«8 gegen den Wildbann H erst dann »«stehen, wenn man den materiellen L Schaden bewachtet, dm er durch LaS Jagdregal er« ß litt. Zum Wildbann gehörte neben dem Nutzwild Z auch das Raubwild, wie Füchse, Wölfe, Bären. /D Selbst der Vogelfang, die Anlage eines Bogelherd» H ward zum Privileg des Adels. Und da-em Jagd- Henn nicht nur die Ausübung der Jagd, sondern auch die Hege zustand, bei ihm sich also Recht und Interesse vereinigten, alles jagdbare Wild zu he* gen, zu schonen, um interessante und ergiebige Jagden veranstalten zu können, nahm die Ver mehrung deS nützlichen wie schädlichen Wildstan« deS ganz Ungeheuere Dimensionen an und schä digte den wehrlosen Bauer dementsprechend. Noch weit« gingen die Jagdberechtigten: sie zwangen -en Landmann, sein Wirtschaftssystem zugunsten M der Wildpflege einzurichten. Nach «folgt« Aus- M saat war eine wettere Pflege -er Aecker durch Un- ä, krautrupfen usw. verboten, um Hasen und Hühner nicht zu stören; das Düngen deS Ackers ward mit hoh« Pön bestraft, da durch den Dünger der Wohlgeschmack der Rebhühner leiden sollte; Zäune und Gärten dursten, weil der Hetzjagd hinderlich, nicht errichtet werden; und bei Hetzen und Suchen mußte das Bäuerlein willig Frohndienste leisten. TS find in ernsthaften und glaubwürdigen , Chroniken Zahlen üb« die Jagdbeute während der RegierungSzeit einzeln« Herrsch« überliefert, die einen Rückschluß auf den Wildreichtum Deutsch« > landS zu jener Zeit zulassen. ES wurden unter der Regierung deS Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen (1582—1884) allein in Lande Sachsen üb« 800000 Stück Wild erlegt. Die Jagdtage« , , büch« Kurfürst» Johann Georg 1. berichten von - 118 029 Stück Wild, die dieser Herrsch« in 48 - Jahren zur Strecke brachte. Allein 28 000 Wild schweine find in dies« ungeheueren Zahl enthal« y ten. In „WeckeS Beschreibung der Residenz und Hauptvestung Dresden 1680" lesen wir, daß Jo hann Georg N. in den Jahren 1686—1677, also in zwanzig Jahren, an Rot«, Dam- und Schwarz- ,4 wild „nur" 78281 Stück «legte. Da» sogenannte - - L. - . > . - man Nün, daß der i de» Präfchium» d« , in d« voraestrigy» Stichwahl gewählte Abgeordnete de» »4. städtischen Wahlkreises Pirna-Sebnitz usw., JustizMt Rechtsanwalt vr. Spieß-Pirna sei« werde, vr. Spieß «freut sich bei allen bürger lich» Parteien der größten Beliebtheit und» Achtung «ich feine Wahl zum Präsidenten der Zweiten Stchldekayim« würde sicherlich bei sämt lichen Abgeordneten Befriedigung Hervorrufen. 0r. Spieß gehört Landtag bereit« seit länger« Allgemeinheit — alleiniges Recht de« Srundbe- fitz«» —.Privileg der Majestät. Auch die Konzep tion de» römischen Recht» ändert an dies« Ent wicklung nicht», obgleich e» auf die altgermanische Rechtsanschauung zurückging, da» wilde Ti« ge- höre dem, der sich seiner zuerst bemächtigt habe. Der Wildbann blieb während deS ganzen Mittelalter» bestehen. Nur geringfügigen Sende- rungen war er unterworfen. Da « ein verleih bares Recht -e» Fürsten war, wußten die Ter- riorialherren; geistliche Stifte, Klöster und ReichS- ritter Teile dieses Privilegs als Zahlung für ge- leistete od« noch zu leistende Dienste an sich zu -ringen. Erst gegen Ende de» 14. Jahrhunderts, mit der Erstarkung d« Landeshoheit, wurde die hohe Jagd wieder ausschließliches Recht des Lan desherr«. D« Wildbann deS Adels ward be schränkt auf die niedere Jagd. Doch auch für sie sicherte sich die höchste lbeltliche Macht das Recht der Vor- und Miijägd. Doktrinär gerechtfertigt wurde das Privileg durch den Hinweis, daß auch die peinliche Gerichtsbarkeit „um Hal» un- Hand" nur dem LandeSherrn zustehe. So entwickelte sich in der Mittelalterlichen RechtSgelchrsamkeit das landesherrliche Jagdregal, das in einzelnen Teilen Deutschland» bst» in da» 17., ja 18. Jahrhundert sich zähe erhielt. Aber Mit gleich« Zähigkeit hielt das Recht«- gefühl deS deutschen Volke» an dem altgermani schen Grundsatz der steten Jagd fest. Man kann durch die Jahrhunderte hindurch stet» die Tat sache beobachten, daß beim Einsteten ein« sozialen Bewegung von unten nach oben d« Gedanke der Jagdsteiheit mit austaucht. Schon im 18. Jahr hundert, im „Freibank" finden sich Beweise da für; und in den Bauernvnruhen und Bauernkrie- gen stand die Befreiung vom Jagddruck der Fürsten, der Klöster Md des Adel» an d« Spitze der sozialen Forderungen. In der Geschichst die ser Bewegungen de» Mittelalt«» wird man dem Vildbann und Jagdrecht deshalb einen breiten Raum gewähren müssen. Man wird dm fähen Kampf de» Bauern, de»