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-N »» Der sächsisch- Erzähler, «eite ». 1V04 Ueber etwaige nachträgliche Anmeldungen zur Stammrolle sind unter Benutzung eines Formulars — welches in der Roesger'schen Buch. Handlung in Bauden käuflich ist — Nachträge hierher einzureichen. Von der persönlichen Gestellung vor der Ersatz-Kommission kann kein dazu Verpflichteter (mit Ausnahme der von der Gestellungspflicht aus- drücklick Entbundenen) befreit werden, es sei denn, daß der Gesundheitszustand die persönliche Gestellung unmöglich macht, was durch ein ärztliches und, soweit der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der Ortspolizeibehörde zu beglaubigendes Zeugnis zu bescheinigen ist. Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel rc. dürfen auf Grund eines derartigen Zeugnisses von der Gestellung überhaupt befreit werden. Bottsschuttehrer und Kandidaten des Vottsschulamtes müssen, falls sie nicht von dem ihnen zustchenden Rechte, als Einjährig. Freiwillige zu dienen, Gebrauch machen und sofern sie in diesem Jahre nicht bereits außerterminlich gemustert worden sind, die amtlichen Beweisstücke über ihre Befähigung für das Schulamt im Musterungstermine vorlegen, die Seminaristen hingegen haben spätestens bis zum gleichen Zeit. Punkte, soweit dies nicht schon geschehen, durch Einreichung entsprechender Gesuche ihre Zurückstellung auf Grund von 8 32, 2k der deutschen Wehr ordnung vom 22. November 1888 (Seite 646 des Gesetz- und Verordnungsblattes) zu beantragen. Militärpflichtige, welche au Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen, welche am MusterungStage nut zu erscheinen haben, oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen. Diejenigen Militärpflichtigen, welche der Vorladung der Ortsbehörden bez. der gegenwärtigen Aufforderung zur Gestellung ohne einen von der Ersatz-Kommission als genügend anerkannten Grund nicht Folge leisten, werden, sofern sie nicht dadurch eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Togen bestraft, es können denselben auch die Vorteile der Losung entzogen werden. Ist diese Versäumnis in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so sind sie unbeschadet der von ihnen verwirkten Strafe als unsichere Dienstpflichtige zu behandeln. Anträge auf Zurückstellung von der Aushebung wegen bürgerlicher Verhältnisse sind möglichst bald, versehen mit Gutachten der Ortsbehörde, in einfachen Exemplaren portofrei hier einzureichen. Reklamationen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie von den Beteiligten vor dem Musterungsgefchäft oder im Musterungstermine selbst angebracht find. Spätere Reklamationen dürfen nur dann beachtet werden, wenn die Ver anlassung zn denselben erst nach Beendigung des Musterungsgeschäfts entstanden ist. Diejenigen Personen, zu deren Gunsten reklamiert wird, haben am Tage der Musterung des betreffenden Militär- Pflichtigen an Mufterungsstelle mit zu erscheinen. Die mit Führung der Rekrutierungs-Stammrollen beauftragten Behörden werden veranlaßt, diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Ortes, deren Familienverhältnisse eine Zurückstellung derselben nötig erscheinen lassen, an das zu erinnern, was sie der deshalb einzuwendenden Reklamation halber zu beobachten haben. Die Beteiligten haben die zur Begründung der Zurückstellungsgesuche geltend gemachten Tatsachen spätestens im Musterungstermine durch Gestellung von Zeugen, Sachverständigen, bezw. Vorlegung obrigkeitlich beglaubigter Urkunden zu beweisen. Nachträgliche Beweisführung wird nicht zugelassen. Formulare zu den Reklamationsanträgen können bei dem Unterzeichneten unentgeltlich entnommen werden. Die Losung der im Jahre 1884 geborenen Militärpflichtigen findet für den ganzen Aushebungsbezirk Bautzen Sonnabend, den 26. März 1904, statt und beginnt vormittags S Uhr im „Schützenhaus" zu Jedem Losungsberechtigten steht es frei, dazu persönlich zu erscheinen. Für die Nichterschienenen wird durch ein Mitglied der Ersatz- Kommission gelost. Jeder Militärpflichtige, gleichviel ob er sich im 1., 2. oder 3. Militärpflichtjahre befindet, darf sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils erwächst. Durch diese frei willige Meldung verzichten die Militärpflichtigen auf die Vorteile der Losnummer und gelangen in erster Linie zur Aushebung. ». Zurückftellungsverfahren. Die Zurückstellung der Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatzreserve, sowie der ausgebildeten Landsturmpflichtigen zweiten Aufgebots wegen dringender häuslicher und gewerblicher Verhältnisse findet gleichzeitig im Anschlüsse an das Musterungsgeschäft statt. Schließlich werden die Ortsbehörden veranlaßt, zu Vermeidung einer Ordnungsstrafe bis zu 30 Mk., durch besondere Aufforderung und Bekanntmachung in ihren Gemeinden darauf hinzuwirken, daß die gestellungspflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinde zn den betreffen den Mnsterungsterminen sämtlich rechtzeitig, sowie nüchtern und in reinlichem Zustande erscheinen Die Vertreter der Ortsbehörden haben behufs etwaiger Anskunftserteilung selbst an Musterungsstelle so lange mit anwesend zu bleibeu, bis der letzte Militärpflichtige ihrer Gemeinde entlassen ist. Bautzen, am 23. Februar 1904. Der Civil-Borsitzende der Königlichen Ersatz-Kommission des Aushebungsbezirks Bautzen. I. V.: vi». Ecos, Negierungsassessor. Sk. Stutenmusterung und Fohlenschat». Die diesjährige Ttutenmusterung und Fohlenschau für das Zuchtgebiet Strehla findet in Verbindung mit Prämiierung der 3- und 4jährigen selbstgezogencn Stuten, sowie der unter Zuchtbedingungen erkauften Zuchtstuten in Strehla am 3. Mai dieses Jahres, vormittags 9 Uhr, statt. Der Herr Bürgermeister zu Schirgiswalde, sowie die Herren Gcmeindevorstände und Gutsvorsteher des Bezirks werden veranlaßt, die Pferde besitzer ihrer Orte in ortsüblicher Weise hiervon in Kenntnis zu setzen und darauf aufmerksam zu machen, daß für alle nicht im Zuchtregister eingetragenen Stuten ein um 3 Mk — Psg. erhöhtes Deckgeld — also 9 Mk. — Pfg. — zu zahlen ist und ebenso für eingetragene Zuchtstuten, sobald ihre nach zuweisende Produkte im ersten oder zweiten Jahre bei den Fohlenschauen nicht vorgestellt werden. Diejenigen Züchter also, deren Sturen nicht im Zucht register ausgenommen sind, die sich aber scrnerweit das bisherige niedrigere Deckgeld von 6 Mark sichern wollen, müssen ihre Stuten bei der nächsten Stutenmusterung zur Eintragung in's Zuchtregister vorstellen und ihre Produkte seinerzeit im ersten oder zweiten Jahre zur Fohlenschau bringen. Die Anmeldung derjenigen Stuten, welche bei der mit der Schau verbundenen Prämiierung in Konkurrenz treten sollen, hat mittelst der bei jeder Beschälstation zu entnehmenden Formulare bis zum 1. April dieses Jahres bei dem Königlichen Landstallamte Moritzburg zu erfolgen. Während der Stutenmusterung und Fohlenschau bleibt der Gtrehla-Anritzee Kommunikationsweg für allen Verkehr gesperrt Bautzen, am 25. Februar 1904. Königliche Amtshauptmannschaft. I. V: vi». EraS, Regierungsassessor. Schfr. Auf Grund der Ermächtigung in ß 2 der Verordnung, die Lagerung und Aufbewahrung von Mineralölen betreffend, vom 6. November 1882 wird hierdurch angeordnet, daß Mineralöle, deren EntflammnngSpunkt unter einem Barometerstände von 700 mm bei St Grad des hundert teiligen Thermometers oder darüber liegt, nur in Mengen bis zu 1500 KZ aufbewahrt werden dürfen. Zuwiderhandlungen werden, insoweit nicht im einzelnen Falle nach Maßgabe der bestehenden Gesetze eine schwerere Bestrafung eintritt, mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Hast geahndet. Bischofswerda, am 29. Februar 1904. Der Stadtrat daselbst. »r. Lange. «Iv» 4. Slür» 1VO4, s vttr, sollen in Bischofswerda s Schreibtische, 1 Plüschgarnitur, L Soso, 1 Vertiko, t Bücherschrank, L Tisch, i GaS-Kronlenchter, t Spiegel, » Serviertisch, t Bücherregal, > Fahrrad, t Zither, I goldene Remontoir-Uhr, 17 Bände MeyerS Conv -Lexikon gegen Barzahlung versteigert werden. Sammelort: König!. Amtsgericht. Bisch ofswerda , am 29. Februar 1904.Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgericht- Geheime Bündnisse und geheime Pläne. DaS Mißtrauen und dir Ränkesucht gewisser Parteien in England, Frankreich und Amerika ist «och täglich am Werke, Deutschlands Haltung in den ostasiatischen Fragen zu verdächtigen, doch trete« bei dirfer Verleumduogskunst so tolle Widersprüche zu tage, daß man beinahe annehmrn möchte, daß die von der ausländischen Diplomatie beeinflußte Presse mit diesen Manövern Deutsch land nur aus seiner Reserve herau-tretben und zu einer bestimmten Erklärung über seine Haltung während de« russisch - japanischen Kriege» nöligen will. WaS soll e« z. B. heißen, wenn Deutsch land beschuldigt wird, mit Rußland und mit England wahrscheinlich geheime politische Bünd nisse abgeschlossen zu haben, die für bestimmte Fälle sich gegen England oder gegen Rußland richten würden. Man unterstellt also Deutschland eine doppelte Verschwörung. Bernünstiger klingt da schon die Nachricht, daß Deutschland zu einem gewissen Zeitpunkte mit einer starken Flotte «ad einem Landung-Heere in den ostasiatischen Streit