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IE. I Inserate, i Ddm, «erde» früh » Uhr « Lorpu«zttl« 10 , Jnferatenbetrag 2» Pf. welch« tn »rfem Platt« dir wrttrp« vrrbreittmg dm«« Montag, Mittwoch «nd Krritag imommm Md kostrt dir viergrfpaltme f.,Mtrr„«tngksanbt" 20Pf- E«rtngst«r le Nummer 10 Ps. Der Pfiugftfeiertage weg«» gelangt die nächste Rnmmer »es „sächfischen Erzjihlers" am Mittwoch Nachmittag S Uhr zur Ausgabe. Die Redaktion und Expedition des „sächfischen Erzählers". Anshedungsgeschäft im Bezirk Bantzen. Das Aushebungsgeschäft findet in diesem Jahre 1) für die Militärpflichtigen aus den Orten des Amtsgerichtsbezirkes Bischofswerda am 8 und S. Juni von früh 6 Uhr an im „Hotel König Albert" in Bischofswerda (Eingang von der Bismarckstraße), . , .. 2) für die Militärpflichtigen aus den Orten der Amtsgerichtsbezirke Bautzen und Schirgiswalde vom LE. Juni bis mit 14. Juni von früh 7 Uhr an im TchützeuhauS zu Bautzen statt. Den Ortsbehörden werden demnächst besondere Vorladungen (Ordres) für jeden zur Vorstellung gelangenden Militärpflichtigen zugehen, welche sofort nach Empfang den betreffenden Mannschaften gegen Quittung auszuhändigen sind. Sollten Militärpflichtige, welche der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission vorzustellen sind, inzwischen ihren bisherigen Aufenthaltsort gewechselt und hierbei zugleich den hiesigen Aushebungsbezirk verlassen haben oder bis zum Beginn des Aushebungsgeschäfts einen derartigen Wechsel vornehmen, so haben die Ortsbehörden die Vorladungen unter Angabe des neuen Aufenthaltsortes der Militärpflichtigen sofort anher zurückzuschicken. Haben dergleichen Militärpflichtige jedoch nur den Aufenthaltsort, nicht aber den Aushebungsbezirk gewechselt, so ist feiten derjenigen Orts behörden, welchen die Vorladungen von hier aus zugehen, dafür Sorge zu tragen, daß die letzteren den Adressaten rechtzeitig und gehörig behändigt werden. Ueber zugezogene Militärpflichtige ist unter Beifügung eines Auszuges aus der Rekrutirungsstammrolle und des SoosungSscheineS unverzüglich Anzeige anher zu erstatten. Von der persönlichen Gestellung vor der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission kann kein dazu Verpflichteter entbunden werden; es sei denn, daß der Gesundheitszustand die persönliche Gestellung unmöglich macht, was durch em ärztliches und soweit der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt " " " ' abigendes Zeugniß zu bescheinigen ist. Ladung zur Gestellung ohne einen von der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission als l härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 Marl «zogen werden Ist diese Versäumniß in böswilliger Absicht oder wieoerholt erfolgt, so können E«r»sp»echfl«Ile Mr. «. Bestellung«« werden btt all«« Postanstaltrn btt» druttch« RttchttS, für Pifchostw«rd» «nd Nmg^eod btt mf«rm ZtttMgSboten, sowie in d«r Lxped. d. Bl. angrnommrn. Süafaapsöaflltpfler Verkehr mit Fahrrädern betr. Die Königliche Amtshauptmannschaft sieht sich veranlaßt, wegen der am I. Juni dsS. Jahres in Kraft tretenden Verordnung der König!. Ministerien des Innern und der Finanzen vom 2. April ds. Jahres (abgedruckt im Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 51 flg.) namentlich auf Folgendes hinzuweisen: 1. Jeder in Sachsen wohnende Radfahrer — ausgenommen Militärpersonen, sowie uniformirte und mit einem Dienstabzeichen versehene Beamte, welche das Fahi id dienstlich benutzen — hat eine auf seineil Namen lautende, für die Dauer des Kalenderjahres gültige Radkabrkarte während der Benutzung des Rades bei sich zu führen und diese Karte auf Verlangen der Polizeiorgane vorzuzeigen. ' 2. . Die Polizeibehörde« d«S Wohnortes haben die Radfahrkarten auszustellen und hierüber ein Verzeichnis zu führen. Für jede ausgestellte Fahrkarte kann eine Gebühr von 2b Pfg. erhoben werden. 3. Die Formulare für die Radfahrkarten und für die Verzeichnisse sind von der Königliche« AmtShauptmanuschaft zu belieben Bautzen, den 22. Mai 1S01. '--.so v- KüniglicheAmtShauptmannschaft. I. V.: Grande, RegierungSrath. Gesperrt wird vom 26. Mai b./m. 4. Juni d. I. wegen Beschüttung der von Kleindrebnitz nach Großdrebnitz führende Kommunikationsweg. Der Verkehr wird über Weickersdorf gewiesen. Bautzen, am 20. Mai 1901. KüniglicheAmtShauptmannschaft. 360 L I. V: Grande, Regierungsrath. H. Der sächW Lrzähker, Bezirksanzeiger für Bischofswerda, Stolpen a«d Umgegend. Amtsblatt da «gl. AMShmlPtmamWaft, da ««l. SchÄWettim ». drS «gl. HulPtMmtkS MBmchin, - sswic des Kgl. Amtsgerichts und des Stadttat-eS M Bischofswerda. ist, von der Ortspolizeibehörde zu Militärpflichtige, welche der Ladung zur Gestellung ohne einen von der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission als genügend anerkannten Grund nicht Folge leisten, werden, sofern sic nicht zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft; es können ihnen auch die Vortheile der Loosung entzogen werden Ist diese Versäumniß in böswilliger Absicht oder wieoerholt erfolgt, so können dieselben auch des aus etwaigen Reklamationsgründen erwachsenden Anspruchs auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste verlustig erklärt und überdies als unsichere Dienstpflichtige sofort zur Einstellung gebracht werden. Lehrer und Schulamtskandidaten haben ihr Reifezeugnis? und ihre AustellungSurkunde mitzubringen. Die Entscheidungen der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission werden mündlich ertheilt und gelten von und mit dem Tage der Eintragung in die Listen als eröffnet. Bernfungen und Beschwerden gegen die Entscheidungen der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission, welche Militärpflichtigen und ihren zur Reklamation berechtigten Angehörigen zustehen, müssen spätestens bis zum SL August dieses Jahres cingereicht werden. Diejenigen Personen, zu deren Gunsten reklamier worden ist, haben am AuShebuugStage mit zu erscheinen «nd find von den Ortsbehörden hierauf «och besonders aufmerksam zu mache« Gegen die Entscheidungen der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission über die körperliche Brauchbarkeit der Militärpflichtigen und über die Vertheilung der aüSgehobenen Mannschaften auf die verschiedenen Waffengattungen und Truppentheile, sowie über die Vertheilung der Ersatzreservisten auf die verschiedenen Waffengattungen rc. findet eine Berufung nicht statt. Militärpflichtige, welche an Gptlepfie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen, welche am Aushebungstage mit zu erscheinen haben, oder ein Zeugniß eines beamteten Arztes beizubringen. Die Ortsbehörden (Bürgermeister und Gemeindevorstände) der Militärpflichtige stellenden Orte haben in jedem Aushebungsorte nur am letzten Dage der Aushebung, mithin in Bischofswerda am 6. Juni, Norm. 6 Uhr, im Hotel „König Albert", in Bautzen am 14. Juni, Norm. 7 Uhr, im Schützenhaufe daselbst, zu erscheinen und bis nach Beendigung der Aushebung zu warten. Bestrafungen von Militärpflichtigen, die in den Stammrollen noch nicht vermerkt oder die erst vorgekommen oder bekannt geworden sind, sind sofort anher anzuzeigen. Bautzen, am 23. Mai 1901. Der Civil-Borfitzende der König!. Ersatz-Kommission im Aushebungsbezirk Bantzen. 890 v. I. V.: Grande, Regierungsrath. u.