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wenigsten» setzens sämmtlicher Brrtrrter der Mächte erfolgt sein. Die Unterschrift der chine« fischen Bevollmächtigten wurde für den 20. August erwartet. London, 17. August. Die.Times" berichten aus Peking unterm 16. d. M.: DaS Protokoll ist gestern Nacht unterzeichnet worden. Einige Abänderungen wurden vorgenommen. ES find nun noch drei Edikte zur Vervollständigung deS Protokoll» erforderlich, das erste hinsichtlich der Bestrafung der Beamten nach der ErgänzungSlistr, doS zweite über die vorläufige Einstellung der Prüfungen und das dritte, das die für zwei Jahre geltenden Verbote der Einfuhr von Waffen und Munition betrifft. , Sachsen. Bischofswerda, 19. August. Bon einer neuen militärischen Einrichtung, die erst seit wenigen Wochen verfügt, berichtet dem „K. T." ein Leser. Danach find bei ven Infanterie-Regimentern sogen. „Jagd-KommandoS" errichtet worden, die, in der Regel aus einem Offizier und wenigen Mann schaften bestehend, die Aufgabe haben, im Felde resp. bei Urbungrn im Manövergelände die dichteste Fühlung mit dem Feinde zu suchen, ihn in jeder Weise zu belästigen und über den Stand ort des Gros der Truppe zu täuschen. Die zu diesen Kommandos gehörigen Leute müssen von be sonderer Intelligenz und insbesondere auch vor zügliche Fußgänger sein, da eS Vorkommen kann, daß sie 30 und mehr Kilometer entfernt von ihrem Truppentheil operiren. Sie haben die Be rechtigung, sich nach eigenem Ermessen zu ver« quartieren; es kann also auch bei Friedensübungen Vorkommen, daß eine Gemeinde ohne jede vorherige Benachrichtigung diesen Kommandos, die sich durch einen Ausweis legitimiren, Quartier gewähren muß. Bischofswerda, 19. August. Der heutige Äirhmarkt war mit 348 Rindern, 97 Kälbern 30 Läuserschweinen, 50 Ferkeln, einer Heerde Schweine, und 34 Pferden betrieben. Der Zutrieb war etwas geringer wie sonst, die Kauflust aber um so größer, denn der Markt war um 11 Uhr fast vollständig geräumt. Der nächste Viehmarkt findet am 16. September statt. — Die diesjährigen Truppenübungen beginnen am 29. August und enden am 21. Sept. Die Regimentsübungen deS königlichen Feld« artillerir-RegimentS Nr. 12 finden vom 29. Aug. bis 3. September, und die Brigademanüver der königlichen 46. Jnsanteriebrigade am 9., 10. und 11. September in dem Gelände Großhennersdorf« Zittau -Landr-grenze, OberullerSdorf-OpprlSdorf« Reichenau - Seitendorf - Marienthal - Dittersbach; die RegimentSübungen deS königlichen Feld artillerie - Regiment« Nr. 48 vom 29. August bis 3. September, und die Brigademanöver der 45. Jnsanteriebrigade vom 9. bi« 11. September in dem Gelände Großhennersdorf« Ztttau-Hartau-JonSdorf-WalterSdorf - Seifhenners dorf-Leutersdorf; die Brigadeübungen der Feld« ortillerie-Rrgimenter Nr. 12 und Nr. 48 vom 5. bis 7. September in dem Gelände Zittau- Wittgendorf - Großhennersdorf - Mitteloderwitz-Neu- hürnitz; die Divisionsmanöver am 13. und 14. September in dem Gelände zwischen Zittau-Nieder» oderwitz-Schlegel-Hirschfelde, am 16. und 17. Sept, zwischen Zittau - Hirschselde - Königshain-Reichenau« FriederSdorf-Zittau und die CorpSmanövrr am 19., 20. und 21 September im Bereiche der AmtShauptmannschaften Zittau-Löbau statt. — Die langen Sommertage sind vorüber. Mtz dem Monat August kommt die HauSlampe wieder zu ihrem Rechte, die während der Monate Mai, Juni und Juli nur herzlich wenig in An spruch genommen wurde. Kurz nach 8 Uhr Abends ist e» mit des TageS Herrlichkeit so ziemlich zu Ende, und nicht lange wird eS dauern, dann muß auch in den Werkstuben die Lampe wieder das Tageslicht ersetzen. Damit be ginnt jene unschöne Zeit, die den Stubenarbritern nicht recht behagen will. — (Sesindewesen.) Ueber die Befugnisse deS Ehemannes, den weiblichen Dienstpersonen zu kündigen, herrscht noch nicht überall Klarheit. Nach 8 7 der Sächs. Rev. Sesindrordoung vom 2. Mai 1892/31. Mai 1898 gilt zwar wegen der weiblichen Dienstboten die rechtliche vrrmuthung, daß die Wahl und Annahme der Hausfrau über lassen sei, der Mann kann ober, wenn er die von der Frau getroffene Wahl nicht billigen will, da« von ihr in» Hau» genommene Gesinde nach abge laufener gesetzmäßiger Dienstzeit, ohne Rücksicht auf die vertragsmäßig bestimmte, nach vorgängiger Auskllntztgpng entfernen. Diese Vorschrift besteht Wh au» Art. 95 dr» Einf.-Ges. zum v. v.-v., sowie daraus ergiebt, daß die durch Gesetz vom 31. Mai 1898 bewirkte Abänderung der Rev. Gestndeordnung gerade mit Rücksicht auf die Vorschriften de» neuen B. G.-B. erfolgt ist und jenen § 7 unberührt gelassen hat. E« ent hält also die vom Manne dem Dienstmädchen gegenüber erfolgte Kündigung die Geltendmachung eine» Rechte«, da» dem Manne selbst zustrht, keine Beschränkung der Schlüsselgewalt der Frau. — Einem vom evangelisch-lutherischen Lande»« konfistorium anläßlich der Verhandlungen der letzten, VII., ordentlichen Landessynode gestellten Anträge entsprechend, werden die Polizeibehörden durch das königliche Ministerium dr» Innern erneut angewiesen, mit aller Strenge auf die Be folgung der Vorschriften dr» Gesetze», die Sonn-, Fest- und BußtagSfrier betreffend, vom 10. Sep tember 1870 nebst Ausführungsverordnung vom gleichen Tage zu halten und bei Zuwiderhand lungen scharf einzuschreiten. Hervorzuhrben ist namentlich, daß nach 8 7 de» Gesetze», Vergnügen, Festlichkeiten und Lustbarkeiten an öffentlichen Orten an den Sonnabenden und den Vorabenden vor Fest- und Feiertagen keinesfalls über Mitter- nacht ausgedehnt werden dürfen, daß sich diese» Verbot, wie schon in der Verordnung vom 10. März 1900 ausgesprochen worden ist, auch auf nichtöffentliche Konzerte , Tanz- und sonstige geräuschvolle Vergnügen, wenn sie an öffentlichen Orten abgeholten werden, bezieht, und daß e« hiernach unzulässig ist, hinsichtlich der Dauer und Ausdehnung aller dieser Vergnügungen und Lust barkeiten an den Sonnabenden und Vorabenden der Fest- und Feiertage über 12 Uhr Nachts Ausnahme zu bewilligen. — Hierzu bemerkt das Ministerium noch: Wenn sodann im Interesse der Herbeiführung einer besseren Sonntag-Heiligung dringend zu wünschen ist, daß die Vergnügungen und Festlichkeiten an den Sonnabenden und Vor abenden vor Fest- und Feiertagen überhaupt auf ein möglichst geringes Maß beschränkt werden, so wollen die Polizeibehörden auch die» im Auge behalten und bei Genehmigung für Vergnügungen an Sonnabenden und Vorabenden vor Fest- und Feiertagen, insbesondere auch in den Städten, einen strengen Maßstab anlegen und mit der Er« laubnißerthrilung vorsichtig und sparsam umgehen. — Die Norddeutsche Mission hatte das Unglück, daß ihr werthvolleS HauS am Meeres strande in Keta von der gierigen See unterspült wurde und infolge dessen abgetragen werden mußte. Wie kürzlich bei Gelegenheit des MisstonSfesteS in Bremen bekannt gegeben wurde, sieht sich die Ge sellschaft dadurch veranlaßt, ihr Hauptquartier an der Küste von dem englischen Keta nach dem deutschen Lome zu verlegen. In unfern Kolonial kreisen wird dieser Entschluß freudig begrüßt werden; hat doch die Norddeutsche Mission schon bisher ihre Hauptkraft im deutschen Togogebirt entfaltet, nur daß ihre schönsten und am stärksten besetzten Stationen Ho und Amrdzovhe ziemlich weit im Innern deS Landes liegen. Die Gou« vernementsstadt Lome aber verdient doch in erster Linie mit den besten MissionSkräftrn bedacht zu werden. — Die Wespenplage ist bekanntlich in diesem Jahre sehr groß. Ueberall werden die Wespen jetzt lästig, ob man in einem Restaurant im Freien sitzt oder sich zu Hause in seiner Wohnung befindet. Am meisten Schaden richten die Wespen infolge ihrer Gefräßigkeit an Obst und Wein an. Für Biele ist daher die Frage sehr wichtig: „Wie kann man die Wespen plage lo» werden?" DaS einzig wirksame Mittel hierfür ist da» Wegfangen der Wespen. Man nehme, um die Früchte zu schützen, alte Cham pagnerflaschen, die überall billig zu haben sind, thue in diese 4 große Eßlöffel gewöhnlichen Syrup hinein und fülle dann die Flaschen reichlich halb voll mit warmem Wasser. Jetzt kommt ein Kork darauf und die Flasche wird so lange geschüttelt, bi» der Syrup sich mit dem Wasser vollständig vermengt resp. aufgelöst hat. Ist die» geschehen, nimmt man den Kork ab, bindet am Halse der Flasche einen Bindfaden und hängt diese Flasche in die Spaliere oder Obstbäume, so hoch wie man eben reichen kann. Je mehr Flaschen aufgehängt werden, desto sicherer ist der Erfolg. E» genügt aber für jeden Baum eine Flasche schon. Nach zwei Tagen wird man sehen, daß dort, wo viele Wespen find, diese todt in der Flasche io dem SyrupSwasser find. Durch die Gärung de» Zuckergehalte» im SyrupSwasser wird die Wespe angrlockt, den Geruch scheint vie Wespe zu lieben, ist aber unrettbar verloren, sobald sie in den Flaschenhals kommt. Die Gase, die durch die Gährung entstehen, betäuben die Wespe und sie liegt todt in der Flasch«. Nach zwei Tagen nimmt man die Flaschen ab, gießt den Inhalt durch rin Sieb in einen Topf oder Eimer, benützt das Wasser, nachdem man dir todtrn Wespen ent fernt hat, mit einem Zusatz von zwei Eßlöffeln Syrup aus dir Flasche gerechnet, wieder auf die selbe Weise, um nach weiteren zwei Tagen das selbe zu wiederholen. So kann man, wenn man damit einige Zeit fortfährt, seine Obstbäume und Spaliere fast frei von Wespeofraß machen und rin ganzes Wespennest auSrottrn. Sind aber die Wespen jetzt weggrfangrn, so ist auch die Brut im Nest verloren, weil dieser von den alten Wespen keine Nahrung zugrtragrn werden kann. — Ueber den Verth der Dorfreiche macht Fischrreiaufsrher Möller in der „Landwirth- schastlichen Wochenschrift für Pommern" einige interessante Mittheilungrn. Al» schlagendsten Be weis für diesen oft betonten Werth solcher Teiche mit ihren graßen Borräthrn an Fischnahrung werden zwei in dem Orte Bartin, Kreis Kolberg, belegene Dorftriche angeführt, welche, seit zwei Jahren zweckentsprechend brwirthschastrt, geradezu glänzende Erträge gebracht haben. — Die beiden etwa fünf Morgen großen, der Gemeinde gehören den und nicht ablaßbaren Teiche boten bi» zum Jahre 1899 das gewöhnliche Bild aller Dorf teiche und waren nur von entarteten Karauschen und sonstigen mioderwrrthigen Fischen bevölkert. Nach Abfischung wenigstens «ine» TheilrS diese» natürlichen Besatzes erfolgte im Frühjahr 1899 die Besetzung mit ungefähr 350 zweisömmerigen Karpfen bester galizischer Raffe im Gewichte von etwa 3/4 Pfund das Stück. Sie waren au» einer Fischzuchtanstalt mit einem Aufwande von 240 Mk. entnommen. Die Hälfte dieser Summe wurde al» Zuschuß zu der erstmaligen Besetzung von der Re gierung in KöSlin beigefteuert. Bei Abfischung der Teiche im Herbste zeigte sich, daß die Fische überraschend gut gewachsen waren: die '/«pfündigen Setzlinge waren Fische von 2*/, bi» 3 Pfund ge worden, von denen leider, weil da» benutzte Zug netz viel zu klein war und überdies plötzlich scharfer Frost eintrat, nur ein Theil (250 Stück von 350 Besatzfischen) wieder gefangen wurde. Trotz diese» ungünstigen Umstandes waren die Bartiner doch recht gut auf ihre Rechnung gekommen, denn die gefangenen 250 Stück wogen 680 Pfund und brachten, an einen Kolberger Fischhändler für 63 Psg. das Pfund verkauft, reichlich 400 Mk. ES war also trotz dr« bedeutenden Abganges und ungerechnet der 120 Mk., welche die königliche Regierung als Beihilfe gegeben, ein Ueberschuß von 160 Mk. vorhanden. Natürlich haben die Bartiner nach solch günstigem Ergrbniß die Fisch zucht auch weiter betrieben und ihre beiden Teiche im nächsten Frühjahr wieder mit Karpfen besetzt. DaS AbfifchungSergebniß im vorigen Herbste war noch besser al» das erste Mal. Belehrt durch die Erfahrungen im Jahre vorher hatten die Bartiner das Zugnrtz bedeutend länger machen lassen und jetzt hatte man in 3 Zügen auch den größten Theil der Karpfen herauSgefangen. ES mußte mit dem Fischen eingehalten werden, da der Fisch händler eine größere Menge Karpfen auf einmal nicht verwerthen konnten. In den drei Zügen waren etwa 500 Pfund gefangen worden. Später wurde noch rin- oder zweimal gefischt und im Ganzen 350 Stück zu 872 Pfund gefangen. Der Preis betrug diesmal ab Teich 60 Mk. für den Centner. Die Fische brachten also rund 523 Mk. ein. Besetzt gewesen waren die Teiche mit 370 Stück, welche 224 Mk. gekostet hatten. Die son stigen Unkosten für Fracht, für Vergrößerung deS Netzes usw. hatten im Ganzen etwa 40 Mk. be tragen, sodaß die beiden Teiche einen Reingewinn von 260 Mk. gebracht haben, also über 50 Mk. im Morgen Wasserfläche. — DaS sind beachtens« werthe Ergebnisse, umsomehr, al» die Teiche früher überhaupt keinen Ertrag lieferten. — Zu den Bestimmungen über die 40 AuS« nahmetage vom 9«Uhr«Ladenschluß hat neuerding» da» königliche Ministerium de« Innern eine Verordnung erlassen. Danach besteht bei den unteren Verwaltungsbehörden und den Kreis« Hauptmannschaften keine Urbereinstimmung darüber, ob die 40 Tage, an denen der 10-Uhr-Ladenschluß von der Ortspolizeibehörde nachgelassen werden darf, nach Geschäftszweigen verschieden frstgestellt verden können. Da« Ministerium de» Innern hat sich der diese Frage verneinenden Auffassung angrschloffen und die» nach den gesetzlichen Be« stimmungrn begründet. Danach hat in Sachsru eine gleichmäßige Festsetzung der vierzig Tage für alle Geschäftszweige stattzufindrn. Die Zweck« mäßlgkritSrückstchten, die für und gegen die gleich mäßige Festsetzung der vterzig Tag« für alle Ge schäftszweige geltend gemacht worden find, dürsten sich aber, so hebt da« Ministerium hervor, wenn sie überhaupt für die veurtheilung der Rechtsfrage in Betracht kommen, so ziemlich die Waage halten.