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IS»» Dienstag, de» 23. Oktober 231 Lhm. Lhm. GerichtSvollzkeher. ANferat«, welche i» diesem Matte die weitrst« »rrbrettung mW Bestellungen werden bei allen Postanstaltm de« deutsch« Aden, w«d« btt Montag, Mittwoch Reiche«, für Bischofswerda und Umgegend bei unser« früh » Mr angenommen und kostet di« drelge^altene !f. ZrttungSbotm, sowie in der Lxped. d. iöl. angenommm. TorpuSzelle 10 Pf., miter „Eingesandt 20 Pf- Eeringstrr Jns«at«nbttrag 2d Pf. - Lmzeln. Rumm« 10 Pf. S-r«fprechft,N< Nu. «e. werd« bei all« Postanstaltm de« d< " !«d bet > . il. angenommen. ASnfnwSfSwfrtchfter Jahr«««». Jnserätenbetrag 2b Pf. Wegen Reinigung bleiben Freitag» de» SS. und So»«ave«d, dm 27. Oktober d. I., sämmtliche Expeditionen de» unterzeichneten Stadtrath» ^v«vl»l««««u und werden aar Srlu^IIvk«, uu»a v>okl«kk»r« l?«II«vI,»«K«u erledigt, beim Königlichen Standesamt aber nur Sonnabend von 11 bis 12 Uhr expedirt. Bischofswerda, am 22. Oktober 1900. Der Stadtrath. »m. Lange >kn vaarzahlung zur BeMgeVun^SaaM Bischofswerda, ä» 22. I Diese Zrttschrist erscheint wöchentlich drei Mal, »tenStagS, D»u»er«tag« und Emma»-«»«, t kostet einschließlich der Sonnabmd» erscheinend« „dello» tryttsche« «etlaae- vtertrljührlich i Mark so Pf. Nummer der Zeitungspreisliste S670. ^»Ictluu. 8»uu»K«uch, «le» »V. «Irtukow 1VVV, kommen iu Schmölln folgende Gegenstände, alS: L GlaSschraar, » Regalator «ad L Spiegel tgrn Baarzahlung zur Versteigerung. Sammelort: Steglich'» Sasthäf. Bischofswerda, am 20. Oktober 1S00. SilLenm««, SerichtSvollzirher. Der sächsische Zrzähler, Berirksauzeiger fiir Bischofswerda, Stolpe« a«d Umgegend. Amtsblatt der »gl. Amts-mptmmmschaft, der Sgl. Schaliusptttio» «. de» Sgl.Hmplzollamter zuBaxyln, sowie des Sgl. Amtsgerichts und des Stadttathes zu Bischosswerda. Lhm. Die Liste der bei den diesjährigen Stadtverordneten«Ergänzung-Wahlen stimmberechtigten und wählbaren Bürger hiesiger Stadt liegt vom 23. Oktober bi» mit 6. November diese» Jahre» während der geordneten ExpeditionSstunden in der hiesigen RathScanzlei (Zimmer Nr. 8) zur Einsichtnahme au» und steht r« jedem Äetheiligten frei, bi» zum 30. Oktober diese» Jahre», Nachmittag» 6 Uhr, Einspruch gegen dieselbe zu erheben. Bischofswerda, am 22. Oktober 1900. Der Stadtrath »». Lange. Die Volkszählung betreffend. ^m I. Id««Vmk«» Sie,«» ^duki»«» findet nach dem Beschlüsse des BundeSratheS vom 17. März 1900 eine Vuldc««ül»lu»gf im Deutschen Reiche statt. ,. Im Hinblick auf die Wichtigkeit der Volkszählungen ist die Erwartung gerechtfertigt, daß alle Betheiligten durch vollständige und grwiffen- hafte Ausfüllung der ihnen seiner Zeit zugehenden Listen die Ausführung der Zählung noch Kräften unterstützen werden, auch darf darauf gerechnet werden, daß die bei der bevorstehenden Volkszählung durch Bestellung besonderer Zähler in Aussicht genommene Mitwirkung selbstständiger OrtS» einwohnrr ein bereitwillige» Entgegenkommen finden wird und daß Diejenigen, welche von ihren Gemeindevertretungen zu diesem Amte berufen werden, dessen Urbernahme und gewissenhafte Ausrichtung als Erfüllung einer allgemeinen bürgerlichen Ehrenpflicht sich werden angelegen sein lassen. Zur Ausführung der Zählung ist Verordnung des Königlichen Ministeriums deS Innern vom 17. vorigen Monats ergangen, Sorou 8«»»«« Idu«vIi«I«kt ronri ^«»rlssvukatt« »«IKI^uux I'ÜIokt «Ilvr Ort«kvkürck«u I«t, und aus deren Inhalte insbesondere auf Folgender hingewiesen wird: 1. Die Ausführung der Zählung liegt den Sl«m«Iuv«k«KSrS«u für jeden Gemeindebezirk einschließlich der im Orte befindlichen selbstständigen Gutsbezirke ob (Verordnung § 6*). Die erforderlichen Drucksachen nebst einem Abdruck der Verordnung vom 17. vorigen Monats und der nöthigen Anzahl von Anweisungen für die Zähler werden ihnen bis zum 1. November von der Amtshauptmannschaft zugehen. 8«v»wt »a«I» Svre» lkmptkux ist zu prüfen, ob die Zahl der gelieferten Drucksachen jeder Art dem muthmaßlichen Bedarfe entspricht. Ist dies nicht der Fall, so ist ««v»rt Anzeige hierher zu erstatten. (Verordnung § 5 2. »1» «um I«. Sk«vvmk«« muß die Bildung der Zählungskommissionen erfolgt sein. (Verordnung 8 6.) 3. »I» «I»LI«»t«u« SV. Zkovvmk«« ist die Eintheilung der Gemeinden in Zählbezirke (Verordnung 8 7) und die Annahme der Zähler (Verordnung 8 8) zu beenden. 4. 4m SV. «»4 »v ZI«v«mk«r erfolgt die AuStheilung der Zählungslisten an die einzelne« Haushaltungen und Anstalten. 81« muss »m SV. X«v«mkv« v»II«uv«1 »«lu. (Verordnung 8 4« und Anweisung für die Zähler 8 6.) 5. »I« «um öllttux S«w I. V«««mkv^ sind die Zählungslisten auSzusüllen. (Verordnung 8>,^.) 6. 4m L. Idvosrnk«« Mittag« beginnt die Wiedereinsammlung und ist möglichst überall am 2. Drcember zu beendigen. Verordnung § 4^ und Anweisung für die Zähler 8 13.) 7. 8pttt««t«u« KI, «au» S. V«««mkv« soll die Ablieferung der Haushaltung»- und Anstaltslisten nebst den Kontrollisten durch die Zähler an die Gemeindebehörde oder die Zählungskommission erfolgen. (Verordnung 8 8' und Anweisung für die Zähler 8 18.) 8. V«m 4. lv«««mk«w »k haben die Gemeindebehörden und die Zählungskommisstonen das ZählungSmaterial einer genauen Prüfung zu unterwerfen und den weiteren Bestimmungen in 8 9 der Verordnungsgemäß zu verfahren. Diese Arbeiten müssen KI« «um SV. »voomkvw beendet sein. (Verordnung 8 9'.) 9. 8pLt«,4«u« KI« Lluck« »vv«mk«r sind die sämmtlichen auSgefüllten und geprüften Listen an die unterzeichnete AmtShaupt- mannschaft einzusenden, nachdem sie vorher genau nach 8 10 der Verordnung geordnet und verpackt worden sind. Die unbenutzt gebliebenen Formulare sind mit einzusenden. Bautzen, am 19. Oktober 1900. Die Königliche Amtshauptmannschaft. I. V.: Frhr. von Oer, RegierungSrath. Hpr. Hierdurch wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der approbirte Thierarzt Herr 4ILr«t «I«I«K allhier als Stellvertreter deS städtischen Fleischbeschauers von dem Unterzeichneten heute in Pflicht genommen worden ist. Bischofswerda, den 19. Oktober 1900. Der Stadtrath. »r. Lange.