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u Von Montag drn 9. Juli an bis Sonnabend Abends 8 Uhr wird täglich von 7 bis */,! Uhr und V,3 bis 8 Uhr geschossen. An jedem Tage sind Mittags 1 Uhr ein Bankett in der Festhalle und von 4 bis 7 Uhr Konzert auf dem Festplatze in Aussicht genommen. Außerdem wird am Montag Abends von 8 bis 11 Uhr ein Gesangs« konzert (JuliuS-Otko-Bund) in der Frstballe und am Dienstag den 10. Juli Abend von 8 bis 12 Uhr ein Monstrekonzert in derselben Halle sein. Mittwoch den 11. Juli wird Vormittags von 10 Uhr an die Generalversammlung des deutschen Schützenbundes obgehalten und Nachmittag- von 4 bis 7 Uhr wird ein großes Schauturnen und Fechten, sowie Abends ein großer FestkommerS in der Festhalle unter Mitwirkung von Gesang« und Turnvereinen (Dresdner Sängerbund) ver« anstaltet. Donnerstag den 12. Juli wird der gesammte Festplatz von 9 Uhr an festlich illuminirt sein und Konzert in der Festhalle stattfinden. Freitag den 13. Juli ist großes Feuerwerk und in der Festhalle eine Gesangs aufführung (Elbgausängerbund). Für Sonnabend den 14. Juli ist ein Besuch der Bastei in Aus sicht genommen, und zwar wird ^2 Uhr die Abfahrt mit Dampfschiff und am Abend die Rückfahrt gleichfalls mit Dampfer erfolgen. Für die Festtheilnehmer wird sich hierbei ein herrliches Schauspiel entfalten, indem die Höhen des Elbthales mit ihren Wäldern und Land häusern, die User mit ihren idyllischen Ortschaften beleuchtet werden. Diese Beleuchtung bietet ein ungemein malerisches Bild von eigenem Reiz. Abends 8 Uhr ist für diejenigen Schützen, die sich nicht an der Fahrt betheiligen, Konzert in der Festhalle, auch wird ihnen das Schauspiel eines auffahrenden Luftballons geboten. Sonn tag den 15. Juli wird Vormittags die Preis- vertheilung in der Festhalle vorgenommen; um 1 Uhr ist das Schlußbankett und Nachmittags sind Volksbelustigungen. — Dieser Hauptwoche geht außer einem am 24. Juni abzuhaltenden Probeschießen eine Vorwoche (vom 1. bis 7. Juli) voraus, in welcher in der Festhalle ein Bankett und zu Ehren der Kommissionsmitglieder ein Kommers stattfinden wird; auch sind zwei große Volksbelustigungen in Aussicht genommen, die wahrscheinlich am 1. und 4. Juli abgehalten werden. DaS ist in großen Zügen daS Programm für das Bundesschießen, für dessen glanzvolle Ausstattung die Ausschüsse besorgt sein werden. AuS dem Programm geht hervor, daß alles aufgeboten werden soll, um den Schützen den Aufenthalt in Dresden so angenehm als möglich zu machen. 7 (Sächsische Vieh-Vers icherungs- Bank in Dresden.) Dieses größte, vor züglich sundirte deutsche Viehversicherungs-Institut hat im verflossenen 27. Rechnungsjahre wieder einen bedeutenden Erfolg zu ver zeichnen. Welch' großes Vertrauen dieser hochangesehenen Bank von allen Seiten entgegen gebracht wird, beweist der enorme Zugang an neuen Versicherungen. Die Prämien-Einnahme hat sich 1899 um mehr als Mk. 28,000, auf Mk. 922,204.20, gehoben. Alle berechtigten Schadenfälle wurden in voller statutarischer Höhe prompt und coulant den Versicherten an ihren Wohnorten ausgezahlt, inSgesammt Mark 654,507.10 incl. Erlös. Trotz der hohen Schädenleistung hatte kein Versicherter den ge ringsten Nach- oder Zuschuß zu leisten, da die Bank nur zu festen und sehr billigen Prämien versichert, welche sogar zur Erleichterung in zinsfreien Terminen gezahlt werden können. Prämien-Reserve und Reservefonds sind beträcht lich gestiegen; am 1. Januar 1900 belief sich die für künftige Schäden verfügbare Netto- Summe auf Mark 329,000. Versichert waren 1899 Mark 27,081,247. (Siehe heutiges Agentcn-Grsnch.) Großenhain. Hier wie in der näheren Umgebung mehren sich die Austritte aus der Landeskirche. Seit Neujahr sind bereits über 30 Urbertritte zum JrvingianiSmuS erfolgt. Meerane. Eine wohlverdiente Strafe er hielten kürzlich zwei rohe Burschen hier, die, weil sie ohne Veranlassung einen etwas be schränkten Menschen auf offener Straße mit Ohrfeigen traktiert hatten, mit je 10 Mk. Geld strafe bedacht worden waren. Sie beantragten richterliche Entscheidung und hatten dann die Genugthuung, daß das Gericht ihnen je drei Monate Tefängniß zuerkannte. Hainichen. Dem im Jahre 1816 hier ge borenen, vor wenigen Jahren verstorbenen Friedr. Gottl. Keller, dem Erfinder de» HolzstoffpapiereS, tzrdenkt man in seiner Vaterstadt rin Denkmal zu errichten. Der Sewerbeverein, dessen Ehren- Der sächsische Erzähler. Sette 1«. Mitglied der verstorbene war, hat die Angelegen heit in die Hand genommen; man hofft aus die Unterstützung feiten der Industriellen. Franken berg. Bei der in diesen Tagen erfolgenden Anmeldung der Ostern 1900 schul pflichtig werdenden Kinder gelangen in die Hände der Eltern Fragebogen, die bei der Auf nahme der Kinder an den Klassenlehrer abzugeben sind. Die Fragen lauten u. A.: 1) Lernte das Kind zeitig oder spät gehen? 2) Lernte da« Kind zeitig oder spät sprechen? 3) Sind noch Störungen der Sprache zu bemerken? 4) Welche Krankheiten hat daS Kind überstanden? 5) Sind Spuren dieser Krankheit zurückgeblieben? 6) Leidet daS Kind zur Zeit noch unter den Nachwirkungen einer vor Kurzem überstandenen Krankheit? 7) Wie schläft daS Kind? 8) Ist eS blutarm oder bleichsüchtig? 9) Ist eS nervös oder nerven leidend? 10) Ist eS lungen- oder herzkrank? 11) Ist es kurz- oder weitsichtig? 12) Ist es schwerhörig? 13) Ist es nasenkrank? 14) Leidet eS an Verdauungsstörungen? 15) Ißt eS alles oder ißt eS wählerisch? 16) Liegt Schwäche der Blase oder des Darmes vor? 17) Liegt eine Verbiegung der Wirbelsäule vor? 18) Leiden oder litten Vater und Mutter a. an Lungen krankheiten, b. an Geistes- oder Nervenkrank heiten, o. an Kurzsichtigkeit? Treuen. In der zwischen der Stadtge meinde und dem früheren Bürgermeister Herrn Wildenhahn (später in Neustadt b. St.) bestehenden Differenz wegen der dem letzteren gegen die erstere zustehenden Pensionsansprüche hat daS Ministerium des Innern neuerdings zu Ungunsten der Stadtgemeinde entschieden und erkannt, daß Herrn W. vom 1. Oktober v. I. ab die Hälfte seines vordem hier bezogenen Diensteinkommens als Pension zu gewähren sei. Der hauptsäch lichste Streitpunkt in der fraglichen Angelegenheit war der, daß nach Ansicht der Mehrheit der Mitglieder der städtischen Kollegien die Stadt gemeinde berechtigt sei, von der auf 2250 Mark sich berechnenden Pension den Betrag von 2000 Mk. zu kürzen, weil W. eine Pension in gleicher Höhe neuerdings von der Stadt Neustadt beziehe, eine mehrmalige Gewährung von Pension wegen ISO» Nichtwirderwahl aber nach 8 86 Absatz 2 der Revidierten Städteordnung ausgeschlossen sei. Demgegenüber betont daS Ministerium: Der K 86 der Revidierten Städteordnung spreche eS im 2. Absatz klar und unzweideutig aus, daß eine auf Grund des 1. Absätze« erworbene Pension nur insoweit wegfalle oder ruhe, als der Pensionierte durch anderweite Anstellung im Staat--, Gemeinde- oder Privatdienst ein Ein kommen oder eine neue Pension erwerbe, wo durch mit Zurechnung der ersten Pension sein früheres Diensteinkommen überstiegen werde, lasse also nach feiner Fassung insbesondere keinen Zweifel darüber, daß auch der gleichzeitige Bezug einer mehrmaligen Pension nicht ausgeschlossen sein solle. Nur die Grenze habe der Gesetzgeber gezogen, daß neben dem neuen Einkommen die betreffende Pension nur bis zur Höhe deS früheren Diensteinkommens fortbezogen werden solle. Bezüglich der Auslegung des in der fraglichen Gesetzesstelle vorkommenden Begriffes „Pension- hält es da« Ministerium der Ansicht des StadtgemeinderatheS entgegen nicht für ge rechtfertigt, den Begriff der letzteren in beschränktem Sinne aufzufassen und nur eine solche Pension darunter zu verstehen, welche wegen Dienstun- sähigkeit oder wegen längerer Dienstzeit gewährt werde; im Gegentheil lasse der Ausdruck „neue Pension" den Schluß zu, daß der Gesetzgeber dabei vorwiegend an eine Pension auf Grund des 1. Absatzes von § 86 gedacht habe. Den vom Stadtgemeinderath vorgebrachten Billig keit«- und Zweckmäßigkeitsgründen vermag daS Ministerium ausschlaggebendes Gewicht nicht beizulegen, da dergleichen Erwägungen gegenüber der klaren Bestimmung deS Gesetze« nicht in Betracht kämen. Gegenüber dem Vorbringen, daß die mehrfache Pension wegen Nichtwieder wahl wesentlich höher sei als die nach dem Dienstalter sich bemessende, weist daS Ministerium am Schlüsse seiner Entscheidung u. A. vor allem darauf hin, daß andererseits auS der mehrfach angezogenen Bestimmung der Revi dierten Städetordnung für die Angehörigen deS Pensionierten keinerlei Rechte erwachsen. vi^dner- kör'8en-^avki'iek1vn voin 25. danuar 1900. lMgotboilt von 8ekmi(tt L kottovkullc, Lautrso. DIeisebmaritt 14/16. 8tsstspspisrs unä ssonäs. Deutsebs Reisksanlsibv 3'/» °/° ^8- dssgi. 3'/, "/« nlw dssgi. 3 °/o Säebsissbe 3 °/o keilte. grosse dssgi. ä 1000 dssgi. ä 500 dssgi. kleine LLobsisebe 3 °/o Luisibs von 1855 Läebsisobs 3'/, "/<> Ltaatsani. L 1500 dssgi. ä 300 . Leiprig-Drssdn. 3'/g "/« Risenb. Obiig. Lautrner 3'/, Ltadtanisibs . Dökansr 3'/, °/„ 8tadtanlvibe . Zittauer 3 "/, dssgi. Döbau-Zittauer Lissnb. 3'/, °/„ ^et. 8äobs. 3'/, Dandrontsnbrieie, grosse dssgi. Lisins 4 Drmdsskulturrsntenbriöis ä 1500 dssgi. a 300 Rrsussisebs Oonsols 3'/, "/« abg. dssgi. 3'/, alte dssgi. 36/, . . Dresdner 8tadt-8ebuidsobsins oonv. 3'/, dssgi. v. 1886 dssgi. v. 1893 Laududrtbsobaktl. Rkandbrisks 3'/, */, dssgi. 4 °/„ Lausitrsr kkandbrisss 3 . <iS8ßI. 3'/, '/» - Lrbiändsr Rlandbrisks 3'/, . dssgi. 3 °/. 8vr. XVII 3'/, '/, Lommunalbauit kür 8aobssn 4 V, dssgi. 4 Nittsidsutsob. Lodsntcredit-Rk. IV unkündbar bis 1909 Osstsrrsiobisobo 8ilbsrrsnt« dssgi. 8oidrsnts Lngarisons Ooidrsnts Ilogarisobs 8ta»tssissnb. Xnisibv RuwLuisr 1890 sr Xvisibs dssgi. 5 °/, amort. Lnieibs Srmll-ävtlon. öligem. Dsutsvbs Lrsditanstait . . Drssdosr Limit .... Dresdner Laoicvsrsin Lsiprigsr Limit .... Nittsidsutsobs Lodsnicredit-Xustalt Ktiobsisodo Limit .... Löbauer Lrwic .... 98.75 6 98.80 br 6 88.75 6 87.25 br 6 87.25 br 6 87.80 v 90 8 91.75 L 98,40 br 6 98.40 br 6 98.25 0 94 8 98 6 95 8 98.75 6 101,50 6 98,75 br 6 98.75 br 8 88.75 6 97 6 95.40 6 95,30 6 94.40 br 101 6 86.75 8 96 br 6 96 8 101,25 6 99 R 100,30 br 6 99,50 6 101,40 6 84 6 95 8 191,75 6 103.25 8 120.25 br 8 135,20 br 125 8 0«1«i^Ivkttvkw?rIori1Ltsn. Xuaaig-IsMrsr krt. ... 93 8 Löduusobo Rlorddabu 8oid . . 99,50 8 Sunlknotsn. 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