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Amts- lliiS Anzcheblatt für den iMrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung LIO. Pf. Im gespaltene Abonnement vierrelj. 1 M. 2b Pf. einschließl. de- „Jlluftr. Unterhaltung-bl.- u. der Humor. Beilage .Seifen blasen- in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Lelegr.-Adrelsc. Amtsblatt. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwai Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: d>« kleinspaltige Zeile 12 amtlichen Teile die Zeile 3o Pf. Fcrnsprcchkr llr. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. ztz Jahrgang. . .n..-- ... .. Souiiabelid, den 16. Jamm iDVilo le. ««stunde grün. 8. Februar stock. IN« findet 2 Uhr im und wer- 4kl N Ä. her. Mick. 13« 137 241 25« !S« 3«S 4«7 41« »«2 573 i«3 «7« 7l2 721 )3. winne ver- hender. ock. »enstock be- z-«ursu» bei Herrn ! ist jedem ung zeichne anzkunst. rein. Bekanntmachung, betr. den freiwilligen Eintritt zum mehrjährigen aktiven Militärdienst. 1. Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum ak tiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine einlreten, falls er die nötige moralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich sreiwillig zu zwei- oder dreijährigem aktiven Dienst bei den Fußtruppen, den Maschinengewehr- Abteilungen, der fahrenden Feldartillerie oder dem Train, oder zu dreijährigem Dienst bei der reitenden Artillerie, oder zu drei- oder vierjährigem Dienst bei der Kavallerie melden will, hat zunächst bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatz-Kommission seines Aufenthalts ortes (d. i. in Sachsen der Amtshauptmann) die Erlaubnis zur Meldung nachzusuchen. 3. Der Zivilvorsttzende der Ersatz-Kommission gibt seine Erlaubnis durch Erteilung eines Meldescheins. Die Erteilung des Meldescheins ist abhängig zu machen: rr) von der Einwilligung des Vaters oder Vormundes, d) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Zivilverhältnisse nicht gebunden ist, und sich untadelhaft geführt hat. 4. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten stehl die Wahl des Truppenteils, bei welchem sie dienen wollen, frei. Sie haben ihre Annahme unter Vorlegung ihres Melde scheins bei dem Kommandeur des gewählten Truppenteils nachzusuchen.*) Hat der Kommandeur keine Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Erteilung eines Annahmescheins. 6. Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März, in der Regel am Rekruten-Einstellungstermin (im Oktober) und nur in soweit statt, als Stellen verfügbar sind. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zuin Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militärmusikkorps einzu treten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruien Einstellungstermine. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Mel dung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenomnien und nach Ab nahme ihres Meldescheines bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimat beurlaubt werden. 7. Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i. vor dem 1. Januar des Kalender jahres, in welchem der Betreffende das 20. Lebensjahr vollendet — in den aktiven Dienst einge- rretenen Leute haben den Vorteil, ihrer Dienstpflicht zeitiger genügen und im Falle des ver bleibens in der aktiven Armee und Erreichens des Unteroffizier-Dienstgrades bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Zivilversorgungsschein und die Dienstprämie von 1000 Mark bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre erwerben zu können. 8. Mannschaften der Fußtruppen, der Maschinengewehr-Abteilungen, der fahrenden Feldartillerie und des Trains, welche sreiwillig, und Mannschaften der Kavallerie und reitenden Artillerie, welche gemäß ihrer Dienstverpflichtung im stehenden Heere drei Jahre aktiv ge dient haben, dienen in der Landwehr 1. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichtet und diese Verpflichtung erfüllt haben. 9. Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv ge dient haben, werden zu Uebungen während des Reseroeverhältniffes in der Regel nicht heran gezogen; ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Uebungen nicht einberufen. 10. Militärpflichtigen, welche sich erst im Musterungs-Termine freiwillig zur Aushebung melden und dadurch auf das LoS verzichten, erwächst ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils nicht. Kriegsmiuistcrium. *) Für den Eintritt bei den sächsischen Eisenbahnkompagnien und der sächsischen Telegraphenkompagnie in Berlin sind die Anmeldungen an den Kommandeur des König!. Preuß. Eisenbahnregime.US Nr. 2 bcz des König!. Preuß. Telegraphenbataillons Nr. t zu richten. Die Diphtherie-Heilsera mit den Kontrollnummern 892 bis 911 (geschrieben: achthundertzweiundneunzig bis neuhundertundelf) aus den Höchster Farbwerken, 126 bis 136 (geschrieben: einhundertsechsundzwanzig bis einbundertsechsunddreißig) aus der Merck'schen Fabrik in Darmstadt, 108 bis 111 (geschrieben: einhundertundacht bis einhundertundelf) aus dem Serumlaboratorium „Rucke Enoch' in Hamburg, 212 (geschrieben: zweihundertundzwölf) aus der Fabrik vorm. E. Schering in Berlin sind, soweit sie nicht bereit- früher wegen Abschwächung eingezogen sind, vom 1. Januar 1909 ab wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Einziehung bestimmt. DreSden, den 12. Januar 1909. Ministerium des Innern. In der Deutsche« Arzneitaxe 18«« ist infolge eines Druckfehlers auf Seite 10 unter 12n die Vergütung mit ,1' statt mit „10- Pfennig angegeben. Dresden, den ll. Januar 1909. Ministerium des Innern. Im Handelsregister ist am 12. Januar 1909 eingetragen worden: — auf Blatt 202, betr. die Firma A. I.. Hiigskr 8«liuv in Eibenstock — die Firma lautet künftig: A. I. IVsikN Der bisherige Inhaber Oskar William Iluxsr ist ausgeschieden. Inhaber ist der Kaufmann Aruc, Rsiubolck in Eibenstock, ' -- auf Blatt 306 — die Firma in Eibenstock, als Inhaber: Der Kaufmann kaul Lsrrnauu kraßer in Eibenstock. Geschäftszweig: Agentur- und Commissionsgeschäft, — auf Blatt 307 — die Firma HVIlliai» Dup-o» in Eibenstock, als Inhaber: der Kaufmann Oskar ^Villiam Vu^sr in Eibenstock. Geschäftszweig. Holzstofffabrikation, — auf Blatt 1 betr. die Firma in Schönheide — Die Mitinhaberin Labkarius Llkrisäs verw. Osokabr geb. Lckls von Ousr- kurtk ist ausgeschieden. Eibenstock, am 12. Januar 1909. Königliches Amtsgericht. Aumcldunjl der Militärpflichtigen zur RckruticruW- stammrollc. Die hier aufhältlichen Militärpflichtigen, die a) im Jahre 1889 geboren oder d) in den Vorjahren zurückgestellt worden sind, werden hiermit aufgefordert, sich innerhalb der Zeit vom l5. Januar bis zum 1. Aevruar 1909 IN der hiesigen RatSkanzlei zur Rekrntierungsstammrolle anzumelde«. Die Militärpflichtigen aus früheren Jahrgängen haben ihre Losungsscheine, die im Jahre 1889 anderwärts geborenen Militärpflichtigen die standesamtliche Ge- burtsbescheintgung für militärische Zwecke mit zur Stelle zu bringen Sind Militärpflichtige, welche sich zur Stammrolle anzumelden haben, zeitweilig von hier abwesend (auf der Reise begriffene Handlungsdiener usw,), so hat die Anmeldung durch die betreffenden Eltern, Vormünder, Lehr- oder Fabrikherrn zu erfolgen. Diejenigen, welche die vorgeschricbene Anmeldung unterlassen, werden mit Geld bis zu 30 M. oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Stadtrat Eibenstock, den 9. Januar 1909. Hesse. Müller. Smidcrausskclluug in dcr öffentlichen Boibildcrfamiulllng Eibenstock. Eine Ausstellung der von Herrn Sttckereifabrikant i»ku. Planen, der König!. Kunstichul.' für Textilindustrie gemachten Schenkung, bestehend in einer Sammlung von über IMO Mustern franz. Spitzen und Stickereien, findet von heute bis Mitte Februar statt. Plauen, den 15. Januar 1909. Kommerzienrat Realschule mit Progymnasium zu Aue. Anmeldungen für die Ofteranfnahme 18«S weroen bis Ende Januar entgegen genommen. Beizubringen sind «Scbnrts- oder Taufschein, Impfschein, SchulzengniS. Persönliche Vorstellung des Schülers ist erwünscht. Sprechstunden des Unterzeichneten: Montags 4-5, Freitags 11 — 12, im Laufe des Januars auch Sonntags ll-12 Uhr. Professor Ibn. Direktor. d von ',9 chen HauS" krend ,g statt und stieder und en. Gäste „stank». >ge, ern, sofort tSweg 7. TngeSgcscoichte. — Deutschland. Am Sonntag beginnen im Berliner Schlofft die eigentlichen Hoffestlichkeiten des Winters mit dem Krönungs- und Ordensfest. Tags darauf folgt das Kapitel des Schwarzen Adlerordens. Außer der Feier von Kaisers Geburtstag finden dann -noch zwei große Defilier-Kouren und zwei Bälle statt. Hierzu treten die Festlichkeiten während des Besuches des englischen Königspaares vom 9.—12. Februar. Das Kaiserpaar verweilt in Potsdam, in diesem Jahre im Januar zum ersten Male, und scheint nur zu den Fest lichkeiten nach Berlin kommen zu wollen. — Das Rei terstandbild Kaiser Wilhelms II., welches die Maje stäten neulich beim Professor Tuaillon in Berlin be ¬ sichtigten, ist (N/z Meter hoch und soll UM) in Köln aufgestellt werden. Es ist wohl das erste des regieren den Kaisers, das in der Öffentlichkeit seinen Plap erhalten wird. Das Gemälde, welches den Kaiser in der Robe eines Ehren-Doktors der englischen Uni versität Oxford darstellt, ist jetzt dem Universität- Kanz ler von einem Mitglied der deutschen Botschaft in Lon don überreicht worden. SiebenKommissionsbe rat ungen hielt der Reichstag am vergangenen Donnerstag ab. Die Budgetkommission setzte ihren Sparsamkeitseifer auch bei dem sehr knapp zugemessenen Etat des Reichsamts des Innern fort und machte verschiedene Abstriche. Die Unterhaltungskosten für das Dienstgebäude des Amtes nebst Garten wurden von 24 000 Mark um 4000 Mark herabgesetzt. Um die gleiche Summe wurde der Posten von 7000 Mark zur Unterhaltung und Ergänzung der Jnventarienstücke in der Dienstwohnung des Staats sekretärs gekürzt. Auch an den 48000 Mark betragen den Aufwendungen für den wettertelegraphischen Dienst wurde scharfe Kritik geübt und über die Verwendung fast sämtlicher Titel im Allgemeinen Fonds eingehende Auskunft gefordert Am Freitag wird die Beratung fortgesetzt. Die Kommission für die Reichsfinanzre- ,orm führte die Bedarfsrechnung zu Ende und erkannte sie bei den Etats der Marine, Post und Kolonialver waltung sowie bei allen andern Etats als zutreffend an. Staatssekretär von Tirpitz gab auf eine Reihe von Anfragen vertrauliche Antworten. Die Wein kommission behandelte den Auslandswein. Gegenüber einem Anträge, daß gespritete Auslandsweine nicht als reine Weine in den Handel gebracht werden dürften.