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Kleists /-H 'V?. -H uuä /laassk tä Ls- lnlung Nr. 3. äiö 86Q6 trö- :alü- ÜA68 eren )g.nk 887. nvn. eres bten K61'8 !N, l t t r r. !. M.P,. ötS 2 80 >. 230 -27» -j2S» .-I'k ' Bischofswerda, den 18 Juni 1887. ff Es wird jetzt vielfach über die Rohheit der Jugend und namentlich der Schuljugend geklagt. Diese Rohheit soll an manchen Orten sogar auffällig zu Tage treten und es ist jeden falls die Frage nicht unberechtigt, woher dies komme? Doch ehe wir sie zu beantworten suchen, fragen wir uns, ob denn die Klagen über die Rohheit wirklich berechtigt sind, oder nur im Hirne solcher Leute, namentlich alter Leute ent standen sind, die der Jugend keine Freuden und . keine Lust mehr gönnen und leider vergessen I Uch Fleischer- und Ziehhunde frei umherlaufen Vermischtes. — Ueber die Ursache der Erkrankung des deutschen Kaisers schreibt man: „Die Erkältung des Kaisers stammt bekanntlich von seiner Fahrt auf der „Pommerania" in Kiel. Wegen der frischen Brise bat man den Kaiser, die Kajüte aufzusuchen, statt dessen aber wählte er den Commandoplatz und sagte: „Das wäre noch besser; die Matrosen wollen doch ihren Kaiser, den sie sowieso so selten schauen, nicht in der Kajüte, sondern auf dem Verdeck sehen. Da hätte ich ja lieber mit dem Wagen zurückfahren können! Wenn ich einmal auf dem Schiff bin, bleibe ich auch oben!" — Die Kaiserglocke in Köln a. Rh. soll demnächst die kirchliche Weihe erhalten. Bisher wurde sie nur zu außergottesdienstlichen Zwecken geläutet und selbst dann nur sehr selten, zuletzt vor ca. 4 Jahren bei der Anwesenheit des Kaisers in Köln. Da nur der Erzbischof die Glockentaufe vollziehen oder einen Stellvertreter beauftragen kann, so mußte der kirchliche Act mehrere Jahre unterbleiben, bis nach Wiederbesetzung des erz bischöflichen Stuhles durch vr. Krementz dieses Hinderniß als beseitigt anzusehen ist. Die Kaiser glocke, bekanntlich die schwerste der Welt, wiegt ca. 500 Centner und bedarf zum Läuten 28 Mann : die sämmtlichen 5 Glocken des Kölner Domes bedürfen deren 41. 3 der Glocken haben bereits Vas Alter von 450 Jahren erreicht, denn sie stammen aus dem Anfang des 15. Jahrhunderts. — Eine Polizeiverordnung, welche mit dem nächsten 1. Juli in Köln a. Rh. in Kraft tritt, und deren Einführung auch anderwärts sicherlich mit sFreuden begrüßt werden würde, verbietet, Bernhardiner, Leonberger u. s. w. Hunde, Doggen, Boxer, Neufundländer, Bullenbeißer, Abarten und Mischlinge aus den genannten Rayen, end- Sachsen. In Suhl trifft demnächst rinc kgl. sächsische Militärcommission, bestehend aus einem Oberst, einem Premierlientenant und mehreren Büchsen machern, ein, nm die dort für die Königlich Sächsische Armee bestellten Revolver abzunehmen. Gohrisch bei Königstein, 10. Jnni. Heute früh in den zeitigen Morgenstunden verschied plötzlich die zur Kur hier weilende Wsttwc des ihr vor mehreren Jahren im Tode vorangegangenen Kaufmanns Franz Lndwig Gehe, Chefs des Welthauses Gehe L Co. in Dresden. Es ist eine bekannte Thatsache, daß die Gegend, in welcher die große Völkerschlacht bei Leipzig stattgcfundcn hat, nicht selten auch von Angehörigen der französischen Nation besichtigt wird. Eine solche französische Familie-hat am Donnerstag den Monarchenhügel bei Meusdorf besucht und längere Zeit daselbst verweilt. Das Interessanteste dabei ist, daß das Haupt dieser Familie sich als ein recht vernünftiger Franzose bekundet hat, wie ans folgenden Worten, die in französischer Sprache in das Fremdenbuch bei dem Invaliden Herrn Jackowitz eingeschrieben sind, hervvrgeht: „Ich sehe mit Trauer im -Herzen und Thränen in den Angen das Schlachtfeld, wo die Väter meines Volkes — leider — tapfer und unglücklich ge kämpft haben. Dabei kommt mir der heiße Wunsch, daß das große Deutschland und das große Frank reich doch ihren miserable» Haß vergessen und sich wie zwei friedliche Schwestern umarmen möchten. Ein Pariser. Wenn die große Mehr zahl der Franzosen, so meint das „L. T.", von gleichen Gesinnungen erfüllt wäre, dann würde cs um den Vvlkerfrieden in Europa besser be stellt sein. Eine vom Herrn Lehrer Hoffmann aus Erlbach bei Markneukirchen in den Pfiugst- fericn zurückgclcgte große Vclocipcdtour dürste viele Radfahrer interessiren, zeigt sie doch, welche colossale Strecken ein guter Fahrer mit verhält- nißmäßig wenig Anstrengung in kurzer Zeit durcheilen kann. Nachdem genannter Herr bereits am Freitag vor Pfingsten Abends von Erlbach nach Falkenstein gefahren war, brach er in Ge meinschaft mit Herrn Haase-Falkenstein dort am Sonnabend früh 2 Uhr auf, und Beide fuhren am Sonnabend über Zwickau, Altenburg, Borna, Leipzig, Bitterfeld und Zerbst bis nach Magde burg, woselbst sie Abends Vz8 Uhr anlangtcn. Die au diesem Tage zurückgelcgte Wegstrecke be trug 234 Kilometer. Am ersten Pfingstfeiertage ging die gemeinschaftliche Fahrt früh i/z8 Uhr weiter über Stendal, Perleberg, Ludwigslust nach Schwerin, eine Strecke von 129 Kilometern, welche man mit Einrechnung der nöthigcn Er holungspausen Abends um 9 Uhr zurückgelcgt hatte. Nach einein Ruhetage in Schwerin fuhr Herr Hoffmann allein weiter nach Lübeck, eine Strecke von 63 Kilometern, welche in 3 ^/z Stunden zurückgelegt wurde; gleiche Zeit beanspruchte die 62 Kilometer lange Strecke von Lübeck nach Hamburg. Die Rückreise wurde in der Nacht vom Donnerstag zum Freitag angetreten; sie führte am ersten Tage von Hamburg über Soltau, Zelle, Hannover, Braunschweig, Morsleben bis nach Magdeburg, eine Strecke von ca. 281 Kilo metern, welche mit insgesammt 6 Stunden Unter brechung an den genannten Orte» am Freitag Abend Vr12 Uhr vollendet war. Nach nur Inständiger Rast ging es sodann früh 1 Uhr weiter über Zerbst nach Bitterfeld, 90 Kilometer weit, die Ankunft daselbst erfolgte Sonnabend früh 7 Uhr; von Bitterfeld nach Leipzig dauerte die Fahrt 2 Stunden und von da über Alten burg nach Werdau, 75 Kilometer, noch 4*/, Stunden. Da sich aber heftiger Regen eingestellt hatte und die Wege zu weich geworden waren, so erfolgte die Heimfahrt von Werdan aus per Bahn. Im Ganzen wurden an den drei Tagen (und Nächten) der Hinreise 551 und an den zwei Tagen der Rückreise480Kilometer zurückgelegt> O Am 6. dieses Monats und folgende Tage hat eine abermalige Ausloosung Königlich Säch sischer Staatspapiere stattgefunden, von welcher die 4°/g Staatsschulden-Cassenscheine von den Jahren 1852/55/58/59/62/66 und /68, 4«/, (vormals 5«/,) dergleichen vom Jahre 1867, 4°/, dergleichen vom Jahre 1869, 4°/, dergleichen vom Jahre 1870 und die durch Abstempelung in 3»/, V« und 4°/, Staatspapiere umgewandelten Löbau-Zittauer Eisenbahnactien Uit. und S, ingleichen die den 1. December 1887 und bez. den 2. Januar 1888 zurückzuzahlenden, auf den Staad übernommenen 3»/,»/, Partialobligationen 1839/41 und 4°/, dcrgl vom Jahre Dir. . Juni, t ge- er ein- schaft- äa. iS zu r., Ab- i Uhr. md. la Uhr, Beilage zu >au. 6IN6NI Ickabrllc rür an aus in n§ äa- nwinor z Selck- ZÜl'Atzl'- n Aini- lsckrnlls or ^n- nwinon iprockw. 'srin. 1866 dcr Leipzig-Dresdner Eisenbahn^Compagn?^ betroffen worden sind. Die Inhaber der genannten Staatspapiere werden hieraufnoch besonders mitdem Hinzufügen aufmerksam gemacht, daß die Listen der gezogenen Nummern in der Leipziger Ztg., dem Dr. Journ. und dem „Dresdner Anzeiger- veröffentlicht, auch bei sämmtlichen Bezirkssteuer-Einnahmen und Gemeindevorständen deö Landes zu Jeder manns Einsicht ausaelegt werden. Mit diesen Listen werden zugleich mein früheren Terminen aus- gelovsten,bez.gekündigten,abernoch nicht abgehobenen Nummern wieder aufgerufen, deren große Zahl leider beweist, wie viele Interessenten zu ihrem Schade» die Auslassungen übersehen. Es können dieselben nicht genug davor gewarnt werden, sich dem Jrrthumc hinzugcbcn, daß, so lange sie Zinsscheinc haben und diese unbeanstandet eingelöst werden, ihr Capital ungekündigt sei. Die Staatscassen können eine Prüfung der ihnen zur Zahlung präsentirtcn Zinsscheine nicht vor nehmen und lösen jeden ächten Zinsschein ein. Da nun aber eine Verzinsung ausgclvoster Capitale über deren Fälligkeitstermin hinaus in keinem Falle stattfindet, so werden die von den Betheiligten infolge Unkcnntniß der Nus- loosung zu viel erhobenen Zinsen seinerzeit am Capitale gekürzt, vor" welchem oft empfindlichen Nachtheile sich die Inhaber von Staatspapieren nur durch regelmäßige Einsicht der Ziehungslisten (der gezogenen wie der restirenden Nummern) schützen können. Nach einer kürzlich ergangenen Erklärung des Reichspostamtes steht, wenn für die Her stellung von Fernsprechverbindungen zwischen den Fernsprcchcinrichtungcn der Städte Leipzig, Mee rane, Altenburg, Chemnitz, Glauchau, Crimmitschau, Werdau, Reichenbach und Plauen eine jährliche Mindesteinnahme von 24,000 M. garantirt wird, deren Ausführung ein Bedenken nicht mehr ent gegen. Die Einnahmen bestehen in der Gebühr von 1 M. für je 5 Minuten Sprechzeit. Die betreffenden Telegraphenümter sind berechtigt, Garanticzcichnungen von Privaten, Handelskam mern rc. entgcgenzunehmen. * Die Reichs-Telegraphenlinien sind häufig vorsätzlichen oder fahrlässigen Beschädigungen, namentlich durch Zertrümmerung der Isolatoren mittels Steinwürfe rc. ausgesetzt. Da durch diesen Unfug die Benutzung der Tclegraphenanstalten verhindert oder gestört wird, so wird hierdurch auf die durch das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich festgesetzten Strafen wegen der dergleichen Beschädigungen aufmerksam gemacht. Gleichzeitig wird bemerkt, daß Demjenigen, welcher die Thätcr vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigungen der Telcgraphenanlagen derart ermittelt und zur Anzeige bringt, daß dieselben zum Ersätze und zur Strafe gezogen werden können, Belohnungen bis zur Höhe von fünfzehn Mark in jedem einzelnen Falle aus dem Fonds der Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung werden gezahlt werden. Diese Belohnungen werden auch dann gezahlt werden, wenn die Schuldigen wegen jugendlichen Alters oder wegen sonstiger persön licher Gründe gesetzlich nicht haben bestraft oder zum Ersätze herangezogen werden können; des gleichen, wenn die Beschädigung noch nicht wirklich ausgeführt, sondern durch rechtzeitiges Einschreiten der zu belohnenden Person verhindert worden ist, der gegen die Telegraphenanlagc verübte Unfug aber soweit feststeht, daß die Bestrafung des Schuldigen erfolgen kann. Die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich lauten: 8 317. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Telegraphenanstalt vorsätzlich Handlungen begeht, welche die Benutzung dieser Anstalt ver hindern oder stören, wird mit Gcfängniß von einem Monat bis zu drei Jahren bestraft. 8 318. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Telcgraphcnanstalt fahrlässiger Weise Handlungen begeht, welche die Benutzung dieser Anstalt verhindern oder stören, wird mit Gefäng- niß bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark bestraft. MMMtM Wven^aß^it^lb^n^!^ Hänger gewesen sind. Aber cs ist . ein großer Unterschied zwischen lustig lind heiter odet roh sein. Wenn sich 'die Jugend auf geeigneten Spielplätzen und.da/ wo sie Niemanden i» seinem. Geschäfte oder seiner Arbeit' stören, da wird Niemand etwas dagegen haben. Werin sie aber in der Nähe menschlicher Wohnungen oder gar da, wo kränke Menschen oder Kinder auf ihrem Schmerzlager eingeschlnmmert, mit wüsten Tohxn, Geschrei und Gebrull umher rennen und selbst dann sich nicht hinwegbegeben, wenn ihnen Er wachsene diesen wüsten Lärm verboten, da herrscht wirkliche Rohheit. Rohheit ist es, wenn sich die Kinder auf dem Schulwege balgen und schreien, den Leuten in die Gätten, auf die Wiesen und in die Felder laufen und an Gras, Getreide und Gartenfrüchten Schaden anrichten; sich wohl auch an einzclstehenden Gebäuden, deren Be wohner nicht daheim, vergreifen und Schaden an Fenstern, Thüren, Gartenzäunen, Sträuchern, Bäumen, Gartengewächsen rc. anrichten. Es kommt leider auch in der Gegenwart vielfach vor, daß Kinder Erwachsene verhöhnen und ver spotten, die sie an Anstand und Sitte erinnern. Wie ist solchem Ünsuge nun zu steuern? Da durch, daß die Ortsbehörde solchem Unfuge gegen über energisch auftritt und an einigen rohen Buben Exempel statuirt, welche künftigem Un fuge Vorbeugen. Die Eltern selbst müssen ihre Kinder außer dem Hause und auf dem Spiel plätze von Zeit zu Zeit controliren und ihnen, wenn sie sich in der gerügten Weise aufführen, für mehrere Tage die Erlaubnis; zum Ausgehcn entziehen. Auch die Lehrer müssen ein scharfes Augenmerk auf die auf dem Schulwege befind lichen Kinder richten; desgleichen von Zeit zu Zeit die Orte besuchen, wo sich Kinder in größerer Anzahl versammeln. Schreiber dieses hat Lehrer gekannt, die ihre Spaziergänge stets zur Controls der Kinder entweder auf den Schulwegen oder auf öffentlichen Plätzen be nutzten und damit sehr segensreich wirkten. In der Jetztzeit sind freilich auch viele Eltern und Erzieher von dem sogenannten Humanitätsprinzipe angeblaßt, so daß sic meinen: „Man müsse auch der Jugend eine Freude gönnen!" Ja wohl, aber wie schon gesagt: „Freude gönnen" und „Rohheiten dulden" ist ein zweifaches. — Die jenigen, die Rohheiten dulden, werden einst über ihre eigene Schwachheit lamentiren müssen. Schwachheit ist hier Feigheit! Die Rohheit der Jugend muß mit allen erlaubten Mitteln be kämpft werden und wäre es mit Anzeige resp. Ueberlieferung an die öffentlichen Gerichte. Ein Menschenfreund.