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FreiMW SWMM r : ErklheilungShaiber soll von dem uptekzeichnctepGerichtSamte das zum Wchtaffe de« vdrstdrbüttn Hau«- und FeldbesitzerS Friedrich August Dhiermann in Lauterbach unser M l kstdes Bräüd- versicherungScatasters und Fol. 126 des Gründe und Hypothekenbuchs von Lauterbach eingctragerre Bkev- rutbenaut mit 239,.., Ar (4 Acker 98 LMpthen) und 80,., Steuereinheiten den November "874 an hiesiger Gerichtsstelle meistbietend verkauft werden. Kauflustige werden daher geladen gedachten Tages sich Vormittags vor 12 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle einzufinden, über ihre Zahlungsfähigkeit sich auszuweisen, ihre Gebote zu eröffnen und sodann weiterer Entschließung gewärtig zu sein. .. . r. Die SubhastationSbedingungcu können am hiesigen Gerichtsbrette und im Erbgerichte zu Lauterbach «ingesehen werden. Stolpen, den 6. Oktober 1874. Das Königliche Gerichtsamt. DreUer. Änctio n. Nächsten Montag, den 26. October d. I., von Vormittags 9 Uhr ab, soll im Hofraume des hiesigen Königs GcrichtSamts einiges Mobiliar und Häüsgeräthe (ca. 90 Nummern) gegen sofortige Baarzahlung meistbietend öffentlich versteigert werden. Bischofswerda, am 19. Oktober 1874. Bekanntmachung und Aufforderung, die Anmeldung zur Ergänzungswahl für den Kirchenvorstand betr. Nach Verfluß eines dreijährigen Zeitraums hat aus dem Kirchenvorstande die zweite Hälfte der im Jahre >868 gewählten Mitglieder ausznscheiden, bestehend aus den Herrn Senator Kletzjch, t Kaufmann R. Huste, / säinmtlich von hier, - Avvocat Roch, 1 - Friedensrichter Päßler von Lelmsdorf, - Wirthschaftsbes. Thunig sen. von Geißmannsdorf. Zum Ersätze macht sich eine Ergänzungswahl nötbig, für welche zunächst dir Ltste der Stimmberechtigten aufzustellen ist. Stimmberechtigt aber sind nach 8 8 der Kirchenvorstands' und Synodalordnung „alle selbstständigen Hausväter, welche das 25. Lebensjahr erfüllt haben, sie seren verheirathet oder nicht, mit Ausnahme solcher, die durch Verachtung des Wortes ' Gottes oder unehrbaren Lebenswandel öffentliches, durch nachhaltige Besserung nicht' wieder gehobenes Aergerniß gegeben haben, oder von der Stimmberechtigung bei Wahlen der politischen Gemeinde ausgeschloffen sind." - - a, ? Die Ausübung des Wahlrechts jedoch ist an die vorgängige Anmeldung dazu gebunden, welche schriftlich oder mündlich geschehen kann, und für die Stadt auf dem Rath hause in der Rathserpedition und auf der Superintendenrur, für Belmsdorf bei Herrn Gemeinde vorstand Preusche daselbst, für Geißmannsdorf mir Pickau und Kynitzsch bei Herrn GeiniMe- vvrstand Thunig zu Geißmannsdorf, fn der Zeit vom 21. bis mit 3«. M. mit Ausschluß des dazwischen liegenden Sonnlags entgegen genommen wird. In dem Vertrauen, daß die Stimmberechtigten den Werth ihres für das kirchliche Wesen so wichtigen Rechts zu schätzen wissen und von lebendiger Theilnahme für das Beste unsrer Kirchengemeinde rrsüllt sind, wird einer zahlreichen Anmeldung zum Einträge in die Wählerliste entgegengesehen. Bischofswerda, den 18. Oktober 1874. Per Kirchenvorstand. L Sup. »I. Afehucke, Vorstand.