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sane« schon. n von isen. lesen achung ent 5^- / Kirchcnvermögens mit einzutreten. I« da, wo sie im Kirchspiele die Mehrheit bilden, muß ihnen im Fall einer Vacanz, d. h. einer Erledigung der Pfarrerstclle, sowohl die Pfründe als auch die Ver waltung des Kirchenvermögen« ausschließlich übex- wiesen werden. Man sieht auf den ersten Blick, daß diese- ba dische Altkatholikengesetz in Bezug auf die Berechti gung der Kirchengemeinden ein Princip zur Geltung bringt, welches mit der Verfassung der römischen Kirche im schroffsten Widerspruch steht und das da her den Zorn der Curie im höchsten Grade heraus fordern wird. Dann muß es sich zeigen, ob der Altkatholicismus soviel Kraft und Energie zu ent wickeln im Stande ist, um den Gemeinden die uö- thige Verachtung des römischen Zornes einzuflößen. Einen günstigeren Boden, als da« badische Ge setz ihn bietet, kann der AllkatholiciSmuS in Deutsch land nirgends zu finden hoffen. Zunächst wird es sich nur darum handeln, wie viele von den badischen Geistlichen sich auf diesen neuen gesetzlichen Boden stellen wollens denn davon hängt hauptsächlich der weitere Fortgang der altkatholischen Bewegung ab, weil, wie ja die Erfahrung lehrt, die blinden Mafien in der Regel ihren Geistlichen folgen. Allzuhoch — das ist unsere bescheidene Meinung - werden die Erwartungen nicht gehen dürfen, da nach den bisherigen Erfahrungen die Priester zu sehr eingeschüchtert und die Massen zu indolent sind, um von Rom abzufallen. Namentlich bleibt zu beklagen^ daß die Gebildeteren innerhalb der römischen Kirche den Altkatholicismus für eine Halbheit betrachten, wegen des sich in Unbequemlichkeit zu versetzen nicht der Mühe lohne. Darum wie gesagt, die Erwar tungen nur nicht zu hoch gespannt! Sollten wir i — um so besser ! A Deutsches Reich. Bischofswerda, 28. Mai. Der Wonne monat naht seinem Scheiden. War er nun auch zum bei weitem größten Theile nicht so wonnig, als män von ihm erwartet Halts, so zeigte er sich doch zu guter Letzt noch in seiner vollen Glorie und hat Viele« wieder gut gewacht, was man infolge der gehabten Fröste fast für verdorben hielt. Namentlich haben die Wintersaaten, welche Anfang Mai Wit betrübenden Blicks« betrachtet würden, sich -W« K Nick». ..." Baden im Kampfe gegen Rom. Baden ist zwar nur rin kleines Glied des gro ßen deutschen Staatskörper«, aber in geistiger Be ziehung um so rühriger und regsamer. Wie wir in der Natur oft dürre Aeste am grünen Baume finden, so giebt es auch bei Staatrngebilden lebendige und todtc Glieder. Spanien z. B. ist seit langer Zeit ein solches todteS Glied am europäischen Staaten körper, denn die Wunden, welche diesem Gliede bei- gebrücht werden, schmerzen den Körper nicht mehr. Baden bildet in dieser Beziehung ein erfreuliches Gegenthcil. Hier geht man am entschiedensten und raschesten vorwärts auf der Bahn, welche die große Umwälzung von 1870 und 1871 dn staatlichen und bürgerlichen Entwickelung in Deutschland anweist. Die« zeigt sich neuerdings wieder recht klar auf dem Gebiete des Altkatholicismus. In drei stürmischen Sitzungen hat dort die zweite Kammer kurz vor Pfingsten ein Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Altkatholiken durchberathen, welches zwar aus der Initiative dieser Kammer hervorging, dem aber die Zustimmung der beiden anderen gesetzgeberischen Factoren — der ersten Kammer und der Regierung — voraussichtlich nicht fehlen wird, so daß vasselbe heute schon wie eine vollendete Thatsache beurtheilt werden kann. Während die bairische Regierung nach Lage der dortigen Gesetzgebung sich noch nicht ein mal für berechtigt hielt, den Bischof ReinkenS an zuerkennen, gestattet sich die badische Gesetzgebung, das Tischtuch zwischen den Altkatboliken und der römischen Curie vollständig zu zerschneiden. Dies geschieht durch das badische Altkatholiken-Gesetz. -Aus den einzelnen Bestimmungen desselben heben wir Folgendes hervor: Die Alrkatholiken sind den römischen Katholiken (auch Ncukätholiken genannt) uns irren in jeder Beziehung rechtlich gleichgestellt. Insbeson dere bleibt den Geistlichen, welche die Unfehlbarkeit nicht anerkennen, der Genuß ihrer Pfründen und Einkünfte gesichert, während die JuriSdictioriSgewalt ihrer bisherigen kirchlichen Oberen über sie einstweilen suSpendirt ist. Die Altkatholiken haben daher nicht nur das Recht, mNeHalb der Kirchspiele unter be stimmten Voraussetzung» kirchliche Gemeinde» zu bilden, sonderu e- steht ihnen auch die weitere Br- sttgniß zu, die Kirchen »Nv kirchlichen GerSthschaften mit zu benutz« und kü den Genuß des örtlichen tzemmndjwaajigfkr Jahrgang. WWWMl - . Bischofswerda, Stolpen und Umgegend. Amtsblatt -evKöniglichen Gerichtsamtes »Nd des Stadtrathe» zn Kischosowerda. O>«se Zeitschrift erscheint wöchentlich -rvei Mal, Mittwoch« nud Sounadenv», undk.stet einschllrßlich »er Ssnp« -abend« erscheinenden „belletristischen Beilage" vierteljährlich lS Stgr. Inserate werben bi« Dienstag« und Freitag« früh 8 uhr angemmnntn und kostet die gespaltm« Sowaszeile «der deren Stau« 1 Skgr. 42. Sonnabend, de» SV. Mai. j 1874.