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für Bischofswerda, Stolpe» und Umgegend Amtsblatt de» Königlichen Verichloamtes und des Atadtralhee z« Kischofswerda. Dies« Zeitschrift erscheint wöchentlich zwei Mal, Mittwoch» und Sonnabend«, und kostet vierteljährlich 12'j, Rgr. Inserate werden nur bi« Dienstag« und Freitags früh 8 Uhr angenommen. 25. I Mittwoch, den 27. März. j 1867. Sachsen. X Hauswalde, 24. März. Es dürfte die Notiz nicht ohne Interesse für Ihr geschätztes Blatt sein, daß in unserem Orte ein Mann, Namens Georg Schuster, lebt, welcher bereits seit 60 Jahren als Uhrmacher sein Geschäft betreibt und heute noch, ein 85jähriger rüstiger Greis, mit ungeschwächten Augen Taschenuhren reparirt. Nach der Schlacht bei Jena, welche er im Jahre 1806 als sächsischer Soldat mit gefochten hat, widmete er sich der Uhrmacherei, ohne irgend einen Lehrmeister gehabt zu haben, welche er nach Herzenslust pflegte. — Gott erhalte den Wackern Greis noch lange gesund und munter! Die königliche Central-Commission für Kriegs- schäden-Vergütungen hat wahrgenommen, daß bei der Anmeldung und Feststellung der Kriegsschäden-Ver- gütungen in Fällen, wo an königl. preußische Truppen bei Durchmärschen rc. nur einzelne Mahlzeiten ge währt, resp. eine bestimmte Anzahl von Portionen geliefert worden, gleichwohl die Sätze für volle, in Morgen-, Mittag- und Abcudbrod sammt Quartier bestehende Tagesverpflegung in Ansatz gebracht und für passirlich erachtet worden sind. Nach der Schluß bestimmung in 8 3 u des Gesetzes vom 12. Februar d. I. ist dies offenbar unrichtig und unzulässig. Sie findet daher für nöthig, zu Vermeidung weiterer Un richtigkeiten und zu Erleichterung des definitiven Fest stellungsgeschäfts auf die gedachte Gesetzbestimmung und den Unterschied zwischen voller und nur theil- weiser Verpflegung aufmerksam zu machen, auch da bei namentlich noch zu bemerken, daß da, wo volle Tagesverpflegung oder volle Rationen ohne Quartier und resp. ohne Stallung gegeben worden, die zu be regnenden Tagesverpflegsätze um den Betrag der in ß 3s normirten Quartier- und Stallgeldvergüturtg zu kürzen sind. In dem Friedens-Verträge mit Sachsen war be kanntlich der Abschluß eines Staats-Vertrages über eine Eisenbahn von Leipzig nach Zeitz verabredet. Dieser Staats-Vertrag ist jetzt in Berlin abgeschlossen worden. Durch diese Eisenbahn wird eine directe Verbindung zwischen den östlichen preußischen Pro vinzen mit Baiern erreicht, der südliche Theil deS Zweiundzwanjigster Jahrgang. Regierungs-Bezirks Merseburg in das große Eisenbahn netz gezogen und die Linie Weida- (resp. Gera-) Hof ermöglicht. . Comissionsrath Richard Hartmann in Chemnitz beabsichtigt, seinem ohnehin schon großartigen Etablisse ment noch eine Kanonenbohrerei beizufügen. In den Nachmittagsstunden des 21. März hatte in Oberhermersdorf bei Chemnitz die im Muster'schen Hause wohnende Ehefrau des Fabrik arbeiters Krämer ihre 4 Kinder im Alter von resp. 6H, 5, 3 und 1^ Jahren in die Stube eingeschlossen und sich eine Treppe tiefer in die Streichzündhölzchen Fabrik auf Arbeit begeben. Unterdessen war in dieser Stube ein Bett in Brand gerathen, und als man das Feuer gedämpft hatte, waren sämmtliche 4 Kin der bereits erstickt; die ältesten Kinder hatten sich in der Angst unter ein anderes Bett geflüchtet, aber auch hier den Tod gesunden. Preußen. In der Sitzung des Reichstages vom 23. März theilt Präsident Simson mit, daß Se. Majestät der König bei dem gestrigen Beglückwünschungsempfange des Reichstags-Präsidiums seine Befriedigung aus gesprochen habe über den bisherigen Gang der Ver handlungen, welche das gewünschte Resultat hoffen ließen. — Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der Vorberathung des Verfassungs-Entwurfs, welche heute bei Artikel 5: „Die Bundesgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundcsrath und den Reichstag. Die Uebereinstimmung der Mehrheitsbeschlüsse beider Versammlungen ist zu einem Bundesgesetze erforderlich und ausreichend," beginnt. Derselbe wird mit einem vom Abgeordneten Twesten beantragten Zusatze über entscheidende Befugnisse des Bundes-Präsidiums bei der Militär- und Marine-Gesetzgebung angenommen. Graf Bismark erklärt im Lause der Debatte, daß die Bundesregierungen Verfassungsänderungen zweifels ohne als Act der Bundesgesetzgebung ansehen. — Es folgt nun die Generaldebatte über Abschnitt III (Bundesrath), IV (Bunvesrath) und V (Reichstag). Abgeordneter v. Sybel spricht in ausführlicher Rede für diese Abschnitte und spricht sich dabei namentlich gegm die Annahme des Kaisertitels von Seiten de- M. ' - , -