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. Bekannt «N ch n nU ^Die DtnMv>ld»«g zur br-Ohkbrßg-n R-ku»i, ung, welcher . , ""D sowohr Ae vom 1. Zacktbk M N2 Leeember 1844 qebvrnen, all auch die i» früheren Z ehren - qebornen, j-voch mit Ableistünq ihrer Militärpflicht nach im Nückstäjvd» verbliebenen, ferner 2) die bei »er Aü-Hebung tat Zähre 1883 wegen n«ch zu erwarten»» Körperlinge, sowie I 3) »le bei derselben Aushebung wegen zeitlicher Nntauglichkeit zurückgeftellten, nicht minder >» ; 4) die bei «en Aushebungen »er Jahre 1858 bi» mir 1863 al« Familienernährer zeitlich befrriten üad mttich ' » Kr-L 5) die bei «en Aushebungen der Zähre 1862 und 1863 al» minrutüchtig in di» Dieastreserve > 'versetzten Mannschaften unterliegen, hat von den gedachten anmeldungspflichligen Mannschaften, unter Abgabe Ihrer Geburt»- oder Ge» GlltsthUne/bei Bermeldüng der gesetzlichen Strafen, den I. November dieses Jahres Ki he« ^kmeindevorüande ihre» Aufenthaltsortes zu erfolgen. Indem die gedachten Mannschaften auf genaue Znnehaliunq des bevorstehenden Anmeltungsterntine» andürch ausdrücklich aufmerksam gemacht werde«, werden gleichteilig auch di« Gemeindevorftänve in dem Bezirk« de» unterzeichneten GerlchiSamti angewiesen in dir ihnen de« Nächsten zngebenden Schemata» zu re« Orts-Au» meldungsliften die sich anmeldenren Mannschaften, resp. unter Zugrundelegung der bei »en betreffenden Herren OrNgelpliHen qbzüholenden Äebunsiiften, sorgfältig einzuiragen, beziehentlich Bakarscheine auSzuftellen, hierauf ghtD unter Ablieferung jener Liften, die unter 1) erwähnten Mannschaften zum baldigen und längsten» r bis zum L. November d. I. il^UfolgHtdM-TrfchMtH an Mestger AmiSftesle, behufs Aufnahme der Signalement» zu veranlassen. ' Im Uebrigen werden die zur Änmrlrung gelangenden gestellungspflichtigen Mannschaften noch aus drücklich bedeutet, »aß dieselben nur mit den Mannschaften de» OrtS, wo ihre Anmeldung erfolgt ist, an dem später dazu bestimmt werdenden Tage und Orte vor der königlichen Aushebung». Commisfion sich persönlich zu geftellen haben. Aöniglichz« Gerichtsamt Bischofswerda, am 3 Oktober 1864 Dito. ' -k i Böhme. Nichtamtliche Bekanntmachungen. Vs« 8rauillL<)U<mb<;rKwvrk in ist nunmehr soweit gediehen, daß der regelmäßige Abbau respective Verkauf der Kohlen nach folgenden Preisen erfolgen kann: L. Torte L Tchfl. 4 Ngr., .II ' v ! - » ' - ' III S IV. - . . iz - Außerdem werden sogenannte Maschinenbatzen aus br. Kohlen gefertigt, die sich vorzüglich für Ziegeleien eignen, indeß sind dieselben auch für Haushaltung zu empfehlen/ indem solche billiger als Torf sind, dabei aber die doppelte und dreifache Heizkraft besitzen. Die Form ist die des Torfes und kostet a. d. Grube das Mille 1 Thlr. 5 Ngr. lÄublirunM ", ' Vom 2V. dieses Mon. ab habe ich mich in als Augenarzt, prak ¬ tischer Arzt, Wundarzt, und Geburtsarzt niedergelassen Meine Wühnung befindet sich am Markte, im Hause des Herrn Kaufmann Fiedler 1. Mage. — Regelmäßige Sprechstunden stehen täglich Nachmittags von 2 bis 3 Uhr, Donnerstags auch Vormittags von 9 bis 11 Uhr an. Camenz, am 21. Septbr. 1804. Vr. meä. Spann.