Volltext Seite (XML)
0002: A.Bach, Westerwiilder Werwolfe und Wolfssegen (in Zs.d.Vfjr. f.rhein.u.westf.Vk. 20/21 (1923/24) S.29f. Knie Henns von Rehe Segen gegen Wölfe: Kan nehme ein rohen ungebackenen Teiges-, backe darauf "uf ein Freitag, welche Zeit im Jahr ihm beliebe, dem Wolf ein neues Jahr“. Wenn man es in den Backofen schiesst', bespreche man es mit den Worten: "loh backe Dich im Nahmen des Vatters, Sohns vnd h.Geists. Dero leidigen Waldhundt Schliesse ich zw seinen Mundt, Dass er mir mein Vjehe nicht erbeisse Oder auch nicht angreiffe, Da gehe in den Hecken oder Wäldern Oder in den Wüsteneyen; Sie seien, jung oder altt, Gott befohlen, Keine verlohnen. Im Nahmen des Vetters usw. Der liebe Herr S. Wendell Wolle mir sie kheren vnd wenden, Dass sie wiederkommen, zu meinen Händen, Vor dem leidigen Wolff, D^ss er mir keins beiße oder greiffe." Was man mit solchen W o rten und Werken gebacken, stecke man in einen hohlen Baum und spreche diesen 8©gen über Füllen, P^ercL und Vieh: “Sey vor dem Wolf jederzeit frey." Wenn es aber nichts helfen wolle, so backe man ein ander Neujahr im Namen des Teufels und stecke es in einen grünen Baum. (Prozess gegen den vermeintlichen Werwolf Knie Henn (Hans) aus Rehe, Krs. Westerburg (1586-91), der als Hirt in "Oberraht“ (Roth, Krs.Westerburg?) und Mengerskirchen (Oberlahnkrs.)tätig war. (Akren im St.~A,Wiesbaden.)