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Amts- md Anzeigevlatt . für den Erscheint i i s dtt>stnrem«i»t LZ« iSyirk -es Amtsgerichts Eibenstock ZAHL sertionsprei«: die kleinsp. , ten, sowie bei allen Reichs- « und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. ,9. Aas«««« V». DonimMg, dm 7. Juli 18»S. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen de« Schuhmachermeister« <Zunt»v Wrl«ckrlek ik«» in Eibenstock wird heute am 11. Juni 1892, Nachmittags 5 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Landrock in Eibenstock wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bi« zum I I. Juli 1892 bei dem Gerichte anzumelden. ES wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in Z 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auch zur Prüfung der angemelveten Forderungen auf den 18. Juli 1892, Vormittags 11 Uhr — vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Ge meinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von ven Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 30. Juni 1892 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Eibenstock. Kautzsch. Bckaiintmllchllllg, die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe am Tage des Gauturn festes betreffend. Da da« nächsten Sonntag, den 10. Juli dss. Is., hier stattfindende Gau- turnseft infolge starken Besuchs von auswärts voraussichtlich einen erweiterten Geschäftsverkehr im Handelsgewerbe erforderlich macht, so hat der unterzeichnete Stadtrath auf darum geschehenes Ansuchen beschlossen, daß an diesem Tage der Geschäftsbetrieb in allen Verkaufsstellen, sowie die Beschäftigung von Ge- hülfen, Lehrlingen und Arbeitern im Handelsgewerbe während 9 Stunden nnd zwar in der Zeit van 11 Uhr Vormittags bis 8 Uhr Nach mittags, mit Ausschluß der Zeit des Nachmittaggottesdienstes von 1 bi» 2 Uhr gestattet sein soll. Der Verkauf der bereit« vor dem VormittagSgotteSdienst ge statteten Maaren bleibt außerdem zulässig. Eibenstock, den 6. Juli 1892. Der Stadtrath. «Srner. Han«. Bckilillltniachuilg, die Schulferien betreffend. In theilweiser Abweichung von den Bestimmungen in 8 12 der Lokalschul ordnung für die Stadt Eibenstock vom 20. Dezember 1880 hat der unterzeichnete Stadtrath unter Zustimmung der Stadtverordneten auf Vorschlag de« Schul- Ausschusses beschlossen, in diesem Jahre 1) die Sommerferien am 16. Juli beginnen und wiederum drei Wochen andauern zu lassen, dagegen 2) die Dauer der Michaelisferien auf nnr 8 Tage festzusetzen. Eibenstock, den 4. Juli 1892. Der Stadtrath. Körner. Hans. Bekanntmachung. Das Befahren des unteren Theils der Quergasse, von dem Fluder der Zeuner'scken Mühle ab, wird hiermit für jeglichen Fuhrwerksverkehr, auch für die Anwohner, verboten. Zuwiderhandlungen werden in jedem einzelnen Falle mit Geldstrafe bis zu 60 M., eventuell entsprechender Haft geahndet. Eibenstock, den 4. Juli 1892. Der Stadtrath. i»r Körner. Hagesgeschichte. — Deutschland. Die .Post" glaubt aus den mitgetheilten Ziffern über die HeercSergänzungen einen Schluß ziehen zu können auf die Nothwendigkeit einer baldigen Einbringung der Militärvorlage beim Reichstag. Das Blatt schreibt: „Es gehört eine Reihe von Jahren dazu, ehe man die Früchte einer solchen Umwälzung erntet, und jedes verlorene Jahr kann sich bitter rächen. Im vergangenen Herbst konnten trotz der im Sommer 1890 gesteigerten Präsenzstärke und der vermehrten Zahl der Königs urlauber wiederum 15,664 Mann von völliger Taug lichkeit und Abkömmlichkeit nicht zur Einstellung ins Herr gelangen, 87,421 Mann wurden der Ersatz reserve überschrieben, von welchem etwa ein Fünftel eine nothdürftige Ausbildung erhält, vier Fünftel aber ganz unausgebildet bleiben, der 109,116 Mann des Landsturmes 1. Aufgebot« gar nicht zu gedenken, unter welchen noch viel brauchbare Elemente stecken und die sogar der Kontrolle gänzlich entzogen sind. Angesicht« dieser Verhältnisse halten wir es selbst unter Annahme einer im Allgemeinen zur Zeit friedlichen Konstellation für einen großen Fehler, wenn man die Einbringung der Vorlage noch Jahre hinauSschicben wollte. Handelt es sich um den Preis der seit lange erstrebten zweijährigen Dienstzeit, den man zu zahlen entschlossen ist, wird die Mehr heit deS Reichstage» wohl schwerlich die Verant wortung aus sich nehmen, der kommenden Vorlage in ihren wesentlichen Punkten die Genehmigung zu versagen." — Der Münchner .Allg. Ztg." wird au« Dres den geschrieben. Wie verlautet, hatte Fürst Bis marck vor seiner Abreise au« Friedrichsruh ein Schrei ben an Se. Majestät König Albert gerichtet, worin er sich bei Allerhöchstdemselben wegen de» Unterlassen der persönlichen Meldung mit der Kürze des bevor stehenden Aufenthalte« in Dresden entschuldigte. Dem Vernehmen nach ist nun in diesen Tagen ein äußerst huldvolle» Handschreiben al« Antwort Sr. Majestät an den Fürsten abgegangen. — Cleve, 4. Juli. Der Knabenmord in Xanten, der bereit« ein volle» Jahr die Oeffent- lichkeit beschäftigt, gelangt heute vor dem Schwur gericht de« hiesigen Landgericht« zur Verhandlung. Der Thatbestand ist, um dietz kurz zu wiederholen, etwa folgender: Am 29. Juni 1891, Nachmittags gegen 6'/? Uhr entdeckte die Dienstmagd Dora Moll in der sogenannten Fruchlscheune des Stadtverord neten und Kaufmanns Küppers in Xanten die Leiche eines kleinen Knaben. Die Leiche war zum Theil mit Spreu bedeckt, die kleinen Händchen waren fest zusammengeballt und preßten krampfhaft Spreu und Mohnköpfchen, Dinge, die in der Scheune in großen Mengen zerstreut umher lagen, zusammen. Die von der Moll eiligst herbeigeholten Leute stellten sofort fest, daß der Knabe ermordet worden sei, denn der Hals war dem Knaben bis fast zum Rückenwirbel durchschnitten und der Leichnam schwamm förmlich im Blut. ES waren nur sehr wenig Spritzflecken in der Scheune vorhanden. Da« ermordete Kind, in dem man sehr bald den 5'/2jährigen Johann Hegmann, den Sohn deS Schreinermeisters Hegmann in Xanten erkannte, hatte, abgesehen von einer großen Schnitt wunde am Kinn, keine weiteren Verletzungen. Die medizinischen Sachverständigen stellten fest, daß die Durchschneidung des Halses an dem Kinde in leben dem Zustande vorgenommen worden und diese auch die Todesursache gewesen ist. Auch sind die erwähnten Sachverständigen der Meinung, daß der Mord etwa 6 Stunden vor Auffindung der Leiche, da zu jener Zeit die Leichenstarre bereit« eingetreten war, statt gefunden haben muß. Noch am Vormittage soll da« Kind, ein hübscher, munterer Knabe, in der Nähe der Scheune spielend gesehen worden sein. Ein Lust- oder Raubmord war nach Lage der Dinge ausgeschlossen. Der Befund der Leiche läßt darauf schließen, daß der Mord in der Scheune passirt sei; Niemand aber hat einen Hülferuf oder sonst ein Schreien wahrgenommen. Anfänglich stand man wie vor einem Räthsel. Sehr bald lenkte sich jedoch der Verdacht gegen den Schächter und Vorbeier der jüdischen Gemeinde, Schlächtermeister Buschhoff. Mehrere Kinder und auch Erwachsene wollten gesehen haben, daß da« ermordete Kind am Vormittag de« 29. Juni von der Frau und der Toch ter de« Buschhoff in da« in unmittelbarer Nähe der Süpper'schen Scheune gelegene Schlachthaus gezogen worden sei. Andere Leute wollten wahrgenommen haben, daß der ermordete Knabe am Vormittage de« 29. Juni in Buschhoff« Schlachthaus mißhandelt worden sei, weil er diesem gehörige Grabsteine beschädigt habe. Noch eine Reihe anderer Verdachtsmomente wurden rege und führten zunächst dazu, daß die Menge da« Besitzthum Buschhoff« demolirte, an dessen Haus .Mörderhaus" anschrieb und auch die Läden anderer Xantener Juden durch Einwerfen der Schaufenster u. s. w. beschädigte. Schließlich wuchs die Erregung der Menge, da sich das Gerücht verbreitete: Der Mord könne nur mit einem Messer, mit dem jüdische Schächter zu hantiren pflegen, ausgeführt sein, denn der unglückliche Hegmann sei nach Art de« „Koscher- schächtens" geschlachtet worden und die That könne nur deshalb begangen worden sein, weil die Juden zu ihrem Passahfeste Christenblut nöthig hätten, der artig, daß die Xantener jüdische Gemeinde sich veran laßt sah, den Minister des Innern zu bitten, auf ihre Kosten einen tüchtigen Kriminalbeamten behufs Ent deckung des Thäter« nach Xanten zu senden. Der Minister entsprach sogleich dieser Bitte und entsandte den Kriminal-Kommissar Wolff aus Berlin nach Xan ten. Nachdem letzterer einige Tage in Xanten geweilt, verhaftete er am 14. Oktober 1891 den Buschhoff, sowie dessen Frau und Tochter wegen Verdacht« der Thäterschaft. Die gegen die drei Personen eröffnete Untersuchung führte jedoch dazu, daß am 24. Dezember alle drei Verhafteten au« der Haft wieder entlassen wurden; zugleich wurde da« Verfahren gegen sie ein gestellt. Nachträglich sind neue Verdachtsmomente aufgetaucht, so daß Anfang Februar d. I. die Ver haftung der drei Personen von Neuem erfolgte. Nach einiger Zeit wurden Frau und Tochter de« Buschhoff wieder entlassen und das Verfahren abermals gegen diese eingestellt. Buschhoff selbst blieb jedoch in Haft und e« wurde gegen ihn die Anklage wegen Morde« erhoben. Da die Beschlußkammer dem erwähnten Anträge de« Staatsanwalt« beitrat, so erscheint Busch hoff heute unter der Anschuldigung: „am 29. Juni 1891 zu Xanten den Knaben Johann Hegmann vorsätzlich getöbtet zu haben und zwar indem er die Tödtung mit Ueberlegung au-führte", vor den Geschworenen. Buschhoff heißt mit Vornamen Adolf, er ist etwa 50 Jahre alt und war einmal im Jahre 1882 wegen Betrug« angeklagt. Von dieser AnNage wurde er damals freigesprochen. Im Uebrigen ist er unbestraft. Den Vorsitz de« Schwur-Gericht-Hofe« führt Land- gerichtSdirektor Kluth. Dem Vernehmen nach sind feiten» der Staatsanwaltschaft 99, feiten« der Ver- theidigung 18 Zeugen geladen. — Prag, 3. Juli. Im Prozesse gegen die wegen der Przibramer Grubenkatastrophe angeklag-