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Amts- und AnzeiMatt für den Erscheint , . »ee ei e Abonnement ML.«: Denrk des Amtsgerichts Eibenstock tag und Sonnabend. In- f X i Expedition, bei unfern B»- sertionSpreiS: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- Zeile 0 Pf Ed dessen Umgebung. P stanstal en Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »». Jahr««««. — M SV. Donnerstag, den 3. März 18SS. Von dem Königlichen Landslallamte zu Moritzburg ist eine Anzahl Exemplare der von demselben herausgegedcnen „zwölften Mittheilnng an -ie säch- ischen Pferdezüchter" anher gelangt. Die Herren Landwirthe werden auf diese Schrift mit dem Bemerken auf merksam gemacht, daß dieselbe auf Verlangen an Canzleistelle hier unentgcldlich abgegeben wird. Schwarzenberg, am 27. Februar 1892. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. M. Erlaß, das diesjährige Wusterungsgeschäst in den Ausheöungs- öezirken Schwarzenberg und Schneeberg betr. Unter Hinweis auf den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg ausgestellten Ge- schäftSplan werden !,. die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1872 und I>. diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine endgiltige Entscheidung über ihr Militürverhälmiß erhalten haben, oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, veranlaßt, zu den nachstehend festgesetzten Mustcrungsterminen vor der Ersatz kommission pünktlich zur Vermeidung der Zwangsvorführung und der in 8 26 der Wehrordnung angedrohlen Strafen und Nachtheile zu erscheinen, das persön liche Erscheinen in den LoosungStermineu wird den Militärpflichtigen frcigestellt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1) Die von der Ersatzkommission ausgesprochene, im Loosungsscheine vermerkte Entscheidung ist nicht endgiltig, erst von der Königlichen Ober-Ersatzkommission wird im Aushebungstermine entscheidende Bestimmung getroffen. 2) Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Mustcrungstermine verhindert sind, haben ein ärztliches Zeugniß einzureichen, welches, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellk ist, durch die Ortsbehörve zu be glaubigen ist (Z 62,r der Wchrordnung). 3) Militärpflichtige, welche sich im Musleruugstermine freiwillig zur Aushebung melden und dadurch aus ihre LooSnuinmer verzichten, können zwar nicht mit Bestimmtheit darauf rechnen, beim Aushebungsgcschäft demjenigen Truppen- Ibeil überwiesen zu werden, zu welchem sie vorgemustert sind, sie können da gegen bestimmt darauf rechnen, am allgemeinen Einstellungskerminc eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugetheilt zu werden oder überzählig zu bleiben. Es haben daher Militärpflichtige, welche gern eingestellt sein wollen, den Ver zicht auf ihre Loosnummer bereits im Musterungstermine zu erklären. 4) Militärpflichtige, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Cavallerie verpflichten, dienen, sofern sie dieser Verpflichtung nachge kommen sind, in der Landwehr ersten Aufgebots nur 3 Jahre (8 12,s der Wehrordnung). Reflekiirendc haben, dafern ue das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Bescheinigung über die Einwilligung des Vaters oder des Vormundes, sowie eine obrigkeitliche Bescheinigung darüber, daß der sich Meldende durch Civilverhältnisse nicht gebunden ist und sich untavelhaft ge führt hat, bei dem unterzeichneten Civilvorsitzenoen längstens bis zur Beendig ung des Musterungsgeschäfts einzureichen. 5) Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen und abhören zu lassen, oder ein Zeugniß eines beamteten Arztes beizubringcn (8 65,s der Wehr- Ordnung). Die bezüglichen Protokolle sind spätestens ,im Musterungster mine vorzulegen. 6) Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, spätestens im Musterungstermine Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aus hebung zu stellen. Die Betheiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vor legung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen (88 32 und 63,7 der Webrordnung). Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welche nicht gleichzeitig als Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer bereits in der Armee, so kann auf Grund des eingereichten Zurückstellungs antrages der eine zurückgestcllt und spätestens nach Ablauf des zweiten Militär- pflichtjahreS, bei gleichzeitiger Entlassung des zuerst eingestellten Sohne«, ein gestellt werden (8 32,- der Wehrordnung). Stützt sich ein Zurückstellungs antrag aus die Arbeit-- beziehungsweise AuffichtSunfähigkeit der Eltern rc. de» Militärpflichtigen, so muß solche« durch ärztliche Untersuchung im Musterungs termine bestätigt werden und haben sich die Betheiligten persönlich mit ein zufinden (88 -33g, und 63,7 der Wehrordnung). Zeugnisse, welche zum Behufe der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadträthen, Bürgermeistern oder Gemeindevorständen — ausgestellt werden, müssen ent weder auf eigene genaue Kcnntniß der Verhältnisse der darin Nachsuchcnden, oder auf eingezogene, sorgfältige Erkundigung sich gründen. Zurückstellungsanträge, welche von der Ersatzkommission al« unbegründet befunden worden, werden der Königlichen Oberersatzkommission zur Entscheid ung vorgelegt. Einsprüche gegen die Entscheidung der Ersatzkommission müssen binnen 10 Tagen, von dem Tage gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatzkommission für pudlicirt anzusehen war, bei der Königlichen Amtshaupt mannschaft Schwarzenberg unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen erhoben werden. Die OrtSbehörden haben für pünktliche Gestellung der Mannschaften Sorge zu tragen; das zur Musterung deputiere Mitglied des StadtratheS Stadtge- meinderathes oder GemeinderatheS hat die Rekruten zu begleiten und die Re- krutirungsstammrollen nebst Geburtslisten und den sonstigen Belegstücken mitzu- bringen (88 61,s und 106 der Webrordnung). Schwarzenberg, am 15. Februar 1892. Der Civilvorsitzcnde der Ersntzkommission in den Aus- hcbungsbezirkcn Schwarzenberg nnd Schneeberg. Frhr. v. Wirst«,,. St. G eschäftsplan. I. Musterungstermine. 1) im Aushebuugsbezirke Schwarzenberg: ». im M Ufte rungsorte im Uathhansc ;n ZohanngcorgriiilaLf, den 14. März 1892, von Vormittags '/.»>0 Uhr an für die Militärpflichtigen aus den Orten: Breitenbrunn, Breitenhof, Jugel, Steinbach, Stein- Heidel, WittigSthal und Johanngeorgenstadt. t» im Musterung Sorte im Lade Gttcnstci» in Schwarzenberg von Vormittags 8 Uhr au: den 15. März 1892 für di« Militärpflichtigen aus den Orten: Bcrmsgrün, Beierfeld, Bernsbach, Bockau, Crandorf, Erla und Grünhain, den 16. März 1892 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Grünstädtel, Langenberg mit Förstel, Lauter, Markersbach mit Unterscheibe, Mitt weida mit Obermiltweida, Neuwelt mit Untersachsenfeld, Obersachsen feld, Pöhla, Waschleithe mit Haide und Wildenau, den 17. Mürz 1892 für die Militärpflichtigen aus den Orken: Raschau, Ritters- grün, Tellerhäuser und Schwarzenberg, 2) im Aushebungsbezirke Schneeberg: <i. im Musterungsorte I im NathlMsc zu Lößnitz, den 21. März 1892, von Vormittags 9 Uhr an für die Militärpflichtigen auö den Orten: Alberoda, Dittersdorf, Grüna, Niederafsalter, Niederlöß- nitz, Niederpfannenstiel, Oberafsalter, Oberpfannenstiel, Streitwald und Lößnitz. d. im MnsterungSortc in -er lkbrrweinschen Urstauration in Eibenstock von Vormittags 9 Uhr an: den 22. März 1892 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Carlsfeld mit WeiterSglashütte, Neuheide, Oberstützengrün, Schönheide, Schön- heiderhammer und Unterstützengrün, den 23. März 1892 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Blauenthal, Hundshübel, Muldenhammer, NeidharbtSthal, Sosa, Wildenthal, Wolfsgrün und Eibenstock. e. im Musteruugsorte ' im Gasthofe zur Lonne in Schneeberg von Vormittags 9 Uhr an: den 24. März 1892 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Albernau, Aue, Auerhammer, Neudörfel, Schindler's Werk und Zelle, den 25. März 1892 für die Militärpflichtigen aus den Orten: BurkhardtSgrün, Griesbach, Linrenau, Neustädkel, Riederseblema, Oberschlema und Zschorlau, den 26. März 1892 für die Militärpflichtigen aus Schneeberg. II. Loosungstermine. 1. den 19. März 1892, von Vormittags 8 Uhr an für die Militärpflichtigen de« Jahrganges 1872/92 aus dem Aushebungsbezirk« Schwarzen berg im Lade Ottenstein in Schwarzenberg. 2. den 28. März 1892, von Vormittags 9 Uhr an für die Militärpflichtigen des Jahrganges 1872/92 aus dem Aushebuugsbezirke Schneeberg im Gasthofe zur Lonne in Schneeberg. Erlaß, das Zurückstellungsverfahren der Weservisten, Landwehr keule, tzrsatzreservisten und LandsturmpMchligen velr. Nach den Bestimmungen in 8 64 des ReichsmilitärgesctzeS vom 2. Mai 1874 in Verbindung mit 88 118,-, 120g> und 122 der Wehrordnung vom 22. No-