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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint . . . . ^s^.e e «b-nnement Lyirk drs Lmtsgmihts Llbenstock WM- sertionsprei«: die kleinsp. ten, sowie bei allen Re ich s- Zeile 10 Pf und dessen Amgebung. P-st-nstalten Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. - »K. I»sr«a»g. ——— M s. Donnerstag, den 3. Januar 188S. Maaß- and Gcwichtsrcvision betr. Das Königliche Ministerium des Innern beabsichtigt, im Laufe des künftigen Jahres eine allgemeine polizeiliche Revision der Maaße und Gewichte, sowie der Waagen und Meßwerkzeuge anzuordnen. Man unterläßt nicht, die Gewerbtreibendcn hiervon schon jetzt zu benach richtigen, um denselben die Möglichkeit zu bieten, ihre Maaße, Gewichte rc., soweit deren fortdauernde Zulässigkeit im Verkehr zweifelhaft erscheint, vor der Revision und zwar innerhalb der ersten drei Monate des künftigen Jahres zur aichamt- lichen Prüfung zn bringen, da unmittelbar nach Ausführung einer allgemeinen Maaß- und Gcwichtsrevision die Aichämter mit Prüfung und Wiederaichung be reits im Verkehr gewesener Aichgegenstände derartig überhäuft werden, daß die selben erst in längere», zum Theil mit einer Hemmung des Gewerbebetriebes verbundenen Fristen zurückgegeben werden können und die bei der Revision vor gefundenen unrichtigen, unzulässigen oder ungestempelten Maaße und Gewichte, sowie Waagen und Meßwerkzeuge nicht nur wcgzunebmen, sondern auch die In haber derartiger vorschriftswidriger Aichgegenstände nach 8 369 Ziffer 2 des Reichsstrasgesetzbuchcs zur Strafe zu ziehen sind. Schwarzenberg, am 29. Dezember 1888. Königliche Amtshauptmonnschast. Frhr. v. Wirsing. E. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen WIeOIer einge ¬ tragene Grundstück, Haus mit Oekonomieraum und Garten, Nr. 56 des Brand- catasters, Nr. 61 des Flurbuchs Abtheilung .4., Folium 48 des Grundbuchs für Eibenstock, geschätzt auf 16715 Mk., soll unter Wiederaufnahme und'Fortsetzung des vorläufig eingestellt gewesenen Verfahrens an hiesiger Gerichtsstelle zwangs weise versteigert werden und ist nunmehr der 19. Ieöruar 1889, Wormittags 1« Mr als anderweiter Versteigerungstermin, sowie der 1. März 1889, Wormittags 19 Mr als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplans anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, bis zur Er öffnung von Geboten im anderweiten Versteigerungstermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche nnd ihres Rangverhältnisses kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Eibenstock, am 21. Dezember 1888. Königliches Amtsgericht. Peschke. Gruhle, G.-S. Bekanntmachung. Die Hundesteuer in Eibenstock betrügt auch im Jahre 1889 wieder 10 Mark, ausgenommen die nur 6 Mk. betragende Steuer für je einen Kettenhund in den in 8 2 Abs. 3 des Hundesteuer-Regulativs vom lb. Juni 1885 besonders auf geführten Gehöften u. s. w. Die Hundesteuer ist bis zum 31. Januar 1880 gegen Entnahme der Hundesteuermarken von den Hundebesitzern in der Stadtkasse pränumerando zu entrichten. Auch werden die Hundebcsitzer in Gemäßheit von 8 3 des Gesetzes vom 18. August 1868, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betreffend, hiermit aufgefordert, über die in ihrem Besitze befindlichen steuerpflichtigen Hunde bis zum 10. Januar 1889 schriftliche Anzeige anher zu erstatten. Die Hinterziehung der Steuer wird mit dem dreifachen Betrage der hinter zogenen Steuer bestraft. Hierbei ist noch auf folgende Bestimmungen aufmerksam zu machen: Junge Hunde, welche zur Zeit der im Monat Februar und Monat Juli jeden Jahres stattsindenden Revision noch gesäugt werden, bleiben für das laufende Halbjahr von der Steuer befreit; in Eibenstock nur vorübergehend, aber mindestens einen Monat sich aufhaltende Hundebesitzcr, deren Hunde nicht bereits an einem an deren Orte versteuert sind, haben für je einen Hund drei Mark Steuer zu ent richten; für im Laufe des Jahres angeschaffte, noch nicht versteuerte Hunde ist binnen l4 Tagen, von erfolgter Anschaffung an gerechnet, die volle bez. sofern die Anschaffung erst im 2. Halbjahre erfolgt, die halbe Jahressteuer zu ent richten; dasselbe gilt rücksichtlich solcher bereits versteuerter Hunde, welche ohne die Steuermarke in den Besitz eines anderen Herrn übergehen; für einen steuer pflichtigen und an einem anderen Orte mit niedrigerer Hundesteuer bereits ver steuerten Hund ist der durch den höheren Steuersatz Hierselbst hervorgerufene Differenzbetrag noch nachzuentrichten; im Falle des unverschuldeten Verlustes der Steuermarke wird dem Verlustträger gegen Erlegung von I^o Mark eine neue Hundesteuermarke ausgeantwortet. Es wird endlich noch betreffs der Anbringung der Steuermarken an den Halsbändern der Hunde auf die Bekanntmachung vom 23. November 1882 auf merksam gemacht mit dem Bemerken, das Zuwiderhandlungen gegen diese Vor schriften unnachsichtlich werden geahndet werden. Eibenstock, am 29. Dezember 1888. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. Bg. Bekanntmachung. Die Expeditionen des unterzeichneten Stadtrathes werden, wie bisher, so auch fernerhin an den Sonnabenden bereits Nachmittags um 5 Uhr geschlossen. Eibenstock, den 31. Dezember 1888. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. Kl. Bekanntmachung. Es wird hiermit darauf aufmerksam gemacht, daß vom L. bis 16. Januar 1889 die Zuschreibung der Zinsen nur in denjenigen Sparkafsen-Büchern erfolgen kann, in welchen wahrend dieser Zeit Linlagen oder Äbhednngen be wirkt werden und nach Ablauf dieser Frist erst diese Zuschreibung auch in den übrigen Sparkafsen-Büchern vorgenommen werden wird. Sparkassen-Verwaltung Eibenstock. am 28. Dezember 1888. Neujahrsaruß an dir Parteigenossen im Lande vom Vorstände -es national-liberalen Vereins für Lachsen. Jeder Jahreswechsel ist eine Zeit guter Wünsche und guter Vorsätze! Unsre Wünsche gelten vor Allem und über Alles dem theuren Vaterlande, dem weiteren wie dem engeren. Möge jenes wie dieses fröhlich gedeihen unter der weisen und starken Regierung der beiden in aufrich tiger Freundschaft unter sich verbundenen, erlauchten Fürsten, unseres erhabenen, jugenvlich-kräftigen Kaisers Wilhelm II. und unsres geliebten Königs Albert! Möge es auch ferner gelingen, den Frieden zu sichern, den Verkehr immer mehr zu heben, alle ge sunden Kräfte des Volks, die geistigen wie die mate riellen, in ruhigem, zeitgemäßem Fortschreiten zu ent wickeln und zu beleben! Für uns selbst und unsre Partei wünschen und erstreben wir nicht« Andere«, als daß uns vergönnt sei, an diesem Gedeihen des Ganzen, an her Erfüllung der großen nationalen Aufgaben des deutschen Volks nach unsrem Theil erfolgreich mitzuarbeiten. Das ist unser Stolz, das ist unsre Freude! Besondre Zwecke, besondre Vortheile für uns als Partei sind uns fremd und mögen es immerfort bleiben! Allein mit dem bloßen Wünschen ist eS nicht ge- than. Auch damit nicht, daß wir etwa dächten: weil unsre Geschicke in guter Hand liegen, könnten wir ruhig dieser Führung vertrauen und die Arme müßig kreuzen. Wo ein Volk durch seine Verfassung zur werk- thätigen Theilnahme an der Regelung seiner öffent lichen Angelegenheiten berufen ist, da ist es auch für die Gestaltung dieser Angelegenheiten mitverantwort lich. Wo jeder Einzelne das Recht hat, bei dieser Regelung mitzuwirken, da hat er auch die Pflicht, und eine heilige Pflicht, dieses Recht so auszullben, daß das Ganze sich wohlbefinde. Parteigenossen! Kaum mehr als der Zeitraum Eines Jahres, vielleicht nicht einmal so viel, trennt uns von den nächsten RcichStagswahlen! Der glänzende Sieg, den wir am 21. Februar 1887, gemeinsam mit den durch das Kartell uns verbündeten Parteien, erfochten haben, legt uns die dringende Verpflichtung auf, die Früchte dieses Siegs nicht wieder verloren gehen zu lassen. Die Behauptung jene« damaligen Siege« wird uns aber — täuschen wir uns darüber nicht! — von unsren Gegnern möglicherweise noch schwerer gemacht werden, als die Erringung desselben, denn die letzteren werden Alles daran setzen, das damals ihnen Ent rissene zurückzuerobern. Drei Dinge sind eS, auf die wir bei diesem nächsten, jedenfalls heftigen Wahlkampfe unser Ab sehen werden richten müssen: 1. Die strenge Festhaltung des Kar tells. Darüber brauchen wir Nichts zu sagen. 2. Die richtigeWahl eines Candidaten. Im Allgemeinen steht ja zu wünschen und zu hoffen, daß die bisherigen Männer unsres Vertrauens in der Lage und entschlossen sein werden — selbst mit persönlichen Opfern! — auch für die nächste Wahl periode wieder ein Mandat zu übernehmen. Denn es ist eine feststehende Erfahrung und liegt in der Natur der Sache, daß derjenige, der schon einmal das Ver trauen einer Mehrheit der Wähler auf sich gelenkt und der dieses Vertrauen durch seine Haltung im Reichs tage gerechtfertigt hat, leichter und sicherer, als ein neuer Candidat, wiederum ein Stimmenmehr auf sich vereinigt, — zumal wenn er nicht versäumt hat, während seiner Reichstagsthätigkeit immer in möglichst lebendigem Verkehr (persönlichem oder wenigstens schriftlichem) mit seinem Wahlkreise zu bleiben. Es kann aber doch Vorkommen, daß diese Hoffnung auf Verbleiben des früheren Candidaten nicht zutrifft. In solchen Fällen muß cs wieder genau so gehalten werden, wie bei den Wahlen von 1887, nämlich daß, unter Umständen selbst mit Absehen von dem strengen .Besitzstände", nur darauf geachtet werde, welcher Candidat die meisten Aussichten hat, dem Gegner obzusiegen. Wir müssen anerkennen, daß bei den Wahlen von 1887 unsre Kartellgenossen, die Con- servativen, in dieser Hinsicht mit dankenswcrther