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herrsche und selbst während den heissesten Sommer tagen den 5.° R nicht überschreite. Hiezu muss neben einer richtigen Anlage hauptsächlich ein entspre chend situirter und hinreichend grosser Eisraum beitra gen. Von der Anlage derselben werden wir eingehender bei Besprechung der Lagerkeller handeln. Entspricht eine Gährkammer der oben angeführten Forderung, bezüg lich der Temperatur, nicht, so ist sie einfach als schlecht und unzweckmässig zu bezeichnen. Der Brauer muss nämlich die Gährungen derart leiten (führen), dass die Temperatur der gährenden Würze etwa 7° R erreicht, 8° R aber unter keiner Bedingung überschreitet, will er überhaupt ein tadelloses, haltbares Produkt erzeugen. Diess alles kann er aber blos dann erzielen, wenn die Lufttemperatur im Gährlokale 5° R nicht übersteigt, ' demnach sind kühle Gährkeller absolut nothwendig. In i warmen Gährkammern behilft sich der Brauer meist j mit den sogenannten Eisschwimmern, mit Hülfe deren er die Temperatur der gährenden Flüssigkeit erniedrigt. Diess erfordert jedoch einen grösseren Aufwand an Ar- 1 beit, Zeit und Kapital und ist trotzdem nur ein noth- wendiges Hebel, da jede Bewegung einer gährenden Flüssigkeit als unnatürlich, den Verlauf beeinträchti- ; gend anzusehen ist. Will man die Grösse einer Gährlokali- tät bestimmen, so muss man folgende Um stände in Betracht ziehen und zwar: die jährliche Biererzeugung, die Qualität des zu erzeugenden Bieres, die Grösse eines Gebräues, ob weiters die Produktion auf die ganze Jahreskampagne gl eich mässig vertheilt ist oder nicht*) und endlich die Dauer der Hauptgährung. Heber den letzten der angegebenen Punkte erlangt der Ingenieur oder Baubeflissene am seltensten den gewünschten klaren Aufschluss, da er nur sehr schwie rig den nöthigen Einblick in die Manipulation selbst erlangt, um sich ein eigenes, selbstständiges Urtheil bil den zu können, während ihm die meisten Brauer Daten angeben, die wieder unter einander ungemein differiren. Wir wollen hier Ziffern aus unserer Erfahrung mit theilen und dieselben als Grundlage der weiter sich ergebenden Kalkulation benützen. Eine normale Gährung von Würzen für Schank biere bedarf 14 Tage, obwol bei uns in Böhmen (auch im Auslande) die Gährung blos auf 8, ja bei schlechten Brauern auch nur auf 6 Tage verringert wird. Für Abzugbiere ist die Gährung der Würzen auf 14 — 18, im Mittel auf 16 Tage auszudehnen, während jene für Lagerbiere auf 20—24 im Durch schnitt 22 Tage dauert. Manche Brauer trachten die Hauptgährung der Würzen für Lagerbier ungebührlich zu verlängern, selbst bis auf 28 Tage, was jedoch, wie wir uns überzeugten, nicht nur nicht nothwendig, son dern sogar nutzlos ist.**) *) In Baiern z. B. wird in den kälteren Monaten mehr Bier erzeugt als in den wärmeren; in den Monaten Juni, Juli August wird meist pausirt. **) In Böhmen dagegen wird in den Sommermonaten in den meisten Brauereien am stärksten gebraut (selbstverständlich keine Lagerbiere). Zudem benöthigt man in diesem Falle eine grössere Anzahl von Gährbottichen. Bezüglich der Gährdauer gilt folgender Grundsatz: „Je länger die Hauptgährung dauert, desto mehr Zeit nimmt auch die Nachgährung (Fassgährung) in Anspruch und desto haltbarer ist das Bier.“ In die oben angeführten Ziffern (Gährdauer) ist schon die Zeit für die Reinigung der Gährbottiche eingerechnet. Die Höhe des Gährkellers betrage 3 bis 4° vom Pflaster bis zum Scheitel des Gewölbes. Die andern Dimensionen (Breite und Länge) berechnen sich aus der Grösse und Anzahl der Gährbottiche, wobei noch bemerkt werden muss, dass zwischen je zwei Gährbottichräumen ein freier Raum bleiben muss, dessen Breite um 6" grösser ist als die Höhe eines Gährbottiches, damit solche, (wenn sie einer Reparatur bedürfen) bequem herausgerollt werden können. Im Nachstehenden wollen wir zwei Beispiele be hufs Berechnung der Länge und Breite einer Gähr- lokalität anführen. Erstes Beispiel. Es soll ein Gährkeller für eine Brauerei, die jährlich 20.000 Eimer Schankbier erzeugt, angelegt werden. Ein Gebräu beträgt 80 Eimer. Die Erzeugung vertheile sich gleichmässig auf das ganze J a h r. Da das Schankbier eine 14tägige oder zweiwö chentliche Gährdauer voraussetzt, so kann jeder Gähr- 52 bottich = 26mal im Jahre benützt werden. Für den gegebenen Fall wählen wir 40eimerige Bottiche, und demnach vergähren in jedem Bottich 26 X 40 = 1040 Eimer per Jahr. Dividirt man mit jener Zahl in die jährliche Production per 20.000 Eimer, so erhält man die Anzahl der anzuschaffenden Gährbottiche. 20000 : 1040 = 19 3 / 13 d. h. es werden (abgerundet) 20 Gährbottiche aufgestellt werden müssen. Ordnet man dieselben z. B. in zwei Reihen an, so zählt jede Reihe 10 Bottiche, und da man zweckmässig an beiden Enden (beim Eisraume und beim Eingang) Raum für je einen Bottich frei lässt, so kann man 12 Bottiche rechnen. Der untere Durchmesser eines 40eimerigen Bottiches per 6‘ angenommen (5’/ 2 — 6') ergibt sich 12X6 = 72' als die Länge des G ähr raum es. Die Breite berechnet man folgendermassen: ’/s + 6 + 6’/ a + 6 + 7s = 19’/s* 6- h- 7s' beträgt die Entfernung des Gährbottiches von der Mauer, 6' der Durchmesser des Bottiches an der Basis, 6‘/a‘ Breite des Ganges zwischen den beiden Bottichreihen, 6‘ Gähr- bottichdurchmesser und 7s' Entfernung von der Mauer. Die Breite des Gährraumes würde in diesem Falle 197s' betragen. In der Praxis ist indessen die Breite des Gähr kellers häufig gegeben und dann berechnet man blos die Länge. Ist die Breite hinreichend gross, so kann man die Gährbottiche auch in drei, besser aber in vier Reihen aufstellen (2 Reihen in der Mitte), muss aber dann zwei Wege in Rechnung ziehen. Zweites Beispiel. Für eine Brauerei, die jährlich 48000 Eimer Bier (32000 Eimer Schank- und 16000 Eimer Abzugbier) er zeugt, soll eine Gährlokalität angelegt werden. Der volle Guss betrage 120 Eimer.