Volltext Seite (XML)
-■ - wünschten Fall nicht, dann war die Arbeit umsonst. — Werden Stoffballen zur Auswahl aus dem Hause geschickt, dann ist eine doppelte Vermessung derselben nöthig: vor dem Weg schicken und nach der Rückkunft. — Beim Einkauf von Stoffen werden in der Regel einige Ballen nachgemessen; eine Gewähr für die Richtigkeit aller anderen kann dies nicht bieten. Alle diese nutzlosen, zeitraubenden Arbeiten haben aber noch den Nachtheil, dass der Geschäftsmann in der Regel nicht in der Lage ist, die behufs der Vermessung entrollten Stoffballen wieder derart zusammenzurollen, dass sie ein so schönes Ansehen haben, wie sie die Fabrik liefert. Allein dieser Umstand bildet oft die Veranlassung, von einer Controllirung der Stoffballen gänzlich abzusehen und deren Richtigkeit auf Treu und Glauben anzunehmen. Allen diesen Uebelständen ist durch die neueste, in allen Culturstaaten gesetzlich geschützte Erfindung der Herren Bender & Thormann mit einem Schlage abgeholfen. Hier nach wird in jeden Stoffballen, vermittelst geeigneter Auf wickelapparate, seiner ganzen Länge entlang, ein aus ganz dünnem, haltbarem Papier hergestelltes Bandmaass mit ein gerollt, und zwar so, dass das Maass mit seinem Nullpunkt an das innere Ende des Stoffballens befestigt, an seinem äusseren Ende genau die Länge des Stoffes anzeigt. Wird nun ein Theil des Stoffes zum Verkauf abgeschnitten, so wird gleichzeitig das Bandmaass mit abgetrennt, so dass das nun mehrige Ende desselben den noch vorhandenen Restbestand des Stoffballens richtig wiedergiebt. Es muss Jedermann einleuchten, dass auf diese Weise der Verkauf sowohl, als auch besonders die Inventur-Aufnahme des Lagers ganz ausserordentlich erleichtert und vereinfacht wird, wie sich auch noch der Vortheil ergiebt, zwischenzeitig fortwährend ganz genau die Restbestände der Stoffballen eruiren zu können. Dem Verkäufer, sowie dem kaufenden Publikum, bietet sich ausserdem die Annehmlichkeit, dass durch Beigabe des Bandmaasses die Richtigkeit der gekauften Stofflängen stets gewährleistet wird. Den Verkauf dieser gesetzlich geschützten Bandmaasse und Aufwickelapparate hat der Fabrikant Franz Thormann in Wiesbaden (Hessen-Nassau) übernommen, an welchen sich die pp. Interessenten behufs Offerten und event. weiteren Aus künften gefl. wenden wollen. Vorrichtung zum Aufsclmeiden (1er Fäden an Ma schinen zum Scheeren von Spitzen von der Actien-Gesell- schaft Willeox & Gibbs Sewing Maschine Company in New-York, V. St. A. (D. R.-P. No. 33,937 vom 17. Januar 1885.) Die Vorrichtung zum Aufschneiden der Fäden der Spitzen besteht aus einem oder mehreren auf- und nieder- und vor- und rückwärtsgehenden N oppern, welche eine Messer schneide besitzen und je mit einem oder mehreren stationären Messern derart combinirt sind, dass sie die gefassten Fäden beim Heben durchschneiden. Regulirungsvorrichtuug für das Mindern am Wirk- stulil von August Clauss in Hohenstein-Ernstthal, Sachsen. (D. R.-P. No. 33,859 vom 31. December 1884.) Der mit Zählknöpfen besetzte Bestandtheil (die Zählkette, Zählscheibe) der Regulirvorrichtung wird nach Vollendung einer Zählung plötzlich in die Anfangsstellung zurückgeführt:, um alsdann wieder langsam seine Einwirkung auf den Minder hebel auszuüben. Färbemaschine für elastische Gewebe von der Zit tauer Maschinen-Fabrik und Eisengiesserei (früher Albert Kiesler & Co.) in Zittau. (D. R.-P. No. 33,923 vom 21. Juli 1885.) Bei dieser Färbemaschine für elastische Ge webe wird die Waare durch mehrere gleichzeitig angetriebene Zugwalzen und transportirende Walzenflügel oder Haspel durch die Flotte geführt und wickelt sich wechselseitig auf YValzen auf und ab. Lamb’sche Strickmaschine von Carlo Martini in Florenz, Italien. (D. R.-P. No. 34,078 vom 3. Mai 1885.) Bei dieser Strickmaschine umgreifen die Nadeln mit den unteren U-förmigen Enden die Nadelplatte, und die Schlösser werden mittelst einer von dem Schlittenspiel hergeleiteten Be wegung von den Nadelplatten abgehoben. PATENTWESEN» Anmeldung von Patenten in Deutschland. Cl. 8. Nr. 3508. Apparat, um gleichzeitig mehrere parallel laufende Schnüre oder Litzen zur Einfassung oder Verzierung von Gummi röcken zu legen und zu verkleben. H. Rothenbücher in Ham burg. Cl. 8. Nr. 3521. Verfahren und Maschine zum Ausrecken schlauch förmiger Waaren. Adolph Wilhelm Riedel in Chemnitz. Cl. 76. Nr. 3178. Combinirte Streck- und Spinnmaschine für Hanf, Flachs und andere Spinnfasern. John Good in Brooklyn, Was hington und Park Avenues, Staat New-York, V. St. A. Vertreter: Wirth & Co. in Frankfurt a. M. Cl. 86. Nr. 3412. Transporteur für gemusterte Perlengewehe. Carl Lohes in Berlin. Cl 86. Nr. 3504. Farbig gemustertes Teppichgewebe. Leven & Wah len in Kalk. Cl. 86. Nr. 3973. Neuerungen an Schaftmaschinen. Carl Weck in Greiz i. V. Cl. 86. Nr. 3979. Einrichtung an Bandwebstühlen zur Herstellung breiter spitzenartig durchbrochener Bänder oder Gewebe durch horizontale Verschiebung der Kettenfäden. Wülfing & Chevalier inBarmen. Ertheilung von Patenten in Deutschland. Cl. 25. Nr. 34,901. Regulirungsapparat für den Fadenwechsel am eng lischen Rundstuhl. J. Byfield in Lowell, Mass., V. St. A. Ver treter: Robert R. Schmidt in Berlin W. Vom 27. Januar 1885 ab. Cl. 25. Nr. 34,929. Fadenführer-Apparat zur Herstellung regulärer lang gestreifter Wirk-Waare. H. B. Franke in Kern tau b. Burkhardts- dorf. Vom 26. Juni 1885 ab. Cl. 76. Nr. 34,794. Spindel-Antriebvorrichtung für Drosselstühle und andere Spinnereimaschinen. W. Blackburn & S., Blackburn in Checkheaton, York, England. Vertreter: H. & W. Pataky in Berlin SW. Vom 10. Mai 1885 ab. Cl. 76. Nr. 35,048. Vorrichtung an Mulefeinspinnmaschinen zur Ver hütung des Ueberspringens gerissener Fäden auf die Nachbarspindeln. J. Greenwood, N. Greenwood und D. Gledhill in Morley bei Leeds, England. Vertreter: E. Schultz in Berlin. Vom 23. August 1885 ah. Cl. 76. Nr. 34,848. Antriebvorrichtung für die Spindeln der Spinn- und Zwirnmaschinen. F. J. Grün in Lure, Hte. Saöne, Frank reich. Vertreter: C. Pieper in Berlin SW. Vom 23. September 1885 ah. Cl. 76. Nr. 34,878. Nohle’sche Kämmmaschine. J. Midgley in Paw- tucket, Grfsch. Providence (Rhode Island) V. St. A. Vertreter: A. Kuhnt & R. Deissler in Berlin C. Vom 27. September 1885 ab.