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Organ des „Allgemeinen Färber- nnd Fachgenofsen Vereins" nnd der „Färber-Akademie" zn Berlin. 15. Januar. After Jahrgang. IN"«. Ausgabe in franMschcr Sprache: „lournsl c!e lalnturs äs IV!. lwimsnn." Jährlich erscheinen 48 Wochen-Nummern, zur Hälfte mit natürlichen Stoffmustern versehen, auch^Maschinen-Zeichnungen in lithogr. Tafel und Holzschnitten. Preis des Jahrgangs 20 Mark — 25 Francs — 10 Rubel (Banknoten) — 13 fl. ö. W. — 1 Pfd. Sterl. — 7 Dollar? unter direcrer Zusendung durch die Expedition frei in's Haus. Bei allen Buchhandlungen und Postämtern zum gleichen Preise. Einzelne Nummern I Mark. Jnsertionsgebühr 30 Pfennige für die einmal gespaltene Nonpareilzeile oder deren Raum. Alle Zuschriften sind an den Redacteur, Herrn Pr. M. Reimann, Berlin, Holzmarktstraße Ecke Andreasstraße, zu richten. l^aelrärnok uiul Utzbsrsktxunss aller Artikel clieser sseeetrilieli äexonirten Mimmer untersagt. Inhalt. Seite Aushebung des Patentes aus die Benzinwajchmaschine Vereins-Angelegenheiten Färber-Akademie Deutsche Patente Färber-Akademie Nachrichten Korrespondenz Seidenfärberei Vigognefärberei Färberei der Wolle 21 22 22 22 22 23 23 24 24 25 Seite Färberei der Baumwolle 25 Lappenfärberei 25 Die nationale Ausstellung von Arnheim .... 25 lieber Flecke und deren Entstehungsursachen in ein farbigen Tuchen i ... 26 Fragen zur Anregung und Beantwortung ... 27 Frage-Beantwortung 27 Farbivaaren-Preise 28 Vacanzenllste 29 Aufhebung des Patentes auf die Benzinwaschmaschine. In Nr. 44 1879 ermähnten wir, es habe sich Jemand die alte Benzinwaschmaschine für Deutschland patentiren lassen, welche seit 10 Jahren in den Händen jedes Färbers ist. Blieb das Patent bestehen, so konnte der Patentträger die Benzinwäscher an ihrem Betriebe hindern, oder sie zwingen, nur von ihm gefertigte Ma schinen anzuwenden, mindestens denselben aber große Unannehmlichkeiten bereiten. Im Interesse der vielen Hunderte kleiner Färber, welche sich seit Jahren durch Ausübung der Benzinwäsche ernäh ren, haben wir bei dem Kaiserlichen Patent-Amt seiner Zeit die Nichtigkeitserklärung des Patentes beantragt, mit dem Hinweis, daß die dem Hrn. Bannasch patentirte Maschine in den Nummern 19—22 des Jahrg. 1872 unserer Zeitung be reits ausführlich beschrieben sei. In seiner Sitzung vom 8. Januar 1880 hat das hohe Kaiserliche Patent-Amt das Patent Nr. 6963 des Herrn Bannasch auf eine Waschmaschine für nichtig erklärt. In den Motiven wurde ausgesührt, die fragliche Maschine unterscheide sich von der in unserer Zeitung beschriebenen nur durch kleinere Dimension, hierin könne aber etwas patentfähiges nicht liegen. Dem weiteren Einwand des Patentträgers, unsere Zeitung werde von den kleinen Lappenfärbern nicht gelesen, sondern nur in den größeren Färbereien gehalten, legte das Patent-Amt kein Gewicht bei, indem es allsführte, die Beschrei-