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117 vom „Böhmischen Dörfel" bei Leutersdorf aus mit seiner Bande zahllose Raubzüge unternommen hatte und nach einem Einbruch auf dem Leutersdorfer Hofe (31. 7. 1800) festgenommen worden war. Bon Strafen, die in oder bei Zittau an Soldaten vollstreckt worden sind, seien erwähnt das Sitzen auf dem Strafesel, Längen, Erschießen und Spießrutenlaufen (im Zwinger). Gehenkt wurde z. B. 1604 an einem Birn ¬ baum bei Eichgraben ein 17 jähriger Soldat aus Ostritz, der dem Bürgermeister Raso die Fenster des Gartenhauses eingeworfen und auf die Torwache geschossen hatte. Erschossen wurde 1730 ein Soldat beim Marsiall wegen Ermordung eines jungen Mäd chens. In den Zeiten, wo zuchtlose Kriegerscharen 105. Leubaer Sühnekreuz. in und um Zittau ihr Unwesen trieben, sind öfters derartige Hinrichtungen hier vollzogen worden. — 1853 ging die Gerichtspslege an den Staat über. Seit 1879 besitzt Zittau ebenso wie Großschönau, Reichenau und Ostritz ein Amtsgericht, wo „Vergehen" geahndet werden, während die „Verbrechen" vor 106. Sühnekreuz am „Einsiedel- in Niederoybin. dem Land- oder Schwurgericht (in der Bautzner Ortenburg) ihre Sühne finden. Die alte Art zu strafen war barbarisch, die neue Zeit läßt weit größere Milde walten. Sie zeigt darin einen Fortschritt, der manchem in einzelnen Fällen schon als zu weitgehend erscheint. Die Humanität unserer Tage aber sieht selbst noch im Verbrecher — bei allem Abscheu vor seiner Tat — den Menschen, der ein Anrecht auf menschliche Behandlung hat. 26. Das Zittauer Zunftwesen in alter Zeit. „Handwerker zu sehen" war ehedem ein wichtiges Recht der Stadt. Außerhalb derselben durfte „unter der Meile" kein Brot gebacken, Bier ge- 107. Böttcherzeichen. braut noch Vieh geschlachtet, überhaupt kein Handwerk betrieben werden. Rur das Schärfen der Pflugschar und das Flicken der Schuhe und andere geringwertige Arbeit war auf den Dörfern erlaubt. Durch dieses Vorrecht gelangte natür lich die Stadl zu bedeutendem Wohlstände. Doch wurde es ihr mit der Zeit immer schwieriger, es zu behaupten. Daher nahmen die Klagen der Zittauer über das „Pfuschen und Stören" auf dem Lande, wodurch den städtischen Meistern „das Brot vor dem Maule weggenommen und alle Nahrung ins Stocken gebracht werde", kein Ende. Auch das Abhalten ländlicher Märkte wollte man lange Zeit nicht dulden, und erst um 1700 erlangten Rittergutsherren der Ilm gegend das Marktrecht für einzelne Orte (z. B. Reibersdorf und Großhennersdorf). Einen Mittel-