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XXL Jahrgang, ELEKTROTECHNISCHE RUNDSCHAU. No. 9. 1903/1904 92 gegen das Kippen geschützt werden. Die Tiefe, bis zu welcher Leitungsmasten gesetzt werden, beträgt im allgemeinen etwa 1,5 bis 2,0 m. Soll der Mast besonderen Kräftewirkungen Stand halten, so wird er zweckmäßig mit einem Betonklotz umgeben. Bei geringeren Beanspruchungen werden die Masten einfach in den Erdboden einge lassen und höchstens oben und unten mit Blechen versehen, welche sich gegen Steinwiderlager stützen. (Fig. 1 und 2.) Wie bekannt finden Holzmasten als Träger elektrischer Leitungen besonders solcher für Schwachstrom ausgedehnte An wendung. Häufig sind allerdings als Stützen für Starkstrom- und Hochspannungsleitungen eiserne Masten vorzuziehen, so in besonderen bei Straßenbahnanlagen, da die Festigkeit und Widerstandsfähigkeit gegen Witterungseinflüsse ohne Zweifel eine höhere ist Eiserne Gittermasten vermögen unbeanstandet einen Zug von 800—900 kg wie er z. B. bei Abspannungen von Kurven und Kreuzungen der Straßenbahndrähte auftreten kann, aufzunehmen, während Holzmasten stärkerer Dimension bei derartigen Beanspruchungen sich leicht krumm ziehen. An Stelle der eisernen Gittermasten verwendet man häufig innerhalb größerer Städte Rohrmasten, da diese ein gefälligeres Aussehen besitzen und eine Ausschmückung vom architektonischen Standpunkte aus leicht zulassen. Die Sicherheit eines solchen Mastes kann dadurch beeinträchtigt werden, daß an demselben Durch bohrungen vorgenommen werden, um z. B. Gaslaternen träger, Bogenlampenkandelaber, Aufzugswinden u. s. w. zu befestigen. Derartige Vorrichtungen sind deshalb stets so anzubringen, daß der auf Biegung beanspruchte Querschnitt des Mastes nirgends geschwächt wird. Die einfachste und am häufigsten verwendete Vorrichtung elektrische Leitungen vor dem Herabfallen zu schützen und durch Berührung der gerissenen Leitung Gefährdungen irgend welcher Art zu verhüten, besteht in der Anordnung von Schutznetzen. Die Konstruktion derselben ist im allgemeinen eine einfache und immer gleiche. Sie werden angebracht, wenn Starkstromleitungen oder Hochspannungsleitungen Hauptstraßen oder Stromleitungen anderer Verwaltungen kreuzen oder mit denselben parallel laufen. Die Netze bestehen aus verzinntem Eisendraht und sind (Fig. 3) an den Masten Fig. 3 durch eiserne Arme, z. B. L-Eisen, befestigt. Sie sollen etwa 1,0 bis 1,5 m unterhalb der Leitungen angebracht sein und seitlich die Drähte 40 bis 50 cm überragen,, damit letztere beim Reißen nicht seitwärts abspringen können. Vorteilhaft ist es zu demselben Zwecke, die Querdrähte des Sehutznetzes seitlich zu Haken, aufzubiegen oder das Netz aus Staeheldraht anzufertigen. Soll der Schutz ein noch intensiverer sein, so kann die Stark strom führende Leitung nicht nur unten, sondern auch zu beiden Seiten mit einem dichteren Drahtnetz umgeben werden, wodurch allerdings das gute Aussehen einer Straße sehr leiden kann. Ferner muß man bei der Anbringung von Schutznetzen stets berücksichtigen, daß dieselben im Winter durch Schneelast stark beansprucht werden können und diese Beanspruchung natürlich wächst, je engmaschiger die Netze sind. Die Schutznetze können isoliert angeordnet oder aber geerdet sein. Letztere Anordnung ist jedenfalls vorzuziehen und im allgemeinen bereits behördliche Vorschrift, da de Fall eintreten kann, daß ein gerissener Draht im Netze nur teilweise hängen bleibt und das Ende desselben erreichbar auf den Boden herabhängt. In diesem Falle würde ein ungeerdetes Netz keinen Nutzen haben, während bei Erdung der herabhängende Draht soweit stromlos wird, daß eine Berührung keine Gefahr mehr bietet. Da außerdem die Leitungen in der Zentrale mit Abschmelzsicherungen versehen sind, werden diese bei der Erdung des Drahtes durchschmelzen, sodaß augenblicklich der gesamte Teil der Leitungsanlage ohne Strom sein wird Bei Kreuzungen von Starkstromleitungen mit den Reichs telegraphen- und Fernsprechleitungen sind geerdete Schutznetze vor schriftsmäßig anzubringen, _ wobei die Kreuzung der Leitungen möglichst unter rechtem Winkel zu erfolgen hat. Hierdurch wird die Ausdehnung der Schutznetze beschränkt und schädliche Induktions- ! Wirkungen vermieden. Hin- und Rüekleitung müssen in so geringem | überall gleichem Abstande von einander verlaufen als dies die Rück- \ sicht auf die Sicherheit des Betriebes zuläßt. Zu beiden Seiten der von den Leitungen zu kreuzenden Straße sind eiserne Masten aufzu stellen, damit gegen Mastenbruch genügende Sicherheit vorliegt. Mit Rücksicht auf die Verkehrssicherheit besteht die Vorschrift, Hochspannungsleitungen nicht entlang von Staatsstraßen zu führen, sondern vielmehr für den Weg solcher oberirdisch verlegter Leitungen verkehrsarme Straßen und das flache Feld zu benutzen. Werden zur Befestigung der Hochspannungsisolatoren eiserne Masten ver wendet, so ist an jedem derselben eine Fangvorrichtung anzubringen, welche die Erdung des gerissenen Drahtes durch den Mast veranlaßt. Diese Fangarme können nach Fig. 4 ausgeführt werden und be stehen aus Rundeisen, die wie ersichtlich gebogen und am Maste angeschraubt sind. Da die Eisen nach außen hin sich ausbreiten und hakenförmig abgebogen werden, wird sich der Draht beim Zer reißen auf dieselben auflegen und durch die eisernen Masten ge nügend geerdet. Erfolgt die Verlegung der Leitungen auf Holz masten, so müssen die Fangarme dureh eine besondere Leitung an Erde gelegt oder mit dem Blitzableiter verbunden werden. Sind mehrere Isolatoren nebeneinander auf einer Stütze angeordnet, so kann man die Fangarme auch nach der durch Fig. 5 angedeuteten Fig. 5 iS Weise anbringen. Die Leitungen sind an den Isolatoren äußerst solid und sorgfältig zu befestigen, damit dieselben sich nicht loslösen und mit anderen Leitungen in Berührung kommen können. Um jede Gefahr nach dieser Richtung hin möglichst auszuschließen, werden zweckmäßig die Leitungsdrähte an Ecken, an denen der Zug des Drahtes nach außen hin nicht unbedeutend ist, mit be sonderen Fangrahmen (Fig. 6 und 7) umgeben, welche durch Erdung herabhängende Leitungsstücke stromlos machen. Bei besonders scharfen Biegungen bringt man am Maste nicht nur einen Isolator, sondern zwei derselben an (Fig. 8), um die Leitung durch allzuscharfe Knicke nicht zu gefährden, da an solchen Stellen am leichtesten Brüche eintreten. Bei den Kontaktleitungen elektrischer Straßenbahnen können aus verschiedenen Ursachen Zerreißungen erfolgen. Der Draht kann durch zu hohe Spannungen bei Temperaturveränderungen und Belastungen durch Schnee und Eis oder durch heftiges Anschlägen einer entgleisten Rolle an die Quer drähte und Isolatoren Brüche erleiden. Da erfahrungsgemäß die Fahr drähte am häufgsten an ihrer Befestigungsstelle mit dem Tragisolator brechen, hat man verschiedentlich die Leitung auf beiden Seiten des Isolators durch einen besonderen über den Isolator führenden Draht