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Fünf Lehnsbriese aus dem Schloßarchiv zu Schmochtitz Herausgegeben von Erwin Ritter II. Des aller durchlauchtigsten, großmächtigsten, Fürsten und Herrn, Herrn Friedrich Augusti, Königs in Pohlen, Groß Hertzogens in Lithauen, zu Reußen, in Preußen, Magovien, Samogitien, Wollhinien, Hyovien, Podolien, Podlachien, Lief- land, Smolenscien, Severien, Schrenicovien, Herzogens zu Sachßen, Jülich, Cleve, Berg, Engern und Westphalen, des Heiligen Römischen Reiches Erz-Marschalls und Churfürstens, Landgraffens zu Thüringen, Marggraffens zu Meißen, auch Ober- und Rieder-Lausitz, Burggraffens zu Magdeburg, Befürsteten Graffens zu Henneberg, Graffens zu der Margk, Ravensberg und Barby, Herrns zum Ravenstein, zu Verwal tung dero Ober Ambts im Marggraffthumb Ober Lausitz Ver ordneter, und des Budißinischen Kreyses Landes-Eltester, Ich Wolff Ernst von Leubnitz auf Friedersdorff, Uhrkunde und bekenne hiermit: daß in der Churfürstl. Sächßischen Ober Ambts Stelle allhier heute acto der Wohl-Edle, Gestrenge und Veste, Herr Heinrich Ernst Moriz von Warnsdorfs, König!. Pohlnische und Churfürstl. Sächß. Cammerjunker in Person erschienen und sich auf das bei; wohlgedachten Königl. und Churfürstl. Ober-Ambte und Hoff-Gerichten befindliche Protocoll bezogen auch den von denen Hoff-Gerichten erhal tenen, gewöhnlichen Adjudications' Schein produciret? und daraus referiret: Wasmaßeu vor mehrermellen Ober-Amte und Hoff-Gerichten am 19. Iuly, verwichenhin das Erb-Guth Schmochtitz mit denen darzugehörigen Gebäuden, an Wohn- Hauß, Scheunen, Ställen, Obst-Gärten, Feldern, Forwergen, Ackern, Wiesen und Wiesenwachs, Holzungen, Bergen, Biehe- Zucht. Schäffereyen, Trifften, Huttungen, Sträuchern, Püschen, Unterthanen, als Bier Hüfnern, Zwey Gärtnern u.VierHäuß- lern, wie auch Thomas Garthen, samt ihren Zinsen, Theil- Schillingen, Geburths- und Loß-Brieffen, Hohen und Rieder- Gerichten, Straffen, Bußen, Mühlstädten, Teichen, Teichstätten, Fischereyen, Iagdten und allen andern Herrligkeiten und Ge rechtigkeiten, als Erb undallodial", den Lehn-Bauer, Rahmens Hannß Schustern daselbst aber als Lehn, allermaßen solches bisherige und vorige Besizer besehen, genuzet und gebrauchet oder mit Recht und Billigkeit nuzen und gebrauchen können und mögen, 8ub Ku8ta um eine gewiße hierrauff licirte Kauff- Summa eigenthllmlich wäre, adjudiciret und zugeschlagen wor den, und Er hieraus nicht allein umb die Vorrichtung des Guthes zu respeclive Lehn und Erbe geziemender angesuchet, sondern auch die Kenunciutione^ des vebitori^ und^Anuti°, wegen der sonst competirendcn Reluition^ angeschaffet hätte: Mit an mich gelangter amtsgehorsamen Bitte, daß tra gender Interims "-OberAmts Verwesung halber — Ich besagtes von Ihm erstandenes Guth Schmochtitz und pertinentien samt den Lehns Bauer allda, in meine Hände aufnehmen und Ihm hinwiederumb zu Erb- und allodial auch resp. Lehn reichen, langen und verleihen wolle. Wann Ich dann dies sein Anführen denen Acten und also auch sein Bitten denen Lehns Rechten und Billigkeit gemäß befunden und darneben die getreuen u. angenehmen Dienste, welche allerhöchstgedachter Ihrer Königl. Majestät Er wohl thun kann, soll und will, betrachtet: Als habe im Nahmen u. anstatt izt allerhöchstermelter Ihrer Königl. Majestät als Marggraffens in Ober- u. Rieder- Lausitz, Meines allergnädigsten Herrns und aus Macht tragen der Interims Ober-Amts-Verwesung, Ich berührtes Erb-Guth Schmochtitz und pertinentien samt dem Lehn-Bauer daselbst, in meine Hände ausgenommen und Ihm hinwiederumb zu Erb und allodial, auch resp. Lehn: gelanget, gereichet und geliehen. Lange, reiche und verleihe Ihm auch daßselbe hiermidt, und Krafft dieses Drieffes dergestalt und also: Daß Er, Herr Heinrich Ernst Moriz von Warnsdorfs, seine Erben und Erbnehmung, solch Erb-Guth Schmochtitz mit allen und inden Ein-und Zugehörungen, Rechten und Gerechtigkeiten, zu rechten vollkommnen Erb und allodial, den Lehns-Bauer aber Er und seine rechte männliche Leibes- und anderer, — Inhalts des die gesamte Hand betreffenden Landes Privilegii- Lehns-Erben, zu rechten Mann-Lehen haben, halten, besitzen, genießen und gebrauchen solle und möge — Bor Iedermännig- lich ungehindert. Jedoch der hohen Landes - Obrigkeit an Lehn-Diensten, -Folgen und andern zustehenden Regalien", Herrlig- und Gerechtigkeiten wie auch sonst männigliches vorgehen den bewißlichen Rechten unschädlich. Zeugen seynd hierbey gewesen der Wohl-Edle, Gestrenge und Veste Herr Rudolph Heinrich von Neitschüz auf Gautzig, Diehmen und Gohlenz, Königl. Pohln. und Churfürstl. Sächß. Obersten, und Landes-Eltester Budißinischen Kreyses und der Edle und Ehren-Beste, Hannß Gottlob von Lindenau auf Prautitz, Hauptmann. Zu Uhrkund habe Ich mein gewöhnliches Interims Ober Amts-Secret an diesen Briefs wißendlich hängen laßen, und solchen eigenhändig unterschrieben. Der gegeben ist auf dem Churfürstl. Sächßischen Schloß zu Budißin, am Neundten Octobris Ein Tausend Sieben hundert Ein und zwanzigsten Jahres Wolf Ernst von Leubnitz, rnapp. Auf Pergament geschrieben, nur noch wenig rote Siegel- spuren vorhanden. ') Gerichtliche Zuerkennung. ?) Aufgestellt. ") Allodium -- freies Erbgut, Lehnzinsfreiheit (sl-ücl salthochdeutschj d. h. ganz freies Erb- und Eigengut, an das Wort ist nur die lateinische Endung angehangen worden). *) Verzichtleiftungcn. °) Schuldner, Schuldiger. °) Ein Verwandter von väterlicher Seite (auch Blutsfreund, Schwert magen). ') Zustehende Einlösung (eines Pfands). ") Zwischenzeit, inzwischen. ") Landessiirstliche Gerechtsame, Hohcitsrechte. Görlitz und die mitteleuropäische Aeit as alte Ahrsn-Gsschäst von Nudolf Herzog auf dem Klostsrplatz in G örlitz hat im Schaufenster eine große mäch tige Ahr angebracht, welche dis verschiedensten Seiten von Weltstädten angibt, dis hier berechnet werden. Es gehen gewiß manchs dort vorüber, ohne darauf zu achten und ohne zu wissen, welche Nolle die Stadt Görlitz — dis perle dec Gbeclausitz — auch in dec Aeitbsrschnung spielt. Dis mitteleuropäische Seit wird nach dem 15. Längengrad (Meridian) berechnet, der durch Görlitz geht, so daß in Görlitz mittel europäische und Ortszeit zusammensallen. Der 15. Längengrad geht durch Görlitz in der Nähe der Nuhmeshalls. Zeigt die Ahr in Görlitz 12 Ahr mittags, jo hat ;. D.: 1. Breslau 12 Ahr 8 Min. 7. Madrid 10 Ahr 45 Min. 2. Berlin 12 S . 8. Nio de Janeiro 8 Ahr 7 Min. 3. Paris 11 s „ S. New-Jork S ° 7 , 4. London 11 10. Kalkutta. 7 » 4S „ 5. Athen 12 35 „ 11. Sidney S . 4S S. Petersburg 1 2 , 12. Chicago 5 . 4S , Heimatloser snann An fremden Zäunen bleib ich stehen, ich heimatloser, müder Mann, und niemand schaut mich liebend an, muß srsundlos meins Straße gehen. Des Abends, wenn dis Sterne leuchten, wie traulich müssen Stuben sein! Ich irre weiter, arm, allein, und fühl mein Aug sich heimlich feuchten. Wohl finden andre Glück und Wonnen und Heimat auf dem Erdenrund; mich fioh das Glück zu jeder Stund, das Leben welkt, kaum ists begonnen. Lh«o»»k Schütz«, H«inltz